Rahmenvertrag SiPo + SAKRA 2027-2028
Mittels dieser Ausschreibung wird ein Rahmenvertrag für Sicherungsposten (SiPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) für Leistungen im Bereich von Straßen- und Stadtbahnverkehr geschlossen.
Der Vertrag kann von dem Auftraggeber bis zu drei Mal um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Die Option zur Verlängerung des Vertrages muss bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten bzw. einer verlängerten Vertragslaufzeit von dem Auftraggeber ausgeübt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Leistungsverzeichnis.
Der Vertrag kann von dem Auftraggeber bis zu drei Mal um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Die Option zur Verlängerung des Vertrages muss bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten bzw. einer verlängerten Vertragslaufzeit von dem Auftraggeber ausgeübt werden.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Leistungsverzeichnis.
Stadtgebiet BremenBSAG-NetzPostleitzahl 28199 Bremen
Angebotspreis
Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Daten von Ihnen erheben werden. Die Erhebung der Daten dient der Risikoanalyse und der entsprechenden Ermittlung von notwendigen Präventionsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten unseren Supplier Code of Conduct (Verhaltenskodex für Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner) zu unterschreiben. Der Supplier Code of Conduct ist für diese Vergabe ein Mindestkriterium und ist zwingend zu erfüllen.
Bieterfragen sind spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.Bieterfragen sind spätestens 8 Tage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
Referenzen können auch in eigener Anlage eingereicht werden.
Der Zuschlag kann ohne eine Verhandlung auch auf das Angebot erteilt werden.Der Zuschlag kann ohne weitere Verhandlung auch auf das Zweitangebot erteilt werden.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
siehe Vergabeunterlagen.
Durch Eigenerklärung/Selbstauskunft nach zuweisen
Berufs- oder Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle aktuellen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
Folgende Kriterien stellen Mindestbedingungen dar und sind zwingend zu erfüllen:- Mindestanzahl von Referenzen: Mind. 5 Referenzen für vergleichbare Leistungen in den Jahren (2024, 2025, 2026)
Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der für die Leistungserbringung verantwortlichen einzusetzenden Führungskräfte des Bewerbers.- Es ist auch möglich, diesbezüglich Nachunternehmerangaben zu verwenden, soweit der Bewerber nachweist, dass er im Auftragsfall über die Leistungsfähigkeit des entsprechenden Nachunternehmers verfügt. Im Falle des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Unterlagen sinngemäß (soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung) auch von den Nachunternehmern einzureichen.- Die Verfügbarkeit des Nachunternehmers ist durch eine geeignete Verpflichtungserklärung nachzuweisen.- Die vorgenannten Angaben sind mit der Bewerbung vorzulegen und können durch Einzelnachweise oder durch Eigenerklärungen erbracht werden.- Des Weiteren bitten wir um Zusendung des aktuellen Auszuges aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Jahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:Bescheinigung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfalle eine Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Vertragserfüllungsbürgschaft 5%
Gesamtschuldnerische haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Mindestanzahl von Referenzen: Mind. 5 Referenzen für vergleichbare Leistungen in den Jahren (2024, 2025, 2026).