Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern gibt die Mitgliederzeitschrift "Wirtschaftsraum Hanau-Kinzigtal", heraus. Die Zeitschrift ist das offizielle Organ der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern. Die Zeitschrift erscheint monatlich, in den Monaten Juli / August und Januar / Februar als Doppelausgabe.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens IHK-Zeitschrift "Wirtschaftsraum Hanau-Kinzigtal" sollen - getrennt nach Losen - folgende Aufträge vergeben werden: - Los 1: Der Auftrag des Loses umfasst die Herstellung, Anzeigenakquise und -verwaltung sowie den Vertrieb des Magazins. - Los 2: Der Auftrag des Loses umfasst die Schriftsetzung, die Grafikerstellung sowie die Bildbearbeitung im Magazin.
Die Vergabe ist dringlich, da der Bestandsvertrag ausläuft.
Da die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern nicht dem Vergaberecht unterliegt, ist eine Nachprüfung wegen behaupteter Vergaberechtsverstöße im Wege eines Nachprüfungsverfahrens nicht eröffnet.Die Frage der Zuständigkeit kann ggf. von der örtlich zuständigen Vergabekammer geklärt werden: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt.Nur vorsorglich weisen wir darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein. Sind die geforderten Dokumente unvollständig, so kann der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne des § 56 VgV bleibt unberührt.
Die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben die folgenden Erklärungen abzugeben: - Eignungserklärung (Verdingungsunterlagen Ziff. 2) - Erklärung Unternehmensdaten (Verdingungsunterlagen Ziff. 3)- Verzeichnis der Leistungen oder Kapazitäten anderer Unternehmen (Verdingungsunterlagen Ziff. 4)- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Verdingungsunterlagen Ziff. 5)- Bewerbergemeinschaft (Verdingungsunterlagen Ziff. 6)- Unternehmensreferenzen (Verdingungsunterlagen Ziff. 7)- Verpflichtungserklärung Mindestlohn und Tariftreue (Verdingungsunterlagen Ziff. 8) - Eigenerklärung VO 2022-833 (Verdingungsunterlagen Ziff. 9)
Angabe des Gesamt-Nettoumsatzes in den Jahren 2023 bis 2025 und den Gesamt-Nettoumsatz in der besonderen Leistungsart Monatsmagazin.MINDESTANFORDERUNG in Los 1:- Gesamt-Nettoumsatz in den Jahren 2023 bis 2025 von insgesamt EUR 1 Mio.; sowie - Gesamt-Nettoumsatz in der besonderen Leistungsart Monatsmagazin in den Jahren 2023 bis 2025 von insgesamt EUR 500.000.MINDESTANFORDERUNG in Los 2:- Gesamt-Nettoumsatz in den Jahren 2023 bis 2025 von insgesamt EUR 60.000; sowie - Gesamt-Nettoumsatz in der besonderen Leistungsart Monatsmagazin in den Jahren 2023 bis 2025 von insgesamt EUR 40.000.
Angaben zu den Aspekten Qualitätssicherung sowie zur Qualifikation der wesentlichen Mitarbeiter.MINDESTANFORDERUNG in Los 1:- Nachweis der Qualifikation des Anzeigenverwalters und des Projektleiters in diesen Funktionen. Der Nachweis der Expertise hat durch die Benennung und Beschreibung von Referenzprojekten zu erfolgen. Pro Person müssen mindestens zwei deutschsprachige Referenzprojekte eingereicht werden. Nicht deutschsprachige Referenzprojekte werden nicht gewertet. Für jedes Referenzprojekt sind zwei Zeitschriften als Beleg beizulegen.MINDESTANFORDERUNG in Los 2: - Nachweis der Qualifikation des Schriftsetzers und des Grafik-Designers in diesen Funktionen. Der Nachweis der Expertise hat durch die Benennung und Beschreibung von Referenzprojekten zu erfolgen. Pro Person müssen mindestens zwei deutschsprachige Referenzprojekte eingereicht werden. Nicht deutschsprachige Referenzprojekte werden nicht gewertet. Für jedes Referenzprojekt sind zwei Zeitschriften als Beleg beizulegen; - Mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren im Bereich Magazin-, Zeitschriften- oder vergleichbarer Publikationsgestaltung nachzuweisen. Die Referenzen sollen Angaben zu Auftraggeber, Erscheinungsweise, Umfang und Auflage enthalten.
Angaben zu den Aspekten Offset- und Druckvorstufen, Technische Ausrüstung, Schnittstellen.MINDESTANFORDERUNG zu Los 1:- Nachweis mindestens einer Rollen-Offset-Druckmaschine und einer professionelle Druckvorstufe. Die Qualität des Druckprozesses muss durch ein Zertifikat (ISO 12647-2:2013 - ProzessStandard Offsetdruck oder eine vergleichbare Zertifizierung) belegt werden. Die Zertifikate dürfen nicht älter als 36 Monate sein.MINDESTANFORDERUNG zu Los 2: - Darlegung, dass dem Unternehmen eine technisch reibungslose Anbindung an moderne Druckereien möglich ist.
Für die Bewertung der Brutto-Produktionskosten ermittelt der Auftraggeber für jedes Angebot die Wertungssumme.
Der Auftraggeber bewertet das Qualitätsmerkmal "Druckqualität & Produktionsablauf".
Der Auftraggeber bewertet das Qualitätsmerkmal "Anzeigenservice & Akquisition".
Für die Bewertung der Brutto-Herstellungskosten ermittelt der Auftraggeber für jedes Angebot die Wertungssumme.
Der Auftraggeber bewertet die Grafikgestaltung und Bildbearbeitung anhand einer einzureichenden Layout-Vorlage.
Der Auftraggeber bewertet die Schriftsetzung anhand einer einzureichenden Layout-Vorlage.