Der Bieter muss in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben.
Dem Bieter müssen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Der Bieter muss, soweit er gesetzlich dazu verpflichtet ist, in das Handelsregister, die Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer eingetragen sein.
Gegen den Bieter darf ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden sein oder ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden sein und sich das Unternehmen darf sich nicht in Liquidation befinden.
Gegen den Bieter darf grundsätzlich kein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. Zu beachten sind etwaige Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A.
Der Bieter darf in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sein.
Der Bieter muss seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
haben.
Der Bieter muss Mitglied bei der Berufsgenossenschaft sein.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe entweder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (VHB Formblatt 124) einzureichen oder seine Präqualifikationsnummer anzugeben. Nachweise werden von nicht präqualifizierten Bietern, die in die engere Auswahl kommen, entsprechend VHB-Formblatt 124 abgefordert.