Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Baumaßnahme Erweiterung des Schulzentrums Mittelangeln In Satrup.
Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Baumaßnahme Erweiterung des Schulzentrums Mittelangeln in Satrup in folgendem, in den Vergabeunterlagen näher konkretisierten, Umfang: Auftragsstufe 1 (fester Auftragsumfang): Planungsreview (Besondere Leistung der Überprüfung, Bewertung und Überarbeitung der Planungsleistungen des vorherigen Planers, insbesondere der LPH 5 und 6 entsprechend der Anlage 10.1 HOAI). Im Hinblick auf die Leistungsphasen 7 bis 9 entsprechend der Anlage 10.1 HOAI werden jeweils die Grundleistungen jeweils unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung beauftragt.
Honorar
Zu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der methodischen/konzeptionellen Herangehensweise an die Lösung der Aufgabe anhand des Bearbeitungskonzepts (eingehend auf Besonderheiten der Aufgabe) und der benannten Leistungsmerkmale.
Zu erwartende Qualität der konkreten Projektorganisation und praktischen Projektabwicklung, Kontinuität und Intensität der Projektbearbeitung, insbesondere: Einsatzplanung, Kompensation von Ausfällen im Team, Häufigkeit der Vor-Ort-Präsenz, Terminziele und Zeitplanung.
Qualifikation und Berufserfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Leitungspersonals (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung)
Vergleichbarkeit wird analog den Maßstäben des Eignungskriteriums EK-V bemessen (s. Ziff. 5.1.9)
Zeitliche und örtliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt, zeitlich nach dem prozentualen Anteil an der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, bezogen auf Projektleiter und Stellvertreter örtlich nach regelmäßiger Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort zur Baustelle.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt in 4 Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1umfasst die besondere Leistung des Planungsreviews (Überprüfung, Bewertung und Überarbeitung der Planungsleistungen des vorherigen Planers, insbesondere der LPH 5 und 6).Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der LPH 7 (Mitwirkung bei der Vergabe).Die Auftragsstufe 3 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der LPH 8 (Objektüberwachung und Dokumentation).Die Auftragsstufe 4 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der LPH 9 (Objektbetreuung).Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertragstext. Zudem gelten die dort geregelten Leistungsänderungsvorbehalte.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, also zweistufig geführt. Zunächst sind elektronisch über die e-Vergabe Plattform DTVP Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind. In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben. Die im Teilnahmewettbewerbnach Maßgabe der Eignung und ggf. der Kriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben. - Hinweis: Soweit bei einzelnen Eignungskriterien (5.1.9) der Text erscheint "Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen" (verbunden miteiner Gewichtungsangabe), bezieht sich das auf die Auswahlkriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber gem. § 51 VgV und Abschnitt V.6. (Tz. 254 ff.) der Bewerbungsbedingungen (s.dort auch Einzelheiten zur Bewertungsmethode nach den Auswahlkriterien). Soweit kein solcher Text mit Gewichtung erscheint, heißt das, dass das Eignungskriterium nur für die Eignung dem Grunde nach (und insoweit allerdings auch für den Zugang zur Angebotsphase) bedeutsam ist. Die Terminologie und Struktur sind durch die neuen e-Forms-Formulare der EU bedingt. Erhält eine Bietergruppe den Auftrag, muss diese eine Rechtsform annehmen, die eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vorZuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung imAmtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenenBieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Der zulässige Umfang von Nachforderungen richtet sich nach § 56VgV und unterliegt in diesem Rahmen dem Ermessen des Auftraggebers.
EK-I. Wirksame Gründung, Handelsregister: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamt-schuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe).Eigenerklärung BA1. Registerangaben: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Angabe der Nummer der Eintragung in ein Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, auf besondere Anforderung auch Nachweis der Eintragung. (Eigenerklärung s. Vergabeunterlagen)
EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsregister (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor.Eigenerklärung BA2. Erlaubtheit/Berufsregister: Eigenerklärung, dass die Ausübung der beruflichen/gewerblichen Tätigkeit dem Unternehmen nicht behördlich verboten wurde und ggf. dazu erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Berufsregistereintragungen vorliegen. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, und/oder Nachweis der erforderlichen Erlaubnisse. (Eigenerklärung s. Vergabeunterlagen)
EK-III: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Der Versicherungsschutz muss für Personenschäden und Sachschäden jeweils mindestens 2.000.000 EUR pro Jahr und für Vermögensschäden mindestens 300.000 EUR pro Jahr betragen. Falls der Versicherungsschutz nicht bereits in der geforderten Höhe besteht, muss eine Anpassung für den Auftragsfall durch den Ver-sicherer verbindlich zugesagt sein und dies mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden.Eigenerklärung WL1: Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Zur Mindestanforderung: Falls der bestehende Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden nicht jeweils mindestens 2.000 000 EUR pro Jahr und für Vermögensschäden nicht mindestens 300.000 EUR beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines Maklers!) einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf den bzw. die geforderten Beträge zu erhöhen. (Eigenerklärung s. Vergabeunterlagen)
EK-IV: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel mit 666.000,00 EUR etwa doppelt so hoch ist wie der geschätzte Auftragswert des vorliegenden Auftrags, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an.Eigenerklärung WL2: Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Eigenerklärung s. Vergabeunterlagen)
EK-V: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Vergleichbar sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektur) für Schulgebäude oder Gebäude ähnlicher Konstruktion und Nutzung (Kindertagesstätten, Veranstaltungsgebäude, Sportzentren), möglichst bei durch Zuwendungen öffentlich geförderten Vorhaben (Zuwendungsbau), die zumindest Leistungen von der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 im Sinne von § 34 HOAI) bis zur Objektüberwachung (Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI) umfassen. [Hinweis: Dieses Kriterium im Rahmen der Eignungsprüfung bezieht sich auf die generelle berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Unternehmens. Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals wird demgegenüber im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt (vgl. § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV)].Eigenerklärung TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen. Angaben zur Projektbezeichnung, Ort, erbrachte Planungsleistungen (Leistungsphasen) mit Leistungszeitraum, Fertigstellungsstatus, Auftraggeber, Ansprechpartner, ggf. Nachunternehmereinsatz. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, welche die zu EK-V genannten Merkmale aufweisen (vgl. auch Tz. 247 der Bewerbungsbedingungen). Zur Mindestanforderung vgl. ebenfalls Tz. 247 der Bewerbungsbedingungen. Weitere Angaben zur Qualitätsbewertung der Projekte können gemacht werden.
EK-VI: Personalstärke: Das Unternehmen muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich der Führungskräfte und des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben verfügen. Der Hinweis zu EK-V (s. auch Tz. 248 der Bewerbungsbedingungen) betreffend die Abgrenzung zu den Zuschlagskriterien gilt sinngemäß.Eigenerklärung TL2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte (möglichst auch weitere Beschäftigte mit Hochschulabschluss) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren).
Für den Fall der Auftragserteilung an eine Bietergemeinschaft hat diese eine Rechtsform anzunehmen, die eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt, insb. Arbeitsgemeinschaft als BGB-Gesellschaft (vgl. auch Tz. 157 der Bewerbungsbedingungen).
Die Angaben zur Begrenzung der Bieter mit der angegebenen Mindestzahl bezieht sich auf die Anzahl der Bewerber die zur Beteiligung am Verhandlungsverfahren und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich eine Begrenzung der Zahl der Bewerber gem. § 51 VgV vor, ein Anspruch auf die Begrenzung des Bewerberfeldes oder dessen maximale Größe besteht jedoch nicht (vgl. auch Tz. 254 ff. der Bewerbungsbedingungen).