Baugrube und Verbau für den Neubau der Gesamtschule Knappenstraße in Oberhausen
Die SBO Servicebetriebe Oberhausen (im Folgenden: "die Auftraggeberin") beabsichtigt, die Planung und Erstellung der Baugruben für eine 6-zügige Gesamtschule aus vier getrennten Ge-bäudeteilen mit zwei übereinanderliegenden Sporthallen und einer Tiefgarage zu vergeben.
Das Gebäude gliedert sich in insgesamt vier unterschiedlich große Baubereiche, im folgenden Bauteil 1 bis 4 benannt:- Bauteil 1 (BT1) mit Foyer, Aula und Mensa im EG. Hier sind auch die Küche sowie die Lehrküchen untergebracht, sowie der Musikbereich. Im UG befinden sich Technikräume sowie die Tiefgarage mit 77 Stellplätzen. Im separaten 1.und 2. OG (Bauteil 1A) findet sich die Sek II, ein Bistro für 280 Personen sowie ein dezentraler Lehrerbereich und im separaten 1. OG Bauteil die zentrale Verwaltung- Bauteil 2 (BT2) mit zwei übereinander liegenden Dreifach-Sporthallen, den Umkleiden sowie weiteren Räumen im Sportbereich wie Ergotherapie, Gymnastik etc. - Bauteil 3 (BT3): Fachcluster mit Werkräumen und Kunsträumen im EG, den NW-Räumen im 1.OG und IT-Räumen und Klausurraum im 2.OG - Bauteil 4 (BT4): Sek I mit großen Jahrgangsclustern für jeweils 180 SuS und jeweils zwei Jahr-gängen zugeordneten dezentralen Lehrerbereich.
Für die beschriebenen Bauteile sind insgesamt drei Baugruben zu planen und herzustellen.
Die auszuführenden Tiefbauleistungen betreffen die vorbereitenden Bauleistungen zur Herstellung der kompletten Baugrube samt Baugrubensicherung und Wasserhaltung. Die Baugrube ist gemäß aktueller Verbauplanung zu 95% mit einer überschnittenen Bohrpfahlwand eingefasst, welche insbesondere im BT 2 (Sporthallenbereich) rückverankert werden muss.Weiterhin sind verschiedene Höhenlagen innerhalb der Baugrube mittels Böschung herzustellen. Bei den Leistungen ist ein erhöhter Schutz des Baumbestandes vorzunehmen. Das Baugelände befindet sich in einem Bereich mit drückendem Wasser/ Schichtenwasser, daher ist eine umfangreiche Wasserhaltung der Baugrube auszuführen.
Personalkapazitäten: Angabe des geplanten durchschnittlichen Personaleinsatzes auf der Baustelle. Es ist die durchschnittliche Mitarbeiterzahl je Woche während der Ausführungszeit anzugeben. Der Terminrahmen (Anlage 7) ist dabei zu beachten. Maschinenkapazitäten: Angabe von Art und Anzahl der eingesetzten Bohrgeräte. Die voraussichtliche tägliche Bohrleistung je Bohrgerät ist anzugeben. Es ist darzulegen, dass die Bauaufgabe innerhalb der Terminfristen umgesetzt werden kann. Der Terminrahmen (Anlage 7) ist dabei zu beachten.
Berufserfahrung Bauleitung (10%) und Berufserfahrung Projektleitung (5%)
Honorarangebot
Nebenangebote sind zugelassen. Es sind die Vorgaben/ Mindestanforderungen gemäß Ziffer 4 der Verfahrensbedingungen einzuhalten.
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.
Vor Angebotsabgabe können Bieter sich entweder eigenständig einen Eindruck vom Grundstück verschaffen oder eine Ortsbesichtigung mit dem Auftraggeber vornehmen. Das Grundstück ist durch einen Gitterzaun gesichert, so dass die Bieter sich auch ohne Betreten des Grundstücks einen guten Eindruck verschaffen können.
Sofern die Bieter eine Ortsbesichtigung wünschen, haben sie sich rechtzeitig mit zwei Terminvorschlägen über die Funktion "Kommunikation" auf dem Deutschen Vergabeportal bis spätestens zum 22. September 2025 zu melden. Der Termin wird ungefähr 30 Minuten dauern. Die Termine werden gemäß dem zeitlichen Eingang der Anfragen vergeben. Somit werden also diejenigen Interessenten, die sich am schnellsten melden, bevorzugt einen Termin erhalten. Die Ortsbesichtigungen werden nicht mehr nach dem Donnerstag, 25. September 2025, durchgeführt. Fragen, die während der Ortsbesichtigungen gestellt werden, werden vom Auftraggeber gesammelt und im Anschluss über das Vergabeportal allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Deutsches Vergabeportal
Die Nachforderungspflicht richtet sich ausschließlich nach § 16a EU VOB/A.
Jeder Bieter/ jede Bietergemeinschaft muss mindestens vier Referenzen nachweisen, die jeweils mindestens eines der drei u.g. Referenzkriterien erfüllt. Es können mit einer Referenz auch mehrere der drei u.g. Referenzkriterien erfüllt werden. Gleichwohl müssen auch in diesem Fall mindestens vier Referenzen nachgewiesen werden. Referenzkriterien: 1. Referenzkriterium 1: Grundfläche der Baugrube >2500 m²2. Referenzkriterium 2: Wasserdichter Verbau mit einer Verbaulinie von min. 200 Metern und einer Baugrubentiefe >6 Meter. 3. Referenzkriterium 3: Es wurde eine Wasserhaltung und Restwasserhaltung durchgeführt.
Mit den vier Referenzen muss insgesamt jedes der drei vorstehenden Referenzkriterien mindestens einmal erfüllt werden. Es werden nur Referenzen anerkannt, die innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt wurden, also seit dem 01.01.2020.
Es müssen durchgehend mindestens 45 Festangestellte in den Jahren 2022 bis 2024 nachgewiesen werden.
Der durchschnittliche Jahresumsatz der drei Jahre 2021 bis 2023 muss mindestens 8 Mio. EUR netto pro Jahr betragen haben.
Vgl. Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber wird für den bestplatzierten Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Bei der Auftragsausführung sind die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zurEinhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen und Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zu beachten.