Errichtung eines Laborgebäudes Institut IKFT,hier: Teilleistung Metall-/Stahlbau Technikum und Außenlager
Errichtung der Stahlkonstruktion für Technikum und Außenlager,Leistungsumfang gemäß Leistungsbeschreibung/LV und wie folgt:Ca 85 t Stahlbauprofile, ca. 590 m2 Trapezbleche, ca. 510 m2 Gitterroste.
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragtwerden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWBgilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch diebehauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) DerAntrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab?helfen zuwollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglichzu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einenEmpfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründungmuss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mitSachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass dieRüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen
Unterlagen im Sinne von § 16a EU Abs.1 VOB/A-EU werden nachgefordert, bis auf: Angebotserklärung (siehe hierzu auch Angebotsaufforderung Seite 3).
Wir verweisen an dieser Stelle für alle hier aufgeführten Ausschlussgründe insbesondere auf den § 6e EU VOB/A-EU resp. die §§ 123 und 124 GWB und die vom Bieter abzugebende Eigenerklärung zur Eignung gemäß Angebotserklärung. Die vorgenannten VOB/A-EU-Regelungen und GWB-Gesetzestexte sind abrufbar unter:VOB Teil A - Abschnitt 2 (VOB/A-EU): https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_31012019_BWI781063060120180001604634.htmGWB § 123 und 124: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragsfpflichtig)- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit durchFinanzamt ausgestellt)- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren mit folgendenAngaben: Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfürdurchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischenund gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahmeeinschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau,Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung desAuftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Umsatz des Unternehmens in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen undandere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteilsbei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräftegegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern das Unternehmen zu einer solchen Eintragung verpflichtet ist- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
siehe Vergabeunterlagen
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung ist eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen, sofern die Auftragssumme mindestens EUR 250.000,-- (ohne MWSt.) beträgt. Es bleibt dem ANjedoch überlassen, die Sicherheit auch durch die Hinterlegung von Geld zu leisten.Leistet der AN die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der AG berechtigt,Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.Für Mängelansprüche erfolgt ein Sicherheitseinbehalt von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Abnahmezeitpunkt,sofern diese Summe eine Höhe von mindestens EUR 250.000,-- (ohne MWSt.) aufweist.Dieser Betrag wird nicht verzinst. Der Sicherheitseinbehalt kann durch eine Bürgschaft abgelöst bzw. dieVertragserfüllungsbürgschaft in eine Mängelansprüchebürgschaft umgewandelt werden.Als Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche wird der Ablauf der vertraglichfestgelegten Verjährungsfrist/en vereinbart (= Endtermin der Verjährungsfrist für Mängelansprüche gemäß Abnahmeprotokoll).Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
siehe oben bzw. Vergabeunterlagen