Der Altmarkkreis Salzwedel plant gem. § 50 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) die freiberufliche Leistung zur Prüfung der Jahresabschlüsse der drei Wasserverbände im Kreisgebiet für die Jahre 2026 und 2027 (optional 2028) an ein geeignetes Unternehmen zu vergeben. Die Leistung beinhaltet Wirtschaftsprüferleistungen an den Standorten der Wasserverbände (Salzwedel, Gardelegen und Klötze), auszuführen bis zum 31.08. des auf das zu prüfenden Wirtschaftsjahr folgenden Jahres. Die Beauftragung erfolgt nach Durchführung der vorgesehenen Marktabfrage unter Berücksichtigung der Eignung der Unternehmen sowie der Wirtschaftlichkeit der Angebote.
Der Inhalt der Prüfungshandlungen ergibt sich insbesondere aus den Vorschriften des § 142 KVG LSA in Verbindung mit dem Dritten Buch des HGB, dem EigBG LSA, der EigBVO, dem GKG-LSA sowie der KomKBVO LSA.
Danach sind der Jahresabschluss, der Rechenschaftsbericht oder der Lagebericht und die Buchführung daraufhin zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Des Weiteren sind zu prüfen:
- die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung; dabei ist auch zu prüfen, ob das Unternehmen wirtschaftlich geführt wird,
- die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie Liquidität und Rentabilität,
- die verlustbringenden Geschäfte und die Ursachen der Verluste sowie
- die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages.
Voraussetzung sind die Eintragung im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer und die Vorlage von drei Referenzen für die Prüfung vergleichbarer Jahresabschlüsse kommunaler Unternehmen oder Zweckverbänden im Land Sachsen-Anhalt.