| VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Zusatzinformationen 9 zu LV Heizung- und Kältetechnik Bau 219:
Wir haben bei Titel 2.4 keinen Lieferanten gefunden, der ein innen beschichtetes Wickelfalzrohr liefern kann. Bitte nennen Sie uns einen entsprechenden Lieferanten.
Oder dürfen wir alternativ auch Edelstahl anbieten?
Antwort:
Das gegenständliche Leistungsverzeichnis enthält kein Wickelfalzrohr.
Im Lüftungs-LV geht es unter Ttel 2.4 um PPs Rohr (Kunststoff, kein Wickelfalzrohr).
PPs Lüftungsrohr (und zugehörige Formteile) sind in der Dimension DN160 am Markt verfügbar. Eine Ausführung in Edelstahl ist nicht gewünscht.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Zusatzinformationen 8 zu LV Heizung- und Kältetechnik Bau 219:
Betr.: Festpunkte und Rohrstatik
Um die Festpunkte Pos. 422.1.088-422.1.097 + Pos. 434.06.085-434.06.095 auszulegen benötigen wir die von Ihnen erwähnte Rohrstatik. Aus der Leistungsbeschreibung ist nicht ersichtlich mit welchen Kräften gerechnet werden muss.
Aus den Plänen ist nicht ersichtlich in welchen Bereichen die Festpunkte anzubringen sind.
Wir bitten Sie uns die Rohrstatik inkl. dazugehörigen Pläne und Details zur Verfügung zu stellen.
Ohne diese Angaben ist die Auslegung der Festpunkte nicht möglich.
Antwort: Die vollständigen Ausführungspläne werden nach der Beauftragung zur Verfügung gestellt. Für die Kalkulation sind die Festpunkte bis DN40 mit 3,0 kN, bis DN80 mit 8,0 kN und darüber mit 16,0 kN zu kalkulieren.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Ergänzung zu Zusatzinformationen 7 vom 01.04.2026 LV Heizung- und Kältetechnik Bau 219:
Betr. Pos. 434.07.001 - 434.07.201
In oben genannten Positionen ist Kältedämmung aus Mineralwolle, kaschiert mit Aluminiumfolie ausgeschrieben. Nach unserem Kenntnisstand ist diese Ausführung nicht für Kälteanwendungen im Bereich der DIN 4140 geeignet.
Die ausgeschriebenen Kälteschellenträger passen somit technisch nicht zu der Isolierung.
Für Kältedämmung ist eine diffusionsdichte Isolierung notwendig.
Ist unsere Annahme Korrekt, dass hier die falsche Isolierung beschrieben ist?
Sollen hier normale alukaschierte Mineralwolleschalen angeboten werden?
Bitte teilen Sie uns mit, was genau hier angeboten werden soll.
Antwort vom 01.04.26: Für die ausgeschriebenen Kälteanwendungen ist eine diffusionsdichte Dämmung gemäß DIN 4140 erforderlich. Die ausgeschriebene Mineralwolledämmung mit Aluminiumkaschierung ist daher als hierfür geeignete, diffusionsdicht ausgeführte Systemlösung zu verstehen und anzubieten.
Ergänzung/Präzisierung der o.s. Antwort:
Es ist ein nichtbrennbares Kältedämmsystem gemäß DIN 4140 anzubieten, geeignet für Medientemperaturen von 0 °C bis +80 °C. Kaschierung als Aluminiumfolie mit engmaschiger Glasfasergitternetzverstärkung. Diffusionsäquivalente Luftschicktdicke: sd-Wert > 1500 m (DIN EN ISO 12572). Das System muss werkseitig aufeinander abgestimmte Komponenten zur dampfdichten Versiegelung von Stößen, Durchdringungen und Endstellen beinhalten.
Die Anforderungen gelten ebenso für die Befestigung. Die Dämmung ist im Bereich der Aufhängungen mit entsprechend systemzugehörigen Kälteschellenträgern auszuführen, um die Kontinuität der Dampfsperre sicherzustellen.
Es ist entsprechend dieser Systemvorgaben zu kalkulieren.
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Nachricht:
Die o.g. Fristen im gegenständlichen Verfahren werden wie folgt verschoben:
Angebotsfrist: alt: 02.04.26, 10:30 Uhr, neu: 14.04.26, 10:00 Uhr
Bindefrist: alt: 02.06.26, neu: 12.06.26
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| Angebotsaufforderung 515-35531370.pdf | 01.04.2026 | 254 KB | ||
| Angebotserklärung 515-35531370.pdf | 01.04.2026 | 129,5 KB |
Nachricht:
Zusatzinformationen 7 zu LV Heizung- und Kältetechnik Bau 219:
Betr. Pos. 434.07.001 - 434.07.201
In oben genannten Positionen ist Kältedämmung aus Mineralwolle, kaschiert mit Aluminiumfolie ausgeschrieben. Nach unserem Kenntnisstand ist diese Ausführung nicht für Kälteanwendungen im Bereich der DIN 4140 geeignet.
Die ausgeschriebenen Kälteschellenträger passen somit technisch nicht zu der Isolierung.
Für Kältedämmung ist eine diffusionsdichte Isolierung notwendig.
Ist unsere Annahme Korrekt, dass hier die falsche Isolierung beschrieben ist?
Sollen hier normale alukaschierte Mineralwolleschalen angeboten werden?
Bitte teilen Sie uns mit, was genau hier angeboten werden soll.
Antwort: Für die ausgeschriebenen Kälteanwendungen ist eine diffusionsdichte Dämmung gemäß DIN 4140 erforderlich. Die ausgeschriebene Mineralwolledämmung mit Aluminiumkaschierung ist daher als hierfür geeignete, diffusionsdicht ausgeführte Systemlösung zu verstehen und anzubieten.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Zusatzinformationen 6 zu LV Heizung- und Kältetechnik Bau 219:
Betr.: Aufstellung Wärmepumpen und Kältemaschinen
Bitte teilen Sie uns mit, wie die Aufstellung der Wärmepumpen und Kältemaschinen erfolgen soll.
Gibt es auf dem Dach eine Heizzentrale oder sind alle Geräte zur Außenaufstellung?
Aus welchem Material ist die Dachfläche?
Dies ist aus der Beschreibung leider nicht ersichtlich.
Antwort: Die Wärmepumpen und Kältemaschinen sind zur Außenaufstellung. Das Dach ist grundsätzlich als ein Retentionsdach mit extensiver Begrünung geplant. Für die Aufstellung der o.g. Geräte sind Gerätefundamente aus Stahlbeton vorgesehen (bauseits auf dem Dach platzierte Stahlbeton Fertigteile).
Dateianhänge:
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Nachricht:
Zusatzinformationen 5 zu LV Heizung- und Kältetechnik Bau 219:
5.1) Betr. Stellungnahme zu Bieterfragen 3
Pos. 422.06.007-422.06.011
Uns sind keine Kugelhähne mit Außengewinde in der gewünschten Ausführung bekannt. Auch unserer Großhändler können hierzu kein Angebot unterbreiten. Bitte teilen Sie uns ihr Planungsfabrikat mit.
Antwort: Es ist in technisch Hinsicht nicht maßgeblich, ob das Bauteil mittels Innen- oder Außengewinde verschraubt wird.
Pos. 434.03.001 Pufferspeicher Klimakaltwasser
Also erfordert diese Position eine Vorortschweißung?
Antwort: Ja, bitte mit geteilter Ausführung und Vor-Ort Schweißung kalkulieren.
6.2) Stellungnahme zu Bieterfragen 4
"Die LV-Positionen 434.06.73-84 entfallen ersatzlos, da die Leistungen bereits in den LV-Positionen 434.07.188-198 enthalten sind."
Bitte teilen Sie uns mit, wie diese Positionen dann bepreist werden sollen.
Antwort: Wie in Zusatzinformation 4 mitgeteilt, entfallen die LV-Positionen 434.06.73-84 und werden nicht bei der Wertung berücksichtigt. Eine Bepreisung ist daher nicht vorzunehmen bzw. wird nicht gewertet.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Zusatzinformationen 4 zu LV Heizung- und Kältetechnik Bau 219:
Bieterfrage - Kälteschellen Pos. 434.06.073 ff
In den Zusatzinformationen zu den Positionen 434.06.073 - 434.06.083 wird ausgeführt, dass die Kälteschellen nicht in Kautschuk, sondern mit Einlage aus Mineralwolle auszuführen sind. Gleichzeitig sind in den nachfolgenden Positionen 434.07.188 ff. bereits Kälteschellen mit Mineralwolle-Ausführung beschrieben.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung:
Ist es korrekt, dass die Positionen 434.06.073 ff. ebenfalls vollständig in Mineralwolle-Ausführung zu kalkulieren sind, obwohl eine entsprechende Ausführung bereits in den Positionen 434.07.188 ff. enthalten ist, oder handelt es sich hierbei ggf. um eine doppelte bzw. versehentlich abweichende Beschreibung?
Wir bitten um eindeutige Vorgabe zur Ausführung, um eine einheitliche und vergleichbare Kalkulation sicherzustellen.
Antwort:
Die LV-Positionen 434.06.73-84 entfallen ersatzlos, da die Leistungen bereits in den LV-Positionen 434.07.188-198 enthalten sind.
Eine Angebotswertung erfolgt in jedem Fall ohne die LV-Positionen Nr. 434.06.73-434.06.84.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Im Anhang weitere Zusatzimformationen zum gegenständlichen LV
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| Zusatzinformationen 3.pdf | 26.03.2026 | 149,7 KB |
Nachricht:
Die o.g. Fristen im gegenständlichen Verfahren werden wie folgt verschoben:
Angebotsfrist: alt: 26.03.26, 10:30 Uhr, neu: 02.04.26, 10:30 Uhr
Bindefrist: alt: 26.05.26, neu: 02.06.26
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| Angebotsaufforderung 515-35531370.pdf | 25.03.2026 | 254 KB | ||
| Angebotserklärung 515-35531370.pdf | 25.03.2026 | 129,5 KB |
Nachricht:
Zusatzinformationen 2 zu LV Heizung- und Kältetechnik Bau 219:
Betr. Isolierung
Es liegen keine Mengenangaben für die Unterschreitung der Mindestabstände vor.
Insbesondere bei der Blechummantelung ergibt sich hier ein zusätzlicher Klärungsbedarf, da hierfür voraussichtlich Abflachungen erforderlich sind.
Diese sind im Leistungsverzeichnis (LV) jedoch nicht erfasst.
In welchem Umfang bzw. in welcher Menge sollen diese berücksichtigt werden?
Antwort:
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Bei der Blechummantelung erwarten wir keine Notwendigkeit für Abflachungen.
Dateianhänge:
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Nachricht:
1) Stahlrohrleitungen und Formstücke mit Korrosionsschutz gemäß AGI Q 151
Ist nach Fassung von 2021 anzubieten?
Antwort: Ja
2) Rohr Stahl niro Klimakaltwasser Werkstoff 1.4401
Kann auch Rohr Stahl niro Werkstoff 1.4520 oder 1.4031 angeboten werden?
Antwort: Nein
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