Totalunternehmervergabe zum Wiederaufbau des Schulzentrums Rankestraße in Erkrath
Die Stadt Erkrath, vertreten durch das Immobilienmanagement, Fachbereich 65 (nachfolgend "Auftraggeber"), beabsichtigt nach dem Brandereignis vom 13. Mai 2025 den Wiederaufbau des Schulzentrums an der Rankestraße 4-6 in Erkrath. Betroffen sind ein Gymnasium sowie eine Realschule. Infolge des Brandereignisses sind beide Schulen nicht mehr nutzbar und durch Neubauten zu ersetzen. Der Auftraggeber beabsichtigt, von dem Auftragnehmer ein vierzügiges Gymnasium und eine dreizügige Realschule samt Außenanlagen mit moderner Lernatmosphäre (Clusterbildung) und zusätzlichen Sonderflächen wie z. B. Aula, Mensa und pädagogische Flächen planen und schlüsselfertig errichten sowie einregeln und warten zu lassen (Totalunternehmervergabe). Zum Auftragsinhalt gehört zudem, die lose Möblierung für Unterrichts-, Verwaltungs- und Sonderräume vollständig zu planen, zu beschaffen, zu liefern, bei Bedarf zu montieren und betriebsbereit zu übergeben. Ebenso soll der Auftragnehmer die Planungs- und Ausführungsarbeiten für den Rückbau der bestehenden Außenanla-gen übernehmen. Der Rückbau der durch das Brandereignis beschädigten Bestandsge-bäude ist nicht Auftragsbestandteil. Diese wird der Auftraggeber im Vorfeld vollständig zurückbauen. Zur Beschleunigung des Bauablaufs steht es dem Auftragnehmer frei, vorgefertigte Bauelemente und Fertigteile einzusetzen ("Modul- oder Systembauweise"). Ziel ist es, dass der Totalunternehmer das Gebäude schlüsselfertig errichtet. Das Grundstück Rankestraße 4 - 6 hat eine Größe von 62.724 qm. Das zu beplanende Baufeld für den Wiederaufbau hat eine Größe von geschätzt 25.000 qm. Ein Bebauungsplan sowie ein Flächennutzungsplan sind vorhanden. Die auf dem Grundstück vorhandenen Sporthallen, Hausmeisterwohnungen sowie die Hauptschule bleiben fortlaufend in Betrieb. Dies gilt auch für die Bauphase dieses Projekts.
Angebotspreis
Umsetzung des Raumbedarfsprogramms
Umsetzung des pädagogischen Raumkonzepts
Umsetzung der Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung an die Schulhofgestaltung
Bewertet wird die Flächeneffizienz über das Verhältnis von Verkehrsfläche (VF) zur Nutzungsfläche (NUF). Der Bieter mit dem geringsten Anteil der VF im Verhältnis zur NUF erhält die maximale Punktzahl.
Bewertet wird die Gebäudekompaktheit über das Verhältnis der Fassadenfläche (AF) zur Größe des umhüllten Gebäudevolumens (V).Der Bieter mit dem geringsten Anteil der Fassadenfläche im Verhältnis zum Gebäudevolumen erhält die maximale Punktzahl.
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Nachforderung richtet sich ausschließlich nach § 16a EU VOB/A. Die Nachforderung von bewertungsrelevanten Angebotsunterlagen ist für die verbindlichen Angebote ausgeschlossen.
Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenz über Objektplanungsleistungen vorlegen. Vergleichbar sind dabei Referenzen über durchgeführte Objektplanungsleistungen- über den Neubau einer Schule, einer Fachhochschule, einer Universität oder einer Volkshochschule,- mindestens Honorarzone III Mitte- mit einer Größe von mindestens 10.000 m² BGF ohne Tiefgarage,- wobei mindestens die Leistungsphase 3 nach HOAI ab dem 1.1.2018 fertig gestellt worden ist und- die Referenz muss als Generalplaner durchgeführt worden sein. Kann der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nicht mindestenseine Referenz nachweisen, die die vorgenannten Voraussetzungenkumulativ erfüllt, wird er bzw. sie ausgeschlossen. Die darüberhinausgehende Bewertung der Referenzen erfolgt gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsmatrix.
Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenz über Bauleistungen vorlegen. Vergleichbar sind dabei Referenzen über durchgeführte Bauleistungen- die einen Neubau betreffen,- bei denen die Leistungen mindestens als Generalunternehmer durchgeführt worden sind- mit einer Größe von mindestens 10.000 m² BGF ohne Tiefgarage und- die Leistungsphase 8 nach HOAI ab dem 1.1.2018 fertig gestellt worden ist. Kann der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nicht mindestenseine Referenz nachweisen, die die vorgenannten Voraussetzungenkumulativ erfüllt, wird er bzw. sie ausgeschlossen. Die darüberhinausgehende Bewertung der Referenzen erfolgt gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsmatrix.
Vgl. Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber wird für den bestplatzierten Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Bei der Auftragsausführung sind die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zurEinhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen und Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zu beachten.