Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Betriebs- und Organisationsplanung für den Krankenhausneubau am Standort Nordstadt Singen (kurz: Krankenhausneubau GLKN).
Benötigt wird die Betriebsorganisationsplanung für den Krankenhausneubau gemäß dem projektspezifischen Leistungsbild des Auftraggebers, gegliedert in folgenden Arbeitsschritten:- Arbeitsschritt 1 Abstimmung Vorgehen, Beteiligte und Zeitplan- Arbeitsschritt 2 Abfrage, Vorstellung und Diskussion der Nutzeranforderungen- Arbeitsschritt 3 Detaillierung des Betriebsorganisationskonzepts mit Verortungen der Funktionsstellen- Arbeitsschritt 4 Simulationsrechnung Personalbedarf im Neubau- Arbeitsschritt 5 Besondere LeistungenMit dem Zuschlag sind zunächst die Leistungen nach Arbeitsschritt 1 beauftragt. Die Leistungen der weiteren Arbeitsschritte werden im Sinne eines Stufenvertrags sukzessive abgerufen.
Das Bauvorhaben wird auf einem festgelegten Areal im Norden von Singen (Hohentwiel) realisiert.
Bewertet wird das Honorarangebot (Preisangebot) nach den geforderten Preisangaben.
Für das Preisangebot ist das Formblatt 21 (Preisangebot) einzureichen. Es sind alle Tabellenblätter vollständig auszufüllen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben und müssen alle für die Leistung anfallenden Kosten, Gebühren, Preise usw. beinhalten. Soweit nicht ausdrücklich zugelassen, sind zusätzliche Positionen unzulässig. Maßgeblich für die Wertung ist der "Angebotsvergleichspreis". Die Umrechnung in Wertungspunkte erfolgt nach Ziff. 19.1.3 des Anschreibens.
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die maximale Wertungspunktzahl. Alle anderen Angebote erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: maximale Wertungspunktzahl multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den Preis des Angebots).
Dieses Zuschlagskriterium betrifft das für den Zuschlagsfall zur Ausführung der Leistung angebotene Team (wie im Formblatt 20 (Angebot) angegeben).Mindestanforderungen an das Team (Muss-Kriterien):- Für das Team sind eine Person als Teamleitung und eine als deren Stellvertretung sowie mindestens eine weitere Person namentlich festzulegen (= mind. 3 Personen).- Das Team muss alle Arbeitsschritte abbilden können.- Die Teamleitung muss bereits einen den Referenzanforderungen (Ziff. 15.3.1 des Anschreibens) entsprechenden Auftrag ausgeführt haben (mind. stellvertretend).Im Übrigen ist die Gestaltung des Teams nach Größe, Zusammensetzung und interner Struktur Sache des Bieters. Das angebotene Team ist verbindlich, d.h. muss in dieser Form im Zuschlagsfall zur Auftragsausführung eingesetzt werden. Ein Personalwechsel ist nur ausnahmsweise im begründeten Einzelfall zulässig (Kündigung / längere Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters o.Ä.) und setzt stets die Zustimmung des Auftraggebers sowie den Nachweis mindestens gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung voraus.Dieses Zuschlagskriterium ist in folgende Unterkriterien (UK) unterteilt:- UK 2.1: Qualifikation (CV) (10 %, max. 100 Punkte)- UK 2.2: Berufserfahrung (Persönliche Referenzen) (10 %, max. 100 Punkte)- UK 2.3: Kommunikationsfähigkeit (Präsentation) (20 %, max. 100 Punkte)Die Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu den Unterkriterien sind in den Ziff. 19.2.1 bis Ziff. 19.2.3 des Anschreibens beschrieben. Die in den Unterkriterien erreichten Wertungspunkte eines Angebots werden addiert.
Dieses Zuschlagskriterium betrifft das Konzept für die Ausführung der Leistung.Für das Konzept ist das Formblatt 23 (Leistungskonzept) mit etwaigen Anlagen einzureichen.Dem Angebot soll ein schlüssiges Konzept zum Team, zur Organisation und zur Arbeitsweise zugrunde liegen. Das Konzept muss die konkreten Projektanforderungen (zeitlich, organisatorisch, inhaltlich) und die Angebotsgrundlagen des Bieters berücksichtigen (insbesondere das Honorar).Dieses Zuschlagskriterium ist in folgende Unterkriterien (UK) unterteilt:- UK 3.1: Zeitplan, Kapazitäten und Verfügbarkeit (10 %, max. 100 Punkte)- UK 3.2: Grobkonzept für Nutzerworkshops (20 %, max. 200 Punkte)Die näheren Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu den Unterkriterien sind in den Ziff. 19.3.1 und Ziff. 19.3.2 des Anschreibens beschrieben. Die in den Unterkriterien erreichten Wertungspunkte werden addiert.
Der Vertrag enthält im Sinne eines Stufenvertrags die Möglichkeit zum Abruf weiterer Leistungen.Art und Umfang:Der Betriebs- und Organisationsplanungsvertrag beschreibt die zu erbringenden Leistungen mit einem projektspezifischen Leistungsbild des Auftraggebers. Dieses gliedert die Leistungen in die folgenden fünf Arbeitsschritte:- Arbeitsschritt 1 Abstimmung Vorgehen, Beteiligte und Zeitplan- Arbeitsschritt 2 Abfrage, Vorstellung und Diskussion der Nutzeranforderungen- Arbeitsschritt 3 Detaillierung des Betriebsorganisationskonzepts mit Verortungen der Funktionsstellen- Arbeitsschritt 4 Simulationsrechnung Personalbedarf im Neubau- Arbeitsschritt 5 Besondere LeistungenMit dem Zuschlag sind zunächst die Leistungen nach Arbeitsschritt 1 beauftragt. Die Leistungen der weiteren Arbeitsschritte werden im Sinne eines Stufenvertrags sukzessive abgerufen. Der Auftraggeber strebt den Abruf jeweils vollständiger Stufen an, behält sich aber das Recht vor, Abrufe auf einzelne Leistungsteile zu beschränken.Voraussetzungen:Der Abruf von Leistungen weiterer Arbeitsschritte folgt im Wesentlichen dem Projektverlauf im Sinne eines Stufenvertrags. Diese Erweiterung des Leistungsumfangs um die Leistungen weiterer Arbeitsschritte oder einzelne Leistungen eines solchen Arbeitsschrittes setzt jeweils die fristgerechte und mangelfreie Ausführung des vorherigen Arbeitsschrittes voraus. Der Auftraggeber behält sich das uneingeschränkte Recht vor, auf den Abruf weiterer Leistungen ganz oder teilweise zu verzichten, insbesondere bei wesentlichen Änderungen am Projekt.Alle nicht bereits mit Zuschlag abgerufenen Leistungen sind auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers unter Berücksichtigung vertraglicher, hilfsweise dem Projekt und Leistungsumfang angemessener Vorlaufzeiten des Auftragnehmers auszuführen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen weiterer Arbeitsschritte oder Abruf weiterer, außerordentlicher Leistungen. Der Auftragnehmer kann aus einem nicht erfolgten Abruf keine Vergütungs- oder Ersatzansprüche gegen den Auftraggeber ableiten. Der Auftraggeber sichert keine Exklusivität zu.
Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 74, 17 VgV vergeben.Überblick zum Verfahrensablauf:Das Verfahren beginnt mit einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, in dem jedes interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag einreichen kann. Auf Grundlage der eingereichten Teilnahmeanträge wird die Eignung der Bewerber anhand der für das Verfahren festgelegten Kriterien geprüft (siehe Ziff. 15 des Anschreibens). Übersteigt die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden kann, wird die Zahl nach festgelegten Kriterien zur Bieterauswahl reduziert (siehe Ziff. 16 des Anschreibens).In der darauffolgenden Angebots- und Verhandlungsphase werden nur die geeigneten (und ggf. bei Überschreiten der Höchstzahl ausgewählten) Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Angebote von weiteren Unternehmen sind nicht zulässig. Die Erstangebote bilden die Grundlage für möglicherweise später folgende Verhandlungen. Die Angebotsfrist wird mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote festgesetzt. Nach Abgabe der Erstangebote finden Bietergespräche statt. Diese werden bewertet und dienen zugleich der Verifizierung der Angebote und der Aufklärung von Fragen des Auftraggebers.Im Zuge von Verhandlungen wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen ggf. aktualisieren. In diesem Fall erhalten alle an der Verhandlungsrunde beteiligten Bieter einheitlich die Gelegenheit, aktualisierte Angebote einzureichen. Beabsichtigt der Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung der finalen Angebote und die Dauer fest, für die die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Besonderheiten:Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).Der Auftraggeber behält sich außerdem das Recht vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (§ 17 Abs. 12 VgV).
Der Auftraggeber wird Unterlagen im Rahmen von § 56 Abs. 2, 3 Vergabeverordnung (VgV) nachfordern. Diese lauten:
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt (für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder").Der Nachweis kann z.B. als Eintragung der Registerdaten auf Formblatt 01 (Teilnahmeantrag) bzw. Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) oder als Scan einer Urkunde vorgelegt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.Bei Bewerbergemeinschaften gilt die Anforderung für jedes Mitglied.
Bewerber müssen (1.) ihren Gesamtumsatz und (2.) ihren Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erklären, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.Tätigkeitsbereich des Auftrags:Beratungsleistungen im Bereich der betriebsorganisatorischen Planungen für Krankenhäuser im Sinne von § 107 Abs. 1 SGB V oder § 2 Nr. 1 KHGDie Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen.Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt und die Werte der Mitglieder addiert.§ 50 VgV bleibt unberührt. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen (§ 45 Abs. 5 VgV).Hinweis:Die Angaben werden zur Bieterauswahl herangezogen (siehe Ziff. 16 des Anschreibens).
Bewerber müssen (1.) ihren Gesamtumsatz und (2.) ihren Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erklären, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.Tätigkeitsbereich des Auftrags:Beratungsleistungen im Bereich der betriebsorganisatorischen Planungen für Krankenhäuser im Sinne von § 107 Abs. 1 SGB V oder § 2 Nr. 1 KHGDie Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen.Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt und die Werte der Mitglieder addiert.§ 50 VgV bleibt unberührt. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen (§ 45 Abs. 5 VgV).Mindestanforderung:100.000 EUR netto Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.Hinweis:Die Angaben werden zur Bieterauswahl herangezogen (siehe Ziff. 16 des Anschreibens).
Bewerber müssen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen oder erklären, dass sie für den Fall, dass ihr Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, rechtzeitig eine entsprechende Versicherung abschließen. In beiden Fällen ist dies verbunden mit der Zusage des Bewerbers, dass der Versicherungsschutz im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird.Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen.Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Eine Versicherung oder Erklärung allein des federführenden Mitglieds genügt nicht.§ 50 VgV bleibt unberührt.Mindestanforderung:Versicherungsschutz zu jeweils folgende Mindestdeckungssummen:- 3,0 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert pro Jahr)- 10,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (2-fach maximiert pro Jahr)Bitte beachten Sie, dass sich der Auftraggeber im Vertrag das Recht vorbehält, den Projektanforderungen sowie dem Bauvolumen entsprechende, höhere Deckungssummen zu fordern, gegen Erstattung der zusätzlichen Kosten.
Bewerber müssen mindestens zwei geeignete Referenzen (Büro/-Unternehmensreferenzen) über früher ausgeführte Aufträge nachweisen, bei denen der Bewerber wesentliche Leistungen in den letzten höchstens 10 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) erbracht hat.Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den Anforderungen des ausgeschriebenen Auftrags nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenzleistung die Mindestanforderungen erfüllt und der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.Die Vergleichbarkeit ist vom Bewerber zu jeder Referenz anhand folgender Informationen darzulegen:- Referenzkunde (inkl. namentlich bezeichnetem Ansprechpartner mit Telefon oder E-Mail)- Erbringungszeitraum (Beginn und Ende der tatsächlichen Leistung, nicht Vertragslaufzeit)- Anzahl Planbetten- Anzahl und Angabe der beplanten Funktionsbereiche (mit Schlüsselnr. DIN 18030:2016-06)- Anzahl und Angabe der beplanten Funktionsstellen (mit Schlüsselnr. DIN 18030:2016-06)Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen. Eine Referenzbescheinigung des Referenzkunden ist nicht gefordert.Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt. Die erforderliche Anzahl an Referenzen kann kumuliert durch die Referenzen der Mitglieder erreicht werden. Eine inhaltliche Teilung einer Referenz ist nicht zulässig (z.B. Referenz 1 mit 120 Planbetten und Referenz 2 mit 80 Planbetten).§ 50 VgV bleibt unberührt.Mindestanforderung (jede Referenz):- Planung für ein Krankenhaus im Sinne von § 107 Abs. 1 SGB V oder § 2 Nr. 1 KHG- Krankenhaus mit 200 Planbetten- Beplante Funktionsstellen (gem. DIN 13080:2016-06):-- Notfallaufnahme (1.01)-- Operation (1.09)-- Personal (4.03)-- Arzneimittelversorgung (5.02)-- Sterilgutversorgung (5.03)-- Rettungsdienst (7.01)Hinweis:Die Referenzen bilden ein Kriterium zur Bieterauswahl. Dort werden bis zu fünf Referenzen herangezogen (siehe Ziff. 16 des Anschreibens).
Bewerber müssen (1.) ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und (2.) die Zahl ihrer Führungskräfte in den letzten drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung erklären. Es sind nur fest angestellte Mitarbeiter zu berücksichtigen.Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen.Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt und die Werte der Mitglieder addiert.§ 50 VgV bleibt unberührt.Mindestanforderung:---
Bewerber müssen angeben, welche Teile des Auftrags sie im Zuschlagsfall als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen.Die Erklärung hat auf Formblatt 01 (Teilnahmeantrag) zu erfolgen.Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt nur einmal durch das federführende Mitglied vorzulegen. Es muss Unteraufträge der gesamten Bewerbergemeinschaft erfassen.
Siehe Ziff. 22 des Anschreibens:Die Ausführung des Vertrags setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine Versicherung nach Maßgabe der Eignungskriterien abgeschlossen hat und den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird.Soweit die Ausführung der Leistungen personenbezogene Daten betrifft, setzt die Ausführung der Leistungen den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach einem vom Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers bereitgestellten Muster voraus. Hierzu wird der Auftraggeber ggf. auf den Auftragnehmer zukommen.Das Bauvorhaben nutzt u.a. Daten, Pläne und Luftbildaufnahmen der Stadt Singen. Diese dürfen nur für den Zweck des Vergabeverfahrens und des späteren Krankenhausneubaus verwendet werden. Der Auftraggeber sowie die Stadt Singen übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten.