Planungsleistungen HLS+GA LPH 1-9 nach HOAI
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. DerAuftraggeber ist in seiner Entscheidung über eineWeiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weitererLeistungen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dasskein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
s. Anlage Zuschlagskriterien
Stufe 1 - Teilnahmewettbewerb: Für den Fall, dass nach der beschriebenen Vorgehensweise bei der Wertung der Eignungsanforderungen durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorlegen kann.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalen-dertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Formale Kriterien nach § 57 Abs. 1 VgV Kriterien nach §§ 123, 124 GWB; §§ 6; 73 Abs. 3 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Berufshaftpflichtversicherung s. Teilnahmeantrag
s. Teilnahmeantrag Anlage B