1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) bereitgestellt. Die gesamte Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das DTVP. Die Unternehmen sind gehalten, ihr Postfach im DTVP regelmäßig auf neue Mitteilungen der Vergabestelle zu überprüfen.
2. Bieterfragen sind ausschließlich über das DTVP einzureichen und müssen spätestens bis zum 30.09.2026 dort eingegangen sein.
3. Für die Einreichung der Angebote sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
4. Der beabsichtigte Einsatz von Nachunternehmen ist entsprechend den Vorgaben und Vordrucken der Vergabeunterlagen anzugeben. Dies gilt insbesondere für Nachunternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft.
5. Der Auftraggeber wird vor der Zuschlagserteilung, soweit gesetzlich erforderlich, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister hinsichtlich desjenigen Bieters durchführen, an den der Auftrag vergeben werden soll.
6. Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine allgemeine Unternehmensdarstellung, eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie eine Eigenerklärung zur Einhaltung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung vorzulegen. Die entsprechenden Vordrucke sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Der entsprechende Vordruck ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.