Der Altmarkkreis Salzwedel plant gem. § 50 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) die freiberufliche Leistungen zur Prüfung von kommunalen Jahresabschlüssen der Hansestadt Salzwedel 2015 - 2018, in Anlehnung an einen Direktsauftrag, an ein geeignetes Unternehmen zu vergeben. Die Leistung beinhaltet Wirtschaftsprüferleistungen in der Hansestadt Salzwedel, auszuführen bis zum 30.06.2027. Der Zuschlag wird an einen geeigneten wirtschaftlichen Bewerber vergeben.
Der Inhalt der Prüfungshandlungen ergibt sich insbesondere aus den Vorschriften des § 141 KVG LSA in Verbindung mit der GemHVO Doppik LSA, der GemKVO Doppik LSA sowie der KomHVO LSA.
Danach ist der Jahresabschluss mit allen Unterlagen daraufhin zu prüfen, dass:
- bei den Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Verwaltung des Vermögens und der Verbindlichkeiten nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren wurde,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
- der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
- die Anlagen zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind,
- der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Kommune darstellt
Voraussetzung sind die Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer und die Vorlage von drei Referenzen für die Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse in Sachsen-Anhalt.