Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude für den Neubau und Umbau des Technikcampus Handwerk Aachen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von von Leistungen der Objektplanung Gebäude für den Neubau und Umbau des Technikcampus Handwerk in Aachen der Handwerkskammer Aachen als Auftraggeber. Die Handwerkskammer Aachen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als regionale Dachorganisation vertritt die Handwerkskammer Aachen die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe auf allen Ebenen des wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Lebens. Ziel ihres Handelns ist es, die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung der Betriebe zu verbessern und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Als modernes Dienstleistungszentrum bietet die Handwerkskammer Aachen ihren Mitgliedsbetrieben u.a. ein umfangreiches Bildungsangebot. Sie berät Existenzgründende und Unternehmen in allen betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Fragen. Sie führt Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge, Beschäftigte der Betriebe und der Unternehmensleitung durch. Zu diesem Zweck unterhält sie moderne Akademien und Bildungszentren. Die Handwerkskammer Aachen beabsichtigt, durch Zusammenführung verschiedener Standorte und Gewerke im Technikcampus Handwerk Aachen die Bildungslandschaft im Rheinischen Revier am bisherigen Standort des Bildungszentrums BGE Aachen zu modernisieren und strategisch neu auszurichten.
Das Projekt umfasst folgende Teilmaßnahmen:- Kernsanierung des Bestandsgebäudes,- Neubau für den KFZ-Bereich in Holzbauweise,- Parkhaus mit Shared-Mobility-Lernlabor,- Energie- und Nachhaltigkeitskonzept.
Es wird von folgenden Investitionskosten (Bau / brutto) ausgegangen: - Modernisierung BGE: 49.500.000 EUR,- Neubau Werkstätten: 24.500.000 EUR,- Neubau Parkhaus: 9.500.000 EUR,- Außenanlagen: 4.500.000 EUR.
Die Fertigstellung soll bis Ende 2029 erfolgen. Die dafür notwendigen Mittel sollen nach derzeitigem Stand ganz überwiegend durch Zuwendungen aufgebracht werden.Der Auftraggeber beabsichtigt, die hierfür notwendigen Objektplanungsleistungen zu vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Vergabe der Leistungen Objektplanung Gebäude gem. HOAI §34, Leistungsphasen 3-9.
Bewertet wird das voraussichtliche Gesamthonorar (Honorar über alle Leistungsphasen zzgl. Umbauzuschlag und Nebenkosten auf Basis der im Honorarblatt genannten vorläufigen/fiktiven anrechenbaren Kosten) für die ausgeschriebenen Planungsleistungen (Grundleistungen und ggfs. konkret benannte Besondere Leistungen).
- Projektleitung Objektplanung(Person, welche als Hauptansprechpartner vorgesehen ist und wesentliche Teile der Planungsleistungen auch selbst erbringen würde)- Erfahrung in der BIM-Planung - Organisation und örtliche Präsenz
- Herangehenweise Neubau- Herangehenweise Sanierung- Methodenkompetenz- Vorgehensweise zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt- Vorgehensweise zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Teilleistungen der Leistungsphasen 3, die für die bzw. bis zur Bewilligung von Fördermitteln erforderlich sind. Die weiteren Leistungen, auch der weiteren Leistungsstufen, werden optional beauftragt. Dem Auftraggeber wird insoweit ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung eingeräumt. Ihre Beauftragung hängt von der Fortführung des Projekts, insbesondere der Bewilligung der Fördermittel, ab.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 15.07.2026 statt. Interessierte Unternehmen, die sich mit einem Teilnahmeantrag bewerben wollen, werden aufgefordert, bereits jetzt die vorgenannten Termine zu blocken. Eine Verschiebung der Verhandlungsgespräche ist regelmäßig nicht möglich.Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vergabe der verfahrensgegenständlichen Leistungen unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Der Auftraggeber behält sich daher vor, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben, wenn während des Verfahrens erkennbar wird, dass notwendige Fördermittel fürdie Durchführung des Projektes nicht erlangt werden können und/oder die Finanzierung des Vorhabens nicht sichergestellt werden kann.
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Das Nachfordern fehlender Teilnahmeantrags- oder Angebotsunterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Ergänzende Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Anzahl der fest angestellten Architekten und Ingenieure in der Objektplanung (bei Bietergemeinschaften / Nachunternehmern jeweilige Summe angeben)Mindestens: 8
Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen, der letzten drei Geschäftsjahre (min. 750.000 EUR netto/ Jahr)
Erklärung, dass der Bieter nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur* (m/w/d) berechtigt ist und die Voraussetzungen nach § 67 BauO NRW für das Land Nordrhein-Westfalen zur Bauvorlageberechtigung erfüllt werden.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden 3.000.000 EURb) für sonstige Schäden 5.000.000 EURjeweils 2-fach maximiert.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen.
Anzahl der bearbeiteten Projekte in dem die BIM-Planung in einem Bestandsgebäude auf Grundlage einer digitalen Bestandsaufnahme bis mindestens in die Leistungsphase 8 (nichtabschließend) bearbeitet wurde. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Planungsleistungen Objektplanung Gebäude gem. HOAI §34 in den letzten zehn Jahren erbracht wurden.Im Zeitraum von 10 Jahren bis zum Stichtag (Datum der Bekanntmachung) muss mindestens die Leistungsphase 8 bearbeitet worden sein (nicht abschließend).
Mindestens 1
Anzahl der bearbeiteten abgeschlossener Projekte als BildungsbauGewertet werden Referenzen, bei denen die Planungsleistungen Objektplanung Gebäude gem. HOAI §34 in den letzten zehn Jahren erbracht wurden. Im Zeitraum von 10 Jahren bis zum Stichtag (Datum der Bekanntmachung) muss mindestens die Leistungsphase 8 abgeschlossen worden sein.
Anzahl der bearbeiteten Projekte als Ausbildungswerkstatt Gewertet werden Referenzen, bei denen die Planungsleistungen in den letzten zehn Jahren bis zum Stichtag (Datum der Bekanntmachung) erbracht wurden.
Anzahl der bearbeiteten Projekte in Holzbauweise Gewertet werden Referenzen, bei denen die Planungsleistungen Objektplanung Gebäude gem. HOAI §34 in den letzten zehn Jahren erbracht wurden.(Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 2-8 HOAI; KG300-400 mindestens 5 Mio. EUR (brutto))Im Zeitraum von 10 Jahren bis zum Stichtag (Datum der Bekanntmachung) muss mindestens die Leistungsphase 8 bearbeitet worden sein
Anzahl der bearbeiteten Projekte als SanierungGewertet werden Referenzen, bei denen die Planungsleistungen Objektplanung Gebäude gem. HOAI §34 in den letzten zehn Jahren erbracht wurden.(Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 2-8 HOAI; KG300-400 mindestens 10 Mio. EUR (brutto))Im Zeitraum von 10 Jahren bis zum Stichtag (Datum der Bekanntmachung) muss mindestens die Leistungsphase 8 bearbeitet worden sein.
Anzahl der bearbeiteten Projekte für einen öffentlichen BauherrenGewertet werden Referenzen, bei denen die Planungsleistungen Objektplanung Gebäude gem. HOAI §34 in den letzten zehn Jahren erbracht wurden.(Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 2-8 HOAI; KG300-400 mindestens 10 Mio. EUR (brutto))Im Zeitraum von 10 Jahren bis zum Stichtag (Datum der Bekanntmachung) muss mindestens die Leistungsphase 8 bearbeitet worden sein.