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Verfahrensangaben

Veräußerung der Geschäftsanteile an der Spielbank SH GmbH

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.05.2026
15.06.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein mit beschränkter Haftung
DEX1517R.HRB12057KI
Martensdamm 4
24103
Kiel
Deutschland
DEF02
Greenberg Traurig Germany, LLP
spielbank-sh-vergabe@gtlaw.com
+49 30700171-116

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
t:04319884542
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

92351200-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Veräußerung aller Gesellschaftsanteile an der Spielbank SH GmbH, an die am 31.10.2025 die Konzession zum Betrieb von Spielbanken in Schleswig-Holstein gemäß §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 SpielbG SH erteilt wurde.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen mbH ("GVB") beabsichtigt, die von ihr gehaltenen Geschäftsanteile an der Spielbank SH GmbH zu veräußern. Das Land Schleswig-Holstein hat der Spielbank SH GmbH mit Bescheid vom 31. Oktober 2025 die Konzession für den Betrieb von fünf öffentlichen Spielbanken in Schleswig-Holstein ("Spielbankkonzession") gemäß § 2 Abs. 1 I.V.m. § 3 des Spielbankgesetzes Schleswig-Holstein ("SpielbG SH") mit einer Laufzeit von 15 Jahren bis zum 31. Dezember 2040 erteilt. Die Spielbankkonzession wurde nach Ablauf von zehn Kalendertagen ab Veröffentlichung der Ex-Ante-Bekanntmachung hierzu am 20. Oktober 2025 vergaberechtlich unangreifbar (§ 135 Abs. 3 S. 1 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ("GWB")). Die Spielbankkonzession ist als Dienstleistungskonzession im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 2 des GWB einzustufen. Aus EU-vergaberechtlichen und aus EU-beihilferechtlichen Gründen, erfolgt die Veräußerung der Geschäftsanteile an der Spielbank SH GmbH in einem transparenten, diskriminierungsfreien, bedingungsfreien und wettbewerblichen EU-weiten Vergabeverfahren. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorgaben der Verord-nung über die Vergabe von Konzessionen ("KonzVgV") durchgeführt. Der Zuschlag in dem Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt, dass das für die Glücksspielaufsicht zuständige Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein ("Innenministerium") der Übertragung der Geschäftsanteile an der Spielbank SH GmbH zustimmt (vgl. § 13 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SpielbG SH). Vor Erteilung der Zustimmung hat die zuständige Innenministerin die Einwilligung des Finanzministeriums einzuholen, die auf Grundlage einer haushaltsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erteilt wird (§§ 7 Abs. 1 S. 1, 63 Abs. 3 S. 1, 65 Abs. 3 S. 1 der Landeshaushaltsordnung ("LHO SH")). Die Veräußerung steht des Weiteren unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Landesregierung ("Kabinettsvorbehalt"). Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, vor dem Verkauf der Gesellschaftsanteile an der Spielbank SH GmbH dem Finanzausschuss des Landtags über die ausgehandelten Verkaufsbedingungen unter Wahrung der erforderlichen Vertraulichkeit zu berichten und sie ihm zur Einwilligung vorzulegen (LT-Drs. 20/3828).

Der im Rahmen dieser Bekanntmachung unter Ziff. 2.1.3 angegebene geschätzte Wert entspricht der Summe derjenigen Umsätze, die die Zielgesellschaft voraussichtlich in den Jahren 2026 bis 2040 erzielt (vgl. § 2 Abs. 3 KonVgV) .

Umfang der Auftragsvergabe

1.738.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
180
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
24103
Kiel
Deutschland
DEF02

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Der Zuschlag erfolgt allein auf der Grundlage des Kriteriums "Höchster Kaufpreis" für die Gesellschaftsanteile an der Spielbank SH GmbH.

Zuschlagskriterium

Preis

Höchster Kaufpreis für die Gesellschaftsanteile an der Spielbank SH GmbH.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Gestaltung dieses Vergabeverfahrens wird gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV an den Vorschriften der VgV zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet.
Der Angebots- und Verhandlungsphase ist ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet.

Alle Bewerber, die die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, werden zur Verhandlungsphase zugelassen und nach Maßgabe eines sog. 2. Verfahrensbriefes zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DZCM0H1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs, 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die GVB behält sich das Recht vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. der Nachweis von Maßnahmen zur Selbstreinigung und zum Zeitraum für Ausschlüsse von der Teilnahme an Vergabeverfahren nach den §§ 125, 126 GWB.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Vorlage des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung des Bewerbers (soweit zutreffend).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auszug aus dem deutschen Handelsregister des Bewerbers bzw. der Eintragung in ein vergleichbares ausländisches Register.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Vorlage einer Darstellung des Unternehmens des Bewerbers - oder, wenn es sich bei dem Bewerber um eine Zweckgesellschaft zum Erwerb der Spielbank SH GmbH handelt, der Bewerbergruppe - (max. 4 DIN-A4-Seiten, Arial, 10pt) unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform und Geschäftsleitung(en) sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum). In der Darstellung ist überdies eine für die Bewerbung zuständige Person zu benennen. Handelt es sich bei dem Bewerber nicht um eine Zweckgesellschaft zum Erwerb der Spielbank SH GmbH, umfasst die Darstellung eine kurze Beschreibung der Bewerbergruppe.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften und anderen Bewerberkooperationen (Nachunternehmerstruktur): Die Darstellung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft und ggf. der Nachunternehmerstruktur in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A-4-Seiten, Arial, 10pt).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärungen, dass
- keine Verurteilung bzw. Verhängung von Maßnahmen nach § 70 StGB, § 132 a StPO, (§ 35 GewO), §§ 284 f. StGB oder entsprechende Straf- oder Verbotsnormen anderer Staaten erfolgte;

- innerhalb der letzten 36 Monate keine Verurteilung aufgrund eines beliebigen Verbrechens oder nach §§ 261; 89c; 89a Abs. 2 Nr. 2; 242; 246; 253, 255, 239a; 259; 263; 266; 284, 285, 287 StGB oder nach § 6 des Jugendschutzgesetzes sowie Delikten im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB) oder entsprechende Straf- oder Verbotsnormen anderer Staaten vorliegt;

- innerhalb der letzten zwei Jahre nicht wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister oder, bei ausländischen Personen, in eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des jeweiligen Herkunftslandes geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als EUR 2.500,00 belegt wurde und keine Gerichts- oder staatsanwaltliche bzw. polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen der vorstehend genannten Straftaten laufen;

- kein Insolvenzverfahren, kein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, wegen leichtfertiger Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung oder ein vergleichbares Verfahren, auch außerhalb der Bundesrepublik, geführt wird oder in den letzten drei Jahren geführt worden ist;

- keine schweren Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Arbeitgeberpflichten begangen wurden;

- keine unerledigten behördlichen Beanstandungen von glücksspielrechtlichen Aufsichtsbehörden vorliegen;

- die zuständigen Behörden der Finanzverwaltung für den Fall des Zuschlages vom Steuergeheimnis zu befreien und zu ermächtigen, Auskünfte an das Land Schleswig-Holstein zu erteilen

- keine Bewerber/ Bewerbergruppe nicht auf den von der Europäischen Union geführten Listen, insbesondere nicht auf der sog. EU-Terroristenliste, geführt ist, die von der Europäischen Union auf Grundlage der folgenden Verordnungen geführt werden: Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 in Verbindung mit dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 27. Dezember 2001 (2001/931/GASP), Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002, Verordnung (EU) Nr. 753/2011 vom 1. August 2011;

- Erkenntnisse zur Person bei in- und ausländischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten abgefragt werden können und

- die für die Spielbanken in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehenden Mittel rechtmäßiger Herkunft sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse des Bewerbers für die letzten drei vor dem 01.01.2026 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die jeweils ein Eigenkapital von mindestens 20 Mio. Euro ausweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Vorlage einer Wirtschaftsauskunft eines unabhängigen Dritten, z. B. Creditreform, für den Bewerber, die mindestens Angaben zu Zahlungserfahrungen, zur Beurteilung der Geschäftsbeziehungen, zur allgemeinen Kreditbeurteilung, zum Höchstkreditvorschlag sowie zur Bewertung der finanziellen Lage anhand von Rankings bzw. Bonitätsindizes beinhaltet und bei Ablauf der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen nicht älter als drei Monate ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung, dass sich der Bewerber für den Fall seiner Zulassung zum Verhandlungsverfahren bereiterklärt, vor Zugang zum Datenraum zur Durchführung einer Due Diligence eine - für den Fall der Zuwiderhandlung mit einer zu hinterlegenden Sicherheit in Höhe von 150.000 EUR besicherte - Verschwiegenheitsvereinbarung (sog. Non-Disclosure-Agreement [NDA]) mit der GVB abzuschließen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung des Bewerbers, mit der er sein Einverständnis zu einer Abfrage von Informationen bei anderen Behörden im In- oder Ausland durch das Innenministerium erklärt, die für eine Zustimmung zur Übertragung der Geschäftsanteile an der Spielbank SH GmbH auf den Bewerber gem. § 13 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, S. 3 SpielbG SH relevant sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung, dass der Bewerber bereit ist, im Falle eines Zuschlags an ihn eine im Unternehmenskaufvertrag vorgesehene Sicherheit für den Vollzug der Transaktion in Form einer Bankbürgschaft beizubringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung