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Verfahrensangaben

E-Mailarchivierung

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.05.2026
08.06.2026 23:59 Uhr
22.06.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Land Saarland, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, dieses vertreten durch das ITDienstleistungszentrum IT-DLZ, und davon unabhängig vertreten durch den Landtag des Saarlandes
10000000-00116220000001-69
Virchowstraße 7
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
BTL Rechtsanwälte - Ansprechpartner Dr. Tobias Beltle
sekretariat-beltle@btl-recht.de
0681 - 93 88 68 20
0681 - 93 88 68 27

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

BTL Rechtsanwälte
DE308484404
Schweidter Straße 2
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
Sekretariat Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle
sekretariat-beltle@btl-recht.de
0681 93886820
068193886827
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Saarlandes
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
Geschäftsstelle Vergabekammern
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
0681 501-4994
0681 501-3506

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
48329000-0
48223000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffungsgegenstand ist eine E-Mail-Life-Cycle-Managementlösung für komplexe, verteilte Mehrserversysteme zur E-Mail-Archivierung im vom IT-DLZ Saarland betriebenen Exchange-Verbund für die Kunden des IT-DLZ mit Implementierung, Service und Support.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die zu beschaffende IT-Lösung kann entweder als eine sog. Virtual Appliance als direkt einsetzbare und vorkonfigurierte virtuelle Maschine angeboten werden oder als gleichwertige vorkonfigurierte Software, die von der IT-Abteilung des IT-DLZ als Auftraggebers in die beim Auftraggeber bestehende IT-Infrastruktur on-premise integriert und vom Aufraggeber selbst implementiert werden. Dabei sind vom Anbieter in technischer Hinsicht die Wartung, Support für Updates und Upgrade während der Laufzeit von zunächst drei Jahren bereitzustellen. Dies ist vom Bieter mit zu kalkulieren als Lizenzkosten im Preisblatt mit anzugeben. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über den Kauf einer on-premise IT-Lösung als E-Mail-Life-Cycle-Managementlösung, für komplexe, verteilte Mehrserversysteme mit Service und Support

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

Nach dieser ersten Laufzeit von drei Jahren besteht die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung, soweit von der Vertragsverlängerungsoption vom öffentliche Auftraggeber Gebrauch gemacht wird.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Virchowstraße 7
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01

Die IT-Lösung kann remote implementiert werden und elektronisch, z.B. als Download zur Verfügung gestellt werden für den Standort des IT-DLZ in Saarbrücken

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis entsprechend Preisblatt und Matrix

Angebotspreis einschließlich der Nebenkosten in Euro (netto)
Berechnung des Kriteriums Preis (entsprechend der
Bewertungsformel für den Preis Z = L / P (einfache Richtwertmethode) - siehe Preisblatt)
1. Das niedrigste Angebot enthält die Höchstpunktzahl.
2. Die nachfolgenden Angebote erhalten entsprechend der Dreisatzberechnung Punktabzug von der Höchstpunktzahl entsprechend der Berechnungsformel.
Punktabzug für nachfolgende Bieter = (Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl (hier 600)) : Preis Bestbieter

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Schlüssigkeit und Qualität des Angebotes

Darstellung und Verständnis des Auftrages:
- Prägnanz und Aussagekraft der Unterlagen im Hinblick auf die Anforderungen an die IT-Lösung
- Transparenz

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität des Angebots

Qualität des Angebotes
- Berücksichtigung insbesondere der Vorgaben und Erreichung der in der Ausschreibung vorgegebenen Ziele und Anforderungen
- Vollständigkeit des Angebotsportfolios

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ergebnis der Teststellung

Ergebnis der Teststellung
- Funktionalität, das beinhaltet das Erstellen von Regeln, Berechtigungskonzept zur Delegierung der Administration an Teilorganisationen, Sicherheit, Import/Export PST Dateien), Benutzerfreundlichkeit

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Nach der ersten Laufzeit von drei Jahren besteht die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung, soweit der Auftraggeber nach Ablauf von der fixen Laufzeit von 3 Jahren eine Vertragsverlängerung mit dem Auftragnehmer vereinbart und von dieser Option zur Verlängerung Gebrauch macht, wobei dies allein dem Auftraggeber obliegt. Weitere Angaben zur Option können den Vergabeunterlagen, dort aus der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Weitere Informationen können außerdem dem Preisblatt in den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV
Vorbehalt des Zuschlags auf ein geeignetes Angebot ohne Durchführung von Verhandlungen bzw. einer oder mehrerer Bieterrunden.

Hiermit wird zur Abgabe von Teilnahmeanträgen mittels des Formulars "Eignungsbogen (für Teilnahmeantrag) - Anlage 3 der Vergabeunterlagen aufgefordert.

Dieses Vergabeverfahren wird nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Saarländischen Tariftreue- und FairerLohn-Gesetz (STFLG) als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ohne Begrenzung des Teilnehmerkreises für die Abgabe von Teilnahmeanträgen durchgeführt. Neben dem Anschreiben für Ausschreibung E-Mail-Archivierung mit Verfahrensablauf ergeben sich daraus auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen des Formulars ergänzt werden, i.V.m. mit den weiteren Angaben in den Vergabeunterlagen..

3) Die ausgeschriebene Leistung wird einem mehrstufigen Verhandlungsverfahren vergeben (weitere Informaitonen finden sich dazu im Dokument "Anschreiben für Ausschreibung E-Mail-Archivierung mit Verfahrensablauf" i.V.m. den Vergabeunterlagen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


DTVP-Vergabeportal

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DS6MMGJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Zuständig ist die Vergabekammer des Saarlandes. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik
Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die
Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der im Rahmen der Auftragsbekanntmachung bzw. in den Vergabeuntelagen angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Im Hinblick auf die IT-Sicherheit und die zur Verfügung gestellten Informationen zur IT-Infrastruktur beim öffentlichen Auftraggeber wird von denjenigen teilnehmenden Unternehmen (Bietern), die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, ein NDA (Verschwiegenheitserklärung verlangt. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Es wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Ziel des Teilnahmewettbewerb ist es, entsprechend der Auswahlmatrix geeignete Bewerber auszuwählen, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden für anschließende Verhandlungen über das Angebot im Rahmen von einer Bieterrunde, sofern dies durchgeführt wird. Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Dabei kann der öffentliche Auftraggeber den Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verlangen. Der öffentliche Auftraggeber verlangt im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vom Bewerber bzw. Bieter die im Eignungsbogen (Anlage 3) geforderten Angeben. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen. Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Formulars elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen DTVP-Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge einzureichen. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Sofern der Bewerber erklärt, dass eine oder mehrere der geforderten Eigenerklärungen nicht abgegeben werden können, so kann der Ausschluss des Bewerbers erfolgen. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt regelmäßig nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der insoweit geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach sind entsprechend der in der Eigenerklärung im Eignungsbogen (Anlage 3) geforderten Vorgaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen ("Unterauftragnehmer"), muss er die Teile des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, entsprechen der Vorgaben im Eignungsbogen bezeichnen und die erforderlichen Fähigkeiten, Mittel und Kapazitäten für jeden Unterauftragnehmer gesondert angeben. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber dafür eine Frist setzen. Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters werden vom öffentlichen Auftraggeber für die zu erbringenden Liefer- oder Dienstleistungen ein Konzept und die Referenzen entsprechend des Eignungsbogens (Anlage 3) bzw. der Matrix für die Aufforderung der Unternehmen zum Nachweis der Eignung verlangt. Es sind Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge vorzulegen. Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung der im Eignungsbogen festgelegten Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der entsprechenden Eignung erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses eignungsverleihende Unternehmen ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber dafür eine Frist setzen. Der Auftraggeber schließt einen Bewerber, bei dem ein solcher Ausschlussgrund entsprechen dem Eignungsbogen vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn der Bewerber nachgewiesen hat , dass er für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden ("Selbstreinigung"). Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien entsprechend dem Eignungsbogen (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) in Anspruch nehmen will, haben die Eigenerklärungen zu diesen Eignungskriterien sowie alle Eigenerklärungen entsprechend dem Eignungsbogen vorzulegen. Entsprechendes gilt auch für für Bewerber- oder Bietergemeinschaften

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Angabe zu fehlenden Unterlagen ist dahingehend zu verstehen, dass sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des
Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen müssen. Eine fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Eignungsbogen (Anlage 3), für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine
gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit
während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der insoweit im Eignungsbogen angegebenen Vorgaben zu den geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Ergänzend gitl die Vorschrift des § 56 VgV. Danach kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. 2Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden kalendermäßig angemessenen Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Die Bieter haben mit Ihrem Teilnahmeantrag bzw. dem Erstangebot mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren, bereits abgeschlossenen oder noch in Bearbeitung befindlichen Projekten, deren Abschluss (Vertragsende) zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote maximal für den Zeitraum von drei Jahren zurückliegen darf, einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
100,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Konzept (wie bei der Umsetzung der Anforderungen und insbesondere Einrichtung der Software-Lösung vorgegangen wird)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bedingung für die Auftragsdurchführung ist insbesondere der Abschluss des EVB-IT-Vertrages sowie die im Anschreiben für Ausschreibung E-Mail-Archivierung mit Verfahrensablauf und der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) aufgeführten Anforderungen und den für die Ausschreibung beigefügten Unterlagen, wie u.a. die Erklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung