Durchführung von Befragungen zur Beobachtung der Qualität im System der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung (ERiK-Surveys).
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Vorbereitung der Befragungen und übernimmt die Feldarbeit und die Datenaufbereitung für die in 2026 anstehenden fünf Befragungen (Jugendämter, Kindertagespflegepersonen, Träger von Kindertageseinrichtungen für Kinder bis zur Einschulung, Leitungen von Kindertageseinrichtungen, pädagogisches Personal von Kindertageseinrichtungen) im Rahmen der Weiterentwicklung eines Beobachtungsinstruments zur Ermöglichung der indikatorengestützten Berichterstattung zum Stand und der Entwicklung von Qualität im System der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung. Die aktuelle Förderphase des Projekts "Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung" (ERiK) soll die Berichterstattung zu den bisherigen Themengebieten und Handlungsfeldern fortsetzen, um Veränderungen im System abbilden zu können.
Folgende für die Berichtslegung zentralen Surveyprogramme sind sind Gegenstand dieser Ausschreibung:- Befragung von Leitungen in Kindertageseinrichtungen für Kinder bis zur Einschulung (L),- Befragung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen für Kinder bis zur Einschulung (P),- Befragung von Kindertagespflegepersonen (K),- Befragung von lokalen Jugendämtern (§ 79 SGB VIII) (J) und- Befragung von Trägern von Kindertageseinrichtungen für Kinder bis zur Einschulung (T).
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die erweiterte Richtwertmethode (vgl. UfAB 2018) eingesetzt. Dabei wird zunächst das wirtschaftlichste Angebot mit Hilfe der einfachen Richtwertmethode Z (Kennzahl Wirtschaftlichkeit) = L (Leistung) / P (Angebotspreis). Es erfolgt eine gleiche Gewichtung von Leistung und Preis.Der Schwankungsbereich beträgt = 10 Prozent.Es scheiden alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des oben beschriebenen Schwankungsbereich von der besten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen.Unter den danach in der Angebotswertung verbliebenen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, welches die höchste Punktzahl in der Bewertung der Leistung aufweist. Das Entscheidungskriterium ist = L (Leistung). Im Falle einer Gleichheit in der Punktzahl beim Entscheidungskriterium L (Leistung) wird der Zuschlag an das Angebot mit der höchsten Punktzahl im Bewertungskriterium Nr. 2.5 vergeben. Das Ergänzungskriterium ist somit L (2.5).
Nähere Angaben befinden sich in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Nähere Angaben befinden sich in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen: Anlage 2, Bewerbungsbedingungen.
Nähere Angaben befinden sich in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen: Anlage 7, Übersicht Eignungsanforderungen.
Nähere Angaben befinden sich in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen: Anlage 7, Übersicht Eignungsanforderungen sowie Anlage 7-6 (Referenzlisten).