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Verfahrensangaben

Baumpflegemaßnahmen am KIT -Campus Nord (KIT CN), Campus Ost (KIT CO), KIT Campus ...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.03.2026
30.04.2026 12:00 Uhr
30.04.2026 18:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Karlsruher Institut für Technologie
DE266749428
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344
Eggenstein-Leopoldshafen
Deutschland
DE123
Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
joerg.roegener@kit.edu
07249-8229

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Karlsruher Institut für Technologie
DE266749428
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344
Eggenstein-Leopoldshafen
Deutschland
DE123
Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
joerg.roegener@kit.edu
07249-8229
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-0

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-0

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77211500-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung.
Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden.

Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2)

Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind.

Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen.
Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig.
Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen.

Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2.
Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee.

Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen.

Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10.
Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring.
Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen.

Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16.

Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe,
In den Kuhwiesen 7.

Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen.

Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen.

Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist.

Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein
umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe.

Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund
von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen.

Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und
Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten.
Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer.
Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt.

Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden.

Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitsprozess
beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen.

Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände.

Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert.

Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone
sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet.
Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden.

Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt.

Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten-
und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung.
Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden.

Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2)

Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind.

Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen.
Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig.
Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen.

Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2.
Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee.

Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen.

Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10.
Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring.
Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen.

Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16.

Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe,
In den Kuhwiesen 7.

Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen.

Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen.

Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist.

Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein
umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe.

Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund
von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen.

Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und
Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten.
Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer.
Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt.

Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden.

Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess
beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen.

Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände.

Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert.

Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone
sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet.
Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden.

Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt.

Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten-
und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.05.2026
30.04.2028

mit Option auf Verlängerung um 2 weitere Jahre bis zum 30.04.2028

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344
Eggenstein-Leopoldshafen
Deutschland
DE123

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Englerstraße 11, Geb. 11.40
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122

Campus Ost (KIT CO), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Da diese Tätigkeiten von jedem GALABAU-Betrieb mit Zusatzqualifikation (Treeworker) durchgeführt werden können, ist bei der Masse der zu erwartenden Angebote nur mittels Rangfolge nach Preis eine Bewertung möglich.

Zuschlagskriterium

Preis

Preis

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1000
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y03MEED

Einlegung von Rechtsbehelfen

Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bieter an folgende Nachprüfungsbehörde wenden:

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Tel.: +49 721 926-0

Diese Nachprüfungsbehörde bietet derzeit die Möglichkeit der Einreichung eines Nachprüfungsantrages per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an. Dieser Hinweis ist nur informatorisch. Es obliegt dem Antragsteller, sich über diese Möglichkeit vor der Antragseinreichung bei der Vergabekammer zu informieren. Für Nachprüfungsanträge der Bieter gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem KIT erfolgt ist und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation erteilt werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Jahre

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV) gemäß Anlage Eigenerklärung zur Ausschreibung auf Seite 3 von Seite18

Finanzierung

Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 46 VgV) gemäß Anlage Eigenerklärung zur Ausschreibung auf Seite 3 von Seite18

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung