Erdgaslieferung von rd. 19,56 GWh für die Jahre 2027, 2028 und optional 2029
Die Belieferung beläuft sich auf ca. 19,56 GWh/a. Gegenstand der Ausschreibung ist ein flexibles Beschaffungsmodell, bei dem ca. 80 % des prognostizierten Erdgasbedarfs über standardisierte Produkte am Terminmarkt beschafft werden. Die verbleibende Residualmenge wird marktpreisbasiert über den Spotmarkt gedeckt.
Die Lieferung für das Jahr 2029 ist optional.
Preis gemäß Vergabeunterlagen (Preisblatt)
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der geltend gemachte Vergabeverstoß nicht spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmeantragsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgVUnterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Nachfrist nachzufordern.Fehlende Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (§ 56 Abs. 3 VgV).