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Verfahrensangaben

Mandantenfähiges Produktverantwortlichen-System (MPS)

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.05.2026
05.06.2026 12:00 Uhr
09.06.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

VDV eTicket Service GmbH & Co. KG
DE 241694352
Im Mediapark 8a
50670
Köln
Deutschland
DEA23
info@eticket-deutschland.de
+49 221-716174138

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Bezirksregierung Köln
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
72212000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

VDV eTicket Service (VDV-ETS) ist für den deutschen ÖPV-Standard "(((eTicket Deutschland" verantwortlich. Dieser stellt die technische und organisatorische Plattform für den Betrieb von einem interoperablen elektronischen Ticketing im öffentlichen Personenverkehr in Deutschland dar. Neben der Erstellung und Herausgabe des technischen Standards, der Aufstellung von organisatorischen Regeln für Teilnehmer und der Prüfung von eingesetzten Komponenten betreibt VDV-ETS auch zentrale Infrastrukturen für die an (((eTicket-Deutschland teilnehmenden Verkehrsunternehmen und -verbünde. Im Rahmen der Umstellung auf die neue Version des Standards "(((etiCORE" ab 2027 soll ein mandantenfähiges Produktverantwortlichen-System (MPS) entwickelt und betrieben werden. Das Sytem unterstützt Organisationen, die im bundesweiten elektronischen Fahrgastmanagement und Ticketing die Rolle des Produktverantwortlichen (Product Owner) wahrnehmen. Produktverantwortlichen-Systeme werden mit der Umstellung auf (((etiCORE fortan als "Product Owner-System" bezeichnet. Gegenstand des Projektes ist sowohl die technische Realisierung als auch der dauerhafte Betrieb des Systems.

Das MPS basiert auf der (((etiCORE-Spezifikation, die ein einheitliches und interoperables Rahmenwerk für elektronisches Fahrgastmanagement und Ticketing einschließlich definierter Prozesse und standardisierter Datenformate beschreibt. Das Projekt ist langfristig ausgelegt. Das MPS dient der zentralen Zusammenführung, Überwachung und fachlichen Bewertung produktbezogener Daten und Prozesse über mehrere Bezugsberechtigte (gem. § 3 des Rahmenvertrages MPS) hinweg. Kernfunktion ist ein regelbasiertes Monitoring zur Identifikation von Auffälligkeiten und potenziellen Regelverstößen. Darüber hinaus stellt das System umfassende Einsichts- und Auswertungsmöglichkeiten zu Fahrberechtigungen, Statusinformationen, Transaktionen und Kontrolldaten bereit und unterstützt die operative Umsetzung fachlicher Maßnahmen durch die strukturierte Weiterleitung relevanter Informationen an angebundene Dritte.

Ziel des Projektes ist die Bereitstellung eines skalierbaren und bundesweit einsetzbaren Product Owner-Systems, welches den Vorgaben der (((etiCORE-Spezifikation entspricht und sich in bestehende Systemlandschaften integrieren lässt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

VDV-ETS wurde von Product Owners, die mit ihr einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Beschaffung, Aufbau und Betrieb des MPS geschlossen haben (im Folgenden: "Bezugsberechtigte"), zur Durchführung der Beschaffung und der fachlichen Betriebsführung beauftragt. VDV-ETS tritt hierbei nicht nur als zentraler Beschaffer auf, sondern aufgrund des Betriebs des "Nationalen Mandanten" auch als ein Product Owner und späterer Mandant. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens schließt der Auftragnehmer das umfassende Vertragswerk mit VDV-ETS ab. Dieses beinhaltet in dem Rahmenvertrag (Kapitel A) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Nutzung des MPS durch alle Bezugsberechtigten, sowie in dem Werk- und Betriebsvertrag (Kapitel B) alle Regelungen für den Aufbau und Betrieb des MPS. Darüber hinaus liegt dem Vertragswerk ein Muster für einen Dienstvertrag (Anlage A1) bei, auf dessen Grundlage die Bezugsberechtigten berechtigt sind, eigenständig die Leistung beim Auftragnehmer nach Maßgabe des Rahmenvertrages abzurufen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA23

Erfüllungsort ist der Sitz des jeweiligen Bezugsberechtigten.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungsgesamtpreis

Wirtschaftlich günstigstes Angebot über einen Zeitraum von 5 Jahren

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

- Erstellung eines konfigurierbaren Dashboards gemäß Abschnitt 4.2.2 des Lastenheft_MPS

- Umsetzung der funktionalen Anforderung eines Zugriffs des nationalen Mandan-ten auf regionale POS für das D-TICKET gemäß Abschnitt 4.9.4 des Lastenheft_MPS

- Integration von D-Tickets im UIC-FCB Format gemäß Abschnitt 4.9.5 des Lastenheft_MPS

- Anbindung eines nationalen Online-Ticketspeichers gemäß Abschnitt 4.19 des Lastenheft_MPS.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb auf Grundlage des Vierten Teils des GWB sowie der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Das Vergabeverfahren ist mehrstufig. In einer ersten Stufe müssen die interessierten Unternehmen im sog. Teilnahmewettbewerb ihre Eignung darlegen. Diejenigen Unternehmen, die zu der zweiten Stufe eingeladen werden, haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen, über das dann verhandelt werden kann, sog. "Angebotsverfahren" oder auch "Bieterwettbewerb".
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen oder über diese zu verhandeln; d.h. Erstangebote sind bereits verbindlich und als zuschlagsfähige Angebote auszugestalten.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DZ0MNSU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer der Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderungen gem. § 56 VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind geeignete Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist) unter Angabe des Auftragsgegenstandes, des Kunden, des Auftragsvolumens und des Zeitraums einzureichen, welche die untenstehenden Mindestanforderungen erfüllen.
Eine Referenz kann auch mehrere der nachfolgenden Mindestanforderungen abdecken.

a. Referenzen zu Entwicklung und Betrieb
Mindestanforderungen:
Es sind mindestens zwei (2) Referenzprojekte einzureichen, die die Entwicklung und den Betrieb von hochverfügbaren (d.h. Verfügbarkeit von mindestens 99,0%/Monat) und hochperformanten (max. Antwortzeit 300ms/Anfrage; Min. 5.000 Transaktionen/sec) Softwareanwendungen zum Gegenstand haben und eine erbrachte Laufzeit von mindestens einem Jahr, sowie ein Auftragsvolumen (Gesamtprojektkostenvolumen (Aufbau und Betrieb) pro Jahr) von mindestens 400.000 EUR (netto) aufweisen.

b. Referenzen zu Benutzeroberfläche
Mindestanforderungen:
Der Bieter hat mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, die die Entwicklung und den Betrieb von webbasierten Anwendungen mit vergleichbarer funktionaler und technischer Komplexität zum Gegenstand hatten. In mindestens einem Referenzprojekt zu Benutzeroberfläche müssen Erfahrungen im Bereich der reaktiven Web-Frontend Entwicklung nachgewiesen werden.
Die Nachweise der Referenzen bzgl. der Benutzeroberfläche können in Form einer exemplarischen Darstellung eines bestehenden Systems, eines Klickdummys oder eines vergleichbaren Prototyps (z.B. Mock-up, PowerPoint-Präsentation oder ähnliche gängige Dateiformate) erfolgen. Sie sollen insbesondere die Benutzerführung, Interaktionslogik und gestalterische Qualität der Weboberfläche veranschaulichen.

c. Referenzen zu (((eTicket Deutschland
Mindestanforderungen:
Unabhängig der oben genannten Referenzprojekte müssen Erfahrungen in Form mindestens eines tatsächlich in Betrieb genommenen und abgeschlossenen Projektes im Zusammenhang mit (((eTicket Deutschland nachgewiesen werden (Mindestanforderung).

Reduzierungskriterien (bzgl. a) und b))
Die objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien (Reduzierungskriterien) ergeben sich aus dem in den Bewerbungsbedingungen unter 3.4 ersichtlichen Bewertungsschema für die eingereichten Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (siehe Abschnitt 3.1.3). Bitte beachten Sie, dass maximal 4 Referenzen bewertet werden.

Der Auftraggeber wird die eingereichten Referenzen jeweils in einer Gesamtschau anhand des dargestellten Schulnotensystems (ohne Zwischennoten) bewerten. Maßgeblich für die Bewertung ist der Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, wie er sich aus den Ausführungen des Bewerbers zur Beschreibung des Projekts im Unternehmerbogen ergibt.

Hinweis: Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die die Mindestanforderungen an die Eignung (vgl. Abschnitt 3.1 Bewerbungsbedingungen) erfüllen.

Bzgl. der Referenzen zu c) findet keine Reduzierung und Rangfolgenbildung statt. Es ist eine Referenz ausreichend, welche die Mindestkriterien erfüllt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.

Mindestanforderungen:
Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt muss in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 25 Mitarbeiter betragen. Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 10 Mitarbeiter betragen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Nachweis eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach DIN ISO 27001 oder gleichwertig durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung. Sollte die Zertifizierung eines gleichwertigen Informationssicherheitsmanagementsystems vorgelegt werden, hat der Bewerber dessen Gleichwertigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung. Sollte die Zertifizierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems vorgelegt werden, hat der Bewerber dessen Gleichwertigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen; nicht älter als 6 Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Mindestanforderungen:
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden mindestens betragen: 2.500.000 EUR.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung