Die eingereichten Arbeiten werden vom Preisgericht anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): Leitbild und entwurfsbestimmende Grundidee, Städtebauliche Qualität, Architektonische Qualität, Freiraumplanerische Qualität, Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms, Qualitätvolle Einbindung des Bestandsgebäudes, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit des vorgeschlagenen Konzeptes.
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind, keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Nr. 8 VgV.
Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021).
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Ausloberin wird die Leistungsphasen 1-5 mit Vertragsschluss beauftragen, sofern keine wichtigen Gründe dagegensprechen. Die über die Leistungsphase 3 hinausgehende Beauftragung steht grundsätzlich unter einem Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Ausloberin behält sich zudem die Vergabe der Leistungsphasen 6-9 vor.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Fördermittel. Das Auftragsversprechen aus dem Wettbewerbsverfahren umfasst die Leistungsphasen 1-5. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-3 / Stufe 2: Lph 4-5 / ggf. Stufe 3: Lph 6-8 / Stufe 4: Lph 9 (optional))
Zu den Verhandlungen werden nur Preistragende zugelassen.
Das stimmberechtigte Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Prof. Johannes Ringel, Architekt und Stadtplaner, Düsseldorf, Prof. Zvonko Turkali, Architekt, Frankfurt a. Main, Prof. Sabine Brück-Dürkop, Architektin, Aachen, Christoph Helmus, Architekt, Aachen, Thomas Cannavó, Architekt, Stadt Jülich, Bernd Niedermeier, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Aachen, Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum, Prof. Martin Klein Wiele, Innenarchitekt, Krefeld, Prof. Jutta Albus, Architektin, Dortmund, Axel Fuchs, Bürgermeister, Stadt Jülich, Frank Radermacher, CDU-Ratsfraktion, Heinz Frey, UWG JÜL-Ratsfraktion, Harald Garding, SPD-Ratsfraktion, Dr. Andreas Bilal Janssen, AfD-Ratsfraktion, Christine Klein, Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Alle weiteren Personen des stellvertretenden Preisgerichts, sachverständige Beratung und Vorprüfende sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 156.000,00 EUR (netto) zur Verfügung.
Folgende Aufteilung für Preise ist vorgesehen: 1. Preis: 62.000,00 EUR, 2. Preis: 39.000,00 EUR, 3. Preis: 24.000,00 EUR, 2 Anerkennungen in Höhe von jeweils 15.500,00 EUR
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen sowie ggf. Aufwandsentschädigungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen.
Terminschiene: Bewerbungsschluss: 27.05.2026; Versand der Auslobungsunterlagen: voraussichtlich 11.06.2026; Ortsbesichtigung und Einführungskolloquium: 09.07.2026; Abgabe der Planunterlagen: 15.09.2026; Preisgerichtssitzung: 13.10.2026