entfällt
Gegenstand des Auftrags ist die Abfallentsorgung einschließlich Transportdienstleistungen für die verschiedenen Standorte der Unternehmensgruppe St. Georg
Entsorgung incl. Transport der in den Vergabeunterlagen genannten Abfallarten an verschiedenen Standorten der Unternehmensgruppe. Los 1 Krankenhaustypischer Abfall Teil 1 Entsorgung Teil 2 Lieferung von EntsorgungsbehälternLos 2 Biologischer Abfall (Speisereste)Los 3 nicht gefährlicher Abfall/Wertstoffe inklusive Abfälle der Abfallschlüssel Nr. 18 01 04 (B Müll) Los 4 Abfall, welcher den Datenschutzbedingungen unterliegt Los 5 Abfallentsorgung Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbHDer Auftrag ist auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen beschränkt. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Auftragsnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen für den Bedarf der St. Georg Unternehmensgruppe besteht nicht.
nur Los 5
Gesamtpreis je Los
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de. Zur Fristwahrung kommt es auf den Zeitpunkt der Einreichung auf der Vergabeplattform an. Der Bieter trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich. Andere Zustellungsformen (z.B. E-Mail oder Fax) ersetzen die oben genannte Form nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und vollständig, d.h. einschließlich aller geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Klinikum St. Georg gGmbH, Ausschreibungsstelle
nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Fordert der Auftraggeber Angaben etc. berechtigterweise nach, hat der Bewerber diese dem Auftraggeber innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist zu übermitteln. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf der Vergabeplattform.
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist.(Vorlage Kopie).- Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht imHandels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie im Bedarfsfall)
- Eigenerklärung zur Eignung und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB (Anlage 1)- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (siehe Anlage)
Bewerber zu Los 1, Los 3 und Los 5 haben 2 Referenzen über die Abfallentsorgung in Krankenhäusern dem Angebot beizufügen. Dazu müssen die Referenz-Krankenhäuser benannt werden, es ist jeweils ein Ansprechpartner mit Name, Funktion und Kontaktdaten zu benennen. Referenzschreiben sind nicht erforderlich.Mindestanforderung an Referenzen:für Los 1 und Los 3: Krankenhäuser mit einer Bettenzahl von mindestens 800 Bettenfür Los 5: Krankenhäuser mit einer Bettenzahl von mindestens 300 Betten.(siehe Anlage 030 25 - Referenzen)
* Das Entsorgungsunternehmen muss über eine Zertifizierung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Entsorgungsfachbetriebe (§ 56) verfügen. Für das Angebot reicht eine Eigenerklärung. Schriftliche Bestätigungen (Zertifikate) werden später von den in die engere Wahl kommenden Bietern eingefordert..* Wenn nicht durch das o.g. Zertikat obsolet geworden, muss der Bieter über entsprechend der Abfallarten erforderliche Genehmigungen nach KRWG §54 bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV verfügen. Für nicht gefährliche Abfälle gilt § 53 KRWG. Für den Nachweis der Erlaubnis/Genehmigung genügt bei Angebotsabgabe eine Eigenerklärung.
- Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Versicherungen nach § 6 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV mit Angabe der Deckungssummen. Dazu genügt bei Angebotsabgabe eine Eigenerklärung.
- Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage Formular 234 - sofern Bietergemeinschaft vorgesehen) . - Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter Leistungen oder Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Anlage Formular 235). Ist kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen, so ist dies ebenfalls im FB 235 zu anzugeben.Ist eine Eignungsleihe mit einem Einsatz des benannten Unternehmens als Nachunternehmer verbunden, ist das Formblatt 235 zusätzlich unten auszufüllen. - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (Anlage Formular 236 - sofern NU-Einsatz und/oder Eignungsleihe vorgesehen, Vorlage nur auf Anforderung erforderlich)
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Transport und Entsorgung von krankenhaustypischem Abfall (turnusmäßiger Sonderabfall) sowie Lieferung von Einweg-Entsorgungsbehältern.
Transport und Entsorgung von biologischen Abfällen (Fettabscheiderinhalt, Küchenabfälle) auf Abruf
Transport und Entsorgung von Abfällen, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden.
Transport und Entsorgung von Abfall, welcher den Datenschutzbestimmungen unterliegt (überwiegend Papier).
Transport und Entsorgung von verschiedenen Krankenhausabfällen sowie von Abfall, welcher den Datenschutzbestimmungen unterliegt (überwiegend Papier) im Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH.
für Abfallschlüssel 200101 (Pappe/Papier), welcher den Datenschutzbedingungen unterliegt, sind im geringen Umfang zusätzlich folgende Erfüllungsorte anzufahren:- 01591 Riesa und 04860 Torgau