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Verfahrensangaben

Quartiersmanagement - Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Barth Süd"

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.09.2026
11.09.2026 12:00 Uhr
21.09.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Barth - Der Bürgermeister
13073009-K000-50
Teergang 2
18356
Barth
Deutschland
DE80L
GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhändischer Sanierungsträger der Stadt Barth, Humboldtstraße 4, 24116 Kiel, Abteilung Recht und Verträge, Frau Renas Güngör
recht@gos-mbh.de
0431 58091842

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle der Vergabekammern
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Straße
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
0385-588 15164

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71241000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Quartiersmanagement "Barth Süd"

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist Durchführung und Abwicklung von Maßnahmen des Förderprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" als Quartiersmanager der Stadt Barth in dem
Gebiet der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Barth Süd". Näheres zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren und beträgt ab diesem
Zeitpunkt zwei Jahre. Der Stadt wird das Recht eingeräumt, den Vertrag über den Vertragszeitraum hinaus jeweils um ein Jahr zu verlängern. Der Abruf der Verlängerungsoption
erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung der Stadt gegenüber dem Auftragnehmer und hat bis spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit zu erfolgen. Der Vertrag endet spätestens
mit der Aufhebung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes "Barth Süd".

30
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Barth
Deutschland
DE80L

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Aufgabenverständnis und methodische Herangehensweise

Gewertet wird die Darstellung des Bieters hinsichtlich des Aufgabenverständnisses und der methodischen Herangehensweise. Hierbei sollen insbesondere eine Erläuterung der einzelnen Tätigkeitsfelder sowie Strategien zu deren Umsetzen dargestellt werden. Weiterhin soll auf mögliche Herausforderungen sowie
auf den Umgang mit möglichen Konfliktpotenzialen eingegangen werden. Zudem wird eine Darstellung der Vorgehensweise gewünscht, auf welche Weise die verschiedenen Akteure und Interessengruppen (Politik, Verwaltung, Eigentümer, Öffentlichkeit etc.) eingebunden werden. Die Bepunktung erfolgt gemäß einer Bewertungstabelle (siehe Vergabeunterlagen, Ziffer 10 der Verfahrensbedingungen).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Erfahrung des Quartiersmanagers

Gewertet wird die Berufserfahrung und die berufliche Qualifikation in Hinblick auf die erlangten (Hoch-) Schulabschlüsse und sonstige Qualifikationen des Quartiersmanagers bei der Bearbeitung vergleichbarer Aufgabenstellungen. Als Nachweis hierfür ist ein aussagekräftiger Personalsteckbrief (Lebenslauf und
persönliche Referenzprojekte) vorzulegen. Die Bepunktung erfolgt gemäß einer Bewertungstabelle (siehe Vergabeunterlagen, Ziffer 10 der Verfahrensbedingungen).

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Abrechnungsmethodik und Nachweis des entstandenen Stundenaufwandes

Gewertet wird die Darstellung des Bieters, auf welche Weise der Stundenaufwand für die zu erbringenden Leistungen dokumentiert und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird. Die Bepunktung erfolgt gemäß einer Bewertungstabelle (siehe Vergabeunterlagen, Ziffer 10 der Verfahrensbedingungen).

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Gewertet wird der vom Bieter im Angebotsbogen angegebene Stundensatz. Die Honorarpunktzahl wird dabei auf Grundlage einer Berechnungsformel ermittelt, wobei das Angebot mit dem
niedrigsten Stundensatz die maximale Punktzahl (40 Punkte) erhält und als Bezugsgröße zu den anderen
Angeboten dient. Die anderen Angebote werden in ihrer Verhältnismäßigkeit zum günstigsten Angebot
bepunktet. Die Berechnungsformel ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Ziffer 10 der Verfahrensbedingungen)

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYBMQQ8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren
zu
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
stellen.
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen
die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30
Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Sollten die vom Bewerber/Bieter eingereichten Teilnahme- oder Angebotsunterlagen unvollständig oder unzureichend sein, kann die Vergabestelle im Rahmen Ihres Ermessens fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen und fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen vom Bieter nachfordern.

Ausgeschlossen ist die Nachforderung
leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, es sei denn es handelt sich um Preisangaben, die unwesentliche Einzelpositionen betreffen. Aus Verfahrensgründen ist die Auftraggeberin gezwungen, dem Bieter kurze Fristen (i. d. R wenige Tage) für die Erfüllung eventueller
Nachforderungen zu setzen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die nachfolgenden Anforderungen stellen Mindestanforderungen an die Bieter dar. Bereits das Nichterfüllen einer einzelnen Anforderung führt zum Ausschluss des Bieters. Bei Bietergemeinschaften müssen
die unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Mindestanforderungen für jeden Partner der Bietergemeinschaft erfüllt sein; die unter den Ziffern 4 bis 7 genannten Mindestanforderungen
müssen von der Bietergemeinschaft in der Summe der Partner erfüllt sein.

1. Zulassungsbereich
Zum Vergabeverfahren zugelassen sind Bieter, die Ihren Firmensitz in EWR-Mitgliedstaaten oder in Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA haben.

2. Erlaubnis zur Berufsausübung
Das Unternehmen muss nach den Anforderungen an die jeweilige Rechtsform wirksam gegründet worden sein. Falls die jeweilige Rechtsform dies erfordert, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister notwendig.

3. Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen
Gegen den Bieter darf kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegen, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor.
Wenn gegen den Bieter ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, hat die Auftraggeberin
im Wege der Ermessensausübung zu entscheiden, ob der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor.
Gegen den Bieter dürfen zudem keine Ausschlussgründe gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) und nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen.
Der Bieter darf gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, kein russischer Staatsangehöriger, keine in Russland
niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung sein oder mit solchen rechtlich
verbunden sein. Die vollständige Regelung hierzu findet sich in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen.

4. Berufshaftpflichtversicherungsschutz (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe einen Nachweis eines Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsschutzes vorzuweisen. Alternativ kann ein Schreiben der Versicherung, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter der geforderte Versicherungsschutz seitens des Versicherers gewährleistet wird, vorgelegt werden.

5. Unternehmensumsatz (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einen gemittelten jährlichen Unternehmensumsatz von mindestens 75.000 EUR (netto) aufweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die Beträge in der Summe der Partner.

6 Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen (technische und berufliche
Leistungsfähigkeit)
Der Bieter muss in den letzten drei Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) jeweils eine Mindestanzahl von vier im Unternehmen beschäftigten Personen (einschließlich der mit der Geschäftsführung betrauten Personen) aufweisen. Im Falle der Bietergemeinschaft gelten die Zahlen in der Summe der Partner.

7. Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach den §§ 5 und 6 TVgG M-V
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die Eigenerklärungen gemäß den §§ 5 und 6 TVgG M-V (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Das nachfolgende Auswahlkriterium dient der Begrenzung des Teilnehmerkreises auf diejenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Das Auswahlkriterium findet nur dann
Anwendung, wenn eine Reduzierung des Bewerberkreises gemäß § 51 VgV vorgenommen wird. Zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden diejenigen mindestens drei und maximal fünf Bewerber, die gemäß
dem nachfolgenden Auswahlkriterium am besten geeignet sind.
Auswahlkriterium ist die Darstellung von Unternehmensreferenzen über in den letzten fünf Jahren ausgeführte Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Quartiersmanagement). Zu
zwei Unternehmensreferenzen sollen detaillierte Angaben unter Ziffer 4.2 des Teilnahmeantrages gemacht werden, wobei ergänzende Angaben und Informationen als gesonderte Anlagen eingereicht
werden dürfen und erwünscht sind. Weitere Unternehmensreferenzen können ebenfalls unter Ziffer 4.2
des Teilnahmeantrages in eine Liste eingetragen werden. Bei der Auswahl der geeignetsten Bewerber werden insbesondere die zwei ausführlich beschriebenen Unternehmensreferenzen im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand bewertet, wobei eine hohe Vergleichbarkeit als besonders positiv bewertet wird. Ergänzend wird in die Wertung die Anzahl weiterer in der Liste eingetragener Referenzen einbezogen, wobei eine hohe Zahl weiterer Referenzen positiv bewertet wird.
Hinweis: Wenn keine Angaben zu vergleichbaren Unternehmensreferenzen gemacht werden, wird der Bewerber unabhängig von der Anzahl weiterer Bewerber als ungeeignet bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung