Neubau IKFT - Metall-/Stahlbau Technikum und Außenlager
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.09.2025
18.09.2025 10:00 Uhr
18.09.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Karlsruher Institut für Technologie
DE266749428
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344
Eggenstein-Leopoldshafen
Deutschland
DE123
Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
markus.heck@kit.edu
+4972160825336

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45262670-8
45262410-8
45262680-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Errichtung eines Laborgebäudes Institut IKFT,
hier: Teilleistung Metall-/Stahlbau Technikum und Außenlager

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Errichtung der Stahlkonstruktion für Technikum und Außenlager,
Leistungsumfang gemäß Leistungsbeschreibung/LV und wie folgt:
Ca 85 t Stahlbauprofile, ca. 590 m2 Trapezbleche, ca. 510 m2 Gitterroste.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344
Eggenstein-Leopoldshafen
Deutschland
DE123

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0357N6

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt
werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB
gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab?helfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich
zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung
muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die
Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unterlagen im Sinne von § 16a EU Abs.1 VOB/A-EU werden nachgefordert, bis auf: Angebotserklärung
(siehe hierzu auch Angebotsaufforderung Seite 3).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Wir verweisen an dieser Stelle für alle hier aufgeführten Ausschlussgründe insbesondere auf den § 6e EU VOB/A-EU resp. die §§ 123 und 124 GWB und die vom Bieter abzugebende Eigenerklärung zur Eignung gemäß Angebotserklärung. Die vorgenannten VOB/A-EU-Regelungen und GWB-Gesetzestexte sind abrufbar unter:
VOB Teil A - Abschnitt 2 (VOB/A-EU): https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_31012019_BWI781063060120180001604634.htm
GWB § 123 und 124: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragsfpflichtig)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit durch
Finanzamt ausgestellt)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren mit folgenden
Angaben: Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen
und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau,
Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz des Unternehmens in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern das Unternehmen zu einer solchen Eintragung verpflichtet ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Finanzierung

siehe Vergabeunterlagen

Als Sicherheit für die Vertragserfüllung ist eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen, sofern die Auftragssumme mindestens EUR 250.000,-- (ohne MWSt.) beträgt. Es bleibt dem AN
jedoch überlassen, die Sicherheit auch durch die Hinterlegung von Geld zu leisten.
Leistet der AN die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der AG berechtigt,
Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Für Mängelansprüche erfolgt ein Sicherheitseinbehalt von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Abnahmezeitpunkt,
sofern diese Summe eine Höhe von mindestens EUR 250.000,-- (ohne MWSt.) aufweist.
Dieser Betrag wird nicht verzinst. Der Sicherheitseinbehalt kann durch eine Bürgschaft abgelöst bzw. die
Vertragserfüllungsbürgschaft in eine Mängelansprüchebürgschaft umgewandelt werden.
Als Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche wird der Ablauf der vertraglich
festgelegten Verjährungsfrist/en vereinbart (= Endtermin der Verjährungsfrist für Mängelansprüche gemäß Abnahmeprotokoll).
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe oben bzw. Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung