Im weiteren wird auf die Ausführungen im Dokument Anlage_00_Überblick zum Verfahren_Angebotsbedingungen verwiesen.
Sämtliche Kommunikation und Abwicklung des Verfahrens erfolgt elektronisch über die Plattform www.dtvp.de. Die gemäß Dokument Anlage_00_Überblick zum Verfahren Angebotsbedingungen, Ziffer 1.6.2 einzureichenden Unterlagen sind mit den entsprechenden Anlagen ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) einzureichen. Die Einreichung der Angebote per Post, per Telefax, per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Erklärungen müssen in Textform erfolgen.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Verfahren Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so sind diese vor Angebotsabgabe dem AG im Rahmen der Kommunikationsfunktion des Vergabeportals mit Bieterfragen zu benennen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Im Rahmen der Angebotsabgabe sind sämtliche einzureichende Dokumente (Formulare sowie Anlagen) als separate Dateien einzureichen.
Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bieter erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen gemäß Dokument Anlage_00_Überblick zum Verfahren Angebotsbedingungen, Ziffer 1.6.2 und Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig (Ausschlusskriterium).