Der Bieter muss seine Erfahrung durch die Vorlage von Referenzen nachweisen. Es sind mindestens vier abgeschlossene Referenzen vorzulegen, die ein mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbares Anforderungsprofil aufweisen. Darüber hinaus müssen mindestens zwei der Kunden der vorgelegten Referenzen öffentliche Auftraggeber sein. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein abgeschlossenes Referenzprojekt ein vergleichbares Anforderungsprofil aufweist, wenn
die Abrechnungssumme des Referenzprojekts mindestens 400.000,- EUR exklusive Mehrwertsteuer beträgt. Für jede Referenz sind Auftraggeber, Ansprechpartner, Projektzeitraum, Projektumfang sowie die Abrechnungssumme anzugeben. Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als drei (3) Jahre sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu kontaktieren.