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Rahmenvertrag Planung Sanierung Feste Fahrbahn
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.11.2025
10.11.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Dresdner Verkehrsbetriebe AG
DE140124030
Trachenberger Str. 40
01129
Dresden
Deutschland
DED21
UB Beschaffung & Logistik, Abteilung Vertragswesen
Christian.Dittrich@dvbag.de
0049 351-8570

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
DE287064009
Braustr. 2
04107
Leipzig
Deutschland
DED51
vergabekammer@lds.sachsen.de
+49 341977-3800

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
DE287064009
Braustr. 2
04107
Leipzig
Deutschland
DED51
vergabekammer@lds.sachsen.de
+49 341977-3800

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvertrag Planung Sanierung Feste Fahrbahn im Straßenbahnnetz der DVB AG.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die DVB AG plant die Sanierung verschiedener Abschnitte der festen Fahrbahn in ihrem Streckennetz der Straßenbahn. Für die erforderlichen Planungsleistungen sollen Rahmenverträge vereinbart werden, auf deren Grundlage die Planung verschiedener Einzelmaßnahmen mit Einzelaufträgen abgerufen werden kann. Sie sollen, Planungsleistungen gem. §§ 47 und 55 HOAI für die Leistungsphasen 3 bis 7 (ohne 4), 8 und 9 Grundleistungen sowie Besondere Leistungen beinhalten.

Die detailliert Beschreibung der Beschaffung ist der Vergabeunterlage Anlage 5 Aufgabenstellung und Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
6

Mindestlaufzeit des Rahmenvertrag 4 Jahre, Optionale Verlängerung für je 1 Jahr, 2030 und 2031.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Trachenberger Str. 40
01129
Dresden
Deutschland
DED21

Für die Planungsleistungen der Sanierung verschiedener Abschnitte der festen Fahrbahn im Streckennetz der Straßenbahn der DVB AG in der Landeshauptstadt Dresden.

Die Bauleitungsleistungen und die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Bauausführung werden auf der jeweiligen Baustelle erbracht.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektorganisation

Ein detailliertes Wertungsschema ist der Anlage 4 - Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu entnehmen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektanalyse

Ein detailliertes Wertungsschema ist der Anlage 4 - Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu entnehmen.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektabwicklung

Ein detailliertes Wertungsschema ist der Anlage 4 - Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu entnehmen.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
Vergütung

Ein detailliertes Wertungsschema ist der Anlage 4 - Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu entnehmen.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die verbindliche Übertragung der optionalen Leistungen (ohne Rechtsanspruch auf Beauftragung) für je 1 Jahr, 2030 und 2031 erfolgt jeweils durch eine gesonderte Verlängerungsvereinbarung.

Die Parteien können den Rahmenvertrag bei Bedarf zweimal um maximal 1 Jahr / 12 Monate, Optionszeiträume 2030 und 2031, verlängern. Die Bedingungen einer möglichen Verlängerungslaufzeit sind durch die Parteien spätestens einen Monat vor Ablauf einvernehmlich festzulegen.

Die Leistungen der Lph. 9 enden in Abhängigkeit vom ende der Gewährleistungsfristen der Bauleistungen entsprechend später.
Mit der Ausübung der Optionen erfolgt die Beauftragung der entsprechenden Grund- und dazugehörigen Besonderen Leistungen.

Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den Optionen Jahr 2030 und Jahr 2031 besteht für den Auftragnehmer nicht.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Im weiteren wird auf die Ausführungen im Dokument Anlage_00_Überblick zum Verfahren_Angebotsbedingungen verwiesen.

Sämtliche Kommunikation und Abwicklung des Verfahrens erfolgt elektronisch über die Plattform www.dtvp.de. Die gemäß Dokument Anlage_00_Überblick zum Verfahren Angebotsbedingungen, Ziffer 1.6.2 einzureichenden Unterlagen sind mit den entsprechenden Anlagen ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) einzureichen. Die Einreichung der Angebote per Post, per Telefax, per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Erklärungen müssen in Textform erfolgen.

Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).

Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Verfahren Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so sind diese vor Angebotsabgabe dem AG im Rahmen der Kommunikationsfunktion des Vergabeportals mit Bieterfragen zu benennen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Im Rahmen der Angebotsabgabe sind sämtliche einzureichende Dokumente (Formulare sowie Anlagen) als separate Dateien einzureichen.

Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bieter erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.

Nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen gemäß Dokument Anlage_00_Überblick zum Verfahren Angebotsbedingungen, Ziffer 1.6.2 und Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig (Ausschlusskriterium).

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Optionale Verlängerung für je 1 Jahr, 2030 und 2031.

2
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0C5GKP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren,
hat er dies gegenüber der Auftraggeberin gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt die Auftraggeberin auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten der Auftraggeberin aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Auftraggeberin geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderung gemäß § 56 VgV:
Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1. Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und § 21 AEntG -
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können oder müssen, wenn Ausschlussgründe nach den folgenden Vorschriften vorliegen: § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe, z. B. schwere Straftaten wie Korruption, Betrug, Geldwäsche), § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe, z. B. schwere berufliche Verfehlungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften), § 21 AEntG (Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz) Durch den Bewerber ist das Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe gemäß Teil III A des beiliegenden Dokument (Formular zur Eigenerklärung Anlage 1 der Vergabeunterlage) zu bestätigen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied einzeln abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise anzufordern.

2. Bestätigung zu den Russland-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014) - Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 ist es untersagt, öffentliche Aufträge an bestimmte natürliche oder juristische Personen mit Bezug zur Russischen Föderation zu vergeben. Der Bewerber/Bieter erklärt daher: dass er nicht unter die in Art. 5k Abs. 1 genannten Kategorien fällt, dass er keine Subunternehmer oder Lieferanten einsetzt, die unter diese Kategorien fallen, dass er auf Verlangen entsprechende Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug, Gesellschafterstruktur) vorlegen kann. Ein Verstoß gegen diese Erklärung führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Durch den Bewerber ist die Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 in der gemäß Teil III B des beiliegenden Dokument (Formular zur Eigenerklärung Anlage 1 der Vergabeunterlage) abzugeben.

3. Datenschutz und Vertraulichkeit - Gemäß § 5 VgV verpflichtet sich der Bewerber/Bieter, alle im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Bewerber/Bieter bestätigt, dass er die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhält, insbesondere im Hinblick auf: die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens, die Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten, die Einhaltung der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO. Durch den Bewerber ist die Erklärung Datenschutzgemäß
Teil III C des beiliegenden Dokument (Formular zur Eigenerklärung Anlage 1 der Vergabeunterlage) abzugeben.

Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - §129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)

Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)

Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen sowie § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)

Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden sowie § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) ,Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Ausschluss gemäß § 123 Abs. 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot ist ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, mindestens für Personen- und Sachschäden EUR 2.000.000,00, Vermögensschäden EUR 500.000,00 mit je 2-facher Maximierung der Ersatzleistung p.a. einzureichen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Haftpflichtversicherungsnachweis für alle Mitglieder jeweils in voller Höhe erbracht werden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestreferenzprojekt 1 des Büros und/oder Projektleiters

Referenz für die Planung Neubau und/oder Erneuerung einer Gleisanlage gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13 einschließlich Fachplanung technische Ausrüstung für elektrische Streckenausrüstung

Das Mindestreferenzprojekt des Büros und/oder Projektleiters beinhaltet folgende Mindestkriterien:
a) mind. Leistungsphasen 3 und 4 erbracht,
b) Abschluss der Planung der Leistungsphase 4 liegt im Zeitraum 01.04.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. das Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren wurde im Zeitraum vom 01.04.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist eröffnet,
c) Baukosten für die Verkehrsanlage Schiene (Straßenbahn) betragen: mehr als 2.000.000 Euro brutto

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestreferenzprojekt 2 des Büros und/oder Projektleiters

Referenz für die Planung Neubau und/oder Erneuerung einer Gleisanlage gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13 einschließlich Fachplanung technische Ausrüstung für elektrische Streckenausrüstung

Das Mindestreferenzprojekt des Büros und/oder Projektleiters beinhaltet folgende Mindestkriterien:
a) mind. Leistungsphasen 5 bis 7 erbracht,
b) Abschluss der Planung der Leistungsphase 7 liegt im Zeitraum 01.04.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist,
c) Baukosten für die Verkehrsanlage Schiene (Straßenbahn) betragen: mehr als 2.000.000 Euro brutto

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestreferenzprojekt 1 des Büros und/oder des Objektplaners Verkehrsanlage Schiene (Straßenbahn)

Referenz des Büros und/oder des Objektplaners Verkehrsanlage Schiene (Straßenbahn) für die Planung Neubau und/oder Erneuerung einer Gleisanlage gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13 einschließlich Integrierung Fachplanung technische Ausrüstung für elektrische Streckenausrüstung

Das Mindestreferenzprojekt des Büros und/oder des Objektplaners beinhaltet folgende Mindestkriterien:
a) mind. Leistungsphasen 3 und 4 erbracht,
b) Abschluss der Planung der Leistungsphase 4 liegt im Zeitraum 01.04.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. das Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren wurde im Zeitraum vom 01.04.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist eröffnet,
c) Baukosten für die Verkehrsanlage Schiene (Straßenbahn) betragen: mehr als 2.000.000 Euro brutto

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestreferenzprojekt 2 des Büros und/oder des Objektplaners Verkehrsanlage Schiene (Straßenbahn)

Referenz des Büros und/oder des Objektplaners Verkehrsanlage Schiene (Straßenbahn) für die Planung Neubau und/oder Erneuerung einer Gleisanlage gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13 einschließlich Integrierung Fachplanung technische Ausrüstung für elektrische Streckenausrüstung

Das Mindestreferenzprojekt des Büros und/oder des Objektplaners beinhaltet folgende Mindestkriterien:
a) mind. Leistungsphasen 5 bis 7 erbracht,
b) Abschluss der Planung der Leistungsphase 7 liegt im Zeitraum 01.04.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist,
c) Baukosten für die Verkehrsanlage Schiene (Straßenbahn) betragen: mehr als 2.000.000 Euro brutto

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestreferenzprojekt des Büros und/oder des Bauoberleiters

Referenz des Büros und/oder des Bauoberleiters für Neubau und/oder Erneuerung einer Gleisanlage gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13

Das Mindestreferenzprojekt des Büros und/oder des Bauoberleiters beinhaltet folgende Mindestkriterien:
a) Leistungsphase 8 erbracht,
b) Inbetriebnahme der Verkehrsanlagen liegt im Zeitraum 01.04.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist,
c) Baukosten für die Verkehrsanlage Schiene (Straßenbahn) betragen: mehr als 2.000.000 Euro brutto

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestreferenzprojekt des Büros und/oder des Örtlichen Bauüberwachers

Referenz des Büros und/oder des Örtlichen Bauüberwachers für Neubau und/oder Erneuerung einer Verkehrsanlage Straße mit Gleisanlagen Schiene (Straßenbahn) gemäß § 47 HO-AI i.V.m. Anlage 13

Das Mindestreferenzprojekt des Büros und/oder des Örtlichen Bauüberwachers beinhaltet folgende Mindestkriterien:
a) Leistungsphase 8 erbracht
b) Inbetriebnahme der Verkehrsanlagen liegt im Zeitraum 01.04.2017 bis zum Ablauf der An-gebotsfrist,
c) Baukosten für die Verkehrsanlage Straße mit Schiene (Straßenbahn) betragen: mehr als 2.000.000,00 Euro brutto

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestreferenzprojekt 1 des Büros und / oder des Fachplaners technische Ausrüstung für elektrische Streckenausrüstung

Referenz des Büros und/oder des Fachplaners technische Ausrüstung für elektrische Streckenausrüstung für die Planung Neubau und/oder Erneuerung von elektrischer Streckenausrüstung im Zuge einer Verkehrsanlage Straßenbahn

(Bahnstrom-, elektrische Weichenausrüstung und -heizung, elektrische Haltestellenausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15

Das Mindestreferenzprojekt des Büros und/oder des Objektplaners beinhaltet folgende Mindestkriterien:

a) mind. Leistungsphasen 3 und 4 erbracht,
b) Abschluss der Planung der Leistungsphase 4 liegt im Zeitraum 01.04.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. das Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren wurde im Zeitraum vom 01.04.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist eröffnet,
c) Baukosten für die technischen Ausrüstungen betragen: mehr als 150.000,00 Euro brutto

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestreferenzprojekt 2 des Büros und/oder des Fachplaners technische Ausrüstung für elektrische Streckenausrüstung

Referenz des Büros und/oder des Fachplaners technische Ausrüstung für elektrische Streckenausrüstung für die Planung Neubau und/oder Erneuerung von elektrischer Streckenausrüstung im Zuge einer Verkehrsanlage Straßenbahn (Bahnstrom-, elektrische Weichenausrüstung und -heizung, elektrische Haltestellenausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15

Das Mindestreferenzprojekt des Büros und/oder des Objektplaners beinhaltet folgende Mindestkriterien:
a) mind. Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 erbracht,
b) Die Inbetriebnahme der technischen Anlagen liegt im Zeitraum 01.04.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist
c) Baukosten für die technischen Ausrüstungen betragen: mehr als 150.000,00 Euro brutto

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch:

1. Nachweis des Eintrages in ein Berufsregister:
- Name des Bieters /der verantwortlichen Führungskraft:
- Eintrag im Berufsregister z. B. Architekten- / Ingenieurkammer bzw. Handwerkskammer? Ja/Nein
- Bei ja: Kopie des Registereintrags beifügen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch:

2. Nachweis des Eintrages in ein Handelsregister / Partnerschaftsregister:
- Name des Bieters / der verantwortlichen Führungskraft:
- Eintrag ins Handelsregister / Partnerschaftsregister? Ja/Nein
- Bei ja: Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges /
Partnerschaftsregisterauszuges beifügen
- Bei nein: Begründung (z. B. freiberuflicher Architekt oder freiberuflicher Ingenieur, Ingenieur- oder Architektenkammer)

Der Registerauszug unter 2. muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als
12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Darstellung der Hierarchie und Organisation durch Vorlage eines Organigramms mit Abdeckung der Planungsleistungen in Bezug auf die HOAI nach der derzeit gültigen Fassung für die Leistungsphasen 3 bis 7, 8 und 9 mit namentlicher Benennung der Mitglieder des Projektteam gemäß den in Anlage 00 Überblick zum Verfahren und Angebotsbedingungen, Ziffer 1.9.1 geforderten Angaben.

Finanzierung

Die Bedingungen sind der Anlage 2 - Entwurf Rahmen-Ingenieurvertrag Planung Sanierung Feste Fahrbahn und der Anlage 3 Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Im Auftragsfall gilt die im Ergebnis des Vergabeverfahrens entstehende Vertragsurkunde des Rahmenvertrages in Verbindung mit den entsprechenden Einzelverträgen als verbindliche Unterlagen für die jeweiligen Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Rechtsform von Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der Bietergemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bietergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebots zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (§ 1 GWB) belegen.

Verhaltenskodex der technischen Werke Dresden (abrufbar unter: https://www.dvb.de/-/media/files/die-dvb/6_19545_twd_verhaltenskodex2024_1920x1080px_web.pdf // englisch: https://www.twd-dresden.de/wps/wcm/connect/twd/a456d5c2-b54e-42a6-9910-32dd21dd609f/TWD_Verhaltenskodex-engl.pdf?MOD=AJPERES&CVID=pc6zJOe)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung