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Verfahrensangaben

Umgestaltung Europaplatz Hameln - Los 1 Uferwand inkl. Fertigteilstufen etc.

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.04.2026
27.04.2026 12:00 Uhr
27.04.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hameln - Der Oberbürgermeister
032520006006-0-70
Rathausplatz 1
31785
Hameln
Deutschland
DE923
GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als Treuhänder der Stadt Hameln für die Sanierungsmaßnahme "Altstadt Hameln und Erneuerung Weserpromenade"
recht@gos-mbh.de
040593636217

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
keine Angabe möglich
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45240000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Entwicklung und Umgestaltung des Europaplatzes in Hameln mit Neuplanung der Uferausbildung - Los 1 Uferwand inkl. Fertigteilstufen, Böschungsabfangung (Trägerbohlwand), Tiefgaragen Luftschachtsanierung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Hameln vertreten durch die Abteilung 53 Stadtgrün plant die Entwicklung und Umgestaltung des Europaplatzes. Dabei werden die vorhandenen Wegeverbindungen umgeordnet, die Grünanlage angepasst sowie eine Treppenanlage am Weserufer neu geplant.

Im Zuge der landschaftsarchitektonischen Umgestaltung des Europaplatzes in Hameln ist die Uferlinie neu auszubilden. Hierzu werden rückverankerte Spundwände zur Abfangung des Geländesprunges und eine Treppenanlage vorgesehen. Im Zuge der Neugestaltung ist auch der Abbruch einer Natursteinmauer und der Teilabbruch einer bestehenden Schwergewichtswand sowie des sich im südlichen Bereich liegenden Anlegers vorgesehen.

Der Europaplatz / Stockhof befindet sich an der Weser in einem Überschwemmungsgebiet. Im Bereich der neu zu errichtenden Uferwand befindet sich zurzeit eine z.T. mit Natursteinquadern (als Sitzfläche) befestigte Böschung. Weiterhin besteht die aktuelle
Uferlinie aus z.T. bewachsenen, nicht definierten Böschungen/Anlandungen. Im Planungsgebiet befindet sich eine Schwergewichtsmauer, die nördlich der neuen Treppenanlage als Uferwand dient. Im Bereich des Europlatzes wurde die Schwergewichtsmauer im Zuge vorheriger Maßnahmen oberflächennah abgebrochen. Der genaue Verlauf der Schwergewichtsmauer und die Querschnittsgeometrie sind nicht bekannt. Südlich des beplanten Bereiches schließt ein Schiffsanleger an. Die dortige Uferwand wurde mittels Spundwänden vor einen älteren Anleger aus Beton gebaut.

In unmittelbarer Umgebung des Europaplatzes befinden sich die Rattenfängerhalle Hameln (Veranstaltungsort mit Restaurant und Tiefgarage), ein Fahrgastschiffanleger (2014 ertüchtigt), die Handelslehranstalt, die Hochschule Weserbergland, das Restau
rant MeLounge, das Hotel Hameln, die Altstadt sowie der Weserradweg. Der Europaplatz bzw. die Grünanlage sind im Zuge des Baus der Rattenfänger-Tiefgarage in den 1980er Jahren entstanden. Die Tiefgarage liegt an der engsten Stelle ca. 14 m von der neuen Uferlinie entfernt. Im Jahr 1988 wurde am Weserufer bereits eine Treppenanlage aus Natursteinquadern errichtet. An die geplante Baumaßnahme grenzen im nördlichen Bereich eine Schwergewichtswand als Ufersicherung und im südlichen Bereich
der Fahrgastschiffanleger mit durch Uferwände und Stahlbetonholm eingefassten Verkehrs- bzw. Aufenthaltsflächen.

Die Arbeiten an der Grünanlage und der Wegeführung sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und werden in einem separaten Baulos vergeben. Hauptbestandteil dieser Ausschreibung ist die Herstellung der neuen Uferwand inkl. dem Einbau der
wasserseitigen Treppenanlage sowie der Herstellung einer Trägerbohlwand als Böschungsabfangung. Im nördlichen Anschlussbereich ist eine Winkelstützwand zu errichten. Vor der Uferwand ist abschließend eine konstruktive Ufersicherung aus Was
serbausteinen zu erstellen.

Weiterhin ist ein Luftschacht der Tiefgarage mittels einer Stahlbetondecke zu verschließen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Europaplatz
31785
Hameln
Deutschland
DE923

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYBML45

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur
Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt.

Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30
Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

GOS mbH, Humboldtstraße 4, 24116 Kiel

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle fordert von Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung).

Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.

Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Bieter muss in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben.

Dem Bieter müssen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Der Bieter muss, soweit er gesetzlich dazu verpflichtet ist, in das Handelsregister, die Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer eingetragen sein.

Gegen den Bieter darf ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden sein oder ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden sein und sich das Unternehmen darf sich nicht in Liquidation befinden.

Gegen den Bieter darf grundsätzlich kein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. Zu beachten sind etwaige Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A.

Der Bieter darf in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sein.

Der Bieter muss seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
haben.

Der Bieter muss Mitglied bei der Berufsgenossenschaft sein.

Der Bieter hat mit Angebotsabgabe entweder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (VHB Formblatt 124) einzureichen oder seine Präqualifikationsnummer anzugeben. Nachweise werden von nicht präqualifizierten Bietern, die in die engere Auswahl kommen, entsprechend VHB-Formblatt 124 abgefordert.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

GbR oder andere Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung