Die nachfolgenden Anforderungen stellen Mindestanforderungen an die Bieter dar. Bereits das Nichterfüllen einer einzelnen Anforderung führt zum Ausschluss des Bieters. Bei Bietergemeinschaften müssen
die unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Mindestanforderungen für jeden Partner der Bietergemeinschaft erfüllt sein; die unter den Ziffern 4 bis 7 genannten Mindestanforderungen
müssen von der Bietergemeinschaft in der Summe der Partner erfüllt sein.
1. Zulassungsbereich
Zum Vergabeverfahren zugelassen sind Bieter, die Ihren Firmensitz in EWR-Mitgliedstaaten oder in Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA haben.
2. Erlaubnis zur Berufsausübung
Das Unternehmen muss nach den Anforderungen an die jeweilige Rechtsform wirksam gegründet worden sein. Falls die jeweilige Rechtsform dies erfordert, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister notwendig.
3. Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen
Gegen den Bieter darf kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegen, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor.
Wenn gegen den Bieter ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, hat die Auftraggeberin
im Wege der Ermessensausübung zu entscheiden, ob der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor.
Gegen den Bieter dürfen zudem keine Ausschlussgründe gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) und nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen.
Der Bieter darf gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, kein russischer Staatsangehöriger, keine in Russland
niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung sein oder mit solchen rechtlich
verbunden sein. Die vollständige Regelung hierzu findet sich in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen.
4. Berufshaftpflichtversicherungsschutz (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe einen Nachweis eines Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsschutzes vorzuweisen. Alternativ kann ein Schreiben der Versicherung, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter der geforderte Versicherungsschutz seitens des Versicherers gewährleistet wird, vorgelegt werden.
5. Unternehmensumsatz (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einen gemittelten jährlichen Unternehmensumsatz von mindestens 75.000 EUR (netto) aufweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die Beträge in der Summe der Partner.
6 Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen (technische und berufliche
Leistungsfähigkeit)
Der Bieter muss in den letzten drei Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) jeweils eine Mindestanzahl von vier im Unternehmen beschäftigten Personen (einschließlich der mit der Geschäftsführung betrauten Personen) aufweisen. Im Falle der Bietergemeinschaft gelten die Zahlen in der Summe der Partner.
7. Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach den §§ 5 und 6 TVgG M-V
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die Eigenerklärungen gemäß den §§ 5 und 6 TVgG M-V (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) einzureichen.