Stromlieferung von rd. 11 GWh/a für die Jahre 2028, 2029 und optional 2030
Die Belieferung beläuft sich auf ca. 11,461 GWh/a und wird als horizontale Tranchenbeschaffung erbracht. Der Auftraggeber erhält die Option zur einseitigen Verlängerung für das Lieferjahr 2030.
Die Lieferung für das Jahr 2030 ist optional.
Preis gemäß Vergabeunterlagen (Preisblatt)
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der geltend gemachte Vergabeverstoß nicht spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmeantragsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgVUnterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Nachfrist nachzufordern.Fehlende Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (§ 56 Abs. 3 VgV).
Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto (Formblatt Eigenerklärung Eignung"). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bietergemeinschaften der kumulierte Umsatz.