Auftraggeberin ist das Staatstheater Meiningen, unter dem Dach der "Kulturstiftung Meiningen-Eisenach". Die Stiftung ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB.
Für die Planung und Umsetzung der Sanierung des Staatstheater Meiningen - Teilobjekt 2 - Funktionsgebäude sind Planungsleistungen für die Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik, und Brandschutzplanung entsprechend in den Leistungsbeschreibungen näher beschriebenen Leistungen nach HOAI erforderlich. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 gem. HOAI sind im Rahmen einer stufenweisenBeauftragung zu erbringen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens erfolgt die Auftragserteilung zunächst nur für die Leistungsphase 2. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer, darüberhinausgehender, Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung der Leistungsphase 3 wird erst dann vorgenommen, wenn die auf Basis der Variantenuntersuchung ermittelte Kostenschätzung geprüft und durch den Auftraggeberin ausdrücklich freigegeben wurde. Der Bauherr beabsichtigt, dem Architekten bei Fortsetzung des Projektes die Leistungen der Leistungsphasen 3 und nachfolgende Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen.
Teilobjekt 2 - Funktionsgebäude
Vorstellung Projektteam- Vorstellung und Organisation des Projektteams
Eine genauere Beschreibung des Kriteriums kann der Anlage "Zuschlagskriterien - Stufe 2" entnommen werden.
Büro- und Projektorganisation und Koordination- Vor-Ort-Präsenz und Einbindung Auftraggeber- Kosten-, Termin- sowie Änderungs- und Nachtragsmanagement
Herangehensweise an das Projekt - OPL- Umsetzung des Bedarfsprogramms- Kosten- Termine
Herangehensweise an das Projekt - TWPL
Honorar | PreisDie anrechenbaren Kosten werden für alle Bieter gleich angesetzt.Die Bruttosumme aus Grundhonorar, Zu- und Abschlägen, den Besonderen Leistungen sowie den Stundensätzen,Nebenkosten und der Umsatzsteuer ergibt die Wertungssumme.Die Wertungssummen aller Bieter werden miteinander verglichen.
Punktbewertung:5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2,0-fachen Wert der niedrigstenWertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenso 0 Punkte.Für dazwischen liegende Angebote erfolgt die Punktbewertung mittels Interpolation. Diese erfolgt bis zur zweiten Nachkommastelle.
Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens erfolgt die Auftragserteilung zunächst nur für die Leistungsphase 2. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer, darüberhinausgehender, Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung der Leistungsphase 3 wird erst dann vorgenommen, wenn die auf Basis der Variantenuntersuchung ermittelte Kostenschätzunggeprüft und durch den Auftraggeberin ausdrücklich freigegeben wurde. Der Bauherr beabsichtigt, dem Architekten bei Fortsetzung des Projektes die Leistungen der Leistungsphasen 3 und nachfolgende Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen.
Rechtsbehelfsfrist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB