Die protec service GmbH beabsichtigt, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewett-bewerb einen geeigneten Bieter für die Bereitstellung einer vollelektrischen Straßenkehrmaschine (eSKM) zu ermitteln.Auftragsgegenstand der Leistung wird das Leasing einer vollelektrischen Straßenkehrmaschine, die den Anforderungen der technischen Leistungsübersicht und der Leistungsbeschreibung entspricht.
Es ist beabsichtigt, eine elektrische Kehrmaschine zu leasen, die folgende Eigenschaften erfüllt. Die Angaben dienen zur groben Orientierung:- Zulässiges Gesamtgewicht bis 3.500 kg- Erforderliche Fahrerlaubnis Klasse B- Straßenzulassung- 2 EG Typgenehmigung Typ. 167 / 2013/ EG- Keine Hybride Lösung, es muss eine vollelektrische Straßenkehrmaschine sein- Min. 50KW Systemleistung (min. Typ 2 Ladeanschluss)- Nennvolumen Kehrgutbehälter min 1.300 Liter- Nennvolumen Frischwasser min 120 Liter- Optional werden Anbaugeräte für en Winterdienst abgefragtDie detaillierten Anforderungen werden an die Bewerber übermittelt, die im Rahmen des Teilnahme-wettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Sämtliche der geforderten Unterlagen, Erklärungen und/ oder Nachweise sind mit dem Teilnahmean-trag einzureichen. Werden die geforderten Unterlagen, Erklärungen und/ oder Nachweise unvollstän-dig eingereicht, können diese nach sachgerechtem Ermessen von der Vergabestelle binnen einer Frist von drei (3) Werktagen nachgefordert werden. Unterlagen, Erklärungen und/ oder Nachweise, die nach Fristablauf eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag wird in der dann vorliegenden Fassung geprüft und bewertet. Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit des Teilnahmeantrags ist der fristgerechte Eingang.Kostenerstattung
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