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Verfahrensangaben

Biplane Angiographie

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.06.2026
16.06.2026 08:00 Uhr
14.07.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hegau-Bodensee-Klinikum GmbH
Handelsregister Amtsgericht Freiburg - HRB 707769
Virchowstraße 10
78224
Singen (Hohentwiel)
Deutschland
DE138
info@glkn.de
+49 7731890
+49 7731891505

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Kanzlei Freiraum
W-IdNr.: DE457851987
Breite Straße 22
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Rechtsanwalt Timm Freiheit
Timm.Freiheit@freiraum-recht.de
+49 1601795755
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Leitweg ID: 08-A9866-40
Kapellenstrasse 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33100000-1
33110000-4
33111710-1
33111720-4
50400000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Fertigungs-, Montage-, Inbetriebnahme- und Wartungsleistungen für eine an die spezifischen Belange und Rahmenbedingungen des Hegau-Bodensee-Klinikum Singen angepasste biplane Angiographieanlage.
Vom Auftragnehmer sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

Erstellung, Lieferung, Einbringung, Installation inkl. erforderlicher technischer und rechtlicher Prüfungen und Abnahmen einer biplanen Angiographieanlage.

- Lieferung und Anschluss der notwendigen Gerätekomponenten
- Wartungsleistungen für Anlagenkomponenten für einen Zeitraum von 10 Jahren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Benötigt wird eine biplane Angiographieanlage für die routinemäßige Diagnostik und Intervention des gesamten neuroradiologischen und radiologischen Spektrums gemäß den technischen Anforderungen und Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Es soll eine zusätzliche Anlage beschafft werden.
Der bestehende Grundriss der Abteilung wird so geändert, dass Angiographielabor, Schaltraum und Technikfläche entstehen. Die Umgestaltung dieses Bereiches erfolgt durch das Haus. Die Bieter haben zu prüfen, ob ihr angebotenes System (inklusive allen Systemkomponenten) in die geplanten Räumlichkeiten passt und eine uneingeschränkte Nutzung möglich ist. Hierzu sind Ortsbesichtigungen vorgesehen (siehe Ziff. 17 des Anschreibens).
Etwaige Anpassungen oder Neubauten des Bodenrahmens, der Schwerlastdecke und der Elektrounterverteilung sind hingegen als Optionen mit anzubieten. Die Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Formblatt 20 (Angebot GLKN_Biplan).
Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb der Anlage im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches.
Die Inbetriebnahme soll, in Abhängigkeit des Baufortschrittes, voraussichtlich in Q1/2027 erfolgen. Für nähere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
127
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Virchowstraße 10
78224
Singen (Hohentwiel)
Deutschland
DE138

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Kriterium 1: Leistung (Biplanes Neuroradiologisches Angiographiesystem)

Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in Ziff. 18 des Anschreibens aufgelistet. Die konkreten Anforderungen und Unterkriterien sind im Formblatt 20 (Angebot GLKN_Biplan) festgelegt und im Einzelnen beschrieben.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kriterium 2: Investitionskosten

Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in Ziff. 18 des Anschreibens aufgelistet. Die konkreten Anforderungen und Unterkriterien sind im Formblatt 20 (Angebot GLKN_Biplan) festgelegt und im Einzelnen beschrieben.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kriterium 3: Instandhaltungskosten

Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in Ziff. 18 des Anschreibens aufgelistet. Die konkreten Anforderungen und Unterkriterien sind im Formblatt 20 (Angebot GLKN_Biplan) festgelegt und im Einzelnen beschrieben.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Kriterium 4: Bauseitige Leistungen

Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in Ziff. 18 des Anschreibens aufgelistet. Die konkreten Anforderungen und Unterkriterien sind im Formblatt 20 (Angebot GLKN_Biplan) festgelegt und im Einzelnen beschrieben.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Kriterium 5: Anwenderbesuch

Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in Ziff. 18 des Anschreibens aufgelistet. Die konkreten Anforderungen und Unterkriterien sind im Formblatt 20 (Angebot GLKN_Biplan) festgelegt und im Einzelnen beschrieben.

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Vertrag enthält die Möglichkeit zum Abruf weiterer Leistungen in zwei Kategorien:
- Optionen zu Einbau und Funktionsumfang des Gerätes
- Wartung in zwei Serviceleveln: (1.) Betriebswartung und (2.) Vollwartung
Art und Umfang:
Die optionalen Leistungen zum Einbau und zum Funktionsumfang des Gerätes sind im Formblatt 20 (Angebot GLKN_Biplan) im Tabellenblatt "Biplan Neuro" unter Ziff. 18 im Einzelnen beschrieben.
Die optionalen Wartungsleistungen sind im Dokument Formblatt 20 (Angebot GLKN_Biplan) im Tabellenblatt "Instandhaltung" im Einzelnen beschrieben. Die Wartung hat eine maximale Laufzeit von 10 Jahren ab Inbetriebnahme.
Voraussetzungen:
Mit dem Zuschlag sind grundsätzlich keine Optionen beauftragt. Der Auftraggeber strebt an, den Abruf nach den technischen und organisatorischen Erfordernissen des vom Auftragnehmer angebotenen Gerätes und dessen Dispositionszeiten auszurichten und den Abruf unmittelbar mit Zuschlag zu erklären. Ferner strebt der Auftraggeber an, die Wartung in einer der beiden Servicelevel für die vollständige Laufzeit in Anspruch zu nehmen.
Alle nicht bereits mit Zuschlag abgerufenen Leistungen sind auf Verlangen des Auftraggebers unter Berücksichtigung vertraglicher, hilfsweise dem Auftragsgegenstand und Leistungsumfang angemessener Vorlaufzeiten des Auftragnehmers auszuführen.
Der Auftraggeber behält sich das uneingeschränkte Recht vor, auf den Abruf optionaler Leistungen ganz oder teilweise zu verzichten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf optionaler Leistungen und kann aus einem nicht erfolgten Abruf keine Vergütungs- oder Ersatzansprüche gegen den Auftraggeber ableiten. Der Auftraggeber sichert keine Exklusivität zu.

Zusätzliche Angaben

Einzureichende Unterlagen (Ziff. 19 des Anschreibens):

19.1 Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
Nr. Unterlage

Allgemein für jeden Teilnahmeantrag

1 Formblatt 01 - Teilnahmeantrag
2 Formblatt 03 - Eigenerklärung zur Eignung
3 Formblatt 04 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
4 Formblatt 05 - Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung BW
5 Formblatt 06 - Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen)

Zusätzlich bei Bietergemeinschaften (für jedes Mitglied)

1 Formblatt 02 - Bietergemeinschaftserklärung
2 Formblatt 03 - Eigenerklärung zur Eignung
3 Formblatt 04 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
4 Formblatt 05 - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestentlohnung BW
5 Formblatt 06 - Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen)
(soweit nicht in Haupterklärung erfasst)

Zusätzlich beim Einsatz von Unterauftragnehmern / Eignungsleihe (für jedes Unternehmen)

1 Formblatt 03 - Eigenerklärung zur Eignung
(nur soweit für Eignungsleihe relevant)
2 Formblatt 04 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
3 Formblatt 05 - Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung BW
4 Formblatt 07 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleiher

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Im öffentlichen Teilnahmewettbewerb kann jedes interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag einreichen. Hiermit wird die Eignung der Bewerber anhand der festgelegten Kriterien geprüft (siehe Ziff. 15 des Anschreibens). Übersteigt die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden kann, wird die Zahl nach festgelegten Kriterien zur Bieterauswahl reduziert (siehe Ziff. 16 des Anschreibens).
In der folgenden Angebotsphase werden nur die geeigneten (und ggf. ausgewählten) Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Angebote von weiteren Unternehmen sind nicht zulässig. Die Erstangebote bilden die Grundlage für etwaige Verhandlungen. Die Angebotsfrist wird mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote festgesetzt.
Im Zuge von Verhandlungen wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen ggf. aktualisieren. In diesem Fall erhalten alle an der Verhandlungsrunde beteiligten Bieter einheitlich die Gelegenheit, aktualisierte Angebote einzureichen. Beabsichtigt der Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung der finalen Angebote fest.
Besonderheiten:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben (ohne Verhandlungen, § 17 Abs. 11 VgV).
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, zu verringern (§ 17 Abs. 12 VgV).
Ortsbesichtigungen sind aus Sicht des Auftraggebers zwingend erforderlich (siehe Ziff. 3.2 der Leistungsbeschreibung).
Als ein Zuschlagskriterium sind sog. Anwenderbesuche vorgesehen, bei denen Vertreter des Auftraggebers das jeweils angebotene System im Livebetrieb besichtigen, z.B. bei Referenzkunden des Bieters. Näheres ist im Formblatt 20 (Angebot GLKN_Biplan) im Tabellenblatt "Anwenderbesuche" erläutert.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Die Beschaffung ist nicht auf Neugeräte beschränkt. Es dürfen Refurbished Geräte mit herstellerüberholten Komponenten angeboten werden.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DSPMKLC

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Besonderheiten:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Der Auftraggeber behält sich außerdem das Recht vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (§ 17 Abs. 12 VgV).

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen im Rahmen von § 56 Abs. 2, 3 Vergabeverordnung (VgV) nachfordern. Die Vorschriften lauten:

(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.

(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. 2Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt (für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder").
Der Nachweis kann z.B. als Eintragung der Registerdaten auf Formblatt 01 (Teilnahmeantrag) bzw. Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) oder als Scan einer Urkunde vorgelegt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Bei Bewerbergemeinschaften gilt die Anforderung für jedes Mitglied.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt (für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder").
Der Nachweis kann z.B. als Eintragung der Registerdaten auf Formblatt 01 (Teilnahmeantrag) bzw. Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) oder als Scan einer Urkunde vorgelegt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Bei Bewerbergemeinschaften gilt die Anforderung für jedes Mitglied.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Bewerber müssen (1.) ihren Gesamtumsatz und (2.) ihren Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erklären, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Fertigungs-, Montage-, Inbetriebnahme- und / oder Wartungsleistungen für medizinische Großgeräte (nicht notwendigerweise medizinische bildgebende Systeme)
Als Großgeräte zählen besonders aufwändige und teure medizintechnische Geräte mit hoher Investitionssumme, z.B. für bildgebende Diagnostik und Strahlentherapie (CT, MRT, Herzkatheteranlage, Linearbeschleuniger, SPECT/PET/PET?CT) oder auch hybride OP-Anlagen.
Nicht erfasst sind kleinere Standardgeräte (z.B. Ultraschall, EKG, Routine?Laborgeräte), Haustechnik (z.B. Notstromaggregate, raumlufttechnische Anlagen) und allgemeine elektrische Betriebsmittel (z.B. PCs, Drucker, Kühlschränke).
Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt und die Werte der Mitglieder addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen (§ 45 Abs. 5 VgV).
Mindestanforderung:
5 Mio. EUR netto Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die Angaben werden zur Bieterauswahl herangezogen (siehe Ziff. 16 des Anschreibens).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Bewerber müssen (1.) ihren Gesamtumsatz und (2.) ihren Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erklären, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Fertigungs-, Montage-, Inbetriebnahme- und / oder Wartungsleistungen für medizinische Großgeräte (nicht notwendigerweise medizinische bildgebende Systeme)
Als Großgeräte zählen besonders aufwändige und teure medizintechnische Geräte mit hoher Investitionssumme, z.B. für bildgebende Diagnostik und Strahlentherapie (CT, MRT, Herzkatheteranlage, Linearbeschleuniger, SPECT/PET/PET?CT) oder auch hybride OP-Anlagen.
Nicht erfasst sind kleinere Standardgeräte (z.B. Ultraschall, EKG, Routine?Laborgeräte), Haustechnik (z.B. Notstromaggregate, raumlufttechnische Anlagen) und allgemeine elektrische Betriebsmittel (z.B. PCs, Drucker, Kühlschränke).
Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt und die Werte der Mitglieder addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen (§ 45 Abs. 5 VgV).
Mindestanforderung:
5 Mio. EUR netto Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die Angaben werden zur Bieterauswahl herangezogen (siehe Ziff. 16 des Anschreibens).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
5

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Bewerber müssen drei geeignete Referenzen (Unternehmensreferenzen) über früher ausgeführte Aufträge nachweisen. Die Leistungen müssen in den letzten höchstens 10 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) abgeschlossen worden sein.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den Anforderungen des ausgeschriebenen Auftrags nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbar ist. Dies setzt voraus, dass die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen. Eine Referenzbescheinigung des Referenzkunden ist nicht gefordert.
Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt. Die erforderliche Anzahl an Referenzen kann kumuliert durch die Referenzen der Mitglieder erreicht werden. Eine inhaltliche Teilung einer Referenz ist nicht zulässig (z.B. Referenz 1 mit Lieferung und Referenz 2 mit Wartung).
§ 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestanforderung:
- Lieferung und Montage eines medizinischen Bildgebungssystems
- Wartungsleistungen für dieses System über mindestens 5 Jahre

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bewerber müssen drei geeignete Referenzen (Unternehmensreferenzen) über früher ausgeführte Aufträge nachweisen. Die Leistungen müssen in den letzten höchstens 10 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) abgeschlossen worden sein.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den Anforderungen des ausgeschriebenen Auftrags nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbar ist. Dies setzt voraus, dass die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen. Eine Referenzbescheinigung des Referenzkunden ist nicht gefordert.
Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt. Die erforderliche Anzahl an Referenzen kann kumuliert durch die Referenzen der Mitglieder erreicht werden. Eine inhaltliche Teilung einer Referenz ist nicht zulässig (z.B. Referenz 1 mit Lieferung und Referenz 2 mit Wartung).
§ 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestanforderung:
- Lieferung und Montage eines medizinischen Bildgebungssystems
- Wartungsleistungen für dieses System über mindestens 5 Jahre

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Bewerber müssen angeben, welche Teile des Auftrags sie im Zuschlagsfall als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen.
Die Erklärung hat auf Formblatt 01 (Teilnahmeantrag) zu erfolgen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt nur einmal durch das federführende Mitglied vorzulegen. Es muss Unteraufträge der gesamten Bewerbergemeinschaft erfassen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Ausführung der Leistungen setzt den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach einem vom Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers bereitgestellten Muster voraus. Der Auftraggeber wird ggf. auf den Auftragnehmer zukommen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung