Verkehrsanlagenplanung mit freiraumplanerischer Zuarbeit - Neuanlage ZOB und Zubri...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.12.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbh als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Hohenwestedt
DE134878308
Humboldtstraße 4
24116
Kiel
Deutschland
DEF02
recht@gos-mbh.de
043158091842

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Technologie und Tourismus
keine Angabe
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 4319884-542

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

In Abstimmung mit der Gemeinde Hohenwestedt beabsichtigt die GOS mbH in ihrer Funktion als Sanierungsträger der Gemeinde ein Planungsbüro für die Neuanlage des ZOBs und den Zubringer ÖPNV-Zentrum zu beauftragen. Gegenstand der Vergabe sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlagen nach § 47 für die Leistungsphasen 5 bis 9 und weitere besondere Leistungen inklusive einer freiraumplanerischen Zuarbeit. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Näheres zum Auftragsgegenstand ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Siehe hierzu Verfahrensbedingungen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYB5T95

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Sollten die Teilnahme- oder Angebotsunterlagen unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren. Der Bewerber/Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; die Auftraggeberin hat jedoch das Recht, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen und fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen vom Bieter nachzufordern. Ausgeschlossen ist die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, es sei denn es handelt sich um Preisangaben, die unwesentliche Einzelpositionen betreffen. Aus Verfahrensgründen ist die Auftraggeberin gezwungen, dem Bieter kurze Fristen (i. d. R wenige Tage) für die Erfüllung eventueller Nachforderungen zu setzen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Gewertet wird der gemittelte jährliche Umsatz des Unternehmens (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) mit vergleichbaren Leistungen. Die Leistungen gelten als vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen handelt, die dem Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI entsprechen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die Beträge in der Summe der Partner.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
20,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Gewertet wird die durchschnittliche Gesamtanzahl der im Unternehmen tätigen Mitarbeiter, einschließlich der mit der Geschäftsführung betrauten Personen, der letzten drei Kalenderjahre (2022, 2023, 2024). Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die Zahlen in der Summe der Partner.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung