Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu seiner Eignung abzugeben (siehe Angebotserklärung Seite 2).
Als Bestätigung dieser Erklärung kann das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) die folgenden Bescheinigungen und Nachweise anfordern:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
2) Drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren mit folgenden Angaben: Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
3) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
4) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern wir zu einer solchen Eintragung verpflichtet sind
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig)
6) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit durch Finanzamt ausgestellt)
7) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
8) Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
9) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Die Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.