Verfahrensangaben

Modernisierung und Instandsetzung Herrenhaus in Barmstedt - Objektplanung Gebäude ...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.01.2026
16.01.2026 12:00 Uhr
26.01.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als Treuhändischer Sanierungsträger der Stadt Barmstedt
DE 134878308
Humboldtstraße 4
24116
Kiel
Deutschland
DEF02
moebius@gos-mbh.de
040593636217

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
-
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Modernisierung und Instandsetzung des Herrenhauses auf der Rantzauer Schlossinsel in Barmstedt - Planungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen gemäß dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die Modernisierung und Instandsetzung des
ehemaligen Herrenhauses auf der Rantzauer Schlossinsel in Barmstedt. Hierfür soll zunächst eine Modernisierungs- und Instandsetzungsuntersuchung entsprechend den Vorgaben der
Schleswig-Holsteinischen Städtebauförderrichtlinie
erfolgen.
Auf Grundlage der Modernisierungs- und Instandsetzungsuntersuchung sollen im Anschluss die weiteren
Planungsleistungen erfolgen. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen.
Näheres zum Auftragsgegenstand, den einzelnen Leistungsstufen und zu den vorgesehenen Ausführungsfristen ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rantzau 15
25355
Barmstedt
Deutschland
DEF09

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYBMHKG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren
zu
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
stellen.
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen
die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30
Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Sollten die Teilnahme- oder Angebotsunterlagen unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin
Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; die Auftraggeberin hat jedoch das Recht
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen und fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen vom Bieter nachzufordern.
Ausgeschlossen ist die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, es sei denn
es handelt sich um Preisangaben, die unwesentliche Einzelpositionen betreffen. Aus Verfahrensgründen ist die Auftraggeberin gezwungen, dem Bieter kurze Fristen (i. d. R wenige
Tage) für die Erfüllung eventueller Nachforderungen zu setzen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die nachfolgenden Anforderungen stellen Mindestanforderungen an die Bewerber dar. Bereits das Nichterfüllen einer einzelnen Anforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen für jeden Partner der Bewerbergemeinschaft erfüllt sein, mit Ausnahme des Berufshaftpflichtversicherungsschutzes und des Unternehmensumsatzes.

1. Zum Vergabeverfahren zugelassen sind Bieter, die Ihren Firmensitz in EWR-Mitgliedstaaten oder in Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen GPA haben.

2. Das Unternehmen muss nach den Anforderungen an die jeweilige Rechtsform wirksam gegründet worden sein. Falls die jeweilige Rechtsform dies erfordert, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister notwendig.

3. Der Bewerber muss als Mitglied in der Architekten- und Ingenieurkammer eingetragen sein oder eine gleichwertige Eintragung in einem EU-Mitgliedstaat vorweisen.

4. Gegen den Bieter darf kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegen, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor.

Wenn gegen den Bieter ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, hat die Auftraggeberin im Wege der Ermessensausübung zu entscheiden, ob der Bieter vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor.

Gegen den Bieter dürfen zudem keine Ausschlussgründe gemäß § 23 ArbeitnehmerEntsendegesetz (AentG) und nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen.

Der Bieter darf gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, kein russischer Staatsangehöriger, keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung sein oder mit solchen rechtlich verbunden sein. Die vollständige Regelung hierzu
findet sich in den Vergabeunterlagen.

5. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mit Abgabe des Teilnahmeantrages einen Nachweis eines Berufshaftpflichtversicherungsschutzes in einer Deckungshöhe von mindestens 3.000.000 Euro EUR je Personenschaden und mindestens 1.500.000 Euro EUR je sonstigem Schaden,
jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr, vorzuweisen.
Alternativ kann ein Schreiben der Versicherung, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter der geforderte Versicherungsschutz seitens des Versicherers gewährleistet wird, vorgelegt werden.

6. Der Bewerber muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) im Durchschnitt einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 500.000 EUR pro Jahr vorweisen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft gilt die Summe der Jahresumsätze aller Partner der Bewerbergemeinschaft.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Gewertet wird der gemittelte jährliche Umsatz des Unternehmens (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) mit vergleichbaren Leistungen. Die Leistungen gelten als vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen handelt, die dem
Leistungsbild Gebäude- und Innenräume gemäß § 34 HOAI entsprechen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft gelten die Beträge in der Summe der Partner. Einzelheiten zur Bepunktung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
20,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Gewertet wird die durchschnittliche Gesamtanzahl der im Unternehmen tätigen Mitarbeiter, einschließlich der mit der Geschäftsführung betrauten Personen, der letzten drei Kalenderjahre
(2022, 2023, 2024). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft gelten die Zahlen in der Summe der Partner. Einzelheiten zur Bepunktung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Gewertet wird die durchschnittliche Anzahl der im Unternehmen tätigen Architekten einschließlich der mit der Geschäftsführung betrauten Personen, der letzten drei Kalenderjahre (2022, 2023,
2024). Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die Zahlen in der Summe der Partner. Einzelheiten zur Bepunktung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Gewertet werden insgesamt drei Unternehmensreferenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, aus denen ein vergleichbarer Leistungsumfang zu den ausgeschriebenen Leistungen erkennbar werden soll. Der Umfang der durch den Bewerber erbrachten Leistungen ist dabei eindeutig zu beschreiben.
Bei allen Referenzen sind die jeweiligen Mindestanforderungen zu erfüllen. Referenzen, bei denen die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, werden mit null Punkten gewertet. Wenn keine
der eingereichten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllt, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden nach dem Grad ihrer Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand mit 4 bis 20 Punkten bewertet. Als besonders vergleichbar werden insbesondere Referenzen für Planungsleistungen, die die Modernisierung und Instandsetzung von denkmalgeschützten Gebäuden der öffentlichen Hand zum Gegenstand haben.

Einzelheiten zur Bepunktung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
60,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung