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Verfahrensangaben

Jahresabschlussprüfungen des KIT

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.01.2026
20.01.2026 15:00 Uhr
20.01.2026 15:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
08-A279-27
Kaiserstr. 12
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
florin.brueckner@kit.edu
+49 721 608 43334

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Jahresabschlussprüfungen des KIT für das Geschäftsjahr 2026 (mit Optionen für 2027-2029)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Prüfungen umfassen folgende Leistungen (Details siehe Vergabeunterlagen):

Jahresabschluss und Lagebericht werden in sinngemäßer Anwendung des HGB erstellt und sind durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu testieren.

Gegenstand und Umfang der Prüfung bestimmen sich nach § 317 HGB sowie nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) entsprechend der "Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG" (Anlage 2 zu den VV zu § 68 BHO). Die Berichterstattung folgt Prüfungsstandard IDW PS 720. Als Grundlage für die Verwendungsnachweisprüfung der Finanzmittelgeber ist darüber hinaus die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuweisungen zu prüfen.

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen soll der Prüfer für ad-hoc-Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes zur Verfügung stehen.
Neben konkreten Prüfungsaussagen werden auch Verbesserungs- und Optimierungsvorschläge zur Qualitätssicherung erwartet (Management Letter). Die Prüfung soll zudem regelmäßige (jährliche) Schwerpunktprüfungen umfassen.

Im Einzelnen zu prüfen sind:
- Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2026 (bzw. bei Ausübung der Optionen für das jeweilige Folgejahr),
- die Einhaltung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, getrennt nach UA und GFA
- die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuweisungen in der GFA, inklusive der Trennung der Finanzströme zwischen GFA und UA,
- die Überleitung des Jahresabschlusses zur Einnahmen-/Ausgabenrechnung für die GFA,
- die Abwicklung des Wirtschaftsplans, getrennt nach UA und GFA
- die Bezüge der Geschäftsführung und der Mitarbeiter mit Sonderverträgen in der GFA

Großforschungsaufgabe
Aufgrund der erforderlichen Segmentberichterstattung sind zukünftig im Einzelnen zu prüfen:
- die Bilanz und die GuV für die GFA für das Geschäftsjahr 2026 (bzw. bei Ausübung der Optionen für das jeweilige Folgejahr).

Universitätsaufgabe

Aufgrund der erforderlichen Segmentberichterstattung sind zukünftig im Einzelnen zu prüfen:
- die Bilanz und die GuV für die UA für das Geschäftsjahr 2026 (bzw. bei Ausübung der Optionen für das jeweilige Folgejahr).

Stammvermögen
Das Stammvermögen dient der Erfüllung der Universitätsaufgabe des KIT und wird gem. § 20 Abs. 3 KITG i. V. m. §14 LHG außerhalb des Staatshaushaltsplans vom Präsidium des KIT verwaltet. Das Vermögen kann in zweckgebundene und allgemein verfügbare Mittel unterschieden werden.

Über die Prüfung ist ein Prüfungsbericht vorzulegen.

Im Einzelnen zu prüfen sind:
- der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 (bzw. bei Ausübung der Optionen für das jeweilige Folgejahr),

Umfang der Auftragsvergabe

400.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Der Auftrag hat eine Vertragslaufzeit von 1 Jahr mit Option auf Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr bis zum 2029

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344
Eggenstein-Leopoldshafen
Deutschland
DE123

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Kaiserstr. 12
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Summe der Angebotspreise 2023 - 2026 (d.h. einschl. aller Optionen, einschl. Nebenkosten)

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zusammensetzung und Qualifikation des Prüfungsteams

einschließlich Darstellung des Mengengerüsts (geschätzter Zeitaufwand in Stunden), differenziert nach Mitarbeiterqualifikation und Art der Tätigkeit

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Prüfungsansatz und Methodik

gemäß Unterkriterien

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y03M68Y

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

"Wir verweisen an dieser Stelle für alle hier aufgeführten Ausschlussgründe insbesondere auf die §§ 123 und 124 GWB und die von jedem Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu unterzeichnende diesbezügliche "Eigenerklärung zur Ausschreibung". Die vorgenannten GWB-Gesetzestexte sind abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Darüber hinaus gelten die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV (Verordnungstext abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/__57.html)"

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung zur Qualifikation des Bieters und seines Personals:

Hiermit erklären wir,

- dass wir eine Zulassung im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Deutschland haben,
- dass alle von uns zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter über eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen,
- dass wir über entsprechende Erfahrungen (Jahresabschlussprüfungen) bei staatlich finanzierten Einrich-tungen verfügen (Angaben/Erläuterungen siehe Anlage Formular "Angabe von Referenzen bezüglich der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen"),
- dass wir über hinreichende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich EnterpriseResourcePlanning-Systeme (ERP) verfügen, (Angaben/Erläuterungen sind dem Formular "Angabe von Referenzen bezüg-lich der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen" als Anlage beizufügen).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bewerber / Bieter
kann in den letzten 3 Geschäftsjahren 3 Geschäftsjahren (2023 - 2025), jedoch mindestens seit Geschäftsaufnahme (sofern diese vor weniger als 3 Jahren erfolgte) u.a. folgende Referenzen bezüglich der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen aufweisen (Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben; maximal 5).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:

(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Min-destlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Bitte in der Anlage zutreffendes ankreuzen und unterzeichnen.
(Anlage 14_Eigenerklärung zur Ausschreibung VgV)

Verpflichtungserklärung über die unternehmerischen Sorgfalts-pflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)bvom 16.Juli 2021:

Aufgrund der Anwendbarkeit des LkSG auf das KIT, ist das KIT gemäß § 6 Abs. 4 LkSG verpflichtet, angemessene Prä-ventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern zu verankern. Sämtliche nachfolgenden §§ sind solche des LkSG. Vor diesem Hintergrund gilt folgendes:
Bitte in der Anlage zutreffendes ankreuzen und unterzeichnen.
(Anlage 14_Eigenerklärung zur Ausschreibung VgV)

Eigenerklärung für diese Ausschreibung/Vergabe zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022:

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der/die Bewerber/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ge-nannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, als beteiligte Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die in den Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

Weitere Informationen sind in der Anlage 14_Eigenerklärung zur Ausschreibung VgV zu finden. Diese ist vollständig vom Bieter auszufüllen und zu unterzeichnen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung