In den Referenzanforderungen zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit war aufgrund eines redaktionellen Versehens (Tippfehler / Zahlendreher) die maßgebliche DIN mit 18030 anstelle von 13080 bezeichnet. Gemeint ist selbstverständlich in allen Fällen die in diesem Zusammenhang relevante DIN 13080:2016-06 (Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen).
Korrektur des Tippfehlers von 18030 zu 13080.
Auf die Bieterfrage vom 19.05.2026 hat der Auftraggeber die entschieden, die die Eignungsanforderung "Geeignete Referenzen"zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit(vgl. Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung bzw. Ziff. 15.3.1 des Anschreibens zum Teilnahmewettbewerb) zu ändern.
In Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung (Eignungskriterien) wurden im Kriterium "Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" die Mindestanforderungen an Referenzen abgesenkt. Die Mindestanforderung "Beplante Funktionsstellen (gem. DIN 13080:2016-06): -Rettungsdienst (7.01)" wurde gestrichen (vgl. Ziffer 15.3.1 im Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb).