Der Auftraggeber beabsichtigt, das Bestandsgebäude der Akademie Biggesee energetisch zu sanieren. Durch umfassende bauliche Maßnahmen soll das Gebäude fit für die Zukunft gemacht und seine Nutzung langfristig gesichert werden. Zu den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gehört, die beheizte Gebäudehülle komplett zu sanieren. Zudem soll auch die Haustechnik umfangreich saniert werden. Gegenstand der vorliegenden Beschaffung sind die zur energetischen Sanierung erforderlichen Planungsleistungen zur Objektplanung (§ 34 HOAI) für die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5-8 HOAI (LOS1) und Planungsleistungen zur Technische Gebäudeausrüstung (§ 55 HOAI) für die Leistungsphasen 2-8 (LOS2). Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Das gesamte Sanierungsvorhaben ist durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen (EFRE/JTF) gefördert.
Weitere Details können der Anlage "Leistungsbeschreibung" nebst Anlagen entnommen werden.
Planungsleistungen zur Objektplanung (§ 34 HOAI) für die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5-8 HOAI (LOS 1) und Planungsleistungen zur Technische Gebäudeausrüstung (§ 55 HOAI) für die Leistungsphasen 2-8 HOAI (LOS 2).
Bei der Bewertung der Angebotssumme können max. 30 Punkte erreicht werden, die bei der Gesamtwertung mit 30% gewichtet werden. Das günstigste Angebot erhält mit 30 Punkten die volle Punktzahl. Ein Angebot, das um 50 % über dem günstigsten Angebot liegt, erhält 0 Punkte. Die weiteren Angebote werden linear interpoliert.
Die Bewertungsmatrix kann Ziffer 1.2.1 Anlage "Eignungs- und Zuschlagskriterien" entnommen werden, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.
Der Auftraggeber erwartet ein fachlich qualifiziertes Projektteam je Los. Die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder des Projektteams ist in einer schriftlichen Präsentation des Projektteams darzustellen. Die Anforderungen an die Präsentation zur Qualifiaktion Projektteam sowie die Bewertungsmatrix zum Unterkriterium können Ziffer 1.2.2 Anlage "Eignungs- und Zuschlagskriterien" entnommen werden, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.
Das Vorhaben muss nach den Vorgaben des Fördermittelbescheides und insbesondere innerhalb des benannten Durchführungszeitraums durchgeführt werden. Gleichzeitig stellt das Vorhaben, wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben, aufgrund der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes hohe fachliche Anforderungen an den Auftragnehmer. Der Auftraggeber erwartet deshalb eine hohe Qualität der Planungsleistung sowie ein agiles Projektmanagement in allen Losen. Um die qualitativen Anforderungen sowie die Einhaltung des Durchführungszeitraum sicherzustellen, sind mit dem Angebot ein Konzept zur Leistungserbringung und Projektorganisation je Los einzureichen. Das Konzept darf maximal 5 DIN-A4 Seiten umfassen.
Die Anforderungen an das Konzept sowie die Bewertungsmatrix zu diesem Unterkriterium können Ziffer 1.2.3 Anlage "Eignungs- und Zuschlagskriterien" entnommen werden, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.
Das schriftliche Konzept ist im Rahmen der Verhandlungsphase mündlich zu präsentieren. Hierfür stehen dem Bieter 20 Min. zur Verfügung. Im Rahmen der Präsentation legt der Auftraggeber Wert auf eine verständliche Vortragsweise, inhaltliche Vollständigkeit sowie die Kompetenz des Bieters bei Vorstellung des Konzepts und seinen Antworten auf Rückfragen.
Die Anforderungen an die Präsentation des Konzepts zur Leistungserbringung sowie die Bewertungsmatrix zu diesem Unterkriterium können Ziffer 1.2.4 Anlage "Eignungs- und Zuschlagskriterien" entnommen werden, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen von den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig innerhalb der von dem Auftraggeber bestimmten Frist nachgereicht, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Bewerbers/Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Auf die vergaberechtlichen Einschränkungen des § 56 Abs. 3 VgV für die Nachforderung leistungsbezogener/wertungsrelevanter Unterlagen wird hingewiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unklarheiten im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzuklären. Ein Recht auf Aufklärung seitens des Bewerbers/Bieters besteht grundsätzlich nicht.
Umsätze zu vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Jahresumsatz zu vergleichbaren Leistungen muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens betragen: EUR 300.000,00. Zu den Eignungskriterien im Einzelnen Ziffer 1.1 Anlage "Eignungs- und Zuschlagskriterien"
Erlaubnis zur Berufsausübung. Nachweis erfolgt durch Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes, sofern die Eintragung dort Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Zu den Eignungskriterien siehe Ziffer 1.1 Anlage "Eignungs- und Zuschlagskriterien"
Berufshaftpflichtversicherung - Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall:
- Für Personenschäden: 2.500.000,00 EUR- Für Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000,00 EUR
Alternativ kann der Nachweis über eine Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers erbracht werden, in der er den Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit den angegebenen Mindest-Deckungssummen im Auftragsfall versichert. In diesem Fall muss zusätzlich eine Erklärung der Versicherung über eine Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall vorgelegt werden.
Zu den Eignungskriterien siehe Ziffer 1.1 Anlage "Eignungs- und Zuschlagskriterien"
Referenzen zu vergleichbaren Leistungen
LOS 1 - Objektplanung:Drei Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre zu Planungsleistungen Objektplanung (§ 34 ff. HOAI) zur Sanierung, Umbau oder Modernisierung mit einem Leistungsumfang von mindestens Leistungsphasen 2-3 und 5-8 HOAI. Mindestanforderungen an die Referenz: Baukosten (KG 300-400) von mind. 1,5 Mio. EUR netto
LOS 2 - Technische Ausrüstung: Drei Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre zu Planungsleistungen Technische Ausrüstung (§ 53 ff. HOAI) zur Sanierung, Umbau oder Modernisierung mit einem Leistungsum-fang von mindestens Leistungsphasen 2-8 HOAI. Mindestanforderungen an die Referenz: Baukosten (KG 300-400) von mind. 1,5 Mio. EUR netto
HINWEIS: Interessierte Unternehmen dürfen sich auf alle Lose bewerben. In diesem Fall müssen die Referenzen der Bewerber zu vergleichbaren Leistungen die Mindestanforderungen für Los 1 und 2 erfüllen. Bieter dürfen eine Referenzleistung sowohl in Los 1 als auch Los 2 benennen, sofern die Referenzleistung die Mindestanforderungen für beide Lose vollständig erfüllt.
Planungsleistungen Objektplanung (§ 34 HOAI) für die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5-8 HOAI. Einzelheiten zum Leistungsumfang kann der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen entnommen werden.
Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung (§ 55 HOAI) für die Leistungsphasen 2-8 HOAI. Einzelheiten zum Leistungsumfang kann der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen entnommen werden.