------------1) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen und Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.------------------
2) Allen Bietern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und die fristgemäß ein den Ausschreibungsbedingungen entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen einreichen, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird eine Entschädigung in Höhe von 65.000 EUR brutto gezahlt. Für Optimierungsvorschläge wird keine Entschädigung gezahlt.
Allen Bietern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für die erste Überarbeitung der Planungsleistungen eine Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro brutto gezahlt. Für jede weitere geforderte Überarbeitung der Planungsleistungen wird eine Entschädigung in Höhe von 5.000 EUR brutto gezahlt.
Für Optimierungsvorschläge und das endgültige Angebot wird keine Entschädigung gezahlt.
Die Entschädigungszahlungen enthalten die Kosten für ein Einsatzmodell.
Die Entschädigungen werden erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Vorlage einer Rechnung und nur an die nicht berücksichtigten Bieter ausgezahlt.
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3) zusätzliche Eignungskriterien:
Allgemeine Bedingungen:
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für Bewerber/ Bauunternehmen (A) und Architekturbüro/ Entwurfsverfasser (B) abzugeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende unter Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils separat einzureichen:
Bewerber: A1, A2, A3, A4, A5 Bauunternehmen: A1, A2, A3, A5
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer 5.1.9 genannten Kriterien vom Initiator/ Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen: A1, A2, A5 bzw. B1, B3, B4. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt TWB anzugeben.
Eine Mehrfachnennung von Referenzen unter den Kriterien A6, A7, A8 und B5 ist zulässig.
Werden die bei den jeweiligen Referenzen angegebenen Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird die betreffende Referenz nicht gewertet. Werden die angegebenen Mindestanforderungen an die Bewerbung nicht erfüllt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Sollten mehr als 5 Bewerber die Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber nach den nachfolgenden Eignungskriterien, die gemäß Auswahlmatrix TWB bewertet werden. Aufgefordert werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl innerhalb der angegebenen Mindest- und Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber. Liegen danach immer noch mehrere Bewerber auf einem Rang, entscheidet das Los.