Verfahrensangaben

Einsammeln, Befördern und Entsorgen von regelmäßig anfallenden Abfällen auf dem Ge...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.10.2026
17.10.2026 18:00 Uhr
19.10.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

(KIT)
DE266749428
76344
76344
Eggenstein-Leopoldshafen
Deutschland
DE123
Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
joerg.roegener@kit.edu
072160825328

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-0

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

(KIT)
DE266749428
76344
76344
Eggenstein-Leopoldshafen
Deutschland
DE123
Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
joerg.roegener@kit.edu
072160825328

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-0

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90500000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Einsammeln, Befördern und Entsorgen von regelmäßig anfallenden Abfällen

Titel 1: Einsammeln, Befördern und Entsorgen von regelmäßig anfallenden Abfällen auf dem Gelände Campus Nord.
Titel 2: Einsammeln, Befördern und Entsorgen von regelmäßig anfallenden Abfällen auf dem Gelände Campus Süd incl. Campus Ost, Campus West sowie Außenstellen im Stadtgebiet Karlsruhe.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Leistungen des Auftragnehmers (nachfolgend kurz "AN" genannt) umfassen das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von regelmäßig anfallenden Abfällen auf dem Betriebsgelände des KIT für einen Zeitraum von 2 Jahren mit der Option für den Auftraggeber (nachfolgend kurz "AG genannt") für 2 weitere Jahre.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

2 Jahre ab dem 01.01.2029 (bis 31.12.2030)

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344
Eggenstein-Leopoldshafen
Deutschland
DE123

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Englerstraße 11, Geb. 11.40
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y03MPSV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bieter an folgende Nachprüfungsbehörde wenden:

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Tel.: +49 721 926-0

Diese Nachprüfungsbehörde bietet derzeit die Möglichkeit der Einreichung eines Nachprüfungsantrages per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an. Dieser Hinweis ist nur informatorisch. Es obliegt dem Antragsteller, sich über diese Möglichkeit vor der Antragseinreichung bei der Vergabekammer zu informieren.

Für Nachprüfungsanträge der Bieter gelten die §§ 160 ff. GWB.

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem KIT erfolgt ist und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.

Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation erteilt werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

67
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

"Wir verweisen an dieser Stelle für alle hier aufgeführten Ausschlussgründe insbesondere auf die §§ 123 und 124 GWB und die von jedem Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu unterzeichnende diesbezügliche "Eigenerklärung zur Ausschreibung". Die vorgenannten GWB-Gesetzestexte sind abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Darüber hinaus gelten die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV (Verordnungstext abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/__57.html)"

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignungskriterien gemäß Eigenerklärung zur Ausschreibung, als Anlage beigefügt

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung