| Projekt: | GAEB 90 | Jahres-LV Stadt Dreieich 2027/2028 |
| LV: | Straßen- | Straßen- und Kanalbauarbeiten 2027/2028 |
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Titel
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Bezeichnung
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01 |
BAUSTELLENEINRICHTUNG /
VERKEHRSSICHERUNG |
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02 |
ARBEITEN AUF NACHWEIS |
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03 |
Aufbrucharbeiten |
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04 |
Erd- und Rodungsarbeiten, Kanalgräben
nach DIN EN 1610 |
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05 |
TRAGSCHICHTEN UNGEBUNDEN |
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06 |
ASPHALTSCHICHTEN |
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07 |
RINNEN u. BORDE |
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08 |
PLATTEN u. PFLASTER |
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09 |
STRASSENEINBAUTEN |
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10 |
ROHRE u. SCHÄCHTE |
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11 |
UNTERSUCHUNGEN, PRÜFUNGEN |
| Projekt: | GAEB 90 | Jahres-LV Stadt Dreieich 2027/2028 |
| LV: | Straßen- | Straßen- und Kanalbauarbeiten 2027/2028 |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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BAUSTELLENEINRICHTUNG /
VERKEHRSSICHERUNG |
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Baustelleneinrichtung
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01.0001
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Baustelleneinrichtung je Einsatzstelle
Baustelleneinrichtung für die Durchführung der
beauftragten Einzelmaßnahme herstellen und nach Abschluss der Arbeiten räumen. Die Leistung umfasst insbesondere: - An- und Abtransport der für die Ausführung erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Betriebsmittel und Materialien, - Anfertigen und Verteilen von schriftlichen Anliegerinformationen für bis zu 20 Grundstücke je Einzelmaßnahme (Einwurf möglichst mit mind. 72 Stunden Vorlauf). - Aufstellen, Einrichten und betriebsfertiges Bereitstellen der erforderlichen Geräte und Einrichtungen, - Einrichten der erforderlichen Arbeits-, Lager- und Bereitstellungsflächen im unmittelbaren Baustellenbereich, einschl. Absicherung, - erforderliches Umsetzen der Baustelleneinrichtung und der Baumaschinen innerhalb derselben Einsatzstelle bis zu einer Entfernung von einschließlich 250 m, - vollständiges Räumen der Baustelleneinrichtung nach Abschluss der Arbeiten. Eine Einsatzstelle ist der räumlich zusammenhängende Arbeitsbereich einer beauftragten Einzelmaßnahme. Mehrere Arbeitsbereiche innerhalb derselben Einzelmaßnahme gelten als eine Einsatzstelle, sofern sie einem örtlich zusammenhängenden Baufeld zuzuordnen sind und hierfür kein vollständiges Räumen und erneutes Einrichten der Baustelleneinrichtung erforderlich wird. Das erforderliche Umsetzen von Baumaschinen innerhalb desselben örtlich gebundenen Baufeldes über eine Entfernung von mehr als 250 m bis einschließlich 1.000 m begründet keine neue Einsatzstelle und wird über die hierfür vorgesehene gesonderte Position vergütet. Eine weitere Baustelleneinrichtung wird nur vergütet, wenn für einen weiteren Arbeitsbereich ein vollständiges Räumen und erneutes Einrichten der Baustelleneinrichtung erforderlich ist oder dies vom AG angeordnet wird. Mehrere Arbeitstage, Arbeitsunterbrechungen sowie betriebsbedingt erforderliche mehrfache An- und Abfahrten innerhalb derselben Einzelmaßnahme begründen keine zusätzliche Vergütung dieser Position. Eine erneute Vergütung erfolgt, wenn eine bereits geräumte Einsatzstelle aufgrund eines weiteren Auftrags oder auf Anordnung des AGs erneut eingerichtet werden muss. Das Vorhalten der Baustelleneinrichtung und die Verkehrssicherung werden über gesonderte Positionen vergütet. Die Position wird je Einsatzstelle einmal vergütet. |
| 100 | St |
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01.0002
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Vorhalten Baustelleneinrichtung je Einsatztag
Baustelleneinrichtung auf der jeweiligen Einsatzstelle
während der Dauer der Leistungsausführung vorhalten, unterhalten und betriebsbereit halten. Die Abrechnung erfolgt je Kalendertag und Einsatzstelle. Als Einsatztag gilt ein Kalendertag, an dem auf der jeweiligen Einsatzstelle insgesamt mindestens 4 Stunden vertragsgemäße Bauleistungen ausgeführt werden. Arbeitsunterbrechungen und Wartezeiten aus dem Verantwortungsbereich des ANs werden bei der Ermittlung der Mindestdauer von 4 Stunden nicht berücksichtigt. Kalendertage ohne Leistungsausführung sind nicht abrechenbar. Abweichend hiervon werden Unterbrechungstage vergütet, wenn die Unterbrechung durch den AG angeordnet wurde und die Baustelleneinrichtung auf dessen Anordnung auf der Einsatzstelle verbleiben muss. Für diese Tage gilt die Mindestarbeitszeit von 4 Stunden nicht. |
| 220 | d |
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01.0003
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Umsetzen von Baumaschinen innerhalb des Baufeldes, über 250m
Alle erforderlichen Baumaschinen innerhalb einer
örtlich zusammenhängenden Einzelmaßnahme bzw. eines örtlich gebundenen Baufeldes über eine Entfernung von mehr als 250 m bis einschließlich 1.000 m umsetzen. Die Leistung umfasst das erforderliche Verfahren bzw. den Transport der Baumaschine einschließlich erforderlichem Auf- und Abladen, Transport- und Ladungssicherung sowie das Wiederherstellen der Betriebsbereitschaft am neuen Einsatzort. Die Abrechnung erfolgt für alle erforderlichen Baumaschinen einer Maßnahme als ein Umsetzvorgang zu einem neuen Einsatzort. Maßgebend ist die Entfernung zwischen dem bisherigen und dem neuen Einsatzort innerhalb des Baufeldes. Das Umsetzen wird nur vergütet, wenn es aufgrund des Arbeitsablaufs der beauftragten Einzelmaßnahme erforderlich oder vom AG angeordnet ist. Betriebsbedingt vom AN veranlasste Umsetzungen begründen keinen gesonderten Vergütungsanspruch. Umsetzungen bis einschließlich 250 m sind mit der Position "Baustelleneinrichtung je Einsatzstelle" abgegolten. |
| 15 | St |
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01.0004
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Baustelleneinrichtung Asphaltkolonne bei Fertigereinsatz
Baustelleneinrichtung für die Asphaltkolonne zur
Herstellung der Asphalttragschicht, Asphaltbinderschicht und Asphaltdeckschicht. An- und Abfahrt aller erforderlichen Geräte und Materialien. 1 Stück Baustelleneinrichtung Asphaltkolonne beinhaltet die Herstellung der Asphalttragschicht, Asphaltbinderschicht und Asphaltdeckschicht. Es wird nur 1 Stück abgerechnet, auch wenn der Einsatz mehrere Tage dauert. Pro Bauabschnitt wird die Baustelleneinrichtung Asphaltkolonne maximal einmal vergütet. Position wird nur vergütet beim Einsatz von einem oder mehreren Asphaltstraßenfertiger(n), je nach Erfordernis, einschließlich aller zusätzlichen Maschinen wie z.B. Asphaltwalzen, Geräte zum Auftrag von Haftmittel etc. beinhaltet bei Erfordernis auch den Austausch der Geräte und Maschinen, wenn verschieden große Geräte im Baufeld erforderlich sind. Bei Asphalteinbau von Hand ohne Straßenfertiger wird die Position nicht vergütet. Falls durch die Mindestabnahmemengen beim Asphaltmischwerk mehr Asphaltmischgüter abgerufen werden müssen, als für den Einsatz benötigt werden, sind die Kosten für die überschüssigen Asphaltmischgüter, sowie deren fachgerechte Entsorgung, in diese Position einzurechnen. |
| 10 | St |
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VERKEHRSSICHERUNG
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Vorbemerkungen Verkehrssicherung
In den nachfolgenden Leistungsposition enthalten sind alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb der Baustelle, welche als Folge der auszuführenden Vertragsleistungen erforderlich werden. Der AN hat die Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Anordnung der zuständigen Behörden unter Beachtung der StVO und unter Beachtung der Rechte der Anlieger durchzuführen. Die nachfolgenden Positionen enthalten zusammenfassend gängige Verkehrsregelpläne. Verkehrslenkungsmaßnahmen außerhalb des Baubereiches (z.B. Umleitungsbeschilderungen), sowie das Aufstellen und Betreiben von Signalanlagen werden gesondert vergütet. |
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01.0005
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Verkehrszeichen Regelplan BI/2, Fahrbahn
Verkehrszeichen (reflektierend) gemäß Regelplan BI/2
zur Beschilderung der Baustelle nach dem genehmigten Beschilderungsplan liefern, aufstellen, vorhalten, beleuchten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, aufladen und abfahren, einschl. aller Nebenarbeiten und Materiallieferungen. Komplette Beschilderung einschließlich aller erforderlichen Vorschriftszeichen nach § 41 StVO, insbesondere Halteverbote VZ 283-10 bis 283-30 und erforderlicher Zusatzzeichen, sowie Gefahrenzeichen nach § 40 StVO für Arbeitsstellen. Einschließlich der Einholung der verkehrsrechtlichen Anordnung für Einrichtung und Betrieb der Verkehrssicherung sowie Erstellung und Einreichung der hierfür erforderlichen Unterlagen. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten und Gebühren einschließlich Gebühren für erforderliche Verlängerungen der Anordnung sind einzurechnen. Grundvorhaltezeit: bis 14 Kalendertage je Einzelauftrag. Bei einer erforderlichen Vorhaltedauer von mehr als 14 Kalendertagen wird die Position für jeden weiteren begonnenen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen erneut vergütet. Eine zusätzliche Vergütung aufgrund einer Verlängerung der Vorhaltezeit erfolgt nicht, soweit diese auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des ANs beruht. |
| 35 | St |
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01.0006
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Verkehrszeichen Regelplan BI/1 u. BI/3-14 sowie BI/16- BI/19, Fahrbahn
Position wie vor, jedoch nach Regelplänen BI/1 u. BI/3-
14 sowie BI/16- BI/19. |
| 25 | St |
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01.0007
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Verkehrszeichen Regelplan BI/15, Fahrbahn Vollsperrung
Position wie vor, jedoch nach Regelplan BI/15.
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| 15 | St |
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01.0008
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Verkehrszeichen Regelplan BII/1-10, Geh- u. Radweg
Position wie vor, jedoch nach Regelplänen BII/1-10.
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| 25 | St |
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01.0009
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Bausignalanlage, dreiphasig, aufstellen, umsetzen, beseitigen
Baustellen-Lichtsignalanlage Typ C,
gem. VDE 0832, TL-LSA und RiLSA, dreiphasig, komplett, für Straßenverkehr mit Gegenverkehrsregelung, aufstellen und nach Abschluss der Arbeiten beseitigen. Ausführung mit automatischer Steuerung, 3 Stück Signalgeber Kfz, 2 Stück Signalgeber Fußgänger, Signalsicherung sowie der erforderlichen Signalprogrammberechnung. Signal für Fußgänger bei Bedarf, Signal für Kfz im Wechsel. Abstand der Signale bis 150 m. Einschl. Energieversorgung der Anlage nach Wahl des AN. Abrechnung nach Stück. |
| 5 | St |
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01.0010
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Bausignalanlage dreiphasig vorhalten, betreiben
Vorbeschriebene Baustellensignalanlage,
automatische Steuerung, für Straßenverkehr mit Gegenverkehrsregelung, dreiphasig, vorhalten und betreiben, an Werk- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 24 Uhr. Einschl. Wartung und Anpassung der Anlage. Abrechnung nach Vorhaltedauer in Tagen |
| 20 | d |
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01.0011
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Temporäre gelbe Folienmarkierung, Breite 12 cm, herst. und entfernen
Temporäre gelbe Fahrbahnmarkierung aus selbstklebender,
für den Einsatz auf Verkehrsflächen geeigneter Markierungsfolie liefern und entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung bzw. nach Vorgabe des AG aufbringen. Markierungsbreite 12 cm. Abgerechnet werden geradlinige und gekrümmte Linienmarkierungen. Pfeile, Schriftzeichen, Sperrflächen oder sonstige Flächenmarkierungen sind nicht Bestandteil dieser Position. Untergrund im erforderlichen Umfang reinigen und trocknen. Markierungsverlauf einmessen und anzeichnen. Folie zuschneiden und vollflächig, faltenfrei, rutsch- und verkehrssicher aufbringen. Erforderlicher systemzugehöriger Primer ist einzurechnen. Markierung bis zu 14 Kalendertage je Einzelauftrag funktionsfähig vorhalten. Lose, verschobene oder beschädigte Teilbereiche während dieser Zeit ohne gesonderte Vergütung nacharbeiten oder ersetzen. Nach Aufhebung der Verkehrsführung Markierungsfolie vollständig entfernen. Folien- und Klebstoffreste beseitigen, Oberfläche reinigen und anfallende Stoffe ordnungsgemäß aufnehmen und entsorgen. Beschädigungen oder nicht entfernbare Rückstände, die durch ungeeignetes Material oder unsachgemäße Ausführung verursacht werden, sind vom AN auf eigene Kosten zu beseitigen. Abrechnung nach tatsächlich hergestellter Markierungslänge in m. Unterbrechungen werden nicht übermessen. Abrechnungsabgrenzung: Die Leistung wird nicht über die allgemeinen Verkehrssicherungspositionen oder Positionen für Verkehrszeichen nochmals vergütet. |
| 150 | m |
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01.0012
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Überfahrten aus Stahlplatten, b= 3.0 m x 1,5 m
Provisorische Fahrbahnüberfahrten aus Stahlplatten
über dem Rohrgraben/ der Baugrube herstellen u. vorhalten. Das Provisorium wird pro Fahrbahnquerung jeweils einmal vergütet. Sicherungen gegen Wegrutschen der Stahlplatten ist einzurechnen. Mindestbreite der Platte in Überfahrrichtung 3,00 m. Befahrbar mit PKW u. LKW bis 14 t Achslast. |
| 15 | St |
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01.0013
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Überfahrten aus Stahlplatten, b= 3.0 m x 1,5 m, inkl. Asphaltanrampung
Position wie vor, jedoch Überfahrten aus Stahlplatten
mit Asphaltanrampung, vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder beseitigen. |
| 5 | St |
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01.0014
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Zus. Stahlplatte 3,00 x 1,50 x 0,02 m bereitstellen und vorhalten
Zusätzliche Stahlplatte aus Stahl, Abmessungen mind.
3,00 x 1,50 m, Dicke mindestens 20 mm, zur provisorischen Abdeckung bzw. Sicherung von Leitungsgraben, Baugrube oder sonstiger Öffnung liefern, abladen, fachgerecht auflegen, sichern, vorhalten und nach Beendigung des Einsatzes wieder aufnehmen und abfahren. Die Platte muss für die jeweils vorgesehene Beanspruchung geeignet und in einwandfreiem Zustand sein. Auflagerung und Sicherung gegen Kippen, Verrutschen und unzulässige Durchbiegung sind in den Einheitspreis einzurechnen. Grundvorhaltezeit: bis 14 Kalendertage je Einzelauftrag und Platte. Bei einer erforderlichen Vorhaltedauer von mehr als 14 Kalendertagen wird die Position für jeden weiteren begonnenen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen erneut vergütet. Die Position gilt ausschließlich für zusätzlich vom AG angeordnete Einzelplatten, die nicht bereits Bestandteil einer nach anderer Position abgerechneten Stahlplattenüberfahrt sind. Abrechnung je tatsächlich eingesetzter zusätzlicher Stahlplatte. Abrechnungsabgrenzung: Keine zusätzliche Vergütung neben der Position "Überfahrten aus Stahlplatten, b >= 3,0 m" für Platten, die zur Herstellung dieser Überfahrt ohnehin erforderlich sind. |
| 10 | St |
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01.0015
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Stahlplatte / Stahlplattenüberfahrt innerhalb des Baufeldes umsetzen
Bereits innerhalb des Einzelauftrages vorhandene
Stahlplatte oder Stahlplattenüberfahrt auf ausdrückliche Anordnung des AG von einer vorhandenen Einbaustelle aufnehmen und an einer anderen Einbaustelle innerhalb desselben örtlich zusammenhängenden Baufeldes erneut verlegen. Entfernung zwischen alter und neuer Einbaustelle: bis 100 m. Leistung einschließlich Lösen vorhandener Sicherungen, Aufnehmen, erforderlichem Hebezeug, innerbaustellenlichem Transport, Abladen, Ausrichten, Wiederverlegen und erneuter verkehrssicherer Sicherung. Abgerechnet wird je Stahlplatte 3,0 m x 1,5 m und je vom AG angeordnetem Umsetzvorgang. Umsetzungen, die ausschließlich aufgrund der vom AN gewählten Arbeitsweise, Gerätestellung, Baustellenlogistik oder Bauablaufplanung erforderlich werden, werden nicht gesondert vergütet. Abrechnungsabgrenzung: Die Position darf nur für eine tatsächliche Ortsveränderung auf Anordnung des AG angesetzt werden. Reines Aufnehmen und Wiederauflegen an derselben Stelle ist mit der jeweiligen Stahlplatten-Grundposition abgegolten. |
| 10 | St |
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01.0016
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Fußgängerbehelfsbrücke herstellen
Fußgängerbehelfsbrücke 1,20 m breit gem. ZTV-SA, mit
Absturzsicherung gem. DIN 4420 Teil 1 (glatter Geländerholm in 1,0 m Höhe, einschl. Zwischenholm) herstellen. Die Brücke muss für Fahrradfahrer, Rollstuhlfahrer und Blinde geeignet sein. Längsfugen > 10 mm sind nicht gestattet. Ein rutschsicherer Belag wird vorgeschrieben. Die Brücke während der gesamten Bauzeit vorhalten und nach Abschluss der Bauarbeiten abbauen und abfahren. Vergütet wird die Brücke einmalig an der erforderlichen Stelle. In den EP ist das ggf. durch den Arbeitsablauf bedingte mehrmalige Aufnehmen und Wiederversetzen einzurechnen. |
| 5 | St |
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01.0017
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Verkehrszeichen nach STVO liefern
Verkehrszeichen nach StVO (reflektierend) zur
Beschilderung von Umleitungen gemäß des genehmigten Beschilderungsplans als Zusatzbeschilderung zu den Standardabsperrungen liefern, aufstellen, vorhalten, beleuchten, entsprechend des Baufortschrittes umstellen und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, aufladen und abfahren. Sämtliche Nebenarbeiten und Materiallieferungen sind einzurechnen. |
| 40 | St |
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01.0018
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Absperrschrankenzaun aufstellen
Absperrschrankenzaun entsprechend den Vorschriften der
ZTV-SA mit Tastleiste auf Anforderung des AG liefern, stand- und verkehrssicher aufstellen, vorhalten und nach Bauende beseitigen. Höhe min. 1 m. |
| 400 | St |
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01.0019
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Fotodokumentation je Einzelvorhaben Kanalbau
Erstellung und Übergabe einer Fotodokumentation je
Einzelvorhaben durch den AN. Dies gilt für Hausanschlussleitungen und Hauptkanal. Maximal 10 Bilder. Übergabe per Mail mit genauer Bezeichnung des Vorhabens, Ortslage, Straße, Datum, Haltungsdaten. Fotoanfertigung über: - Freilegung Bestandskanal / -rohr, - ggf. Zustand Bestandsanschluss /-anschlüsse, - neue Anbohrungen an Kanal, - Anschlussstutzen neu, - Übergang auf Bestandskanal, - Verschluss ehem. Anschluss, - Leitungsverlauf und Anschlüsse vor der Verfüllung, - Besonderheiten (z.B. Bögen, Abzweige, Reduzierungen), - Einschlüsse im Untergrund (geologische Besonderheiten), - alle benachbarten Medien vor der Verfüllung. Abrechnung 1 St. für die gesamte Dokumentation der Einzelmaßnahme. |
| 30 | St |
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Summe 01 |
BAUSTELLENEINRICHTUNG /
VERKEHRSSICHERUNG |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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ARBEITEN AUF NACHWEIS
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Verrechnungssätze für Arbeitskräfte und Baugeräte,
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte und Baugeräte auf ausschließliche Anordnung und nur nach ausdrücklicher Beauftragung des AGs ausführen. Mit dem Verrechnungssatz sind abgegolten: - Sämtliche Aufwendungen für Lohn- und Lohnnebenkosten, Zuschläge für Überstunden, etc. (Mittellohn). - Gerätevorhalte- und Betriebskosten sowie die Kosten für das Bedienungspersonal, sofern in den jeweiligen Positionen nicht anders beschrieben. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Personal bzw. Baugerät. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Stunden. Es sind Tariflöhne anzubieten. |
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PERSONALEINSATZ
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Vorbemerkungen Personaleinsatz
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach schriftlicher Anordnung durch den AG ausgeführt werden. Stundenlohnnachweise sind mit Angabe von Tag, örtlicher Stelle, Zeitaufwand, Berufsgruppe der Mitarbeiter und Unterschrift täglich der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen. Mit der Unterzeichnung dieses Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass die angebotenen Verrechnungssätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und unabhängig von der Zahl der geleisteten Stunden Gültigkeit haben. Mit den Stundenlohnverrechnungssätzen sind abgegolten sämtliche Aufwendungen, wie z. B. die Lohn- und Gehaltskosten (Tariflöhne einschl. etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen), die Lohn- und Gehaltsnebenkosten (z. B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitenentschädigungen, Fahrtkostenerstattungen), die Sozialkassenbeiträge, ggf. die Winterbauumlagen, die Gemeinkostenanteile sowie der Gewinn, jedoch ohne Umsatzsteuer. Zuschläge für etwaige Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sind ggf. gesondert nachzuweisen und werden nach den maßgeblichen Tarifen gesondert vergütet. In die Verrechnungssätze sind die Lohn- und Gehaltskosten für die An- und Abfahrtszeiten einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet. In den Stundenlohnzetteln sind nur die auf der Baustelle anfallenden Stunden anzugeben, nicht aber die Wegezeiten. Vom AG zu vertretende und anerkannte Warte- und Arbeitsunterbrechungszeiten werden wie Stundenlohnarbeiten vergütet. |
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02.0001
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Verrechnungssatz Polier, Vorarbeiter
Stundenlohnarbeiten durch Poliere, Vorarbeiter auf
Anordnung des AG durchführen. |
| 30 | h |
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02.0002
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Verrechnungssatz Facharbeiter
Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter auf Anordnung
des AG durchführen. |
| 30 | h |
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02.0003
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Verrechnungssatz Bauhelfer
Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer auf Anordnung des
AG durchführen. |
| 30 | h |
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GERÄTEEINSATZ
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Vorbemerkungen Geräteeinsatz
Bei Gerätekosten im Stundenlohn sind die Kosten des Bedienungspersonals und der Betriebsstoffe abgegolten. Vergütet werden nur die reinen Einsatzzeiten auf der Baustelle. Die Baggerausrüstungen sind einschließlich der erforderlichen Zusatzausrüstung zu kalkulieren, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Stundenlohnarbeiten notwendig sind. |
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02.0004
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Verrechnungssatz für Bagger bis 5,0 t
Verrechnungssatz für Hydraulik-Bagger als Grundgerät
mit Ausleger, Raupenfahrwerk und Tieflöffel (0,1 bis 0,5 m3) bis 5,0 t einschließlich Bedienungspersonal und Betriebsstoffe, Minibagger, Kompaktbagger. |
| 15 | h |
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02.0005
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Verrechnungssatz für Bagger über 5,0 bis 12,5 t
Verrechnungssatz für Hydraulik-Bagger als Grundgerät
mit Ausleger, Raupenfahrwerk und Tieflöffel (über 0,5 m3) über 5,0 bis 12,5 t einschließlich Bedienungspersonal und Betriebsstoffe. |
| 8 | h |
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02.0006
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Verrechnungssatz für Radlader
Verrechnungssatz für Radlader bis 35 kW
Antriebsleistung bzw. je nach Gerätebestand des AN, einschließlich Bedienungspersonal und Betriebsstoffe. |
| 15 | h |
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02.0007
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Verrechnungssatz für Saugbagger
Verrechnungssatz für Saugbagger mit Gummimanschette am
Saugrüssel und Druckluftlanze, 8 m3 Behältervolumen, einschließlich Bedienungspersonal und Betriebsstoffe. |
| 10 | h |
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02.0008
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Verrechnungssatz für LKW bis 20 t
Verrechnungssatz für LKW bis 20 t Nutzlast, Allrad
Kipper, bis 4-Achser einschließlich Bedienungspersonal und Betriebsstoffe. |
| 20 | h |
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02.0009
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Verrechnungssatz für LKW mit Ladegerät
Verrechnungssatz für LKW mit Ladegerät einschließlich
Bedienungspersonal und Betriebsstoffe. |
| 8 | h |
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02.0010
|
Verrechnungssatz für LKW mit Thermobehälter
Verrechnungssatz für LKW mit Thermobehälter
einschließlich Bedienungspersonal und Betriebsstoffe. |
| 10 | h |
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02.0011
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Verrechnungssatz für Flächenrüttler
Verrechnungssatz für Flächenrüttler einschließlich
Betriebsstoffe, ohne Bedienpersonal. |
| 10 | h |
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02.0012
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Verrechnungssatz für Vibrostampfer
Verrechnungssatz für Vibrostampfer einschließlich
Betriebsstoffe, ohne Bedienpersonal. |
| 10 | h |
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02.0013
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Verrechnungssatz für Kompressor
Verrechnungssatz für Kompressor mit Abbruchhammer etc.
einschließlich Betriebsstoffe, ohne Bedienpersonal. |
| 10 | h |
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02.0014
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Verrechnungssatz für Trennschneider
Verrechnungssatz für Trennschneider, benzingetrieben
mit Diamant- oder Verschleißscheibe, Motorflex einschließlich Betriebsstoffe, ohne Bedienpersonal. |
| 10 | h |
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02.0015
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Verrechnungssatz für elektr. Bohr-/Abbruchhammer o. Trennschleifer
Verrechnungssatz für elektrischen Bohr-/ Abbruchhammer
oder Trennschleifer, etc., einschließlich Betriebsstoffe, ohne Bedienpersonal. |
| 10 | h |
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02.0016
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Verrechnungssatz für Tauchpumpe
Verrechnungssatz für Tauchpumpe mit einer Leistung bis
5 l/s inkl. 50 m Schlauchleitung sowie der Stromversorgung über Stromaggregat einschließlich Betriebsstoffe, ohne Bedienpersonal. |
| 10 | h |
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MATERIALLIEFERUNGEN
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Vorbemerkungen Materiallieferungen
Die anzubietenden Verrechnungssätze für Baustoffe verstehen sich einschl. Lieferung frei Verwendungsstelle und des Aufwandes für Auf- und Abladen. Lieferung frei Baustelle oder zu Lager des AG. Zuviel geliefertes Material ist wieder abzufahren. Für Maße und Güteeigenschaften gelten die entsprechenden Technischen Richtlinien und Vorschriften. Materialverpackung und Abfälle sind geordnet zu entsorgen. |
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02.0017
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Beton C 12/15
Beton C 12/15 frei Baustelle liefern.
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| 4 | cbm |
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02.0018
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Beton C 20/25
Beton C 20/25 frei Baustelle liefern.
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| 4 | cbm |
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02.0019
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Zementmörtel MG III Sackware
Zementmörtel MG III als Sackware (25 kg) frei Baustelle
liefern, abladen, anmischen und zur Einbaustelle fördern. |
| 10 | St |
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02.0020
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Blitzbeton
Blitzbeton als Sackware (25 kg) frei Baustelle liefern,
abladen, anmischen und zur Einbaustelle fördern. |
| 10 | St |
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02.0021
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Splitt 0/5 frei Baustelle
Splitt 0/5 frei Baustelle liefern.
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| 10 | cbm |
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02.0022
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Betonverbundsteinpflaster Doppel-T, grau, Stärke 8 cm, liefern
Betonverbundsteinpflaster in Doppel-T-Form, Farbe grau,
Nennformat ca. 20 x 16,5 cm, Dicke 8 cm, für Verkehrsflächen geeignet, frost- und tausalzbeständig, liefern. Ausführung mit gefaster oder vergleichbar kantenstabiler Oberseite. Bei Ergänzung vorhandener Flächen sind Steinform, Oberflächenstruktur und Farbton dem vorhandenen Bestand soweit marktüblich verfügbar anzupassen. Material frei Verwendungsstelle liefern, abladen und transportsicher lagern. Beschädigte, gerissene oder nicht verwendbare Steine werden nicht vergütet. Abrechnung nach tatsächlich gelieferter und vom AG akzeptierter Pflasterfläche in m2. Nicht enthalten: Verlegen, Bettung, Fugenmaterial, Abrütteln, Schneidarbeiten sowie Herstellung oder Nacharbeiten der Tragschichten. Abrechnungsabgrenzung: Diese Position ist ausschließlich als reine Materiallieferung auf ausdrückliche Anordnung des AG anzuwenden. Wird eine Position abgerechnet, in der Lieferung und Verlegung von Betonverbundsteinpflaster bereits enthalten sind, ist eine zusätzliche Abrechnung dieser Lieferposition ausgeschlossen. |
| 100 | m2 |
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02.0023
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Wie vor, jedoch H-Doppelverbundpflaster, grau, Stärke 10 cm
Wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch H-Doppelverbundpflaster, grau, Stärke 10 cm. |
| 20 | m2 |
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02.0024
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Drainagekies liefern
Drainagekies liefern,
Lieferung frei Baustelle oder auf Lager des AG, Material: Drainagekies 16/32 mm, gewaschen, DIN EN 12620, unbelastet. Der Drainagekies darf erst nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise für die Herkunft und die Eignung des Materials entladen werden. |
| 3 | to |
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02.0025
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Bordstein Form T 8 x 30 liefern
Bordstein aus Beton liefern,
DIN EN 1340 - DIN 483, Form Tiefbordstein b=8cm, h=30cm, Bordstein mit garantierter Frost- und Tausalzbeständigkeit, erhöhter Abrieb- und Witterungswiderstand und erhöhte Biegezugfestigkeit, ansonsten Güteeigenschaften nach DIN 1340: Witterungswiderstand Klasse: D, Festigkeit Klasse: U, Abriebwiderstand Klasse: I. Bordsteine frei Verwendungsstelle liefern, abladen und fachgerecht lagern. Kanten und Sichtflächen müssen bei Übergabe frei von transportbedingten Beschädigungen sein. Bei Ergänzung vorhandener Anlagen sind Oberflächenstruktur und Farbton dem vorhandenen Bestand soweit marktüblich verfügbar anzupassen. Abrechnung nach tatsächlich gelieferter und vom AG akzeptierter Bordsteinlänge in m. Nicht enthalten: Versetzen, Betonfundament, Rückenstütze, Erdarbeiten, Schneidarbeiten und Wiederherstellung angrenzender Befestigungen. Abrechnungsabgrenzung: Diese Position ist ausschließlich als reine Materiallieferung auf ausdrückliche Anordnung des AG anzuwenden. Bei Abrechnung einer Bordsteinposition, in der Lieferung und Einbau des Tiefbordes T 8/30 bereits enthalten sind, ist eine zusätzliche Abrechnung dieser Lieferposition ausgeschlossen. |
| 30 | m |
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Summe 02 |
ARBEITEN AUF NACHWEIS |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Aufbrucharbeiten
|
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Verkehrseinrichtungen
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03.0001
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VZ mit Pfosten aufnehmen, lagern, wieder versetzen
Vorhandenen Pfosten mit oder ohne Verkehrsschilder,
einschließlich Fundament ausbauen, säubern, seitlich lagern und wieder einbauen. Herstellung eines Fundament aus Beton C20/25. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 15 | St |
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03.0002
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Verkehrszeichen nach StVO bauseits geliefert montieren
Verkehrszeichen bauseits durch den AG geliefert, als
dauerhaftes Verkehrszeichen an vorhandenem oder gesondert vergütetem Rohrpfosten fachgerecht montieren. Schildausführung bauseits: - ca. Größe 2, Nenndurchmesser 600 mm, bis Abmessungen ca. 1.000 x 250 mm, - retroreflektierende Folie RA2, - korrosionsbeständiger Schildkörper aus Aluminium, - einschließlich aller erforderlichen Schellen, Schrauben, Distanz- und Befestigungsteile. Verkehrszeichen lot- und fluchtgerecht ausrichten und dauerhaft gegen Verdrehen und Lösen sichern. Rohrpfosten und Bodenhülse sind nicht Bestandteil dieser Position und werden, soweit erforderlich, über gesonderte Positionen vergütet. Abrechnung je vollständig montiertem Verkehrszeichen. Abrechnungsabgrenzung: Die Position gilt für dauerhaft einzubauende Verkehrszeichen und nicht für temporäre Beschilderung einer Arbeitsstelle, die bereits über Regelplan- oder Verkehrssicherungspositionen vergütet wird. |
| 10 | St |
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03.0003
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Rohrpfosten, L = 3,50 m, d = 60 mm, liefern und aufstellen
Rohrpfosten aus feuerverzinktem Stahlrohr für
Verkehrszeichen liefern und in vorhandene oder gesondert vergütete Bodenhülse einsetzen. Abmessungen: - Länge 3,50 m, - Außendurchmesser ca. 60,3 mm, - Wanddicke mindestens 2,0 mm. Pfosten lot- und fluchtgerecht ausrichten und mit der systemzugehörigen Klemm- oder Arretiervorrichtung dauerhaft gegen Verdrehen und unbeabsichtigtes Herausziehen sichern. Einschließlich oberem Rohrverschluss bzw. Abdeckkappe und erforderlichem Kleinmaterial. Schnittstellen sind dauerhaft gegen Korrosion zu schützen. Bodenhülse, Fundament sowie Verkehrszeichen sind nicht Bestandteil dieser Position. Abrechnung je vollständig aufgestelltem Rohrpfosten. |
| 5 | St |
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03.0004
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Rohrpfosten, L = 2,50 m, d = 60 mm, liefern und aufstellen
Leistung wie vorbeschrieben, jedoch:
- Länge 2,50 m, - Außendurchmesser ca. 60,3 mm, - Wanddicke mindestens 2,0 mm. Bodenhülse, Fundament sowie Verkehrszeichen sind nicht Bestandteil dieser Position. Abrechnung je vollständig aufgestelltem Rohrpfosten. |
| 5 | St |
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03.0005
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Bodenhülse für Rohrpfosten d = 60 mm, L = 500 mm, liefern und einbauen
Korrosionsgeschützte Bodenhülse, geeignet für
Verkehrszeichen-Rohrpfosten mit Außendurchmesser ca. 60,3 mm, Länge mindestens 500 mm, mit systemzugehöriger Klemm-, Arretier- oder Verdrehschutzeinrichtung liefern und dauerhaft einbauen. Bodenhülse lot- und höhenrichtig ausrichten und in Beton C 20/25 standsicher gründen. Kalkulationsansatz je Bodenhülse: - Fundamentaushub in ungebundenem Boden bzw. ungebundener Tragschicht, - Betonfundament ca. 30 x 30 x 60 cm, - Beton C 20/25, - Verfüllen verbleibender Arbeitsräume, - Aufnehmen und Abfahren des im Fundamentbereich anfallenden überschüssigen Aushubs. Aufbruch und Wiederherstellung vorhandener Asphalt-, Pflaster-, Platten- oder sonstiger befestigter Oberflächen werden über die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses vergütet. Abrechnung je vollständig eingebauter Bodenhülse. |
| 10 | St |
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03.0006
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Poller aufnehmen, lagern, wieder versetzen
Vorhandenen Poller aus Beton oder Metall,
einschließlich Fundament ausbauen, säubern, seitlich lagern und wieder einbauen. Herstellung eines Fundament aus Beton C20/25. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 4 | St |
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03.0007
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Fahrradbügel aufnehmen, lagern, wieder versetzen
Vorhandenen Fahrradbügel,
einschließlich Fundament ausbauen, säubern, seitlich lagern und wieder einbauen. Herstellung eines Fundament aus Beton C20/25. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 5 | St |
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03.0008
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Drängelgitter mit Knieholm, herausnehmbar, einschließlich Bodenhülsen
Drängelgitter / Schutzbügel mit Knieholm aus Stahl für
den dauerhaften Außeneinsatz liefern und standsicher einbauen. Ausführung: - Gesamtbreite ca. 2.000 mm, - Höhe über fertiger Oberfläche ca. 1.000 mm, - gebogenes Stahlrundrohr, Durchmesser mindestens 48 mm, - Wanddicke mindestens 2,5 mm, - mit durchgehendem horizontalem Knieholm, - Stahlkonstruktion feuerverzinkt, - Oberfläche verzinkt oder nach Vorgabe des AG zusätzlich gelb/schwarz beschichtet. Drängelgitter vollständig aus den Bodenhülsen herausnehmbar und wieder einsetzbar ausführen. Einschließlich Lieferung und Einbau von zwei zum Drängelgitter passenden, korrosionsgeschützten Bodenhülsen, Länge jeweils mindestens 500 mm, mit geeigneter Führung, Verdrehschutz sowie lösbarer Arretierungs- bzw. Verriegelungseinrichtung. Für jede Bodenhülse eine dauerhaft begehbare und bündig mit der angrenzenden Oberfläche abschließende Verschlusskappe liefern. Die Verschlusskappen müssen bei herausgenommenem Drängelgitter sicher gegen unbeabsichtigtes Entfernen befestigt werden können. Bodenhülsen lot-, flucht- und höhengerecht ausrichten und jeweils in einem Fundament aus Beton C 20/25 standsicher einbauen. Fundamentabmessungen je Bodenhülse mindestens ca. 40 x 40 x 70 cm. Soweit für das angebotene System gemäß Herstellerangaben größere Fundamentabmessungen erforderlich sind, sind diese ohne gesonderte Vergütung im Einheitspreis zu berücksichtigen. Im Einheitspreis enthalten sind insbesondere: zwei Bodenhülsen, Länge mindestens 500 mm, zwei Verschlusskappen, sämtliche Verriegelungs-, Arretierungs- und Befestigungsteile, erforderlicher Fundamentaushub in ungebundenen Boden- und Tragschichten, Fundamentbeton C 20/25, Einbau und Ausrichten der Bodenhülsen, erstmaliges Einsetzen und Verriegeln des Drängelgitters, Verfüllen und Verdichten verbleibender Arbeitsräume sowie Aufnehmen, Laden und Abfahren überschüssigen Aushubmaterials. Aufbruch und Wiederherstellung vorhandener Asphalt-, Pflaster-, Platten- oder sonstiger befestigter Oberflächen werden über die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses gesondert vergütet. Abrechnung je vollständig geliefertem und betriebsfertig eingebautem Drängelgitter einschließlich Bodenhülsen und Fundamentierung. |
| 3 | St |
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03.0009
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Findling aufnehmen, lagern, wieder versetzen
Findling,
Gewicht über 500 bis ca. 750 kg, in Grünfläche mit Bodendeckern, aufnehmen, für die Dauer der Einzelmaßnahme lagern, nach Beendigung der Arbeiten in gleicher Lage wieder versetzen. Einschl. Transport auf der Baustelle. |
| 10 | St |
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Platten u. Pflaster
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03.0010
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Gehwegplatten aufnehmen u. entsorgen
Vorhandene Gehwegplatten 30/30/4-6, 25-50-75/50/4-6,
einschl. Mörtelbett und Unterbeton, Dicke ca. 10-20 cm aufnehmen, Platten sowie Mörtelbett und Unterbeton laden, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 700 | qm |
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03.0011
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Gehwegplatten aufnehmen, lagern, wiederverlegen
Vorhandene Gehwegplatten 30/30/4-6, 25-50-75/50/4-6,
einschl. Mörtelbett und Unterbeton, Dicke ca. 10-20 cm aufnehmen, reinigen und zur Wiederverwendung seitlich lagern. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Seitlich gelagerte Gehwegplatten 30/30/4-6, 25-50-75/ 50/4-6, wieder in Unterbeton C 20/25, 20 cm stark, höhen- und fluchtgerecht einbauen, vollständiges Verschlämmen der Fugen mit Zementmörtel MG III. Überschüssiger Zementmörtel ist sofort zu entfernen, damit die Pflasterfläche ohne Zementschleier sichtbar bleibt. |
| 50 | qm |
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03.0012
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Betonverbundsteinpflaster aufnehmen u. entsorgen, bis 25 qm
Vorhandenes Betonverbundsteinpflaster bis 10 cm stark,
einschl. Bettung, Dicke ca. 4 cm aufnehmen, Pflaster sowie Bettung laden, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Bis 25 qm. |
| 40 | qm |
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03.0013
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Betonverbundsteinpflaster aufnehmen u. entsorgen, über 25 qm
Position wie vor, jedoch über 25 qm.
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| 75 | qm |
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03.0014
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Betonverbundsteinpflaster aufnehmen, lagern, wiederverlegen
Vorhandenes Betonverbundsteinpflaster bis 10 cm stark,
aufnehmen, reinigen und zur Wiederverwendung seitlich lagern. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Seitlich gelagerte Betonverbundsteine bis 10 cm stark, wieder höhen- und fluchtgerecht auf Bettung 0/5 (Sand- Splitt-Gemisch aus gebrochenem Naturstein), 4 cm stark (verdichtet), verlegen und abrütteln. Die Fugen sind vollständig mit Fugenmaterial 0/3 (Edelbrechsand) zuerst einzukehren und anschließend einzuschlämmen. Überschüssiges Fugenmaterial ist zu entfernen. Einschl. liefern des Splitts. |
| 100 | qm |
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03.0015
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Rasengittersteine aufnehmen u. entsorgen, bis 25 qm
Vorhandene Rasengittersteine bis 12 cm stark,
Format 60/40 cm, einschl. Bettung, Dicke ca. 4 cm aufnehmen, Steine sowie Bettung laden, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Bis 25 qm. |
| 25 | qm |
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03.0016
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Rasengittersteine aufnehmen u. entsorgen, über 25 qm
Position wie vor, jedoch über 25 qm.
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| 75 | qm |
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03.0017
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Rasengittersteine aufnehmen, lagern, wiederverlegen
Vorhandene Rasengittersteine bis 12 cm stark,
aufnehmen, reinigen und zur Wiederverwendung seitlich lagern. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Seitlich gelagerte Rasengittersteine bis 12 cm stark, wieder höhen- und fluchtgerecht auf Bettung 0/5 (Sand- Splitt-Gemisch aus gebrochenem Naturstein), 4 cm stark (verdichtet), verlegen und abrütteln. Für die Verfüllung der Gitterwaben ist gesiebter Oberboden zu liefern (gesonderte Pos.) und die Waben sind komplett zu verfüllen. |
| 25 | qm |
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03.0018
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Kleinpflaster aufnehmen u. entsorgen
Vorhandenes Kleinpflaster aus Naturstein,
z.B. Mosaikpflaster Granit 40/40/40 mm, einschl. Mörtelbett und Unterbeton, Dicke ca. 10 cm aufnehmen, Pflaster sowie Mörtelbett und Unterbeton laden, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 20 | qm |
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03.0019
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Kleinpflaster aufnehmen, lagern, wiederverlegen
Vorhandenes Kleinpflaster aus Naturstein,
z.B. Mosaikpflaster Granit 40/40/40 mm, einschl. Mörtelbett und Unterbeton, Dicke ca. 10 cm aufnehmen, reinigen und zur Wiederverwendung seitlich lagern. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Seitlich gelagertes Kleinpflaster aus Naturstein, wieder in Mörtelbett C 20/25, 6 cm stark, höhen- und fluchtgerecht einbauen, vollständiges Verschlämmen der Fugen mit Zementmörtel MG III. Überschüssiger Zementmörtel ist sofort zu entfernen, damit die Pflasterfläche ohne Zementschleier sichtbar bleibt. |
| 25 | qm |
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03.0020
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Großpflaster aufnehmen u. entsorgen
Vorhandenes Großpflaster aus Naturstein,
z.B. Kopfsteinpflaster Granit 160-200/160/160 mm, einschl. Mörtelbett und Unterbeton, Dicke ca. 20 cm aufnehmen, Pflaster sowie Mörtelbett und Unterbeton laden, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 20 | qm |
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03.0021
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Großpflaster aufnehmen, lagern, wiederverlegen
Vorhandenes Großpflaster aus Naturstein,
z.B. Kopfsteinpflaster Granit 160-200/160/160 mm, einschl. Mörtelbett und Unterbeton, Dicke ca. 20 cm aufnehmen, reinigen und zur Wiederverwendung seitlich lagern. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Seitlich gelagertes Großpflaster aus Naturstein, wieder in Fundament aus Beton C 20/25, 20 cm stark , höhen- und fluchtgerecht einbauen, vollständiges Verschlämmen der Fugen mit Zementmörtel MG III. Überschüssiger Zementmörtel ist sofort zu entfernen, damit die Pflasterfläche ohne Zementschleier sichtbar bleibt. |
| 25 | qm |
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RINNEN u. BORDE
Rinne u. Borde |
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03.0022
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Rinnenplatten 30/30 bis d 10 cm, aufnehmen u. entsorgen, bis 5 m
Vorhandene Betonrinnenplatten 30/30 bis 10 cm,
einschl. Unterbeton, Dicke ca. 15-20 cm aufnehmen, Platten und Unterbeton laden, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Bis 5 m. |
| 30 | m |
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03.0023
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Rinnenplatten 30/30 bis d 10 cm, aufnehmen u. entsorgen, über 5 m
Position wie vor, jedoch über 5 m.
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| 150 | m |
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03.0024
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Rinnenplatten 30/30 aufnehmen, lagern, wiederverlegen
Vorhandene Betonrinnenplatten 30/30 bis 10 cm,
einschl. Unterbeton, Dicke ca. 15-20 cm, aufnehmen, reinigen und zur Wiederverwendung seitlich lagern. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Seitlich gelagerte Betonrinnenplatten 30/30, bis 10 cm stark, wieder in Unterbeton C 20/25, 20 cm stark, höhen- und fluchtgerecht einbauen, vollständiges Verschlämmen der Fugen mit Zementmörtel MG III. Überschüssiger Zementmörtel ist sofort zu entfernen, damit die Rinnenflächen ohne Zementschleier sichtbar bleiben. |
| 45 | m |
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03.0025
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Rinnenplatten 15/30 bis d 10 cm, aufnehmen u. entsorgen, bis 5 m
Vorhandene Betonrinnenplatten 15/30 bis 10 cm,
einschl. Unterbeton, Dicke ca. 15-20 cm aufnehmen, Platten und Unterbeton laden, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Bis 5 m. |
| 30 | m |
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03.0026
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Rinnenplatten 15/30 bis d 10 cm, aufnehmen u. entsorgen, über 5 m
Position wie vor, jedoch über 5 m.
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| 60 | m |
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03.0027
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Rinnenplatten 15/30 aufnehmen, lagern, wiederverlegen
Vorhandene Betonrinnenplatten 15/30 bis 10 cm,
einschl. Unterbeton, Dicke ca. 15-20 cm, aufnehmen, reinigen und zur Wiederverwendung seitlich lagern. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Seitlich gelagerte Betonrinnenplatten 15/30, bis 10 cm stark, wieder in Unterbeton C 20/25, 20 cm stark, höhen- und fluchtgerecht einbauen, vollständiges Verschlämmen der Fugen mit Zementmörtel MG III. Überschüssiger Zementmörtel ist sofort zu entfernen, damit die Rinnenflächen ohne Zementschleier sichtbar bleiben. |
| 45 | m |
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03.0028
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Zweizeilige Pflasterrinne aufnehmen u. entsorgen
Vorhandene Pflasterrinne aus Betonpflaster 16/16/11-14,
zweizeilig, einschl. Unterbeton, Dicke ca. 15-20 cm aufnehmen, Platten und Unterbeton laden, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 25 | m |
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03.0029
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Pflasterrinne aus Natursteinen aufnehmen u. entsorgen, bis 5 qm
Vorhandene Pflasterrinne aus Natursteinen,
z.B. Kopfsteinpflaster Granit 160-200/160/160 mm, ein- bis dreizeilig, einschl. Unterbeton, Dicke ca. 15-20 cm aufnehmen, Steine und Unterbeton laden, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Bis 5 qm. |
| 25 | qm |
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03.0030
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Pflasterrinne aus Natursteinen aufnehmen u. entsorgen, über 5 qm
Position wie vor, jedoch über 5 qm.
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| 25 | qm |
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03.0031
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Pflasterrinne aus Natursteinen aufnehmen, lagern, wiederverlegen
Vorhandene Pflasterrinne aus Natursteinen,
z.B. Kopfsteinpflaster Granit 160-200/160/160 mm, ein- bis dreizeilig, einschl. Unterbeton, Dicke ca. 15-20 cm, aufnehmen, reinigen und zur Wiederverwendung seitlich lagern. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Seitlich gelagerte Pflasterrinne aus Natursteinen 160-200/160/160 mm, ein- bis dreizeilig, wieder in Unterbeton C 20/25, 20 cm stark, höhen- und fluchtgerecht einbauen, vollständiges Verschlämmen der Fugen mit Zementmörtel MG III. Überschüssiger Zementmörtel ist sofort zu entfernen, damit die Rinnenflächen ohne Zementschleier sichtbar bleibt. |
| 15 | qm |
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03.0032
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Entwässerungsrinne NW 100-150 aufnehmen u. entsorgen
Vorhandene Entwässerungsrinne NW 100-150,
einschl. Unterbeton, Dicke ca. 15-20 cm, aufnehmen, laden und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 10 | m |
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03.0033
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Bordsteine H/R, aufnehmen u. entsorgen
Vorhandene Bordsteine aus Beton,
Borde Form H oder R, einschl. Rückenstütze und Unterbeton bis 50 cm Tiefe, Hochbord 15-20/25-30/100, Rundbord 15-18/22/100 aufnehmen, Bordsteine, Rückenstütze und Unterbeton laden, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 55 | m |
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03.0034
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Bordsteine H/R aufnehmen, lagern, wiederverlegen
Vorhandene Bordsteine aus Beton,
Borde Form H oder R, einschl. Rückenstütze und Unterbeton bis 50 cm Tiefe, Hochbord 15-20/25-30/100, Rundbord 15-18/22/100 aufnehmen, reinigen und zur Wiederverwendung seitlich lagern. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Seitlich gelagerte Bordsteine aus Beton, Borde Form H oder R, wieder in Fundament und Rückenstütze C 20/25, 20 cm stark, höhen- und fluchtgerecht einbauen. |
| 35 | m |
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03.0035
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Bordsteine T, aufnehmen u. entsorgen
Vorhandene Bordsteine aus Beton,
Borde Form T oder Rasenkantenstein, einschl. Rückenstütze und Unterbeton bis 50 cm Tiefe, Tiefbord 8-10/20-30/100, Rasenkantenstein 5-6/20-30/100 aufnehmen, Bordsteine, Rückenstütze und Unterbeton laden, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 40 | m |
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03.0036
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Bordsteine T aufnehmen, lagern, wiederverlegen
Vorhandene Bordsteine aus Beton,
Borde Form T oder Rasenkantenstein, einschl. Rückenstütze und Unterbeton bis 50 cm Tiefe, Tiefbord 8-10/20-30/100, Rasenkantenstein 5-6/20-30/100 aufnehmen, reinigen und zur Wiederverwendung seitlich lagern. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Seitlich gelagerte Bordsteine aus Beton, Borde Form T oder Rasenkantenstein, wieder in Fundament und Rückenstütze C 20/25, 20 cm stark, höhen- und fluchtgerecht einbauen. |
| 30 | m |
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03.0037
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Rampensteine, aufnehmen u. entsorgen
Vorhandene Rampensteine aus Beton,
einschl. Rückenstütze und Unterbeton bis 50 cm Tiefe, Abmessungen (bxtxl) 50-75/14-22/50-100 aufnehmen, Rampensteine, Rückenstütze und Unterbeton laden, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 10 | m |
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Rohre u. Schächte
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03.0038
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Wasserhaltung, bis 5 h
Wasserhaltung durch Pumpeneinsatz im Misch-/
Schmutzwasserbereich. Leistung min. 7 - 10 l/s. Bis 5 h. |
| 25 | h |
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03.0039
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Wasserhaltung, über 5 h
Position wie vor, jedoch über 5 h.
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| 50 | h |
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03.0040
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Vorh. Kanal DN 100-200 abbrechen u. entsorgen
Vorhandenen Kanal DN 100 bis 200 aus Steinzeug-/Beton-/
Kunststoffrohren innerhalb der Baugrube, mehrmals schneiden, abbrechen, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Aufbruch und Wiederherstellung des Oberbaus erfolgt über die entsprechenden Positionen dieses LV. |
| 60 | m |
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03.0041
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Vorh. Kanal DN 250-350 abbrechen u. entsorgen
Position wie vor, jedoch DN 250-350.
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| 30 | m |
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03.0042
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Vorh. Kanal DN 400-500 abbrechen u. entsorgen
Position wie vor, jedoch DN 400-500.
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| 10 | m |
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03.0043
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Vorh. Kanal DN 600 abbrechen u. entsorgen
Position wie vor, jedoch DN 600.
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| 10 | m |
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03.0044
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Vorh. Kanal abbrechen u. entsorgen, Asbestzementrohre, Zulage
Zulage zu den vorbeschriebenen Kanalabbruchpositionen
für nachgewiesen asbesthaltige Asbestzement- bzw. Faserzementrohre. Asbesthaltige Rohre entsprechend den geltenden Anforderungen, insbesondere TRGS 519, möglichst zerstörungsfrei ausbauen, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen. Die vorhandenen Anschlussleitungen dürfen dabei nicht beschädigt werden. Zu den Leistungen gehören insbesondere die erforderlichen Anzeigen und Nachweise, sachkundige Aufsicht, Schutzmaßnahmen, vorschriftsmäßige Verpackung, Lagerung und Transport sowie Entsorgungsnachweise. Mit zur Leistung gehören sämtliche hierfür erforderlichen Nebenarbeiten und Materiallieferungen sowie die Mehraufwendungen bei erforderlichen Trennarbeiten. |
| 10 | m |
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03.0045
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Vorh. Kanalleitung verfüllen
Rohrverfüllung mit Dämmermaterial fachgerecht
herstellen, einschließlich Materiallieferung. Stillgelegte Rohre vollständig mit einem dauerhaften Dämmermaterial verfüllen. Alle Öffnungen müssen dicht und druckfest verschlossen sein. Entsprechendes ist hier einzurechnen. Der AN hat sich vor der Verfüllung zu informieren, dass alle Öffnungen verschlossen sind. Die Verfüllung hat immer vom Tiefpunkt aus zu beginnen. Für ausreichende Entlüftungsmöglichkeiten ist zu sorgen. Material: fließendes, steinfreies, selbst erhärtendes Füllmaterial, zum Verfüllen von Hohlräumen ohne Verdichten, Dämmer- und/oder Blitzdämmer, Druckfestigkeit nach 28 Tagen: 3,0 -8,0 N/mm2, inkl. Lüftungsleitungen aus Kunststoff DN 100 bis 150. |
| 5 | cbm |
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03.0046
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Anschlussstillegung in Schächten durch Abmauerung bis DN 200
Stilllegung von Zuläufen bis DN 200 in Schächten, mind.
DN 1000, dauerhafter Verschluss an der Einbindestelle durch Abmauerung mittels Mauerwerk und Mörtel der MGr. III, wasserdicht verschließen, die Fugen sind mit einem Fugenglattstrich zu versehen, oder mit 2 cm Putz zu verputzen, Material der Zuläufe Steinzeug oder Beton. |
| 2 | St |
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03.0047
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Vorh. Schacht DN 1000 abbrechen u. entsorgen, T bis 3,50 m
Vorhandenen Kanalschacht DN 1000 aus Beton-
Schachtfertigteilen oder Mauerwerk innerhalb der Baugrube abbrechen, Tiefe bis 3,50 m, inkl. Schachtabdeckung anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Aufbruch, Verfüllung und Wiederherstellung des Oberbaus erfolgt über die entsprechenden Positionen dieses LV. |
| 3 | St |
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03.0048
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Beschädigte Schachtkonen u. -ringe abbrechen
Beschädigte Schachtkonen und -ringe abbrechen,
DN 1000-DN 1500, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Aufbruch, Verfüllung und Wiederherstellung des Oberbaus erfolgt über die entsprechenden Positionen dieses LV. |
| 10 | St |
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ASPHALTAUFBRUCH
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Vorbemerkungen Asphaltaufbruch
Asphaltbefestigungen sind getrennt vom übrigen Aushub aufzunehmen und entsprechend seiner stofflichen Zusammensetzung (bitumengebunden oder teerhaltig) zu verwerten bzw. zu entsorgen. Der AG ist bei Vorfinden von belasteten Materialien unverzüglich zu informieren. |
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03.0049
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Bit. Befestigung Trennschnitt/ Nachschnitt, bis 15 cm, bis 20 m
Bituminöse Befestigung maschinell senkrecht schneiden,
Dicke der bituminösen Befestigung bis 15 cm, Ausführung mit Fugenschneidegerät. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Schnittlänge bis 20 m. |
| 270 | m |
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03.0050
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Bit. Befestigung Trennschnitt/ Nachschnitt, bis 15 cm, bis 50 m
Position wie vor, jedoch Schnittlänge über 20 m bis 50
m. |
| 250 | m |
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03.0051
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Bit. Befestigung Trennschnitt/ Nachschnitt, bis 15 cm, über 50 m
Position wie vor, jedoch über 50 m.
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| 600 | m |
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03.0052
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Zulage Bit. Befestigung Trennschnitt/ Nachschnitt, Mehrdicke je 2 cm
Zulage für je 2 cm Mehrdicke zu v.g. Positionen.
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| 700 | m |
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03.0053
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Bituminöse Befestigung aufbrechen, laden und verwerten, bis 5,0 cbm
Bituminöse Befestigung aufbrechen, aufnehmen, laden,
abfahren und einer ordnungsgemäßen und zulässigen Verwertung bzw. Entsorgung zuführen. Dicke der bituminösen Befestigung bis 25 cm. Einschließlich sämtlicher Aufwendungen für Aufbrechen, Aufnehmen, Laden, Transport, Wiegen, Abladen sowie der bei einer Einstufung nach AVV 17 03 02 anfallenden Annahme-, Verwertungs- und Entsorgungskosten. Abfalltechnische Grundeinstufung: AVV-Abfallschlüssel 17 03 02 - Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 17 03 01* fallen. Die Leistung gilt für eine Gesamtmenge bis einschließlich 5,0 cbm Asphaltaufbruch je Einzelauftrag. Für die Ermittlung der maßgebenden Mengenstaffel ist das Gesamtvolumen sämtlicher im jeweiligen Einzelauftrag nach diesen Positionen anfallenden Asphaltaufbruchs maßgebend, unabhängig von dessen abfalltechnischer Einstufung und unabhängig davon, ob Teilmengen über eine Zulage für belastetes Asphaltaufbruchmaterial abgerechnet werden. Sämtliche Transportfahrten, Teilmengen, Ausführungstage und räumlich getrennte Aufbruchstellen desselben Einzelauftrags werden zur Ermittlung der Gesamtmenge zusammengerechnet. Eine Aufteilung der Gesamtmenge auf unterschiedliche Mengenstaffeln aufgrund verschiedener Transportfahrten, Entsorgungswege oder abfalltechnischer Einstufungen ist nicht zulässig. Wahl und Einsatz geeigneter Transportfahrzeuge erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der anfallenden Mengen und örtlichen Verhältnisse. Sämtliche hieraus entstehenden Aufwendungen sind mit dem Einheitspreis abgegolten. Abgerechnet wird das nach dem Abtragsprofil ermittelte Volumen des abgefahrenen Asphaltaufbruchs in cbm. Vom AN ist als Abrechnungsgrundlage ein Abtragsprofil zu erstellen. Dieses muss mindestens enthalten: Lage und Größe der Aufbruchfläche, Aufbruchfläche in m², repräsentativ ermittelte mittlere Dicke der Asphaltbefestigung, daraus ermitteltes Abtragsvolumen in cbm. Zusätzlich sind vom AN Wiegescheine einer geeichten bzw. für diesen Zweck gesetzlich zugelassenen Waage vorzulegen. Die Wiegescheine müssen dem jeweiligen Einzelauftrag und, soweit unterschiedliche abfalltechnische Einstufungen vorliegen, der jeweiligen Materialcharge eindeutig zugeordnet werden können. Für die Plausibilitätskontrolle wird folgender rechnerischer Umrechnungsfaktor angesetzt: 1,0 cbm Asphaltbefestigung = 2,5 t Der Umrechnungsfaktor dient ausschließlich der Plausibilitätskontrolle. Trenn-, Schneid-, Fräs- und Nachschnittarbeiten werden, soweit erforderlich und im Leistungsverzeichnis gesondert vorgesehen, über die entsprechenden Positionen vergütet. Mehrdicken über 25 cm werden über die hierfür vorgesehene Zulageposition vergütet. Mehraufwendungen für Asphaltaufbruch mit einer abfalltechnischen Einstufung nach AVV 17 03 01* werden ausschließlich über die hierfür vorgesehene Zulageposition vergütet. |
| 30 | cbm |
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03.0054
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Bit. Befestigung aufbrech., laden und verwerten, über 5,0 bis 50,0 cbm
Wie vorherige Position, jedoch für eine Gesamtmenge
über 5,0 cbm bis einschließlich 50,0 cbm Asphaltaufbruch je Einzelauftrag. Für die Ermittlung der maßgebenden Mengenstaffel ist das Gesamtvolumen sämtlicher im jeweiligen Einzelauftrag anfallenden Asphaltaufbruchs einschließlich etwaiger belasteter Teilmengen maßgebend. Die Aufteilung der Gesamtmenge auf mehrere Mengenstaffeln aufgrund unterschiedlicher Transportfahrten, Ausführungstage, Aufbruchstellen, Entsorgungswege oder abfalltechnischer Einstufungen ist ausgeschlossen. |
| 550 | cbm |
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03.0055
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Bit. Befestigung aufbrechen, laden und verwerten, über 50,0 cbm
Wie vorherige Position, jedoch für eine Gesamtmenge
über 50,0 cbm Asphaltaufbruch je Einzelauftrag. Für die Ermittlung der maßgebenden Mengenstaffel ist das Gesamtvolumen sämtlicher im jeweiligen Einzelauftrag anfallenden Asphaltaufbruchs einschließlich etwaiger belasteter Teilmengen maßgebend. Die Aufteilung der Gesamtmenge auf mehrere Mengenstaffeln aufgrund unterschiedlicher Transportfahrten, Ausführungstage, Aufbruchstellen, Entsorgungswege oder abfalltechnischer Einstufungen ist ausgeschlossen. |
| 650 | cbm |
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03.0056
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Bit. Befestigung aufbr., Mehrdicke über 25 cm, Zulage je 5 cm
Zulage zu den vorbeschriebenen Positionen für das
Aufbrechen bituminöser Befestigungen mit einer Gesamtdicke von mehr als 25 cm. Die Zulage wird für je weitere angefangene 5 cm Asphaltstärke über die in den Grundpositionen enthaltene Dicke von 25 cm vergütet. Die Zulage umfasst ausschließlich sämtliche durch die Mehrdicke entstehenden zusätzlichen Aufwendungen für das Aufbrechen, Lösen und Aufnehmen der Asphaltbefestigung. Das Laden, Abfahren, Wiegen sowie die Verwertung bzw. Entsorgung der durch die Mehrdicke zusätzlich anfallenden Asphaltmasse werden bereits über die tatsächlich nachgewiesene Gesamtmasse der jeweils maßgebenden Grundposition vergütet und sind mit dieser Zulage nicht nochmals abrechenbar. Die tatsächlich vorhandene Asphaltstärke ist durch den AN mittels geeigneter und repräsentativer Dickenmessungen nachzuweisen und im Abtragsprofil zu dokumentieren. Die Messstellen sind so anzuordnen, dass die vorhandene mittlere Schichtdicke der jeweiligen zusammenhängenden Aufbruchfläche nachvollziehbar ermittelt werden kann. Abgerechnet wird die hiervon betroffene Aufbruchfläche in m² für jede angefangene Mehrdicke von 5 cm. Beispiele: Asphaltstärke über 25 bis 30 cm: 1-fache Zulage, über 30 bis 35 cm: 2-fache Zulage, über 35 bis 40 cm: 3-fache Zulage. Die über die Mehrdicke zusätzlich anfallende Masse ist Bestandteil der Gesamtmasse des Asphaltaufbruchs und bei der Ermittlung der maßgebenden Mengenstaffel der Grundposition zu berücksichtigen. |
| 125 | qm |
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03.0057
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Belasteter Asphaltaufbruch AVV 17 03 01*, Zulage
Zulage zu den vorbeschriebenen Grundpositionen für
Asphaltaufbruch, der aufgrund einer repräsentativen abfalltechnischen Untersuchung als kohlenteerhaltiges Bitumengemisch, AVV-Abfallschlüssel 17 03 01, gefährlicher Abfall* eingestuft ist. Die Zulage darf ausschließlich für Materialmengen abgerechnet werden, deren entsprechende abfalltechnische Einstufung durch geeignete Untersuchungsunterlagen nachgewiesen und vom AG für den jeweiligen Einzelauftrag anerkannt wurde. Die jeweils zutreffende Grundposition für das Aufbrechen, Aufnehmen, Laden, Abfahren und die Verwertung bzw. Entsorgung des Asphaltaufbruchs wird für diese Materialmenge zusätzlich abgerechnet. Für die Auswahl der maßgebenden Mengenstaffel der Grundposition ist das Gesamtvolumen des gesamten Asphaltaufbruchs des Einzelauftrags einschließlich der nach dieser Zulage abzurechnenden belasteten Teilmenge maßgebend. Eine gesonderte Einstufung der belasteten Teilmenge in eine andere, insbesondere niedrigere Mengenstaffel ist nicht zulässig. Die Zulage umfasst ausschließlich die gegenüber der Grundeinstufung AVV 17 03 02 entstehenden zusätzlichen Aufwendungen infolge der Einstufung nach AVV 17 03 01*. Hierzu gehören insbesondere: getrenntes Aufnehmen und Getrennthalten des belasteten Materials, erforderliche Schutzmaßnahmen bei Aufnahme, Umschlag und Transport, erforderliche gesonderte Bereitstellung bzw. Zwischenlagerung, zusätzliche Lade-, Umschlag- und Transportaufwendungen, soweit diese unmittelbar aus der besonderen abfalltechnischen Einstufung resultieren, Mehrkosten der Annahme und Entsorgung gegenüber der in der Grundposition enthaltenen Verwertung bzw. Entsorgung von Asphaltaufbruch nach AVV 17 03 02, erforderliche Begleit-, Übernahme-, Wiege- und Entsorgungsnachweise, sämtliche unmittelbar aus dem vorgeschriebenen Entsorgungsweg resultierenden Gebühren und Nebenleistungen. Die in den Grundpositionen bereits enthaltenen Leistungen dürfen über diese Zulage nicht nochmals vergütet werden. Material unterschiedlicher abfalltechnischer Einstufung ist getrennt zu halten. Eine Vermischung mit geringer belastetem oder unbelastetem Asphaltaufbruch zum Zwecke der Veränderung der abfalltechnischen Einstufung ist nicht zulässig. Der vorgesehene Entsorgungsweg ist vor der Abfuhr mit dem AG abzustimmen. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist durch Wiege-, Übernahme- und Entsorgungsnachweise vollständig zu dokumentieren. Sämtliche Nachweise müssen dem jeweiligen Einzelauftrag und der betreffenden Materialcharge eindeutig zugeordnet werden können. Abgerechnet wird ausschließlich die durch Wiegeschein nachgewiesene Nettomasse des nach AVV 17 03 01* eingestuften und entsprechend entsorgten Asphaltaufbruchs. |
| 40 | to |
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03.0058
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Bit. Decke fräsen, bis 6 cm, bis 50 qm
Bituminöse Decken abfräsen,
Frästiefe bis 6 cm, Fräsgut aufnehmen und entsorgen, einschl. Deponiekosten bzw. Wiederaufbereitung. Abfalltechnische Einstufung: Verwertungsklasse A nach RuVA-StB 01, AVV-Abfallschlüssel 17 03 02 Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. Bis 50 qm. |
| 50 | qm |
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03.0059
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Bit. Decke fräsen, bis 6 cm, bis 100 qm
Position wie vor, jedoch über 50 bis 100 qm.
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| 100 | qm |
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03.0060
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Bit. Decke fräsen, bis 6 cm, bis 200 qm
Position wie vor, jedoch über 100 bis 200 qm.
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| 500 | qm |
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03.0061
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Bit. Decke fräsen, bis 6 cm, über 200 qm
Position wie vor, jedoch über 200 qm.
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| 750 | qm |
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03.0062
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Bit. Decke fräsen, Mehrdicke, Zulage
Zulage für je 2 cm Mehrdicke zu v.g. Positionen.
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| 200 | qm |
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03.0063
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Bit. Befestigung nachschneiden, D= 4 cm, bis 25 m
Bituminöse Befestigung maschinell senkrecht
nachschneiden, Dicke der bituminösen Befestigung bis 4 cm, und ca. 15 cm Abstand zum Fräs-, Aufbruch- o. Grabenrand, Ausführung mit Fugenschneidegerät. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Bis 25 m. |
| 150 | m |
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03.0064
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Bit. Befestigung nachschneiden, D= 4 cm, bis 100 m
Position wie vor, jedoch über 25 bis 100 m.
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| 250 | m |
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03.0065
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Bit. Befestigung nachschneiden, D= 4 cm, über 100 m
Position wie vor, jedoch über 100 m.
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| 500 | m |
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03.0066
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Fugenausbildung herstellen, bis 25 m
Fugenausbildung in vorhandenen Rissen und Fugen in der
Asphaltdeckschicht herstellen, Fuge gemäß ZTV Fug-STB in der für den Auftrag maßgebenden Fassung fluchtgerecht schneiden, ca. 40 mm tief, 12 mm breit, und vollständig reinigen, einschließlich Reinigen der Flanken. Fugen mit zugelassener Vergussmasse vollfugig vergießen. Bis 25 m. |
| 130 | m |
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03.0067
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Fugenausbildung herstellen, bis 100 m
Position wie vor, jedoch über 25 bis 100 m.
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| 150 | m |
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03.0068
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Fugenausbildung herstellen, über 100 m
Position wie vor, jedoch über 100 m.
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| 500 | m |
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03.0069
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Gussasphaltrinne aufbrechen, laden, entsorgen, bis 5 m
Vorhandene Gussasphaltrinne, Breite 30 cm,
einschl. Unterbau, aufbrechen, aufnehmen und entsorgen, einschl. Deponiekosten bzw. Wiederaufbereitung, Abfalltechnische Einstufung: Verwertungsklasse A nach RuVA-StB 01, AVV-Abfallschlüssel 17 03 02 Bis 5 m. |
| 10 | m |
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03.0070
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Gussasphaltrinne aufbrechen, laden, entsorgen, über 5 m
Position wie vor, jedoch über 5 m.
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| 50 | m |
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Betonaufbruch
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03.0071
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Betonierte Flächen aufbrechen, laden, entsorgen, bis 15 cm
Betonierte Flächen aufbrechen, aufnehmen und entsorgen,
ohne Bewehrung, einschl. Deponiekosten bzw. Wiederaufbereitung, Dicke der betonierten Befestigung bis 15 cm. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. |
| 20 | qm |
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03.0072
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Betonierte Flächen, aufbrechen, laden, entsorgen, Mehrdicke, Zulage
Zulage für je 2 cm Mehrdicke zu v.g. Positionen.
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| 6 | qm |
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03.0073
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Bew. betonierte Flächen aufbrechen, laden, entsorgen, bis 15 cm
Betonierte Flächen aufbrechen, aufnehmen und entsorgen,
mit Bewehrung, einschl. Deponiekosten bzw. Wiederaufbereitung, Dicke der betonierten Befestigung bis 15 cm. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. |
| 20 | qm |
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03.0074
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Bew. betonierte Flächen, aufbr., laden, entsorgen, Mehrdicke, Zulage
Zulage für je 2 cm Mehrdicke zu v.g. Positionen.
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| 6 | qm |
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03.0075
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Fundamentüberstand abbrechen
Fundamentüberstand von Gebäuden,
Einfriedungen der Privatgrundstücke und Bordsteinen, die sich im Straßenverkehrsbereich befinden, abbrechen ohne die Gebäude, Einfriedungen oder Bordsteine zu beschädigen. Handabbruch ist einzukalkulieren. Stemm- und Schnittarbeiten an bewehrten und unbewehrten Beton, an Mauerwerken und Fundamenten, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 20 | m |
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03.0076
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Hindernis im Boden aus Mauerwerk abbrechen
Hindernis im Boden aus Mauerwerk abbrechen,
anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 5 | cbm |
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03.0077
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Hindernis im Boden aus Beton abbrechen
Hindernis im Boden aus Beton abbrechen,
anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 5 | cbm |
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03.0078
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Hindernis im Boden aus Stahlbeton abbrechen
Hindernis im Boden aus Stahlbeton abbrechen,
anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 5 | cbm |
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Ungebundene Tragschichten
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03.0079
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Ungebundene Tragschichten aufnehmen u. entsorgen, bis 10 cbm
Vorhandene ungebundene Tragschichten,
als Frostschutz-, Schottertragschicht, in unterschiedlichen Stärken, lösen, laden, aufnehmen, und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. bis 10 cbm |
| 10 | cbm |
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03.0080
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Ungebundene Tragschichten aufnehmen u. entsorgen, über 10 cbm
Position wie vor, jedoch über 10 cbm.
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| 100 | cbm |
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03.0081
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Ungeb. Tragschichten aufnehmen, lagern u. wiedereinbauen
Vorhandene ungebundene Tragschichten,
als Frostschutz-, Schottertragschicht, in unterschiedlichen Stärken, lösen, separieren, zwischenzulagern, und wieder einbauen. Unbrauchbare Stoffe aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. |
| 25 | cbm |
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03.0082
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Auffüllmaterial aufnehmen, lagern u. wiedereinbauen
Vorhandenes Auffüllmaterial,
geeignet als Austauschboden, in unterschiedlichen Tiefen, lösen, separieren, zwischenzulagern, und wieder einbauen. Unbrauchbare Stoffe aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. |
| 80 | cbm |
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Summe 03 |
Aufbrucharbeiten |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Erd- und Rodungsarbeiten, Kanalgräben
nach DIN EN 1610 |
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Hinweise zu Erdarbeiten
Kanalgräben und Baugruben gemäß den Mindestabmessungen der DIN 4124/DIN EN 1610 herstellen. Der zum späteren Hinterfüllen, Einbetten oder Auffüllen der Kanalgräben und Baugruben geeignete Boden ist seitlich zu lagern. Den durch Rohre und Rohrummantelung verdrängte und zur Grabenverfüllung ungeeignete Aushub laden und fachgerecht entsorgen, einschl. Deponiekosten bzw. Wiederaufbereitung (gesonderte Pos.). Abgerechnet wird die durchschnittliche Tiefe der Grabensohle. Die Grabentiefe ist definiert als Höhenunterschied zwischen Grabensohle und Oberkante Straße abzüglich der Materialstärken der im Abschnitt Straßenbau und Oberflächenwiederherstellung gesondert vergüteten Aufbruchpositionen (auch Pflasterdecken). Der Verwertungsweg ist dem AG nachzuweisen. Die nachfolgenden Positionen für Erdarbeiten und Grabenherstellung gelten gewerkeübergreifend für Straßen- und Kanalbauarbeiten. BODENBESCHREIBUNG / KALKULATIONSGRUNDLAGE Für die Kalkulation der nachfolgenden Regel- Aushubpositionen wird Boden zugrunde gelegt, der hinsichtlich seiner Löse- und Bearbeitbarkeit mit den früheren Bodenklassen 3 bis 5 nach DIN 18300:2012-09 vergleichbar ist. Die Bezugnahme auf die früheren Bodenklassen dient ausschließlich der Beschreibung der für die Kalkulation zugrunde zu legenden Löse- und Bearbeitbarkeit des Bodens. Sie stellt keine Klassifizierung des Bodens nach der aktuell gültigen DIN 18300 dar. Der Regel-Aushub umfasst die im innerstädtischen Tiefbau üblicherweise anzutreffenden gewachsenen und aufgefüllten Böden, soweit deren Löse- und Bearbeitbarkeit innerhalb des vorstehend beschriebenen Vergleichsbereiches liegt. Boden- und Felsverhältnisse sowie künstliche Hindernisse, deren Löse- und Bearbeitbarkeit außerhalb dieses beschriebenen Regelfalls liegen, werden nur dann gesondert vergütet, wenn hierfür eine entsprechende Zulage- oder Sonderposition des Leistungsverzeichnisses vorhanden ist und die Voraussetzungen dieser Position erfüllt sind. Der AN hat den AG vor Ausführung einer solchen gesondert zu vergütenden Leistung zu informieren. Die angetroffenen Verhältnisse sind vor ihrer Veränderung hinsichtlich Lage, Ausdehnung und Menge nachvollziehbar zu dokumentieren. Aufbruch und Aufnahme vorhandener Asphalt-, Pflaster-, Platten-, Beton- und sonstiger befestigter Oberflächen sowie der gesondert ausgeschriebenen ungebundenen Oberbauschichten sind nicht Bestandteil der Aushubpositionen und werden über die hierfür vorgesehenen Positionen vergütet. Maßgebende Aushubtiefe ist die Tiefe von Oberkante des nach Ausbau der gesondert vergüteten Oberflächen bzw. Oberbauschichten anstehenden Bodens bis zur planmäßigen Aushubsohle. In unbefestigten Flächen gilt die vorhandene Geländeoberkante nach einem gegebenenfalls gesondert vergüteten Oberbodenabtrag. Bei wechselnden Aushubtiefen ist der Graben in abrechnungstechnisch nachvollziehbare Abschnitte entsprechend den nachfolgenden Tiefenstufen zu unterteilen. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich hergestellten, planmäßigen Abtragsprofil im anstehenden Zustand. Nicht angeordneter Mehraushub, Überprofil, zusätzliche Arbeitsräume oder Böschungen aufgrund der vom AN gewählten Ausführung werden nicht gesondert vergütet. Bei Positionen mit Mengenstaffelung bis 10 m3 / über 10 m3 ist die gesamte Aushubmenge der jeweiligen Tiefenstufe je Einzelauftrag maßgebend. Überschreitet die Menge 10 m3, wird die gesamte Menge der betreffenden Tiefenstufe über die Position "über 10 m3" abgerechnet. Eine künstliche Aufteilung eines zusammenhängenden Einzelauftrags auf mehrere Mengengruppen ist ausgeschlossen. Für Anschlussleitungen bis einschließlich DN 250 dürfen ausschließlich die hierfür bezeichneten Anschlussleitungs-Aushubpositionen verwendet werden. Für sämtliche Graben- und Baugrubenaushubpositionen ist bei tatsächlichen Aushubtiefen über 1,25 m ein geeigneter Verbau nach Wahl des AN in den Einheitspreis einzurechnen. Dies umfasst die Auswahl und Bemessung der geeigneten Verbauart, Anlieferung, Einbau, Vorhaltung für die Dauer der Arbeiten, erforderliches Anpassen bzw. Umsetzen entsprechend dem Baufortschritt sowie den vollständigen Rückbau. Eine gesonderte Vergütung des Regelverbaus erfolgt nicht. Für die Ermittlung des abrechenbaren Aushubvolumens gelten die in den Vorbemerkungen festgelegten Abrechnungsregeln für den verbauten Grabenquerschnitt. Dies gilt auch, wenn der obere Bereich des Grabens aus arbeitstechnischen Gründen geböscht hergestellt wird. |
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Gestängeschutz
Im Baufeld liegen während der Bauzeit z.T. beengte Platzverhältnisse vor. In die Positionen einzurechnen ist das Schützen der vorhandenen Gestänge und Hydranten während der Bauzeit nach Wahl des AN. |
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04.0001
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Sträucher- und Gehölzflächen roden h bis 150 cm
Sträucher- und Gehölzflächen roden,
aus Sträuchern und Bäumen bis 10 cm Stammdurchmesser, einschl. roden der Wurzelstöcke, Bewuchshöhe bis 150 cm, anfallendes Rodungsmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 80 | qm |
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04.0002
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Sträucher- und Gehölzflächen roden h über 150 bis 300 cm
Position wie vor, jedoch Bewuchshöhe über 150 bis 300
cm. |
| 80 | qm |
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04.0003
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Wurzelstock roden, D 10 bis 50 cm
Wurzelstock von bereits gefälltem und entsorgtem
Laubbaum roden, Durchmesser der Schnittfläche über 10 bis 50 cm, 1 m über OK Gelände, Wurzellöcher mit geeignetem Boden verfüllen, anfallendes Rodungsmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 5 | St |
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04.0004
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Wurzelstock roden, D über 50 bis 75 cm
Position wie vor, jedoch Durchmesser der Schnittfläche
über 50 bis 75 cm, 1 m über OK Gelände. |
| 5 | St |
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04.0005
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Wurzelschutzvlies zur Umwicklung von Leitungen
Wurzelschutzlage aus einem wasserdurchlässigen und
thermisch verfestigten Faservliesstoff liefern und einbauen, als Leitungsschutz oder vertikalem Einbau, Material: thermisch verfestigtes PP/PE, Kernmantelfaser Vliesstoff, Flächengewicht: 325 g/qm Zugfestigkeit: 24,3 kN/m (EN ISO 10319), Dehnung: 59 % (EN ISO 10319), Breite: 1,00 m, Stärke: 0.8 mm, Stempeldurchdrückkraft: 3.399 N (EN ISO 12236), Wasserdurchlässigkeit: 55 l/m²s (EN ISO 11058), Öffnungsweite: 100 µm (EN ISO 12956), dauerbeständig, UV stabil, ohne Umweltauswirkungen auf den Boden und das Grundwasser. |
| 50 | qm |
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04.0006
|
Wurzelführungsbahn aus HDPE, 1 mm, H = 1500 mm liefern, einbauen
Hochdichte Wurzelführungsbahn aus HDPE,
zum Schutz von befestigten Oberflächen, Technik- und Versorgungsleitungen, etc., unempfindlich gegen Wurzelwachstum, Fäule, Mikroorganismen, mit integrierten Rippen zur Führung der Wurzeln nach unten. Rollenware; Höhe: 1500 mm; Stärke: min. 1 mm Dichte: min. 0,97g/cm3; Bruchspannung: 28-30 MPa; Bruchdehnung: > 600 MPa; Weiterreißwiderstand: >100 MPa liefern und nach Herstellerangaben an Wand Gräben oder Pflanzgruben gegen anstehenden Boden einbauen, verbinden der Enden durch Überlappen und Verkleben mit Spezialklebeband nach Vorgabe des Herstellers. Einschl. Zuschnitt auf der Baustelle. Einschl. Fixierung der Wurzelführungsbahn vor und während des Boden oder Substrateinbaus. Zwickel/ Eckausrundungen zw. Folie und anstehendem Boden einschlämmen, um Setzungen zu vermeiden, Bodenmaterial von Baustelle. Ausführung an Einzelstandorten. in nicht zusammenhängenden Teilbereichen. |
| 75 | m2 |
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04.0007
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Rasen-/ Wiesenfläche abschälen und abfahren bis 5 cm Tiefe
Rasen-/ Wiesenfläche abschälen und abfahren (bis 5 cm
Tiefe), anfallendes Schälgut aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 80 | qm |
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04.0008
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Oberboden abtragen u. entsorgen, D bis 20 cm
Oberboden unterhalb der Grasnabe gem. DIN 18300,
in vorgefundener Stärke ca. 20 cm, profilgerecht abtragen, und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Begleitende Handschachtungen sind einzukalkulieren. |
| 50 | cbm |
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04.0009
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Oberboden abtragen, seitlich lagern, D bis 20 cm
Oberboden unterhalb der Grasnabe gem. DIN 18300,
in vorgefundener Stärke ca. 20 cm, profilgerecht abtragen, seitlich zum Wiedereinbau lagern, bei Bedarf laden und zu einem Lagerplatz des AN fördern und in einer Miete mit einer max. Höhe von 1,50 m lagern, für die Dauer der Bauzeit schützen. Der Unrat ist auszusortieren und abzufahren. Begleitende Handschachtungen sind einzukalkulieren. |
| 20 | cbm |
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04.0010
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Oberboden seitlich gelagert andecken, D bis 30 cm
Oberboden, seitlich gelagert,
aufnehmen und profilgerecht andecken, bei Bedarf von einem Lagerplatz des AN zum Einbauort transportieren, Dicke der Andeckung bis 30 cm, |
| 20 | cbm |
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04.0011
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Oberboden liefern und andecken, D bis 30 cm
Oberboden liefern und profilgerecht andecken,
Dicke der Andeckung bis 30 cm, frei von Verunreinigungen und Wurzelwildkräutern, durchlässig, humos, gesiebt. |
| 30 | cbm |
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04.0012
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Rasenfläche durch Ansaat wiederherstellen
Rasenfläche auf zuvor hergestelltem und gesondert
vergütetem Oberboden durch Ansaat wiederherstellen. Oberste Bodenschicht lockern und Feinplanum herstellen; Steine, Wurzelreste und sonstige störende Fremdstoffe entfernen. Standortgerechte, handelsübliche Saatgutmischung für Gebrauchsrasen liefern, gleichmäßig aussäen, leicht einarbeiten, anwalzen und einmalig durchdringend wässern. Abrechnung nach fertig angesäter Fläche. Oberbodenlieferung bzw. -andeckung sowie eine weitergehende Fertigstellungs- oder Entwicklungspflege sind nicht Bestandteil dieser Position. |
| 50 | qm |
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04.0013
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Bodenaushub Suchgräben T bis 2,00 m
Boden für Suchgraben (Querschlag) ausheben, zur
Lageerkundung von Kabeln und Leitungen, ab Planum Straßenbau bzw. Planum Bodenverbesserung. Straßenaufbruch wird gesondert vergütet. Aushub seitlich lagern, Suchgraben nach Abschluss der Erkundung wieder verfüllen und lagenweise verdichten. Bei tatsächlichen Aushubtiefen über 1,25 m ist ein geeigneter Verbau nach Wahl des AN einschließlich Einbau, Vorhaltung, erforderlichem Umsetzen und Rückbau in den Einheitspreis einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung des Regelverbaus erfolgt nicht. Aushubtiefe bis 2,00 m, Breite von 1,00 bis 2,00 m. Ausführung und Vergütung nur nach besonderer Anordnung des AG. Abrechnung nach tatsächlich ausgeführtem Aushubvolumen im anstehenden Zustand. |
| 35 | cbm |
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04.0014
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Bodenaushub T bis 0,50 m lösen, laden, Lager, bis 10 cbm
Bodenaushub für Gräben und Baugruben, profilgerecht
lösen, nach Aufnahme des ungebundnen Oberbaus, Aushubtiefe bis 0,50 m. Boden hinsichtlich seiner Löse- und Bearbeitbarkeit vergleichbar mit den früheren Bodenklassen 3 bis 5 nach alter DIN 18300:2012-09 gemäß Vorbemerkungen Erdarbeiten. Aushub laden und auf Zwischenlager des AN zur Beprobung als Haufwerk fördern und lagern. Abgerechnet wird nach Abtragprofilen. Straßenaufbruch wird gesondert vergütet. Bis 10 cbm je Einzelauftrag und Tiefenstufe. Nicht anzuwenden für die Herstellung von Anschlussleitungen bis einschließlich DN 250. |
| 50 | cbm |
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04.0015
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Bodenaushub T bis 0,50 m lösen, laden, Lager, über 10 cbm
Position wie vor, jedoch über 10 cbm je Einzelauftrag
und Tiefenstufe. |
| 300 | cbm |
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04.0016
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Bodenaushub T > 0,50 bis 1,50 m lösen, laden, Lager, bis 10 cbm
Position wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch Aushubtiefe über 0,50 m bis 1,50 m. Soweit die tatsächliche Aushubtiefe 1,25 m überschreitet, ist ein geeigneter Verbau nach Wahl des AN einschließlich Einbau, Vorhaltung, erforderlichem Anpassen bzw. Umsetzen und Rückbau vollständig in den Einheitspreis einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung des Regelverbaus erfolgt nicht. Für die Abrechnung gelten die in den Vorbemerkungen festgelegten Vorgaben zum verbauten Grabenquerschnitt. Bis 10 cbm je Einzelauftrag und Tiefenstufe. |
| 50 | cbm |
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04.0017
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Bodenaushub T > 0,50 bis 1,50 m lösen, laden, Lager, über 10 cbm
Position wie vor, jedoch über 10 cbm je Einzelauftrag
und Tiefenstufe. Soweit die tatsächliche Aushubtiefe 1,25 m überschreitet, ist ein geeigneter Verbau nach Wahl des AN einschließlich Einbau, Vorhaltung, erforderlichem Anpassen bzw. Umsetzen und Rückbau vollständig in den Einheitspreis einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung des Regelverbaus erfolgt nicht. Für die Abrechnung gelten die in den Vorbemerkungen festgelegten Vorgaben zum verbauten Grabenquerschnitt. |
| 300 | cbm |
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04.0018
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Bodenaushub T > 1,50 bis 3,00 m lösen, laden, Lager, bis 10 cbm
Position wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch Aushubtiefe über 1,50 m bis 3,00 m. Ein geeigneter Verbau nach Wahl des AN einschließlich Einbau, Vorhaltung, erforderlichem Anpassen bzw. Umsetzen und Rückbau ist vollständig in den Einheitspreis einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung des Regelverbaus erfolgt nicht. Für die Abrechnung gelten die in den Vorbemerkungen festgelegten Vorgaben zum verbauten Grabenquerschnitt. Bis 10 cbm je Einzelauftrag und Tiefenstufe. |
| 50 | cbm |
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04.0019
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Bodenaushub T > 1,50 bis 3,00 m lösen, laden, Lager, über 10 cbm
Position wie vor, jedoch über 10 cbm je Einzelauftrag
und Tiefenstufe. Ein geeigneter Verbau nach Wahl des AN einschließlich Einbau, Vorhaltung, erforderlichem Anpassen bzw. Umsetzen und Rückbau ist vollständig in den Einheitspreis einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung des Regelverbaus erfolgt nicht. Für die Abrechnung gelten die in den Vorbemerkungen festgelegten Vorgaben zum verbauten Grabenquerschnitt. |
| 400 | cbm |
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04.0020
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Bodenaushub T > 3,00 bis 4,00 m lösen, laden, Lager
Position wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch Aushubtiefe über 3,00 m bis 4,00 m. Ein geeigneter Verbau nach Wahl des AN einschließlich Einbau, Vorhaltung, erforderlichem Anpassen bzw. Umsetzen und Rückbau ist vollständig in den Einheitspreis einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung des Regelverbaus erfolgt nicht. Für die Abrechnung gelten die in den Vorbemerkungen festgelegten Vorgaben zum verbauten Grabenquerschnitt. |
| 100 | cbm |
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04.0021
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Bodenaushub T > 4,00 bis 7,00 m lösen, laden, Lager
Position wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch Aushubtiefe über 4,00 m bis 7,00 m. Ein geeigneter Verbau nach Wahl des AN einschließlich Einbau, Vorhaltung, erforderlichem Anpassen bzw. Umsetzen und Rückbau ist vollständig in den Einheitspreis einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung des Regelverbaus erfolgt nicht. Für die Abrechnung gelten die in den Vorbemerkungen festgelegten Vorgaben zum verbauten Grabenquerschnitt. Aushubtiefen über 7,00 m sind nicht Bestandteil dieser Position und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung vor Ausführung. |
| 50 | cbm |
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Bodenaushub für Anschlussleitungen bis einschl. DN/DA
250 Kalkulationsvorgabe, in jeder nachfolgenden Position enthalten: Bei der Herstellung von Anschlussleitungen bis einschließlich DN 250 ist ein Anteil von 50 % der nach der jeweiligen Position abzurechnenden Aushubmenge als Handaushub einzukalkulieren. Dies gilt insbesondere aufgrund des Freilegens vorhandener Anschlusspunkte sowie der zu erwartenden Leitungsquerungen. Der hieraus entstehende Mehraufwand ist vollständig im Einheitspreis enthalten. Eine zusätzliche Vergütung dieses Handaushubanteils über Positionen für Handschachtung, Handschachtung mit Maschineneinsatz oder Stundenlohnarbeiten erfolgt nicht. |
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04.0022
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Bodenaushub Anschlussleitung bis DN 250, T bis 1,50 m, bis 10 cbm
Bodenaushub für Gräben und örtlich erforderliche
Baugruben zur Herstellung, Erneuerung oder Reparatur von Anschlussleitungen bis einschließlich DN 250, profilgerecht lösen, Aushubtiefe bis 1,50 m. Boden hinsichtlich seiner Löse- und Bearbeitbarkeit vergleichbar mit den früheren Bodenklassen 3 bis 5 nach DIN 18300:2012-09 gemäß Vorbemerkungen Erdarbeiten. Aushub laden und auf Zwischenlager des AN zur Beprobung als Haufwerk fördern und lagern. Abgerechnet wird nach Abtragprofilen. Straßenaufbruch wird gesondert vergütet. Bei der Kalkulation sind 50 % der abzurechnenden Aushubmenge als Handaushub einzurechnen. Dies gilt insbesondere für das Freilegen vorhandener Anschlusspunkte sowie im Bereich zu erwartender Leitungsquerungen. Eine zusätzliche Vergütung dieses Handaushubanteils über Positionen für Handschachtung, Handschachtung mit Maschineneinsatz oder Stundenlohnarbeiten erfolgt nicht. Soweit die tatsächliche Aushubtiefe 1,25 m überschreitet, ist ein geeigneter Verbau nach Wahl des AN einschließlich Einbau, Vorhaltung, erforderlichem Anpassen bzw. Umsetzen und Rückbau vollständig in den Einheitspreis einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung des Regelverbaus erfolgt nicht. Für die Abrechnung gelten die in den Vorbemerkungen festgelegten Vorgaben zum verbauten Grabenquerschnitt. Bis 10 cbm je Einzelauftrag und Tiefenstufe. |
| 30 | cbm |
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04.0023
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Bodenaushub Anschlussleitung bis DN 250, T bis 1,50 m, über 10 cbm
Position wie vor, jedoch über 10 cbm je Einzelauftrag
und Tiefenstufe. Der Anteil von 50 % Handaushub und der Ausschluss einer zusätzlichen Vergütung gelten unverändert. Soweit die tatsächliche Aushubtiefe 1,25 m überschreitet, ist ein geeigneter Verbau nach Wahl des AN einschließlich Einbau, Vorhaltung, erforderlichem Anpassen bzw. Umsetzen und Rückbau vollständig in den Einheitspreis einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung des Regelverbaus erfolgt nicht. Für die Abrechnung gelten die in den Vorbemerkungen festgelegten Vorgaben zum verbauten Grabenquerschnitt. |
| 30 | cbm |
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04.0024
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Bodenaushub Anschlussl. bis DN 250, T > 1,50 bis 3,00 m, bis 10 cbm
Position wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch Aushubtiefe über 1,50 m bis 3,00 m. Ein geeigneter Verbau nach Wahl des AN einschließlich Einbau, Vorhaltung, erforderlichem Anpassen bzw. Umsetzen und Rückbau ist vollständig in den Einheitspreis einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung des Regelverbaus erfolgt nicht. Für die Abrechnung gelten die in den Vorbemerkungen festgelegten Vorgaben zum verbauten Grabenquerschnitt. Bei der Kalkulation sind 50 % der abzurechnenden Aushubmenge als Handaushub einzurechnen. Dies gilt insbesondere für das Freilegen vorhandener Anschlusspunkte sowie im Bereich zu erwartender Leitungsquerungen. Eine zusätzliche Vergütung dieses Handaushubanteils über Positionen für Handschachtung, Handschachtung mit Maschineneinsatz oder Stundenlohnarbeiten erfolgt nicht. Bis 10 cbm je Einzelauftrag und Tiefenstufe. |
| 30 | cbm |
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04.0025
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Bodenaushub Anschlussl. bis DN 250, T > 1,50 bis 3,00 m, über 10 cbm
Position wie vor, jedoch über 10 cbm je Einzelauftrag
und Tiefenstufe. Der Anteil von 50 % Handaushub und der Ausschluss einer zusätzlichen Vergütung gelten unverändert. Der in der vorherigen Position beschriebene Verbau ist ebenfalls vollständig im Einheitspreis enthalten und wird nicht gesondert vergütet. |
| 50 | cbm |
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04.0026
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Bodenaushub Anschlussleitung bis DN 250, T > 3,00 bis 4,00 m
Position wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch Aushubtiefe über 3,00 m bis 4,00 m. Ein geeigneter Verbau nach Wahl des AN einschließlich Einbau, Vorhaltung, erforderlichem Anpassen bzw. Umsetzen und Rückbau ist vollständig in den Einheitspreis einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung des Regelverbaus erfolgt nicht. Für die Abrechnung gelten die in den Vorbemerkungen festgelegten Vorgaben zum verbauten Grabenquerschnitt. Bei der Kalkulation sind 50 % der abzurechnenden Aushubmenge als Handaushub einzurechnen. Dies gilt insbesondere für das Freilegen vorhandener Anschlusspunkte sowie im Bereich zu erwartender Leitungsquerungen. Eine zusätzliche Vergütung dieses Handaushubanteils über Positionen für Handschachtung, Handschachtung mit Maschineneinsatz oder Stundenlohnarbeiten erfolgt nicht. |
| 20 | cbm |
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04.0027
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Bodenaushub Anschlussleitung bis DN 250, T > 4,00 bis 7,00 m
Position wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch Aushubtiefe über 4,00 m bis 7,00 m. Ein geeigneter Verbau nach Wahl des AN einschließlich Einbau, Vorhaltung, erforderlichem Anpassen bzw. Umsetzen und Rückbau ist vollständig in den Einheitspreis einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung des Regelverbaus erfolgt nicht. Für die Abrechnung gelten die in den Vorbemerkungen festgelegten Vorgaben zum verbauten Grabenquerschnitt. Bei der Kalkulation sind 50 % der abzurechnenden Aushubmenge als Handaushub einzurechnen. Dies gilt insbesondere für das Freilegen vorhandener Anschlusspunkte sowie im Bereich zu erwartender Leitungsquerungen. Eine zusätzliche Vergütung dieses Handaushubanteils über Positionen für Handschachtung, Handschachtung mit Maschineneinsatz oder Stundenlohnarbeiten erfolgt nicht. Aushubtiefen über 7,00 m sind nicht Bestandteil dieser Position und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung vor Ausführung. |
| 20 | cbm |
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04.0028
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Geeigneten gelagerten Bodenaushub wieder einbauen
Geeigneten und vom AG zum Wiedereinbau freigegebenen,
seitlich oder auf Zwischenlager des AN gelagerten Bodenaushub aufnehmen, erforderlichenfalls zur Einbaustelle fördern und nach Herstellung der Leitungszone bzw. nach Freigabe der Baugrube lagenweise einbauen und verdichten. Der Verbau ist im Zuge der Verfüllarbeiten taktweise zurückzubauen. Ein Verdichten gegen den Verbau ist nicht zulässig. Im Bereich von Rohrleitungen sind die für die jeweilige Leitung zulässigen Verdichtungsgeräte und Schütthöhen einzuhalten. Verdichtungsgrad mindestens DPr 97 %, soweit in den Vorbemerkungen oder den zugehörigen Oberbaupositionen keine höheren Anforderungen gestellt werden. Auf dem Erdplanum ist, soweit dort gefordert, der vorgesehene Verformungsmodul nachzuweisen. Die Leitungszone einschließlich Rohrauflager und Rohrummantelung ist nicht Bestandteil dieser Position und wird gesondert vergütet. Abrechnung nach tatsächlich wieder eingebautem und verdichtetem Volumen. Abrechnungsabgrenzung: Der Aushub selbst wird ausschließlich über die zugehörige Aushubposition abgerechnet. Mit dieser Position wird nur das Wiederaufnehmen, Fördern innerhalb der für den Einzelauftrag erforderlichen Lagerlogistik, Einbauen und Verdichten des zur Wiederverwendung freigegebenen Bodens vergütet. |
| 35 | cbm |
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04.0029
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Störstoffe aus Bodenaushub separieren, Zulage
Zulage für Bodenaushub separieren, laden und verwerten.
Störstoffe wie Bauschutt, Betonreste, Ziegelsteine, Natursteinpflaster und ähnliche Fremdbestandteile aus dem Aushubmaterial auf dem Zwischenlager aussortieren, getrennt laden und einem zulässigen Verwertungs- oder Entsorgungsweg zuführen. Abrechnung nach nachgewiesener Masse der ausgesonderten Störstoffe in t. Wiege- bzw. Entsorgungsnachweise sind dem Einzelauftrag zuzuordnen. |
| 15 | to |
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Vorbemerkung zu abweichenden Boden- und
Felsverhältnisse Die Regel-Aushubpositionen erfassen die beschriebene übliche Bodenbeschaffenheit. Die nachfolgenden Zulagen gelten ausschließlich für nachweislich abweichende Boden- oder Felsverhältnisse, die einen gegenüber den Regel-Aushubpositionen wesentlich erhöhten bzw. abweichenden Löse- und Bearbeitungsaufwand verursachen. Die Bezugnahme auf frühere Bodenklassen nach DIN 18300: 2012-09 dient ausschließlich als vertraglicher Vergleichsmaßstab für die Löse- und Bearbeitbarkeit und stellt keine Bodenklassifizierung nach der aktuell gültigen DIN 18300 dar. Vor Ausführung bzw. Veränderung der betreffenden Bereiche ist der AG unverzüglich zu informieren. Lage, Ausdehnung, Beschaffenheit und Menge sind prüfbar zu dokumentieren. Eine Vergütung der Zulagen erfolgt nur für die nachgewiesenen und vom AG anerkannten Mengen. |
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04.0030
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Sehr weicher bis fließfähiger Boden, Zulage, bis 10 cbm
Zulage zu den zutreffenden Bodenaushubpositionen für
Boden, dessen Konsistenz und Bearbeitbarkeit wesentlich vom kalkulatorisch zugrunde gelegten Regelfall abweicht und der aufgrund sehr weicher, breiiger bis fließfähiger Beschaffenheit nur mit erhöhtem Aufwand gelöst, aufgenommen, geladen und gehandhabt werden kann. Hinsichtlich der Löse- und Bearbeitbarkeit vergleichbar mit dem früher der Bodenklasse 2 nach DIN 18300:2012-09 zugeordneten Bereich. Wasserhaltung, Bodenverbesserungsmaßnahmen sowie Abfuhr und Verwertung des Aushubmaterials sind nicht Bestandteil dieser Zulage und werden, soweit erforderlich, über die hierfür vorgesehenen Positionen vergütet. Abrechnung nur für die tatsächlich nachgewiesene und vom AG anerkannte Menge. Bis 10 cbm je Einzelauftrag. |
| 15 | cbm |
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04.0031
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Sehr weicher bis fließfähiger Boden, Zulage, über 10 cbm
Position wie vor, jedoch über 10 cbm je Einzelauftrag.
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| 35 | cbm |
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04.0032
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Stark verfestigter Boden / leicht lösbarer Fels, Zulage
Zulage zu den zutreffenden Bodenaushubpositionen für
stark verfestigten Boden, verwitterten oder gebrächen Fels bzw. vergleichbares Material, dessen Löse- und Bearbeitbarkeit wesentlich über dem kalkulatorisch zugrunde gelegten Regelfall liegt. Erforderliche zusätzliche Lösearbeiten mit geeigneten Anbau- oder Zusatzgeräten, z. B. Reißzahn, Felslöffel oder vergleichbaren Verfahren, sowie das Zerkleinern auf eine für Aufnahme und Laden geeignete Stückgröße sind einzurechnen. Hinsichtlich der Löse- und Bearbeitbarkeit vergleichbar mit dem früher der Bodenklasse 6 nach DIN 18300:2012-09 zugeordneten Bereich. Abfuhr und Verwertung werden über die hierfür vorgesehenen Positionen vergütet. Abrechnung nur für die tatsächlich nachgewiesene und vom AG anerkannte Menge. |
| 50 | cbm |
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04.0033
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Schwer lösbarer Fels, Zulage
Zulage zu den zutreffenden Bodenaushubpositionen für
kompakten bzw. schwer lösbaren Fels, der mit den für den Regelaushub üblichen Erdbaumaschinen und Lösewerkzeugen nicht wirtschaftlich gelöst werden kann und den gezielten Einsatz von Hydraulikmeißel, Felsfräse oder technisch gleichwertigen Verfahren erfordert. Das Lösen und erforderliche Zerkleinern des Materials auf eine für Aufnahme und Laden geeignete Stückgröße ist einzurechnen. Hinsichtlich der Löse- und Bearbeitbarkeit vergleichbar mit dem früher der Bodenklasse 7 nach DIN 18300:2012-09 zugeordneten Bereich. Sprengarbeiten sind nicht Bestandteil der Position und bedürfen vor Ausführung einer gesonderten Vereinbarung. Abfuhr und Verwertung werden über die hierfür vorgesehenen Positionen vergütet. Abrechnung nur für die tatsächlich nachgewiesene und vom AG anerkannte Menge. |
| 30 | cbm |
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04.0034
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Bodenaushub gelagert, Abfuhr und Verwertung, BM-0
Beprobtes Aushubmaterial der vorstehenden
Aushubpositionen aus Zwischenlager aufnehmen und einem zulässigen Verwertungs- oder Entsorgungsweg zuführen. Bei Inanspruchnahme einer Deponie sind die Annahme- und Kippgebühren im Einheitspreis zu berücksichtigen. Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung: BM-0. Der Verwertungs- bzw. Entsorgungsweg ist dem AG nachzuweisen. Erforderliche Transport-, Übernahme-, Wiege- und Entsorgungsnachweise sind dem jeweiligen Einzelauftrag eindeutig zuzuordnen. Abrechnung nach der dem Aushub zugeordneten, nachgewiesenen Menge in cbm. |
| 1.200 | cbm |
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04.0035
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Bodenaushub gelagert, Abfuhr und Verwertung, BM-0*, Zulage
Zulage zur Position Abfuhr und Verwertung BM-0 für
Material der Klasse BM-0*. Die Zulage umfasst ausschließlich die gegenüber BM-0 entstehenden Mehrkosten des abweichenden Verwertungs- bzw. Entsorgungsweges. Die Grundleistungen aus Position "Bodenaushub gelagert, Abfuhr und Verwertung, BM-0" werden nicht nochmals vergütet. |
| 1.800 | to |
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04.0036
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Bodenaushub gelagert, Abfuhr und Verwertung, BM-F0*, Zulage
Position wie vor, jedoch Materialklasse BM-F0*.
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| 360 | to |
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04.0037
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Bodenaushub gelagert, Abfuhr und Verwertung, BM-F1, Zulage
Position wie vor, jedoch Materialklasse BM-F1.
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| 280 | to |
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04.0038
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Bodenaushub gelagert, Abfuhr und Verwertung, BM-F2, Zulage
Position wie vor, jedoch Materialklasse BM-F2.
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| 100 | to |
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04.0039
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Bodenaushub gelagert, Abfuhr und Verwertung, BM-F3, Zulage
Position wie vor, jedoch Materialklasse BM-F3.
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| 80 | to |
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04.0040
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Handschachtung für Leitungsgraben, Zulage
Zulage für den Erdaushub in Handarbeit innerhalb von
Gräben und Baugruben im Bereich vorhandener und schutzbedürftiger Rohranschlüsse, Bauwerke, Schächte oder Gebäude. Die Abrechnungsbreite errechnet sich von der jeweiligen Außenkante des schutzbedürftigen Bauteils zuzüglich 50 cm Arbeitsraum an jeder Seite. Für die Abrechnung der Aushubtiefe werden jeweils 50 cm über und unter dem Hindernis vergütet. Diese Position wird nicht bei kreuzenden oder parallel verlaufenden Leitungen vergütet, soweit hierfür die gesonderten Erschwernispositionen anzuwenden sind. Abrechnungsabgrenzung: Bei der Herstellung von Anschlussleitungen bis einschließlich DN 250 ist die Anwendung dieser Position ausgeschlossen. Der hierfür kalkulatorisch vorgegebene Handaushubanteil von 50 % ist bereits vollständig in den Anschlussleitungs-Aushubpositionen enthalten. Ausführung und Vergütung im Übrigen nur nach vorheriger Anordnung bzw. Anerkennung durch den AG. |
| 210 | cbm |
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04.0041
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Handschachtung für Leitungsgraben mit Maschineneinsatz, Zulage
Zulage für den Erdaushub in Handarbeit wie in
vorstehender Position beschrieben, jedoch mit unterstützendem Maschineneinsatz. Abrechnungsabgrenzung: Bei der Herstellung von Anschlussleitungen bis einschließlich DN 250 ist die Anwendung dieser Position ausgeschlossen. Der hierfür kalkulatorisch vorgegebene Handaushubanteil von 50 % einschließlich des üblichen unterstützenden Maschineneinsatzes ist bereits in den Anschlussleitungs-Aushubpositionen enthalten. |
| 110 | cbm |
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04.0042
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Erschwernis Versorgungsleitungen quer und längs zum Graben
Zulage für Erschwernisse durch vorhandene
Versorgungsleitungen, die quer, schräg oder längs zur Grabentrasse verlaufen, im Zuge der Erdarbeiten innerhalb des planmäßigen Graben- bzw. Baugrubenquerschnitts vorgefunden werden und während der Arbeiten erhalten bleiben müssen. In die Position sind das vorsichtige Freilegen im unmittelbar erforderlichen Bereich, Unterfahren, Sichern und erforderlichenfalls Aufhängen der Leitungen sowie das Aufnehmen und Wiederherstellen vorhandener Abdecksteine, Schutzrohre, Halbschalen und vergleichbarer Schutzeinrichtungen nach den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsträger einzurechnen. Die durch die vorhandenen Leitungen entstehenden Erschwernisse bei den Erdarbeiten, dem Ein- und Ausbau des Verbaus, der Rohrverlegung und der Rückverfüllung des Grabens sind einzukalkulieren. Beim Verfüllen des Grabens sind die vorhandenen Leitungen ordnungsgemäß zu betten und mit den erforderlichen Abdeck- bzw. Schutzeinrichtungen wieder zu versehen. Leitungsarten: Strom- und Telekommunikationsleitungen mit oder ohne Schutzrohr sowie Gas-, Wasser- und vergleichbare Versorgungsleitungen. Abrechnung: Bei längs oder schräg zum Graben verlaufenden Leitungen wird die tatsächlich durch die Bauarbeiten beeinflusste Leitungslänge abgerechnet. Bei quer zum Graben verlaufenden Leitungen wird die innerhalb des Graben- bzw. Baugrubenquerschnitts beeinflusste Leitungslänge zuzüglich jeweils 0,50 m beidseitig des planmäßigen Grabenquerschnitts abgerechnet. Bei schräg verlaufenden Leitungen ist die tatsächliche Länge der Leitung innerhalb des beeinflussten Bereiches maßgebend. Mehrere Kabel oder Leitungen, die baulich als gemeinsames Leitungs- oder Kabelpaket geführt werden und deren Abstand untereinander höchstens 50 cm beträgt, werden bei gemeinsamer Sicherung und Behandlung als ein Leitungsstrang abgerechnet. Räumlich benachbarte, technisch voneinander unabhängige Versorgungsleitungen unterschiedlicher Leitungssysteme werden jeweils gesondert abgerechnet. Nicht vergütet wird die Position für Leitungen, die im Zuge der Maßnahme vollständig abgebrochen oder erneuert werden. Eine erforderliche Umlegung oder Änderung vorhandener Versorgungsleitungen ist nicht Bestandteil dieser Position und vor Ausführung mit dem AG und dem jeweiligen Versorgungsträger gesondert abzustimmen. Abrechnungsabgrenzung für Anschlussleitungen bis einschließlich DN 250: Bei der Herstellung von Anschlussleitungen bis einschließlich DN 250 ist der erforderliche Handaushub im Bereich vorhandener Versorgungsleitungen bereits Bestandteil des in den zugehörigen Aushubpositionen enthaltenen Handaushubanteils von 50 %. Eine zusätzliche Vergütung des Handaushubs im Bereich quer, schräg oder längs zum Graben verlaufender Versorgungsleitungen erfolgt bei Anschlussleitungen bis einschließlich DN 250 nicht. Bei Anschlussleitungen bis einschließlich DN 250 vergütet diese Position daher ausschließlich die über den bereits eingerechneten Handaushub hinausgehenden Erschwernisse, insbesondere für das Unterfahren, Sichern, erforderliche Aufhängen, Schützen sowie die ordnungsgemäße Wiederbettung der erhalten bleibenden Versorgungsleitungen und die Erschwernisse bei Verbau, Rohrverlegung und Rückverfüllung. Eine zusätzliche Abrechnung der Positionen für Handschachtung bzw. Handschachtung mit unterstützendem Maschineneinsatz für denselben Leitungsbereich ist ausgeschlossen. |
| 70 | m |
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04.0043
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Erschwernis Rohruntertunnelung, Zulage
Zulage zu den Erd-, Verfüll- und Rohrlegearbeiten für
die Untertunnelung des best. Kanäle bis DN 600 für die Verlegung der neuen Kanalrohre. Abrechnung je Kanalquerung bis DN 600 innerhalb eines Grabens 1 St. unabhängig der Anzahl der neuverlegten querenden Rohre. |
| 5 | St |
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04.0044
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Erdplanum herstellen bis 25 qm
Erdplanum auf der Graben- oder Baugrubensohle
herstellen, auf anstehendem Boden oder nach Einbau von Schotter bzw. Grobschlag. Planum profil- und höhengerecht herstellen und erforderlichenfalls nachverdichten. Verformungsmodul EV2 mindestens 45 MN/m2, soweit für den jeweiligen Anwendungsbereich keine höhere Anforderung vorgegeben ist. Zulässige Abweichung von der Nennhöhe +/- 2,0 cm. Bis 25 qm zusammenhängende Planumsfläche je Einzelauftrag. |
| 340 | qm |
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04.0045
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Erdplanum herstellen über 25 qm
Position wie vor, jedoch über 25 qm zusammenhängende
Planumsfläche je Einzelauftrag. |
| 1.500 | qm |
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04.0046
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Geotextil GRK 3 verlegen
Geotextil GRK 3 liefern und nach Angabe des AG auf der
Grabensohle, unter Tragschichten oder als Unterlage einer Sickerpackung verlegen. Notwendige Überlappungsbreiten von mindestens 50 cm sind einzukalkulieren. Abrechnung nach qm fertig verlegter Fläche ohne Anrechnung der erforderlichen Stoßüberdeckungen. |
| 50 | qm |
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04.0047
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Geotextil GRK 4 verlegen
Position wie vor, jedoch GRK 4, Flächengewicht
mindestens 250 g/m2. |
| 50 | qm |
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04.0048
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Rohrauflager u. -ummantelung Leitungszone Rohre bis DN 500
Die Ausführung der Rohrbettung erfolgt nach Typ 1 der
DIN EN 1610. Vor dem Einbau der unteren Bettungsschicht ist die Aushubsohle entsprechend vorzubereiten. Herstellen des Planums und Nachverdichtung des anstehenden Bodens im Auflagerbereich auf mindestens mitteldichte Lagerung bzw. mindestens 97 % der einfachen Proctordichte. Füllmaterial gemäß DIN EN 1610 liefern und in der Leitungszone für Anschluss- und Hauptleitungen einbauen, für Auflager und Ummantelung von Rohrleitungen bis DN 500. Auflagerstärke 15 cm, Rohrüberdeckung innerhalb der Leitungszone 30 cm, soweit für das eingesetzte Rohrsystem keine abweichenden höheren Anforderungen gelten. Stoff: Kiessand oder Steinerde 0/16, geeignet für die Leitungszone, kein Recycling-Material. Material lagenweise einbauen und verdichten, Proctordichte mindestens 97 %. Das Nachverdichten der Grabensohle ist einzukalkulieren. Abrechnung nach tatsächlich eingebautem Volumen im verdichteten Zustand. Abrechnungsabgrenzung: Der Bodenaushub des Rohrgrabens, Verbau, Wasserhaltung sowie die Verfüllung oberhalb der Leitungszone sind nicht Bestandteil dieser Position. |
| 165 | cbm |
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04.0049
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Rohrauflager aus Beton C 12/15
Auflager und -ummantelung von Rohrleitungen aus Beton C
12/15 herstellen in Bereichen ungenügender Tragfähigkeit der Rohrgrabensohle, Auflagerstärke und Ummantelung 20-25 cm, profilgerecht, als Rohrauflager oder Rohrvollummantelung, verdichten. Ausführung nur nach besonderer Anweisung der Bauüberwachung. Das Aufmaß erfolgt im verdichteten Zustand. |
| 10 | cbm |
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04.0050
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Austauschboden bis 0/32 mm liefern u. einbauen, bis 2 cbm
Liefern und lagenweises Einbringen von frostsicherem
Einfüllmaterial - Steinerde (z.B. weitgestufte Kies- Sand-Gemische der Bodengruppe GW, GI, SW nach DIN 18196, Einstufung nach EBV: BM-0). Austauschmaterial für ungeeignete Böden. Verdrängten Boden in Eigentum AN übernehmen und abfahren. Der Verbau wird im Zuge der Arbeiten taktweise zurückgebaut, ein Verdichten gegen den Verbau ist nicht zulässig, Verdichtungsgrad: DPr mind. 100 % (bis 0,5 m unter Planum), DPr mind. 98 % (> 0,5 m unter Planum). Einsatz von mittlerem und schwerem Verdichtungsgerät ist unter 1,0 m vom Rohrschaft gemessen (verdichteter Zustand) nicht zulässig. Das Aufmaß erfolgt im verdichteten Zustand. Bis 2 cbm. |
| 30 | cbm |
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04.0051
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Austauschboden bis 0/32 mm liefern u. einbauen, über 2 cbm
Position wie vor, jedoch über 2 cbm.
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| 400 | cbm |
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04.0052
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Hohlräume mit Sand 0/2 einschlämmen
Vorhandene Hohlräume mit Sand der Körnung 0/2
verfüllen. Sand 0/2 liefern, in die vorhandenen Hohlräume einbringen und unter ausreichender Wasserzugabe einschlämmen. Das Einbringen und Einschlämmen ist abschnittsweise und erforderlichenfalls in mehreren Arbeitsgängen so lange durchzuführen, bis die zugänglichen Hohlräume ausgefüllt sind und keine wesentliche weitere Materialaufnahme mehr feststellbar ist. Erforderliches Nachfüllen und Nachschlämmen, Wasserzugabe, Verteilen des Materials sowie die für die Ausführung erforderlichen Geräte und Hilfsmittel sind einzurechnen. Überschüssiges Material ist aufzunehmen und die angrenzenden Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten zu reinigen. Einschließlich Herstellen oder Öffnen gesonderter Einfüll- bzw. Zugangsöffnungen im Erdreich. Material: Sand 0/2, sauber und frei von schädlichen oder organischen Bestandteilen. Abrechnung nach tatsächlich eingebauter Sandmenge in cbm je Einzelauftrag. |
| 10 | cbm |
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04.0053
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Baum- und Pflanzsubstrat, liefern, einbauen
Gruben mit Substrat verfüllen,
aus strukturstabilen mineralischen Bestandteilen (gebrannter Tonschiefer in verschiedenen Fraktionen, Lava, Schotter, kiesiger, sandiger Unterboden), entmischungssicher zusammengesetzt. In Pflanzgruben als Einschichtsubstrat lagenweise (Schichtstärke ca. 30 cm) verfüllen und pflanzenverträglich verdichten. Schütt- und Abrechnungsgewicht ab Werk ca. 1,00-1,40 t/ m³; die Analysewerte müssen den einschlägigen FLL- Anforderungen für nicht überbaubare Pflanzsubstrate entsprechen. Prüfzeugnisse sind vorzulegen. Die nachfolgenden Kennwerte dienen als Orientierungswerte. Abweichungen sind zulässig, sofern die Eignung des Substrats gemäß den einschlägigen FLL- Anforderungen nachgewiesen wird. Gesamtporenvolumen 40,00-48,00 Vol.-%, Proctordichte 1,26-1,80 g/cm³, max. Wasserkapazität 32-43 Vol.-%, wasserlösliche Salze im Gipsextrakt 110-150 mg/100 g TS, pH-Wert 7,30-8,00, organische Substanz < 2,0 %. Die Eignung des Substrats für nicht überbaubare Pflanzgruben gemäß den einschlägigen FLL-Anforderungen ist nachzuweisen. |
| 25 | cbm |
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WIEDERHERSTELLUNG STRASSENOBERBAU
Wiederherstellung Straßenbau |
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Summe 04 |
Erd- und Rodungsarbeiten, Kanalgräben
nach DIN EN 1610 |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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TRAGSCHICHTEN UNGEBUNDEN
|
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05.0001
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Frostschutzschicht 0/45, bis d 30 cm, herstellen, bis 3 cbm
Frostschutzschicht 0/45,
Material aus gebrochenem Natursteinmaterial, gemäß ZTV SoB-StB 20, liefern, profilgerecht einbauen und lagenweise verdichten, Einbaudicke im verdichteten Zustand gemessen bis 30 cm, Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mindestens 100 MN/qm (Gehweg), 120 MN/qm (Fahrbahn) unterschiedliche Einbaubreite, Einbau in Gehweg oder Wohnweg Bk 0,3 bis 1,0; Pflasterbauweise, Fahrbahn Bk 1,8 bis 3,2; Asphaltbauweise, unterschiedliche Einbaubreite, kein Recycling-Material oder industriell hergestellte Gesteinskörnungen (WSG). Das Aufmaß erfolgt im verdichteten Zustand. Lieferscheine sind vorzulegen. Bis 3 cbm. |
| 35 | cbm |
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05.0002
|
Frostschutzschicht 0/45, bis d 30 cm, herstellen, über 3 cbm
Position wie vor, jedoch über 3 cbm.
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| 400 | cbm |
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05.0003
|
Schottertragschicht 0/32, bis d 30 cm, herstellen, bis 3 cbm
Schottertragschicht 0/32,
Material aus gebrochenem Natursteinmaterial), gemäß ZTV SoB-StB 20, liefern, profilgerecht einbauen und lagenweise verdichten, Einbaudicke im verdichteten Zustand gemessen bis 30 cm, Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mindestens 120 MN/qm (Gehweg), 150 MN/qm (Fahrbahn) unterschiedliche Einbaubreite, Einbau in Gehweg oder Wohnweg Bk 0,3 bis 1,0; Pflasterbauweise, Fahrbahn Bk 1,8 bis 3,2; Asphaltbauweise, kein Recycling-Material oder industriell hergestellte Gesteinskörnungen (WSG). Das Aufmaß erfolgt im verdichteten Zustand. Lieferscheine sind vorzulegen. Bis 3 cbm. |
| 35 | cbm |
|
05.0004
|
Schottertragschicht 0/32, bis d 30 cm, herstellen, über 3 cbm
Position wie vor, jedoch über 3 cbm.
|
| 400 | cbm |
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05.0005
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Frostschutz-/Schottertragschicht, zweite Einbaulage, Zulage
Zulage zu den vorbeschriebenen Positionen für
Frostschutz- oder Schottertragschichten bei einer Gesamteinbaudicke von mehr als 30 cm. Mehraufwand für Einbau, Profilierung und Verdichtung der zweiten Einbaulage einschließlich zusätzlicher Geräte- und Personalaufwendungen. Die Materiallieferung und die gesamte eingebaute Materialmenge werden über die jeweiligen Grundpositionen vergütet. Abrechnung einmal je tatsächlich zweilagig hergestellter Fläche. |
| 120 | m2 |
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05.0006
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Grobschotter 0/56 liefern u. einbauen
Grobschotter 0/56,
Material aus gebrochenem Natursteinmaterial, liefern und als Bodenverbesserungsmaterial einbauen. Das Aufmaß erfolgt im verdichteten Zustand. |
| 30 | cbm |
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05.0007
|
Grobschotter 32/56 liefern u. einbauen
Grobschotter 32/56,
Material aus gebrochenem Natursteinmaterial, liefern und in Gabionen einbauen. Das Aufmaß erfolgt im verdichteten Zustand. |
| 10 | cbm |
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05.0008
|
Einsanden Kabel
Sandbettung und Sandummantelung für Kabel oder
Kabelschutzrohre mit Natursand 0/2 herstellen, Breite des Kabelgrabens bis 50 cm, Dicke der Sandbettung 10 cm, und -überdeckung 10 cm, Sand liefern und in Graben vor dem Kabelziehen als Bettung einbauen, Schutzrohre nach dem Verlegen mit Sand überdecken. Markierung von Kabeltrassen liefern und herstellen, aus Kabelwarnband. |
| 12 | cbm |
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05.0009
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Wassergebundene Decke herstellen, d 4 cm, bis 5 qm
Bessunger Kies o.ä., Körnung 0/7,
Farbe: gelblich/ grau liefern, und ca. 4 cm stark auf planierter Schotterfläche in feuchtem Zustand profilgerecht und eben einbauen und abwalzen. Bis 5 qm. |
| 20 | qm |
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05.0010
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Wassergebundene Decke herstellen, d 4 cm, über 5 qm
Position wie vor, jedoch über 5 qm.
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| 150 | qm |
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05.0011
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Zementbeton-Tragschicht C 12/15 liefern u. einbauen
Zementbeton-Tragschicht aus C 12/15 nach ZTV A-StB 12
liefern, einbauen und bis zur Standfestigkeit verdichten. |
| 10 | cbm |
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Summe 05 |
TRAGSCHICHTEN UNGEBUNDEN |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
|
ASPHALTSCHICHTEN
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06.0001
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Bituminöse Flächen reinigen, bis 25 qm
Bituminöse Flächen reinigen.
Reinigen von Hand oder mit Kehrmaschine. Anfallendes Kehrgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Unterlage Asphaltbefestigung. Bis 25 qm. |
| 250 | qm |
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06.0002
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Bituminöse Flächen reinigen, über 25 qm
Position wie vor, jedoch über 25 qm.
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| 2.000 | qm |
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06.0003
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Bitumenemulsion aufsprühen, bis 25 qm
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
auf gereinigte bituminöse Fläche maschinell gleichmäßig und vollflächig aufsprühen. Unterlage = Asphaltbefestigung. Bindemittel = C40BF1-S für Bk 0,3 bis 1,8; Bindemittel = C60BP1-S für Bk 3,2 bis 100; Bindemittelmenge = 300 g/qm. Vor Einbau Asphalttrag-/ deckschicht. Bis 25 qm. |
| 250 | qm |
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06.0004
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Bitumenemulsion aufsprühen, über 25 qm
Position wie vor, jedoch über 25 qm.
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| 2.000 | qm |
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06.0005
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Selbstklebendes bituminöses Fugenband, bis 10 m
Selbstklebendes bituminöses Fugenband mit
Überstandsprofilierung in der Dicke der Asphaltdeckschicht liefern und einbauen. Fugenflanke gereinigt und trocken. Einbau nach ZTV Fug-StB. Profilbreite 10 mm. Bis 10 m. |
| 250 | m |
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06.0006
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Selbstklebendes bituminöses Fugenband, bis 30 m
Position wie vor, jedoch über 10 bis 30 m.
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| 200 | m |
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06.0007
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Selbstklebendes bituminöses Fugenband, über 30 m
Position wie vor, jedoch über 30 m.
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| 600 | m |
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06.0008
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Armierungsbahn selbstklebend, b 1,00 m liefern u. einbauen
Armierungsbahn, selbstklebende Polymerbitumenbahn mit
rissüberbrückenden Eigenschaften, zur Vermeidung der Weiterentwicklung von Rissen untenliegender Asphaltschichten in dem Asphaltbeton der Deckschicht und Verformungen der Fahrbahndecke, liefern und auf Asphaltschicht einbauen. Armierungsbahn bestehend aus Polymerbitumenmasse eingebettet in Glasgewebe. Breite: 1,0 m, Dicke ca 2,5 mm, Flächengewicht 2,5 kg/qm. |
| 500 | qm |
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Schichtdickennachweise
Die ausgeschriebene Einbaudicke bezieht sich auf den verdichteten Zustand. Die Schichtdicke ist an geeigneten, repräsentativen Stellen nachzuweisen und zu dokumentieren. Soweit die Schichtdicke an freien Kanten festgestellt werden kann, ist sie dort vor dem Verschließen der angrenzenden Flächen zu messen und fotografisch zu dokumentieren. Auf Verlangen des AG ist die Schichtdicke zusätzlich durch geeignete Prüfverfahren bzw. Bohrkernentnahme nachzuweisen. Lieferscheine des eingebauten Asphaltmischgutes sind dem jeweiligen Einzelauftrag zuzuordnen und vorzulegen. |
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06.0009
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Asphalttragschicht AC 32 T S, d 10 cm, herstellen, Hand. bis 5 qm
Tragschicht aus bituminösem Mischgut AC 32 T S,
nach TL Asphalt-StB liefern und nach ZTV Asphalt, DIN 18317 2019-09, einbauen und verdichten, in Verkehrsflächen der Belastungsklasse 1,8-3,2; unterschiedliche Breiten, Mischgutart AC 32 T S, Einbaustärke: 10 cm verdichtet, resultierendes Bindemittel nach TL Asphalt-StB entsprechend der jeweiligen Belastungsklasse, Einbau mit Hand, Lieferung im Thermobehälter. Die Eignungsnachweise Asphalt sind vor dem Einbau vorzulegen. Schichtdickennachweis gemäß Vorbemerkungen zu Asphaltschichten. Die Lieferscheine sind vorzulegen. Bis 5 qm. |
| 40 | qm |
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06.0010
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Asphalttragschicht AC 32 T S, d 10 cm, herstellen, Hand. über 5 qm
Position wie vor, jedoch über 5 qm.
Einbau mit Hand. |
| 350 | qm |
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06.0011
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Asphalttragschicht AC 32 T S, d 10 cm, herstellen, Fertiger über 25 qm
Position wie vor, jedoch über 25 qm.
Einbau mit Fertiger. |
| 900 | qm |
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06.0012
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Asphalttragschicht AC 32 T S herstellen, Mehrdicke, Zulage
Zulage für je 2 cm Mehrdicke zu v.g. Positionen.
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| 330 | qm |
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06.0013
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Asphaltbinderschicht AC 16 B S, d 6 cm, herstellen, Hand. bis 5 qm
Binderschicht aus bituminösem Mischgut AC 16 B S,
nach TL Asphalt-StB liefern und nach ZTV Asphalt, DIN 18317 2019-09, einbauen und verdichten, in Verkehrsflächen der Belastungsklasse 3,2; unterschiedliche Breiten, Mischgutart AC 16 B S, Einbaustärke: 6 cm verdichtet, resultierendes Bindemittel {10/40-65 A // PmB 10/25 VL} , Einbau mit Hand, Lieferung im Thermobehälter. Die Eignungsnachweise Asphalt sind vor dem Einbau vorzulegen. Schichtdickennachweis gemäß Vorbemerkungen zu Asphaltschichten. Die Lieferscheine sind vorzulegen. Bis 5 qm. |
| 30 | qm |
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06.0014
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Asphaltbinderschicht AC 16 B S, d 6 cm, herstellen, Hand. über 5 qm
Position wie vor, jedoch über 5 qm.
Einbau mit Hand. |
| 110 | qm |
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06.0015
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Asphaltbinderschicht AC 16 B S, d 6 cm, herstellen, Fertiger > 25 qm
Position wie vor, jedoch über 25 qm.
Einbau mit Fertiger. |
| 300 | qm |
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06.0016
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Asphaltbinderschicht AC 16 B S herstellen, Mehrdicke, Zulage
Zulage für je 2 cm Mehrdicke zu v.g. Positionen.
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| 115 | qm |
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06.0017
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Asphaltdeckschicht AC 8/11 D S, d 4 cm, herstellen, Hand. bis 5 qm
Deckschicht aus bituminösem Mischgut
AC 8 D S oder AC 11 D S nach Vorgabe des AG , nach TL Asphalt-StB liefern und nach ZTV Asphalt, DIN 18317 2019-09, einbauen und verdichten, in Verkehrsflächen der Belastungsklasse 1,8; unterschiedliche Breiten, Mischgutart AC 8 D S oder AC 11 D S, Einbaustärke: 4 cm verdichtet, resultierendes Bindemittel {25/55-55 A // PmB 25/45 VL}, Einbau mit Hand, Lieferung im Thermobehälter. Die Eignungsnachweise Asphalt sind vor dem Einbau vorzulegen. Schichtdickennachweis gemäß Vorbemerkungen zu Asphaltschichten. Die Lieferscheine sind vorzulegen. Bis 5 qm. |
| 70 | qm |
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06.0018
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Asphaltdeckschicht AC 8/11 D S, d 4 cm, herstellen, Hand. über 5 qm
Position wie vor, jedoch über 5 qm.
Einbau mit Hand. |
| 350 | qm |
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06.0019
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Asphaltdeckschicht AC 8/11 D S, d 4 cm, herstellen, Fertiger > 25 qm
Position wie vor, jedoch über 25 qm.
Einbau mit Fertiger. |
| 1.250 | qm |
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06.0020
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Gussasphalt MA 8 S, d 4 cm, herstellen, Hand. bis 5 qm
Deckschicht aus Gussasphalt MA 8 S,
nach TL Asphalt-StB liefern und nach ZTV Asphalt, DIN 18317 2019-09, einbauen und verdichten, in Verkehrsflächen der Belastungsklasse 3,2; unterschiedliche Breiten, Mischgutart MA 8 S , Einbaustärke: 4 cm verdichtet, Bindemittel 25/35 VH/VL, Einbau mit Hand, Lieferung im Thermobehälter. Die Eignungsnachweise Asphalt sind vor dem Einbau vorzulegen. Schichtdickennachweis gemäß Vorbemerkungen zu Asphaltschichten. Die Lieferscheine sind vorzulegen. Bis 5 qm. |
| 30 | qm |
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06.0021
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Gussasphalt MA 8 S, d 4 cm, herstellen, Hand. über 5 qm
Position wie vor, jedoch über 5 qm.
Einbau mit Hand. |
| 60 | qm |
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06.0022
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Splittmastixasphalt SMA 8 S, d 4 cm, herstellen
Deckschicht aus Splittmastixasphalt SMA 8 S,
nach TL Asphalt-StB liefern und nach ZTV Asphalt, DIN 18317 2019-09, einbauen und verdichten, in Verkehrsflächen der Belastungsklasse 3,2; unterschiedliche Breiten, Mischgutart SMA 8 S , Einbaustärke: 4 cm verdichtet, resultierendes Bindemittel {25/55-55 A // PmB 25/45 VL}, Einbau mit Hand oder Fertiger, Lieferung im Thermobehälter. Die Eignungsnachweise Asphalt sind vor dem Einbau vorzulegen. Schichtdickennachweis gemäß Vorbemerkungen zu Asphaltschichten. Die Lieferscheine sind vorzulegen. |
| 100 | qm |
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06.0023
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Splittmastixasphalt SMA 8 S herstellen, Mehrdicke, Zulage
Zulage für je 2 cm Mehrdicke zu v.g. Positionen.
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| 10 | qm |
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06.0024
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Asphalttragdeckschicht AC 16 TD, d 10 cm, herstellen, Hand bis 5 qm
Tragdeckschicht aus bituminösem Mischgut AC 16 TD,
nach TL Asphalt-StB liefern und nach ZTV Asphalt, DIN 18317 2019-09, einbauen und verdichten, in Verkehrsflächen der Belastungsklasse 0,3, unterschiedliche Breiten, Mischgutart AC 16 TD, Einbaustärke: 10 cm verdichtet, resultierendes Bindemittel {70/100 // 50/80 VL}, Einbau mit Hand, Lieferung im Thermobehälter. Die Eignungsnachweise Asphalt sind vor dem Einbau vorzulegen. Schichtdickennachweis gemäß Vorbemerkungen zu Asphaltschichten. Die Lieferscheine sind vorzulegen. Bis 5 qm. |
| 30 | qm |
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06.0025
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Asphalttragdeckschicht AC 16 TD, d 10 cm, herstellen, Hand. bis 25 qm
Position wie vor, jedoch über 5 bis 25 qm.
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| 80 | qm |
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06.0026
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Asphalttragdeckschicht AC 16 TD, d 10 cm, herstellen, Fertiger >25 qm
Position wie vor, jedoch über 25 qm.
Einbau mit Fertiger. |
| 400 | qm |
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06.0027
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Asphalttragdeckschicht AC 16 TD herstellen, Mehrdicke, Zulage
Zulage für je 2 cm Mehrdicke zu v.g. Positionen.
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| 60 | qm |
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06.0028
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Kalt-Asphalt d 5 cm liefern u. einbauen
Kalt-Asphalt, d = 0-5 liefern und einbauen für
Anrampungen und dergleichen. Abrechnung erfolgt nur mit Lieferschein. |
| 200 | kg |
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06.0029
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Gussasphaltrinne B 15 cm, bis 5 m
Gussasphalt als Entwässerungsrinne,
Mischgutart MA 8 S, Körnung 0/8 mm, Einbaudicke 3,5 cm, einschließlich eingedrücktem Abstreumaterial, Bindemittel 25/35 VH/VL, als Bord- und Pendelrinne, Breite bis 15 cm, einschl. Abstreumaterial = heller Natursand 0/2, trocken, staubfrei, auf die noch heiße Oberfläche aufbringen, von Hand abreiben, Materialmenge = 2,5 kg/ qm. Das Einlegen von Bitumendichtungsband gem. ZTV-Asphalt entlang der angrenzenden Borde und an den Aufsätzen der Straßenabläufe ist einzurechnen. Überschüssiges Material aufnehmen und beseitigen. Bis 5 m. |
| 20 | m |
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06.0030
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Gussasphaltrinne B 15 cm, über 5 m
Position wie vor, jedoch über 5 m.
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| 20 | m |
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06.0031
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Gussasphaltrinne B 30 cm, bis 5 m
Position wie vor, jedoch Gussasphaltrinne B 30 cm, bis
5 m. |
| 20 | m |
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06.0032
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Gussasphaltrinne B 30 cm, über 5 m
Position wie vor, jedoch Gussasphaltrinne B 30 cm, über
5 m. |
| 20 | m |
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Summe 06 |
ASPHALTSCHICHTEN |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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RINNEN u. BORDE
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07.0001
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Entwässerungsrinne herstellen, Pultform, Platten 30/30/10, bis 10 m
Entwässerungsrinne Betonrinnenplatten 30/30/10 cm,
Farbe grau, Kanten gefast, Rinnenbreite 30 cm, Fundament aus Beton C 20/25, Dicke 20 cm, liefern, höhen- und fluchtgerecht einbauen, vollständiges Verschlämmen der Fugen mit Zementmörtel MG III. Überschüssiger Zementmörtel ist sofort zu entfernen, damit die Rinnenflächen ohne Zementschleier sichtbar bleiben. Einschließlich Herstellung von Dehnungsfugen aus Neukautschuk-RC-Material, Dicke 10 mm, Dehnfugen alle 10 m sowie an Einbauten. Bis 10 m. |
| 50 | m |
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07.0002
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Entwässerungsrinne herstellen, Pultform, Platten 30/30/10, über 10 m
Position wie vor, jedoch über 10 m.
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| 200 | m |
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07.0003
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Entwässerungsrinne herstellen, Pultform, Platten 15/30/10, bis 10 m
Position wie vor, jedoch für Betonplatten 15/30/10 bis
10 m. |
| 50 | m |
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07.0004
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Entwässerungsrinne herstellen, Pultform, Platten 15/30/10, über 10 m
Position wie vor, jedoch für Betonplatten 15/30/10 über
10 m. |
| 65 | m |
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07.0005
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Entwässerungsrinne herstellen, Pultform, 2xPlatten 15/30/10, bis 10 m
Position wie vor, jedoch für Rinnenbreite 30 cm
bestehend aus 2x Betonplatten 15/30/10 bis 10 m. |
| 25 | m |
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07.0006
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Entwässerungsrinne herstellen, Pultform, 2xPlatten 15/30/10, über 10 m
Position wie vor, jedoch für Rinnenbreite 30 cm
bestehend aus 2x Betonplatten 15/30/10 über 10 m. |
| 25 | m |
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07.0007
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Entwässerungsrinne herstellen, Pultform Radius < 12 m, Zulage
Zulage für das Verlegen der v.g. Rinnenplatten Pultform
in Radien <12 m. Einschließlich Gehrungsschnitte zur Sicherstellung eines gleichmäßigen Fugenbildes. Die Abrechnung erfolgt nach Rinnenlänge an der Vorderkante des Bordsteines. |
| 20 | m |
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07.0008
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Entwässerungsrinne, Betonplatten schneiden, bis D 10 cm
Vorbeschriebene Rinnenplatten zur Herstellung von
Passlängen auf Passmaß trennen, mit Nassschneidgerät, Rinnendicke bis 10 cm. |
| 40 | St |
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07.0009
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Entwässerungsrinne herstellen, Muldensteine, 30/33/12, bis 5 m
Entwässerungsrinne Betonrinnenplatten 30/33/12 cm,
Farbe grau, Breite: 30 cm Dicke: 12 cm Stichmaß 2,0 cm Farbe: grau, Fundament aus Beton C 20/25, Dicke 20 cm, liefern, höhen- und fluchtgerecht einbauen, vollständiges Verschlämmen der Fugen mit Zementmörtel MG III. Überschüssiger Zementmörtel ist sofort zu entfernen, damit die Rinnenflächen ohne Zementschleier sichtbar bleiben. Einschließlich Herstellung von Dehnungsfugen aus Neukautschuk-RC-Material, Dicke 10 mm, Dehnfugen alle 10 m sowie an Einbauten. Bis 5 m. |
| 25 | m |
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07.0010
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Entwässerungsrinne herstellen, Muldensteine, 30/33/12, über 5 m
Position wie vor, jedoch über 5 m.
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| 25 | m |
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07.0011
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Rinnensystem herstellen, dreizeilig, Mulde, B 30 cm
Liefern und Verlegen von dreizeiligen Pflasterrinnen-
Elementen, mit garantierter Frost- und Tausalzbeständigkeit, erhöhtem Abrieb- und Witterungswiderstand, sowie einer Mindestvorsatzdicke von 8 mm, ansonsten Güteeigenschaften nach DIN EN 1338: Max. Differenz in der Diagonalen, Klasse: K Witterungswiderstand Klasse: D, Abriebwiderstand Klasse: I, Gleit / Rutschwiderstand: SRT = 55, Fundament aus Beton C 20/25 herstellen, Dicke Fundament mind. 20 cm, Breite: 30,9 cm Dicke: 14 cm Stichmaß 1,25 cm Farbe: grau Elemente vor dem Versetzen zur Verbesserung der Haftzugfestigkeit an der Unterseite mit Haftvermittler versehen. Fugen mit geeignetem, frost- tausalzbeständigem Fugenmörtel ausschlämmen. Einschließlich Herstellung von Dehnungsfugen aus rückstellfähigen Dehnfugeneinlagen aus PE- Polyolefinschaumstoff, Dicke 10 mm, Dehnfugen alle 5 m sowie an Einbauten. |
| 20 | m |
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07.0012
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Rinnensystem herstellen, dreizeilig, Mulde, B 50 cm
Position wie vor, jedoch für Rinnensystem B 50 cm.
Breite: 50 cm Dicke: 16 cm Stichmaß 1,5 cm Farbe: grau |
| 20 | m |
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07.0013
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Rinnensystem dreizeilig, Mulde, B 30 cm, Radienelement, Zulage
Zulage zu der Rinnenpositionen für die Lieferung und
den fachgerechten Einbau für Radienelemente im Kurvenbereich für v.g. Rinnensystem dreizeilig, Mulde, B 30,9 cm. |
| 10 | m |
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07.0014
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Rinnensystem dreizeilig, Mulde, B 50 cm, Radienelement, Zulage
Position wie vor, jedoch für Rinnensystem B 50 cm.
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| 10 | m |
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07.0015
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Rinnensystem herstellen, dreizeilig, Mulde, B 30 cm, Abschluss, Zulage
Zulage zu der Rinnenposition für die Lieferung und den
Einbau eines Abschlusssteins für v.g. Rinnensystem dreizeilig, Mulde, B 30,9 cm. |
| 10 | St |
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07.0016
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Rinnensystem herstellen, dreizeilig, Mulde, B 50 cm, Abschluss, Zulage
Position wie vor, jedoch für Rinnensystem B 50 cm.
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| 10 | St |
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07.0017
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Rinnensystem schneiden, D 14 cm
Anschlussarbeiten für vorbeschriebenes Rinnensystem,
für das Herstellen von Schnittkanten, mit Nassschneidgerät, bei allen Anpassungen, Schrägen und Rundungen. Rinnendicke bis 14 cm. |
| 10 | St |
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07.0018
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Rinnensystem schneiden, D 16 cm
Position wie vor, jedoch Rinnensystem schneiden D über
14 bis 16 cm. |
| 10 | St |
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07.0019
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Pflasterrinne herstellen, zweizeilig, 16/16/14, bis 5 m
Pflasterrinne aus Betonformsteinen 16/16/11-14,
zweizeilig, Kanten gefast, Farbe grau, Fundament aus Beton C 20/25, Dicke 20 cm, höhen- und fluchtgerecht einbauen, vollständiges Verschlämmen der Fugen mit Zementmörtel MG III. Überschüssiger Zementmörtel ist sofort zu entfernen, damit die Rinnenflächen ohne Zementschleier sichtbar bleiben. Einschließlich Herstellung von Dehnungsfugen aus Neukautschuk-RC-Material, Dicke 10 mm, Dehnfugen alle 10 m sowie an Einbauten. Bis 5 m. |
| 20 | m |
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07.0020
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Pflasterrinne herstellen, zweizeilig, 16/16/14, über 5 m
Position wie vor, jedoch über 5 m.
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| 40 | m |
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07.0021
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Pflasterrinne, zweizeilig, schneiden, bis D 14 cm
Vorbeschriebene Rinnenplatten zur Herstellung von
Passlängen auf Passmaß trennen, mit Nassschneidgerät, Rinnendicke bis 14 cm. |
| 10 | St |
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07.0022
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Entwässerungsrinne aus Natursteinen herstellen, bis 5 qm
Entwässerungsrinne aus Natursteinen,
Kopfsteinpflaster Granit 160-200/160/160 mm, ein- bis dreizeilig liefern, Fundament aus Beton C 20/25, Dicke 20 cm, höhen- und fluchtgerecht einbauen, vollständiges Verschlämmen der Fugen mit Zementmörtel MG III. Überschüssiger Zementmörtel ist sofort zu entfernen, damit die Rinnenflächen ohne Zementschleier sichtbar bleiben. Bis 5 qm. |
| 15 | qm |
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07.0023
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Entwässerungsrinne aus Natursteinen herstellen, über 5 qm
Position wie vor, jedoch über 5 qm.
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| 15 | qm |
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07.0024
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Bordstein H 15/30 liefern u. einbauen, bis 5 m
Bordstein aus Beton liefern und setzen,
DIN EN 1340, Maße DIN 483, Qualität DIT, Form H 15/30/100, Farbe grau, Fundament und Rückenstütze aus Beton C 20/25, Dicke 20 cm, höhen- und fluchtgerecht einbauen, Die Rückenstütze ist in der gesamten Höhe mindestens 15 cm dick in Schalung herzustellen, die Oberkante der Rückenstütze richtet sich nach der angrenzenden Flächenbefestigung, die Oberkante der Rückenstütze ist nach außen leicht abzuschrägen. Fugenbreite soll mit ca. 5 mm ausgebildet werden, eine Fugenverfüllung ist nicht erforderlich. Einschließlich Herstellung von Dehnungsfugen aus Neukautschuk-RC-Material, Dicke 10 mm, Dehnfugen alle 10 m sowie an Einbauten. Bis 5 m. |
| 25 | m |
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07.0025
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Bordstein H 15/30 liefern u. einbauen, bis 20 m
Position wie vor, jedoch über 5 bis 20 m.
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| 40 | m |
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07.0026
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Bordstein H 15/30 liefern u. einbauen, über 20 m
Position wie vor, jedoch über 20 m.
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| 50 | m |
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07.0027
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Bordstein R 15/22 liefern u. einbauen, bis 5 m
Bordstein aus Beton liefern und setzen,
DIN EN 1340, Maße DIN 483, Qualität DIT, Form R 15/22/100, Farbe grau, Fundament und Rückenstütze aus Beton C 20/25, Dicke 20 cm, höhen- und fluchtgerecht einbauen, Die Rückenstütze ist in der gesamten Höhe mindestens 15 cm dick in Schalung herzustellen, die Oberkante der Rückenstütze richtet sich nach der angrenzenden Flächenbefestigung, die Oberkante der Rückenstütze ist nach außen leicht abzuschrägen. Fugenbreite soll mit ca. 5 mm ausgebildet werden, eine Fugenverfüllung ist nicht erforderlich. Einschließlich Herstellung von Dehnungsfugen aus Neukautschuk-RC-Material, Dicke 10 mm, Dehnfugen alle 10 m sowie an Einbauten. Bis 5 m. |
| 30 | m |
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07.0028
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Bordstein R 15/22 liefern u. einbauen, bis 20 m
Position wie vor, jedoch über 5 bis 20 m.
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| 40 | m |
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07.0029
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Bordstein R 15/22 liefern u. einbauen, über 20 m
Position wie vor, jedoch über 20 m.
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| 50 | m |
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07.0030
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Kurvenstein Form H, R für Radien <8 m, Zulage
Kurvenstein für v.g. Bordstein,
aus Beton, Radius 0,5 m bis 8 m (Außenradius), DIN EN 1340, Maße DIN 483, Form H 15 x 30, R 15 x 22, liefern und einbauen. Zulage zu vorbeschriebener Bordsteinverlegung. |
| 20 | m |
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07.0031
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Übergangsstein Form H auf R, Zulage
Übergangs- und Absenksteine,
von Hochbord 15/30 auf Rundbord 15/22 R 5, Übergangsrichtung wahlweise links oder rechts, liefern und einbauen. Zulage zu vorbeschriebener Bordsteinverlegung. |
| 10 | St |
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07.0032
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Bordstein Form H, R, Außen-/Innenecke, Zulage
Außen-/ Innenecke für v.g. Bordstein,
aus Beton, DIN EN 1340, Maße DIN 483, Form H 15 x 30, R 15 x 22, liefern und einbauen. Zulage zu vorbeschriebener Bordsteinverlegung. |
| 4 | St |
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07.0033
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Zusätzliche Dehnungsfuge an Bord- oder Rinnenanlage herstellen, Zulage
Zulage für die Herstellung einer vom AG zusätzlich
angeordneten Dehnungsfuge in einer Bord- oder Rinnenanlage über die in der jeweiligen Grundposition bereits enthaltenen Regel- und Anschlussfugen hinaus. Rückstellfähige, wasser- und witterungsbeständige Dehnfugeneinlage, Dicke 10 mm, liefern, zuschneiden und über den vollständigen gebundenen Querschnitt der Bord- und/oder Rinnenkonstruktion einbauen. Kalkulationsgrenze je Fuge: - Rinnen- bzw. Konstruktionsbreite bis 50 cm, - gebundene Konstruktionshöhe einschließlich Fundament und Rückenstütze bis 35 cm. Fuge lot- bzw. fluchtgerecht ausbilden. Angrenzende Beton-, Mörtel- und Steinflächen sauber voneinander trennen. Erforderliches Zuschneiden und Anpassen der Fugeneinlage ist einzukalkulieren. Abrechnung je zusätzlich auf ausdrückliche Anordnung des AG hergestellter Dehnungsfuge. Abrechnungsabgrenzung: Dehnungsfugen, die nach den zugehörigen Grundpositionen bereits im Regelabstand oder an Einbauten herzustellen sind, werden nicht zusätzlich vergütet. |
| 10 | St |
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07.0034
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Betonstein H u. R schneiden
Vorbeschriebene Bordsteine zur Herstellung von
Passlängen auf Passmaß trennen, mit Nassschneidgerät, Bordsteine Form H 15/30 und R 15/22. |
| 20 | St |
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07.0035
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Bordstein T 8/30 liefern u. einbauen, bis 5 m
Bordstein aus Beton liefern und setzen,
DIN EN 1340, Maße DIN 483, Qualität DIT, Form T 8/30/100, Farbe grau, Fundament und Rückenstütze aus Beton C 20/25, Dicke 20 cm, höhen- und fluchtgerecht einbauen, Die Rückenstütze ist in der gesamten Höhe mindestens 15 cm dick in Schalung herzustellen, die Oberkante der Rückenstütze richtet sich nach der angrenzenden Flächenbefestigung, die Oberkante der Rückenstütze ist nach außen leicht abzuschrägen. Fugenbreite soll mit ca. 5 mm ausgebildet werden, eine Fugenverfüllung ist nicht erforderlich. Einschließlich Herstellung von Dehnungsfugen aus Neukautschuk-RC-Material, Dicke 10 mm, Dehnfugen alle 10 m sowie an Einbauten. Bis 5 m. |
| 25 | m |
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07.0036
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Bordstein T 8/30 liefern u. einbauen, über 5 m
Position wie vor, jedoch über 5 m.
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| 165 | m |
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07.0037
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Bordstein T 10/30 liefern u. einbauen, bis 5 m
Position wie vor, jedoch Bordstein T 10/30 bis 5 m.
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| 25 | m |
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07.0038
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Bordstein T 10/30 liefern u. einbauen, über 5 m
Position wie vor, jedoch Bordstein T 10/30 über 5 m.
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| 10 | m |
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07.0039
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Kurvenstein Form T für Radien <8 m, Zulage
Kurvenstein für v.g. Bordstein,
aus Beton, Radius 0,5 m bis 8 m (Außenradius), DIN EN 1340, Maße DIN 483, Form T 8-10 x 30, liefern und einbauen. Zulage zu vorbeschriebener Bordsteinverlegung. |
| 20 | m |
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07.0040
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Rasenkantenstein 5/30 liefern u. einbauen, bis 5 m
Bordstein aus Beton liefern und setzen,
DIN EN 1340, Maße DIN 483, Qualität DIT, Form Rasenkantenstein 5/30, Farbe grau, Fundament und Rückenstütze aus Beton C 20/25, Dicke 20 cm, höhen- und fluchtgerecht einbauen, Die Rückenstütze ist in der gesamten Höhe mindestens 15 cm dick in Schalung herzustellen, die Oberkante der Rückenstütze richtet sich nach der angrenzenden Flächenbefestigung, die Oberkante der Rückenstütze ist nach außen leicht abzuschrägen. Fugenbreite soll mit ca. 5 mm ausgebildet werden, eine Fugenverfüllung ist nicht erforderlich. Einschließlich Herstellung von Dehnungsfugen aus Neukautschuk-RC-Material, Dicke 10 mm, Dehnfugen alle 10 m sowie an Einbauten. Bis 5 m. |
| 20 | m |
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07.0041
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Rasenkantenstein 5/30 liefern u. einbauen, über 5 m
Position wie vor, jedoch über 5 m.
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| 20 | m |
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07.0042
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Kurvenstein Rasenkantenstein für Radien, Zulage
Kurvenstein für v.g. Bordstein,
aus Beton, Radius 0,25 und 0,5 m, DIN EN 1340, Maße DIN 483, Form Rasenkantenstein liefern und einbauen. Zulage zu vorbeschriebener Bordsteinverlegung. |
| 10 | m |
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07.0043
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Betonstein T u. Rasenkantenstein schneiden
Vorbeschriebene Bordsteine zur Herstellung von
Passlängen auf Passmaß trennen, mit Nassschneidgerät, Bordsteine Form T 8-10/30. |
| 15 | St |
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07.0044
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Rampenstein 50/50/15-20 liefern u. einbauen
Rampenstein aus Beton liefern und setzen,
DIN EN 1340, Maße DIN 483, Qualität DIT, Format 50/50/15-20, Farbe weiß, Weißvorsatz, Fundament und Rückenstütze aus Beton C 20/25, Dicke 20 cm, höhen- und fluchtgerecht einbauen, Die Rückenstütze ist in der gesamten Höhe mindestens 15 cm dick in Schalung herzustellen, die Oberkante der Rückenstütze richtet sich nach der angrenzenden Flächenbefestigung, die Oberkante der Rückenstütze ist nach außen leicht abzuschrägen. Fugenbreite soll mit ca. 5 mm ausgebildet werden, eine Fugenverfüllung ist nicht erforderlich. |
| 10 | m |
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07.0045
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Bordstein Querungsstelle liefern u. einbauen, Mittelstück 0-3, weiß
Bordsteine aus Beton liefern und setzen,
DIN EN 1340, Maße DIN 483, Qualität DIT, für Barrierefreie Querungshilfe nach DIN 18040-3 für eine getrennte Überquerungsstelle, Nullabsenkung Mittelstück 0-3, Querungsbereich Mobilitätsbehinderte Farbe weiß, Weißvorsatz, Länge: 50 cm, Breite: 30 cm, Höhe: 17-20 cm, Vorstand 0 cm zum Fahrbahnrand, Witterungswiderstand Klasse: D, Festigkeit Klasse: U, Abriebwiderstand Klasse: I, Oberfläche rutschhemmend R12 (SRT > 60), Beton 30/45, XF4 Bordsteine auf ein mind. 20 cm dickes Fundament mit einer mind. 15 cm dicken beidseitigen Rückenstütze aus Beton C 20/25 versetzen, Rückenstütze in Schalung herstellen, abgeschrägt bis 12 cm unter Oberkante Bordstein, Stoßfugen, ca. 5 mm breit, anordnen. Die DIN 18318 ist zu beachten. Das ausgewählte Produkt ist zu bemustern und bedarf der Zustimmung des AG. |
| 8 | St |
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07.0046
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Bordstein Querungsstelle liefern u. einbauen, Nullabsenkung 0-3-3,weiß
Position wie vor, jedoch Übergangsstein Nullabsenkung
0-3-3, Farbe: weiß, Weißvorsatz, Länge: 50 cm, Breite: 30 cm, Höhe: 17-20-20 cm, Vorstand 0-3 cm zum Fahrbahnrand, auf Fase 2, Übergangsrichtung wahlweise links oder rechts. |
| 8 | St |
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07.0047
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Bordstein Querungsstelle liefern u. einbauen, Nullabsenkung 0-3-6,weiß
Position wie vor, jedoch Übergangsstein Nullabsenkung
0-3-6, Farbe: weiß, Weißvorsatz, Länge: 50 cm, Breite: 30 cm, Höhe: 17-20-23 cm, Vorstand 0-6 cm zum Fahrbahnrand, auf Fase 2, Übergangsrichtung wahlweise links oder rechts. |
| 8 | St |
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07.0048
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Bordstein Querungsstelle liefern u. einbauen, Nullabsenkung 0-3-6, R5
Position wie vor, jedoch Übergangsstein Nullabsenkung
0-3-6 R5, Farbe: weiß, Weißvorsatz, Länge: 50 cm, Breite: 30 cm, Höhe: 17-20-23 cm, Vorstand 0-6 cm zum Fahrbahnrand, auf R5, Übergangsrichtung wahlweise links oder rechts. |
| 8 | St |
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07.0049
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Bordstein Querungsstelle liefern u. einbauen, Einfahrtstein, weiß
Position wie vor, jedoch Einfahrtstein,
Einbauhöhe +3 bzw. +6 cm, Querungsbereich Sehbehinderte, Farbe: weiß, Weißvorsatz, Länge: 50 cm, Breite: 30 cm, Höhe: 18 cm, Vorstand 3 bzw. 6 cm zum Fahrbahnrand, mit Fase 2. |
| 8 | St |
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07.0050
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Bordstein Querungsstelle liefern u. einbauen, Einfahrtstein, R5
Position wie vor, jedoch Einfahrtstein R5,
Farbe: weiß, Weißvorsatz, Länge: 50 cm, Breite: 30 cm, Höhe: 18 cm, Vorstand 3 bzw. 6 cm zum Fahrbahnrand, mit R5. Übergangsrichtung wahlweise links oder rechts. |
| 8 | St |
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07.0051
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Kurvensteine Querungsstelle liefern u. einbauen, Radien < 19 m, Zulage
Kurvenstein für Bordstein Querungshilfe liefern und
setzen, aus Beton, DIN EN 1340, Maße DIN 483, Radius 0,5 m bis 19 m, Verwendung von Viertel- und Polygonalsteinen für Mittelstück 0-3 und Einfahrtstein, liefern und fachgerecht einbauen. Zulage zu vorbeschriebener Bordsteinverlegung Querungshilfe Mittelstück 0-3 und Einfahrtstein. |
| 8 | m |
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07.0052
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Bordstein Querungsstelle schneiden
Vorbeschriebene Bordsteine für die Querungsstelle zur
Herstellung von Passlängen auf Passmaß trennen, mit Nassschneidger??t. |
| 8 | St |
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07.0053
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Spezialadapter R 15x22 liefern u. einbauen, Fase 2, grau
Bordsteine aus Beton liefern und setzen,
DIN EN 1340, Maße DIN 483, Qualität DIT Spezialadapter links/rechts zum Rundbordstein 15/20 Fase 2, Farbe grau, Übergang Barrierefreie Querungshilfe zum Rundbordstein Übergangsrichtung wahlweise links oder rechts, Länge: 50 cm, Breite: 15 cm, Witterungswiderstand Klasse: D, Festigkeit Klasse: U, Abriebwiderstand Klasse: I, Gleit / Rutschwiderstand: SRT = 55, Bordsteine auf ein mind. 20 cm dickes Fundament mit einer mind.15 cm dicken beidseitigen Rückenstütze aus Beton versetzen, Rückenstütze in Schalung herstellen, abgeschrägt bis 10 cm unter Oberkante Bordstein, Druckfestigkeit Beton von Fundament, Rückenstütze am fertigen Bauteil: mind. 20 N/mm², Stoßfugen, ca. 5 mm breit, anordnen. Die DIN 18318 ist zu beachten. |
| 8 | St |
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07.0054
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Spezialadapter R 15x22 gekippt einbauen, Zulage
Bordstein Beton Spezialadapter R 15x22, Fase 2, grau,
Übergang Nullabsenkung 0-3-6 auf Rundbord 15x22, gekippt einbauen, einschl. Stirnseiten nachschneiden, Übergangsrichtung wahlweise links oder rechts. Zulage zum vorbeschriebenen Spezialadapter. |
| 8 | St |
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07.0055
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Sonderbordstein, Buseinstiegsbord ausbauen, wieder versetzen
Sonderbordstein aus Beton,
Einstiegbords für Haltestellen, L = 100 cm, innerhalb vorhandener Bordanlage ausbauen, Unterbeton und Rückenstütze aus Beton aufnehmen, auszubauenden Bordstein und angrenzende Bordsteine gegen Beschädigungen schützen, ausgebauten Bordstein säubern und zum Wiedereinbau lagern, einschl. Erdarbeiten, Herstellung Arbeitsraum, Bord nach Ausführung von Leitungsbauarbeiten wieder versetzen, Herstellung Rückenstütze aus Beton C 20/25, 15 cm breit, Unterbeton C 20/25, 20 cm dick, gem. DIN 18318, Wiedereinbau Schotter/Boden, standfest Verdichten. Anfallende Stoffe beseitigen (inkl. Kippgebühr). |
| 2 | St |
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07.0056
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Mini L-Winkelstein 40/40/22 liefern u. einbauen
Mini L-Winkelstein aus Beton liefern und setzen,
für Einfassungen und Stabilisierungen ohne besondere Anforderungen, Abmessungen 40/40/22 cm, ohne Bewehrung, Farbe grau, Fundament und Rückenstütze aus Beton C 20/25, Dicke 20 cm, höhen- und fluchtgerecht einbauen, Die Rückenstütze ist in der gesamten Höhe mindestens 15 cm dick in Schalung herzustellen, die Oberkante der Rückenstütze ist nach außen leicht abzuschrägen. Bauhöhe: 40 cm Fußbreite: 22 cm Baulänge: 40 cm. |
| 20 | m |
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07.0057
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Blockstufen liefern u. einbauen, 100/30/15, grau
Liefern und Verlegen von Betonblockstufen mit
garantierter Frost- und Tausalzbeständigkeit von 5 Jahren, ansonsten Güteeigenschaften nach DIN EN 13198, Blockstufen lot- und fluchtgerecht unter Berücksichtigung der angegebenen Höhenpunkte verlegen. Die Stufen werden in ein Mörtelbett aus drainagefähigem Mörtel, Dicke 3 - 5 cm, der Mörtelgruppe III (ausblühungsfrei, frostbeständig) zwängungsfrei auf ein vorab hergestelltes, Betonfundament aus C 16/20, Dicke ca. 20 cm, mit Eigengefälle versetzt. Unterseite der Stufen im Bereich der Mörtelstreifen mit Haftbrücke versehen. Verlegung mit Lagerfuge, 0,5 bis 1 cm breit sowie mit 0,5 cm breiten Stoßfugen. DIN 18333 ist zu beachten. Einschl. Herstellung Fundament und Schalung. Die Stufen werden mit einem Gefälle versetzt. Das Gefälle muss zu einer zielsicheren Entwässerung beitragen. Stufe: Länge: 100 cm Breite: 30 cm Höhe: 15 cm Farbe: grau |
| 10 | m |
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Summe 07 |
RINNEN u. BORDE |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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PLATTEN u. PFLASTER
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Pflasterarbeiten
Liefern und Verlegen von Betonpflastersteinen mit garantierter Frost- und Tausalzbeständigkeit, ansonsten Güteeigenschaften nach DIN EN 1338 bzw. DIN EN 1339 und TL Pflaster-StB. Die Lieferung beinhaltet sämtliche Materialien für den Belag (Normalsteine und Formsteine (Rand- und Abschlusssteine), wie z.B. Bischofsmützen, die Bettung sowie Fugen(Kammer-) füllung. Schneidarbeiten (Nassschneidgerät, falls nicht anders vereinbart) an Kanten, Bordsteinen, Rundungen, Aussparungen etc. sind so auszuführen, dass keine Steine kleiner als 1/2-Stein verlegt werden müssen. Die Absteckung der Bordsteine und sonst. Randbegrenzungen ist soweit möglich auf das Pflastermaß abzustimmen. In Kurvenbereichen und/oder vor Schrägen und gebogenen Bordsteinverläufen ist Pflasterverlegung in Bändern einzukalkulieren. Die DIN 18318, das Merkblatt für Flächenbefestigung mit Pflaster- und Plattenbelägen und die Einbauempfehlungen des Herstellers sind zu beachten. Die Steine sind entsprechend dem beschriebenen Verlegemuster, falls nicht anders beschrieben oder in den Verlegevorschriften der Hersteller vorgeschrieben, auf einer Bettung aus Edelbrechsand-Splitt-Gemisch der Körnung 0-5 mm, Korngrößenverteilung Gu, in 4 cm Stärke (verdichteter Zustand) und mit einer Fugenbreite von 3- 5 mm zu verlegen, unverzüglich mit Edelbrechsand der Körnung 0/4 mm einzusanden und abzurütteln. Bettungs- und Fugenmaterial abgestimmt auf Filterstabilität mit den darunter liegenden Schichten, ohne Kalkanteile. Fugenmaterial trocken einkehren, Pflaster abrütteln, anschließend Pflaster nochmals mit Fugenmaterial einschlämmen, Fuge vollständig schließen. Abrütteln mit einem geeigneten Plattenrüttler vom Rand her, Pflaster durch zus. Neoprenplatte schützen. Schneiden von Pflaster und Borden darf nur durch Nassschnitt erfolgen. In die Pflasterpositionen ist einmaliges Nachsanden der Flächen nach Abnahme auf Anforderung des AG, innerhalb des jeweiligen Gewährleistungszeitraums eines Einzelauftrags, einzukalkulieren. |
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08.0001
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Gehwegplatten 30/30/6 liefern u. verlegen, bis 5 qm
Gehwegplatten aus Beton,
Format 30/30/6, Farbe grau, liefern, höhen- und fluchtgerecht, in ein Mörtelbett von 5 cm Stärke, der Mörtelgruppe III verlegen, Fugenbreite 3-5 mm, vollständiges Verschlämmen der Fugen mit Zementmörtel MG III. Überschüssiger Zementmörtel ist sofort zu entfernen, damit die Pflasterfläche ohne Zementschleier sichtbar bleibt. Bis 5 qm. |
| 20 | qm |
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08.0002
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Gehwegplatten 30/30/6 liefern u. verlegen, über 5 qm
Position wie vor, jedoch über 5 qm.
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| 125 | qm |
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08.0003
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Gehwegplatten schneiden
Vorbeschriebene Gehwegplatten schneiden,
mit Nassschneidgerät. |
| 20 | m |
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08.0004
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Betonverbundsteinpflaster liefern u. verlegen, bis D 10 cm, bis 5 qm
Pflasterdecke gemäß ZTV Pflaster-StB 20,
aus Pflastersteinen aus Beton, nach DIN EN 1338, Betonrechteck-Pflaster 20/10 cm, Doppel-T, Dicke bis 10 cm, gefast (Mikrofase), aus Beton mit erhöhter Frost- und Tausalzwiderstandsfähigkeit, erhöhtem Abrieb- und Witterungswiderstand, max. Differenzen K, Witterungswiderstand Klasse: D, Abriebwiderstand Klasse: I Oberfläche durchgefärbt, Farbe: grau liefern und höhen- und fluchtgerecht auf Bettung 0/5 (Sand-Splitt-Gemisch aus gebrochenem Naturstein), 4 cm stark (verdichtet), im Reihen-, Ellenbogen- oder Fischgrätverband gemäß ZTV Pflaster-StB 20 verlegen und abrütteln. Einzurechnen ist. dass entlang der Bordsteine ein Läuferstein zu verlegen ist. DAs Beischneiden an diesen Läuferstein ist einzurechnen. Das Angleichen an Armaturen, Schrägen, Kanten und Rundungen wird durch Nassschnitt hergestellt und wird in separater Position vergütet. Die Fugen sind vollständig mit Fugenmaterial 0/3 (Edelbrechsand) zuerst einzukehren und anschließend einzuschlämmen. Überschüssiges Fugenmaterial ist zu entfernen. Einschließlich Lieferung Bettung und Anfangs-/Endstein für Doppel-T-Pflaster. Bis 5 qm. |
| 15 | qm |
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08.0005
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Betonverbundsteinpflaster liefern u. verlegen, bis D 10 cm, bis 25 qm
Position wie vor, jedoch über 5 qm bis 25 qm.
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| 75 | qm |
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08.0006
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Betonverbundsteinpflaster liefern u. verlegen, bis D 10 cm, über 25 qm
Position wie vor, jedoch über 25 qm.
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| 500 | qm |
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08.0007
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Betonverbundsteinpflaster, Läuferband, Zulage
Zulage für die Herstellung eines zusätzlichen
einzeiligen Läuferbandes im Bereich von Pflasterschnitten oder auf Anordnung des AG, soweit dieses nicht bereits nach der Grundposition herzustellen ist. Betonverbundsteinpflaster, Dicke bis 10 cm, als einzeiliges Läuferband im Bereich von Pflasterschnitten und dergleichen verlegen. Als Zulage zur Pflasterposition. |
| 110 | m |
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08.0008
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Betonverbundsteinpflaster, Farbe rot, Zulage
Zulage für Pflasterfarbe "rot" zu v.g.
Betonverbundsteinpflaster Positionen. |
| 16 | qm |
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08.0009
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Betonverbundsteinpflaster, Farbe weiß, Zulage
Zulage für Pflasterfarbe "weiß" zu v.g.
Betonverbundsteinpflaster Positionen. |
| 16 | qm |
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08.0010
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Betonverbundsteinpflaster Tegula-Tec-System 10 liefern u. verlegen
Pflasterdecke gemäß ZTV Pflaster-StB 20,
aus Pflastersteinen aus Beton, nach DIN EN 1338, Tegula-Tec-System 10, Dicke 10 cm, ohne Fase, Farbe: herbstwald, anthrazit, liefern und höhen- und fluchtgerecht auf Bettung 0/5 (Sand-Splitt-Gemisch aus gebrochenem Naturstein), 4 cm stark (verdichtet), gemäß ZTV Pflaster-StB 20 verlegen und abrütteln. Die Fugen sind vollständig mit Fugenmaterial 0/3 (Edelbrechsand) zuerst einzukehren und anschließend einzuschlämmen. Überschüssiges Fugenmaterial ist zu entfernen. Einschließlich Bettung und Anfangs-/Endstein. |
| 30 | qm |
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08.0011
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Betonverbundsteinpflaster Pasand liefern u. verlegen
Pflasterdecke gemäß ZTV Pflaster-StB 20,
aus Pflastersteinen aus Beton, nach DIN EN 1338, Pasand, Dicke bis 10 cm, Farbe: weiß, granit, liefern und höhen- und fluchtgerecht auf Bettung 0/5 (Sand-Splitt-Gemisch aus gebrochenem Naturstein), 4 cm stark (verdichtet), gemäß ZTV Pflaster-StB 20 verlegen und abrütteln. Die Fugen sind vollständig mit Fugenmaterial 0/3 (Edelbrechsand) zuerst einzukehren und anschließend einzuschlämmen. Überschüssiges Fugenmaterial ist zu entfernen. Einschließlich Bettung. |
| 30 | qm |
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08.0012
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Pflasterkante herstellen, bis D 10 cm
Anschlussarbeiten für vorbeschriebene Pflasterdecken,
für das Herstellen von Schnittkanten, mit Nassschneidgerät, bei allen Anpassungen, Schrägen und Rundungen. Pflasterdicke bis 10 cm. |
| 120 | m |
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08.0013
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Hydranten-Pflastersatz liefern u. verlegen, bis D 10 cm
Hydranten-Pflastersatz zur passgerechten Umpflasterung
von Hydrantenabdeckungen liefern und höhen- und fluchtgerecht verlegen. Farbe: grau, Format: 58/58/10, 8-teilig, Modell "Taria". Der Pflastersatz ist mit den geraden Außenkanten so anzulegen, dass diese höhen- und fluchtgerecht zu den Pflasterzeilen der anzuschließenden Pflasterfläche liegen. |
| 5 | St |
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08.0014
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Straßenkappen-Pflastersatz liefern u. verlegen, bis D 10 cm
Position wie vor, jedoch Straßenkappen-Pflastersatz zur
passgerechten Umpflasterung von Schieberkappen (12 bzw. 19 cm) liefern und höhen- und fluchtgerecht verlegen. Farbe: grau, Format: 30/30/10, 8-teilig, Modell "Taria". Einschließlich Bettung. |
| 10 | St |
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08.0015
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Schachtdeckel-Pflastersatz liefern u. verlegen, bis D 10 cm
Position wie vor, jedoch Schachtdeckel-Pflastersatz zur
passgerechten Umpflasterung von Schachtabdeckungen (LW 625 mm) liefern und höhen- und fluchtgerecht verlegen. Farbe: grau, Format: 30/30/10, 8-teilig, Modell "Taria". Einschließlich Bettung. |
| 10 | St |
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08.0016
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Pflastersatz, Farbe, Zulage
Zulage für Farbe zu v.g. Pflastersätzenpositionen.
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| 7 | St |
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08.0017
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Rasengittersteine 60/40/12 liefern u. verlegen
Rasengittersteine aus Beton,
Format 60/40 cm, Stärke 12 cm, Farbe grau, liefern und höhen- und fluchtgerecht auf Bettung 0/5 (Sand-Splitt-Gemisch aus gebrochenem Naturstein), 4 cm stark (verdichtet), verlegen und abrütteln. Für die Verfüllung der Gitterwaben ist gesiebter Oberboden zu liefern (gesonderte Pos.) und die Waben sind komplett zu verfüllen. Einschließlich Lieferung Bettung. |
| 170 | qm |
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08.0018
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Rasengittersteine schneiden, D 12 cm
Anschlussarbeiten für vorbeschriebene Rasengittersteine
für das Herstellen von Schnittkanten, mit Nassschneidgerät, bei allen Anpassungen, Schrägen und Rundungen. Steindicke 12 cm. |
| 25 | m |
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08.0019
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Kleinpflaster, Mosaik, liefern u. einbauen
Kleinpflaster aus Naturstein,
Mosaikpflaster aus Granit, farblich passend zum vorbeschriebenen Betonsteinpflaster, Format bis 40 / 40 / 40 mm liefern, und in Flächen, z.B. Zwickeln und Reststreifen, in Mörtelbett C 20/25, 4-6 cm stark, höhen- und fluchtgerecht einbauen, vollständiges Verschlämmen der Fugen mit Zementmörtel MG III. Überschüssiger Zementmörtel ist sofort zu entfernen, damit die Pflasterfläche ohne Zementschleier sichtbar bleibt. Mindestabrechnungsmenge sind 0,5 qm. |
| 15 | qm |
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08.0020
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Großpflaster, Kopfstein, liefern u. einbauen, bis 5 qm
Großpflaster aus Naturstein,
Kopfsteinpflaster aus Granit, farblich passend zum vorbeschriebenen Betonsteinpflaster, Format bis 160-200/160/160 mm liefern, in Fundament aus Beton C 20/25, 20 cm stark, höhen- und fluchtgerecht einbauen, vollständiges Verschlämmen der Fugen mit Zementmörtel MG III. Überschüssiger Zementmörtel ist sofort zu entfernen, damit die Pflasterfläche ohne Zementschleier sichtbar bleibt. Bis 5 qm. |
| 12 | qm |
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08.0021
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Großpflaster, Kopfstein, liefern u. einbauen, über 5 qm
Position wie vor, jedoch über 5 qm.
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| 15 | qm |
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Bodenindikatoren
Die Bodenindikatoren (Rippen- und Noppenplatten) sind nach DIN mit ihrer Basis bündig zur OK des Umgebungsbelags einzubauen (= talbündige Verlegung). Die Bodenindikatoren können daher nicht gemeinsam mit dem angrenzenden Pflaster verlegt und abgerüttelt werden. Die Bodenindikatoren werden nach dem Abrütteln der Pflasterfläche talbündig eingelegt. In einem ersten Arbeitsgang sind "glatte Platten" der Größe 30x30x8 cm, zu verlegen, um die Pflasterfläche abrütteln zu können. In einem 2. Arbeitsgang sind die "glatten Platten" im Leitstreifen aufzunehmen, die Bettung ist anzupassen und die Rillenplatten sind mit "Überstand" zu verlegen. Dieser Mehraufwand ist in die Pos. einzukalkulieren. Das ausgewählte Produkt ist zu bemustern und bedarf der Zustimmung des AG. |
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08.0022
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Blindenleitstreifen Rippenplatten liefern u. einbauen, 30x30, weiß
Blindenleitstreifen Rippenplatten 30x30, weiß,
Leiteinrichtung für Blinde und Sehbehinderte nach DIN 32984, aus Faserbeton, gem. DIN EN 1338, Oberfläche Trapez-Rippenprofil, Achsabstand der Rippen ca. 38 mm, Breite der Rippen 9,5 mm, Höhe der Rippen 4,5 mm, Format 30 x 30 x 8 cm, Farbe weiß durchgefärbt, in Gehwegen, liefern und höhen- und fluchtgerecht auf Bettung 0/5 (Sand-Splitt-Gemisch aus gebrochenem Naturstein), Belag mit Edelbrechsand einschlämmen, überschüssigen Sand entfernen, Abrütteln mit Rüttlern mit Gummischürze. Verlegung als Feld bis Größe 60 cm x 200 cm. Abrechnung nach verlegter Fläche. |
| 20 | qm |
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08.0023
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Auffindestreifen Noppenplatten orthogonal od. diagonal 30x30, weiß
Auffindestreifen aus Noppenplatten 30x30, weiß,
Leiteinrichtung für Blinde und Sehbehinderte nach DIN 32984 in der für den Auftrag maßgebenden Fassung, aus Noppenplatten aus Faserbeton, gem. DIN EN 1338, Oberfläche Noppenstruktur symmetrisch, orthogonale oder diagonale Noppenanordnung nach Vorgabe des AG, Abstand der Scheitelpunkte orthogonal = 50 mm, Noppenhöhe 4,5 mm, Noppendurchmesser im Tal = 25 mm, Format 30 x 30 x 8 cm, Farbe weiß durchgefärbt, in Gehwegen und Mittelinseln, liefern und höhen- und fluchtgerecht auf Bettung 0/5 (Sand-Splitt-Gemisch aus gebrochenem Naturstein), Belag mit Edelbrechsand einschlämmen, überschüssigen Sand entfernen, Abrütteln mit Rüttlern mit Gummischürze. Verlegung als Feld bis Größe 90 cm x 90 cm oder als Einzel- bzw. Doppelband. Abrechnung nach verlegter Fläche. |
| 10 | qm |
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08.0024
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Kontraststreifen Begleitplatten 30x30, anthrazit
Leiteinrichtung für Blinde und Sehbehinderte,
nach DIN 32984 in der für den Auftrag maßgebenden Fassung, Begleitplatte aus Faserbeton, gem. DIN EN 1338, Oberfläche glatt, Format 30 x 30 x 8 cm, Farbe: anthrazit, Pflastersteine mit Vorsatzschicht aus Basalt, Hartgesteinedelsplitt, anthrazit, wassergestrahlt, mit umlaufender Fase und Abstandhaltern, der Leuchtdichtekontrast muss gemäß DIN 32975, 4.2.2 größer 0,4 sein, in Gehwegen und Mittelinseln, liefern und höhen- und fluchtgerecht auf Bettung 0/5 (Sand-Splitt-Gemisch aus gebrochenem Naturstein), Belag mit Edelbrechsand einschlämmen, überschüssigen Sand entfernen, Abrütteln mit Rüttlern mit Gummischürze. Verlegung als Einzelband. Abrechnung nach verlegter Fläche. |
| 20 | qm |
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08.0025
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Betonplatten 30x30 schneiden
Vorbeschriebene Betonplatten zur Herstellung von
Passstücken trennen, mit Nassschneidgerät. |
| 20 | St |
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08.0026
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Jägerzaun liefern u. einbauen
Jägerzaun aus Holz,
kesseldruckimprägniert, einschl. Pfosten, Zaunhöhe bis 1 m, liefern und einbauen einschl. Befestigungsmaterialien und Fundament. |
| 10 | m |
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Summe 08 |
PLATTEN u. PFLASTER |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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STRASSENEINBAUTEN
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09.0001
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Schieber- u. Hydrantenkappe ausbauen u. seitl. lagern
Vorhandene Schieber- und Hydrantenkappe,
freilegen und ausbauen, inkl. Ausgleichsring, und Fundamente, ca. 40 x 40 x 30 cm, reinigen und auf Funktionsfähigkeit prüfen, defekte Schieber- und Hydrantenkappe aussortieren (Entsorgung über gesonderte Pos.), Schieber- und Hydrantenkappe innerhalb der Baustelle lagern. Die Stadtwerke Dreieich sind über die Freilegung zu informieren. Für defekte Kappen ist Ersatz bei den Stadtwerken Dreieich anzufordern und abzuholen. Anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Aufbruch und Wiederherstellung des Oberbaus erfolgt über die entsprechenden Positionen dieses LV. |
| 20 | St |
|
09.0002
|
Schieber- u. Hydrantenkappe seitl. gelagert, entsorgen
Schieber- u. Hydrantenkappe,
seitlich gelagert und ausgebaut, aufnehmen, laden und Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 10 | St |
|
09.0003
|
Schieber- u. Hydrantenkappe seitl. gelagert, versetzen
Schieber- und Hydrantenkappe, seitlich gelagert oder
als Ersatz durch die Stadtwerke Dreieich bereitgestellt, aufnehmen und auf planmäßige Höhe setzen, inkl. Betontragplatte. |
| 10 | St |
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09.0004
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Schachtabdeckung ausbauen u. seitl. lagern
Vorhandene Schachtabdeckung inkl. Rahmen,
LW 625 bis LW 800, bis Kl. D, Gusseisen o. BEGU, freilegen und ausbauen, ev. inkl. Ausgleichsringe, defekte Abdeckungen und Schmutzfänger aussortieren (Entsorgung über gesonderte Pos.), Abdeckungen und Schmutzfänger säubern und innerhalb der Baustelle lagern, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Aufbruch und Wiederherstellung des Oberbaus erfolgt über die entsprechenden Positionen dieses LV. |
| 25 | St |
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09.0005
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Schachtabdeckung seitl. gelagert, entsorgen
Schachtabdeckung inkl. Rahmen,
LW 625 bis LW 800, bis Kl. D, Gusseisen o. BEGU, seitlich gelagert und ausgebaut, aufnehmen, laden und Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 13 | St |
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09.0006
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Auflagering seitl. gelagert, entsorgen
Betonauflagering LW 625,
Höhe 60-100 mm, seitlich gelagert und ausgebaut, aufnehmen, laden und Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 34 | St |
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09.0007
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Auflagering liefern u. einbauen, Höhe 60 mm
Betonauflagering nach DIN 4034, Teil 1,
lichter Durchmesser = 625 mm, verschiebesicher, mit beidseitigem Falz liefern und einbauen, Fugen mit geeignetem zementgebundenem Mörtel für Entwässerungssysteme nach DIN 19573 in der für den Auftrag maßgebenden Fassung füllen. Ringhöhe = 60 mm. |
| 20 | St |
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09.0008
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Auflagering liefern u. einbauen, Höhe 80 mm
Position wie vor, jedoch Höhe 80 mm.
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| 15 | St |
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09.0009
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Auflagering liefern u. einbauen, Höhe 100 mm
Position wie vor, jedoch Höhe 100 mm.
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| 10 | St |
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09.0010
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Auflagering liefern u. einbauen, Zulage
Zulage für LW 800 zu v.g. Positionen.
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| 5 | St |
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09.0011
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Schachtabdeckung seitl. gelagert, versetzen
Schachtabdeckung inkl. Rahmen,
LW 625 bis LW 800, bis Kl. D, Gusseisen o. BEGU, seitlich gelagert, aufnehmen, auflegen und entsprechend Bauablauf Zug um Zug bis auf planmäßige Höhe setzen. Fugen mit geeignetem zementgebundenem Mörtel für Entwässerungssysteme nach DIN 19573 in der für den Auftrag maßgebenden Fassung füllen. Füllung glattstreichen. Anschlüsse als Fuge herstellen. |
| 12 | St |
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09.0012
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Schachtabdeckung BEGU liefern u. einbauen, LW 625, D 400
Schachtabdeckung BEGU LW 625,
liefern u. einbauen, Klasse D 400, entsprechend DIN EN 124-2 und DIN 1229, lichte Weite Ø 605 mm, Bauhöhe 160 mm, ohne Scharnier, mit BEGU-Deckel DIN 19584-2, rund, mit Lüftungsöffnungen, Lüftungsquerschnitt ca. 180 cm², mit einbau- und fahrtrichtungsunabhängiger rutschfester Oberfläche, BEGU-Rahmen, hochziehbar, rund, mit integrierter Aufnahme für Einstiegshilfe entsprechend DIN 19572, mit 4 Taschen zum Einhängen eines Schmutzfängers nach DIN 1221, mit formschlüssig gesicherter dämpfender Einlage, Nut für Einlage mechanisch bearbeitet, kompatibel zu Deckel DIN 19584, BEGU-Deckel aus Gusseisen mit Betonfüllung gemäß DIN 19584-2, Auflagefläche mechanisch bearbeitet. |
| 10 | St |
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09.0013
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Schachtabdeckung BEGU liefern u. einbauen, LW 625, D 400, einwalzbar
Schachtabdeckung BEGU LW 625, einwalzbar,
liefern u. einbauen, Klasse D 400, entsprechend DIN EN 124-2 und DIN 1229, lichte Weite Ø 605 mm, Bauhöhe 170-230 mm, ohne Scharnier, mit BEGU-Deckel DIN 19584-2, rund, mit Lüftungsöffnungen, Lüftungsquerschnitt ca. 180 cm², zum oberflächenbündigen Einbau in bituminöse Fahrbahnbeläge, Rahmen aus Gusseisen, mit winkelförmigem Querschnitt, mit eckigem Flanschrand, hochziehbar, rund, mit integrierter Aufnahme für Einstiegshilfe entsprechend DIN 19572, mit 4 Taschen zum Einhängen eines Schmutzfängers nach DIN 1221, mit formschlüssig gesicherter dämpfender Einlage, Nut für Einlage mechanisch bearbeitet, kompatibel zu Deckel DIN 19584, mit metallischem Adapterring BEGU-Deckel aus Gusseisen mit Betonfüllung gemäß DIN19584-2, Auflagefläche mechanisch bearbeitet. |
| 5 | St |
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09.0014
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Schachtabdeckung BEGU liefern u. einbauen, LW 800, D 400, einwalzbar
Position wie vor, jedoch LW 800 Klasse D 400.
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| 3 | St |
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09.0015
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Schmutzfänger ersetzen
Schmutzfänger nach DIN 1221, verzinkt, Form F,
schwere Ausführung mit Rundstahlträger, passend für die Schachtabdeckungen DN 625 mm der bestehenden Schächte, liefern und in die Schächte fachgerecht einsetzen. Kaputte Schmutzfänger aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 20 | St |
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09.0016
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Aufsatz Straßenablauf 300x500 o. 500x500 ausbauen u. seitl. lagern
Vorhandenen Aufsatz für Straßenablauf,
300x500 oder 500x500, Pult- oder Rinnenform, Gusseisen, freilegen und ausbauen, ev. obersten Ausgleichsring. Defekte Aufsätze aussortieren (Entsorgung über gesonderte Pos.); defekte Schlammeimer aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Aufsatz und Schlammeimer säubern und innerhalb der Baustelle lagern, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Aufbruch und Wiederherstellung des Oberbaus erfolgt über die entsprechenden Positionen dieses LV. |
| 25 | St |
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09.0017
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Aufsatz Straßenablauf 300x500 o. 500x500, seitl. gelagert, entsorgen
Aufsatz für Straßenablauf,
300x500 oder 500x500, Pult- oder Rinnenform, Gusseisen, und ev. obersten Ausgleichsring, seitlich gelagert und ausgebaut, aufnehmen, laden und Verwertung nach Wahl des AN zuführen. |
| 15 | St |
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09.0018
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Aufsatz Straßenablauf 300x500 o. 500x500, seitl. gelagert, versetzen
Aufsatz für Straßenablauf,
300x500 o. 500x500, Pult- oder Rinnenform, seitlich gelagert, aufnehmen, auflegen und entsprechend Bauablauf Zug um Zug bis auf planmäßige Höhe setzen. Fugen mit geeignetem zementgebundenem Mörtel für Entwässerungssysteme nach DIN 19573 in der für den Auftrag maßgebenden Fassung füllen. Füllung glattstreichen. Anschlüsse als Fuge herstellen. |
| 10 | St |
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09.0019
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Straßenablauf Bodenteil Beton, 300x500 o. 500x500
Bodenteil für Straßenablauf aus Beton,
300x500 oder 500x500, ohne Schlammraum, DIN 4052, Typ 1a mit KG-Einsatz, liefern und auf Betonauflager, Mindestdicke 20 cm, setzen. Ablauf an Leitung anschließen. |
| 15 | St |
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09.0020
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Straßenablauf Zwischenteil Beton, 300x500 o. 500x500
Zwischenteil für Straßenablauf aus Beton,
300x500 oder 500x500, DIN 4052, Typ 6a oder 6b, liefern und einbauen. |
| 15 | St |
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09.0021
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Straßenablauf Schaft Beton, 300x500 o. 500x500
Schaft für Straßenablauf aus Beton,
300x500 oder 500x500, DIN 4052, Typ 5c oder 5d, liefern und einbauen. |
| 15 | St |
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09.0022
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Straßenablauf Schaftkonus Beton, 300x500
Schaftkonus für Straßenablauf aus Beton,
300x500, ohne Schlammraum, DIN 4052, Typ 11, liefern und einbauen. |
| 15 | St |
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09.0023
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Auflagering liefern u. einbauen
Betonauflageringe nach DIN 4052,
für Aufsatz für Straßenablauf, 300x500 oder 500x500, Typ 10a oder 10b Höhe: 60 mm, liefern und einbauen. |
| 15 | St |
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09.0024
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Eimer Straßenablauf 300x500 liefern u. einsetzen, lang
Eimer DIN 4052 für Straßenablauf,
Form C3, Bauhöhe 575 mm, Stahl verzinkt oder Kunststoff nach Vorgabe AG , liefern und einbauen. |
| 5 | St |
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09.0025
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Eimer Straßenablauf 300x500 liefern u. einsetzen, kurz
Position wie vor, jedoch Form D1, Bauhöhe 325 mm.
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| 5 | St |
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09.0026
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Eimer Straßenablauf 500x500 liefern u. einsetzen, lang
Eimer DIN 4052 für Straßenablauf,
Form A4, Bauhöhe 600 mm, Stahl verzinkt oder Kunststoff nach Vorgabe AG, liefern und einbauen. |
| 5 | St |
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09.0027
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Eimer Straßenablauf 500x500 liefern u. einsetzen, kurz
Position wie vor, jedoch Form B1, Bauhöhe 250 mm.
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| 5 | St |
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09.0028
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Aufsatz Straßenablauf 300/500 liefern u. einbauen, Pultform
Aufsatz für Straßenablauf DIN 4052,
Roste aus Gusseisen, Rahmen mit Eimerauflage, Klasse D 400 DIN EN 124-2 und DIN 1229, Maße L/B 300/500 mm, pultförmig, mit Einlage, geeignet in Straßen, liefern, höhengerecht in Fundament aus Beton C 20/25, mindestens 20 cm stark, setzen, mit umlaufender Schürze zum bauseitigen Einbau in Betonbettung, mit schraubloser verkehrssicherer Arretierung, Bauhöhe 100 mm. Einlaufquerschnitt ca. 667 cm². |
| 10 | St |
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09.0029
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Aufsatz Straßenablauf D 400 L/B 500/500 mm, Pultform
Position wie vor, jedoch L/B 500/500 mm,
Bauhöhe 150 mm, Einlaufquerschnitt ca. 1125 cm². |
| 10 | St |
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09.0030
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Aufsatz Straßenablauf D 400 L/B 300/500 mm, Rinnenform
Aufsatz für Straßenablauf DIN 4052,
Roste aus Gusseisen, Rahmen mit Eimerauflage, Klasse D 400 DIN EN 124-2 und DIN 1229, Maße L/B 300/500 mm, rinnenförmig, mit Einlage, geeignet in Straßen, liefern, höhengerecht in Fundament aus Beton C 12/15, mindestens 20 cm stark, setzen, mit umlaufender Schürze zum bauseitigen Einbau in Betonbettung, mit schraubloser verkehrssicherer Arretierung, Bauhöhe 125 mm, Stichmaß 15 mm, Einlaufquerschnitt ca. 650 cm². |
| 5 | St |
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09.0031
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Aufsatz Straßenablauf D 400 L/B 500/500 mm, Rinnenform
Position wie vor, jedoch L/B 500/500 mm,
Bauhöhe 175 mm, Stichmaß 25 mm, Einlaufquerschnitt ca. 1113 cm². |
| 5 | St |
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09.0032
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Entwässerungsrinne NW 100 liefern u. einbauen
Entwässerungsrinne NW 100,
für Niederschlagswasser, entsprechend DIN EN 1433 und DIN 19580, für Entwässerung von Fahrbahnflächen, wasserdicht gemäß IKT Prüfsiegel D01059, mit integrierter EPDM-Dichtung am Rinnenstoß, aus frost- und tausalzbeständigem Polymerbeton, mit integriertem Kantenschutz aus verzinktem Stahl, mit schraubloser Sicherheitsarretierung, mit Endstirnwand, mit verschraubtem Rost, Gusseisen, gemäß DIN EN 1433 und DIN 19580. Nennweite 10,0 cm, Baubreite 13,5 cm, Baulänge 100,0 cm, Bauhöhe 15,0 cm bis 20,0 cm mit Sohlengefälle 0,5 % als Eigengefälle in der Rinnensohle, mit fließoptimiertem V-Querschnitt, mit Ausnehmungen an der Außenwand zur Verankerung im Fundamentbeton, liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers höhengerecht in Fundament aus Beton C 20/25, mindestens 20 cm stark, setzen. |
| 10 | m |
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09.0033
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Entwässerungsrinne NW 150 liefern u. einbauen
Position wie vor, jedoch NW 150.
Nennweite 15,0 cm, Baubreite 18,5 cm, Baulänge 100,0 cm, Bauhöhe 21,0 cm bis 26,0 cm mit Sohlengefälle 0,5 % als |
| 6 | m |
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09.0034
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Einlaufkasten NW 100 liefern u. einbauen, Zulage
Einlaufkasten zur v.g. Entwässerungsrinne NW 100,
aus frost- und tausalzbeständigem Polymerbeton, mit integriertem Kantenschutz aus Stahl verzinkt, mit schraubloser Arretierung, Nennweite: 10 cm Baulänge 50,0 cm, Baubreite 13,5 cm, Bauhöhe 45,0 cm, mit Lippenlabyrinthdichtung aus NBR für waagerechten wasserdichten Rohranschluss DN/OD 160, mit Schlammeimer aus Kunststoff PP, mit einer beigepackten Stirnwand zum wasserdichten Verschließen einer Stirnseite, wenn der Einlaufkasten am Ende des Rinnenstranges positioniert ist, mit Montageanleitung, mit Abdeckung wie Rinnen der Hauptposition, liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers einbauen. Als Zulage zu v.g. Entwässerungsrinne. |
| 3 | St |
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09.0035
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Einlaufkasten NW 150 liefern u. einbauen, Zulage
Position wie vor, jedoch Einlaufkasten NW 150.
Nennweite: 15 cm Baulänge 50,0 cm, Baubreite 18,5 cm, Bauhöhe 66,0 cm. |
| 2 | St |
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09.0036
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Lichtschachtabdeckung ausbauen u. seitl. lagern
Vorhandenen Abdeckung für Lichtschacht,
inkl. Rahmen, freilegen und ausbauen, Abdeckung und Rahmen säubern und innerhalb der Baustelle lagern, anfallendes Aufbruchmaterial aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Aufbruch und Wiederherstellung des Oberbaus erfolgt über die entsprechenden Positionen dieses LV. |
| 5 | St |
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09.0037
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Lichtschachtabdeckung seitl. gelagert, versetzen
Abdeckung für Lichtschacht,
inkl. Rahmen, seitlich gelagert, aufnehmen, auflegen und auf planmäßige Höhe setzen. |
| 5 | St |
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Summe 09 |
STRASSENEINBAUTEN |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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ROHRE u. SCHÄCHTE
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Entwässerungskanalarbeiten
Schachtfertigteile aus Beton Schachtfertigteile aus Beton, Stahlfaserbeton oder Stahlbeton müssen DIN EN 1917 in Verbindung mit DIN 4034-1 und DIN 4034-101 sowie den einschlägigen FBS- Qualitätsrichtlinien in der für den Auftrag maßgebenden Fassung entsprechen. Der Nachweis der FBS-Qualität ist auf Anforderung vorzulegen. Muffenverbindungen und Dichtungen sind entsprechend den einschlägigen Normen und Herstellervorgaben auszuführen. Steigeinrichtungen müssen den einschlägigen DIN-/DIN- EN-Normen sowie der DGUV Regel 103-008 entsprechen. Die Höhen der Schachtteile sind grundsätzlich so zu bestellen, dass jeweils noch zwei Auflageringe beim Versetzen der Schächte zum Höhenausgleich eingebaut werden können. Für Rohre und Formstücke aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton gelten DIN EN 1916 und DIN V 1201 in der für den Auftrag maßgebenden Fassung. Verlegung Generell zu beachten sind DIN EN 1610, DWA-A 139 sowie die Einbaurichtlinien der Hersteller. Für die Herstellung der Anschlussleitungen, zusätzlich DIN EN 752. Stutzen für spätere Anschlüsse sind durch Verschlussdeckel wasserdicht zu verschließen, einzumessen und über der Abdeckung zu markieren. Während der Bauzeit sind die offenen Rohrenden gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Erde zu sichern Leitungsprüfung Die Prüfung der Dichtheit der Rohrleitungen einschließlich der Anschlüsse, Schächte und Inspektionsöffnungen erfolgt nach DIN EN 1610 Abschnitt 13 und 14 sowie nach den zusätzlichen Festlegungen des Arbeitsblattes DWA-A 139. Bei Druckprüfungen, Befahrungen und sämtlichen weiteren Leistungen, die der Prüfung, Überwachung und dem Nachweis der Eignung dienen, sind der Bauüberwachung am Untersuchungstag Baustellenprotokolle mit einer Übersicht zu den Untersuchungsergebnissen zu übergeben. Ein vollständiger Bericht zu jedem Vorgang ist der Bauüberwachung spätestens 10 Arbeitstage nach Abschluss der Probenahme, Versuchsdurchführung, Prüfung, etc. in schriftlicher Form vorzulegen. Bei verspätetem Eingang von Nachweisen und Berichten behält sich der AG vor, eigene Untersuchungen auf Kosten des AN durchzuführen. Untersuchungsberichte sind vom AN vor Weitergabe an die Bauüberwachung des AG auf die Übereinstimmung mit den geforderten Anforderungen hin zu überprüfen. Eventuelle Abweichungen sind der Bauüberwachung umgehend mitzuteilen. Anbohren von Entwässerungsleitungen Für das Einbaupersonal ist auf Verlangen der Bauüberwachung die erforderliche Fachkenntnis zum Einbau des Anschlusssystems nachzuweisen, z.B. in Form von Belegen über Baustellenanweisungen oder Schulungen des Herstellers. Die Kanalrohrhauptleitung ist im Bereich oberhalb des Kämpfers anzubohren. Ein Aufstemmen ist untersagt. Die angegebenen Bohrlochtoleranzen sind einzuhalten. Fehlerhafte Bohrkronen (Unwucht) dürfen nicht verwendet werden. Das angebohrte Kanalrohr darf durch den Bohrvorgang nicht beschädigt werden (z.B. dürfen keine Dübel zur Befestigung des Bohrgeräts eingebracht werden). Das Bohrgerät ist mit geeigneten Mitteln zu fixieren. Eine "Freihand-Kernbohrung" ist untersagt. Die Beseitigung aller durch Bohrung und Einbau verursachten Schäden gehen zu Lasten des ANs. Beim Einbau des Anschlusssystems ist die Montageanleitung des Herstellers zu beachten. Die Verfüllung der Baugrube darf erst erfolgen, wenn der Einbau des Anschlusssystems vom zuständigen Mitarbeiter des Unternehmens bzw. AGs abgenommen worden ist. Das zur Dokumentation notwendige Einmessen der Stutzen ist vom AN vorzunehmen. Muffenverbindungen Bei Rohren mit Muffenverbindung ist sicherzustellen, dass das Zusammenziehen, bzw. Zusammenschieben der Rohre nach den Vorgaben (Verlegeanleitung) des Rohrherstellers erfolgt. Abrechnung In die Einheitspreise der Formstücke, Rohre und Schachtfertigteile sind das Liefern und das Einbauen einzurechnen. Das Ablängen bzw. Schneiden der neu zu liefernden Kunststoffrohre ist in den Rohr- und Formstückpositionen enthalten. Schnitte an vorhandenen Bestandsrohren werden ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Rohrschnittpositionen vergütet. Einbau von Doppel- oder Überschiebmuffen nur in Absprache mit der Bauüberwachung. Verschnitt von Rohren ist generell einzurechnen. Dem AN wird keinesfalls gestattet, Doppelmuffen allein für die Weiterverwendung von Reststücken zu verwenden. |
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Schächte
Die Anschlussmuffe (Schachtfutter, Einbindering) der Schachtunterteile, muss jeweils so ausgebildet sein, dass keine Höhenversätze im Übergangsbereich zwischen Rohr und Schachtgerinne entsteht. Steigbügel müssen den Anforderungen nach DGUV Regel 103-008 "Sicherheitsregeln für Steigeisen und Steigeisengänge" genügen. Sohlunterschiede zw. Zu- und Ablaufleitungen bis 20 cm innerhalb eines Schachtunterteils sowie die Fertigung gekrümmter Gerinne sind einzurechnen. Die Höhen der Schachtteile sind grundsätzlich so zu bestellen, dass jeweils noch zwei Auflageringe beim Versetzen der Schächte zum Höhenausgleich eingebaut werden können. |
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Anschlussleitungen
Anschlussleitungen sind geradlinig, rechtwinklig und auf dem kürzesten Weg von dem Entwässerungskanal zum Gebäude, Straßenablauf, Kastenrinne, o.ä. zu führen. Generell zu beachten sind DIN EN 1610, DIN EN 752 und die Einbaurichtlinien der Hersteller. |
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Vorbemerkungen
Stutzen für spätere Anschlüsse sind durch Verschlussdeckel wasserdicht zu verschließen, einzumessen und über der Abdeckung zu markieren. Während der Bauzeit sind die offenen Rohrenden gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Erde zu sichern. |
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Steinzeugrohre
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10.0001
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Steinzeug-Rohr DN 100 bis DN 200 N liefern u. verlegen
Steinzeug-Rohr DN 100 bis DN 200,
Tragfähigkeitsklasse: 34 (N), Steckmuffe: L, Verbindungssystem: F, liefern und verlegen. |
| 20 | m |
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10.0002
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Steinzeug-Rohr DN 250 bis DN 350 N liefern u. verlegen
Steinzeug-Rohr DN 250 bis DN 350,
Tragfähigkeitsklasse: 40 (N), Steckmuffe: S, Verbindungssystem: C, liefern und verlegen. |
| 20 | m |
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10.0003
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Steinzeug-Rohr DN 400 bis DN 500 N liefern u. verlegen
Steinzeug-Rohr DN 400 bis DN 500,
Tragfähigkeitsklasse: 64 (N), Steckmuffe: S, Verbindungssystem: C, liefern und verlegen. |
| 5 | m |
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10.0004
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Steinzeug-Passstück DN 100 bis DN 200 liefern u. verlegen, Zulage
Steinzeug-Passstück DN 100 bis DN 200,
Die Position beinhaltet das Ablängen auf das erforderliche Maß inkl. Verschnitt. Die Schnittflächen sind zu entgraten. Zulage zur Rohrverlegeposition. |
| 5 | St |
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10.0005
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Steinzeug-Passstück DN 250 bis DN 350 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DN 250 bis DN 350.
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| 5 | St |
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10.0006
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Steinzeug-Passstück DN 400 bis DN 500 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DN 400 bis DN 500.
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| 5 | St |
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10.0007
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Steinzeug-Rohrschnitt DN 100 bis DN 200 im Graben
Steinzeug-Rohrschnitt DN 100 bis DN 200 im Graben.
Vorhandenes Rohr innerhalb des Grabens fachgerecht auf die erforderliche Länge abzulängen und zu entgraten. |
| 5 | St |
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10.0008
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Steinzeug-Rohrschnitt DN 250 bis DN 350 im Graben
Position wie vor, jedoch DN 250 bis DN 350.
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| 5 | St |
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10.0009
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Steinzeug-Rohrschnitt DN 400 bis DN 500 im Graben
Position wie vor, jedoch DN 400 bis DN 500.
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| 5 | St |
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10.0010
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Steinzeug-Gelenkstück DN 100 bis DN 200 liefern u. verlegen, Zulage
Steinzeug-Gelenkstück DN 100 bis DN 200,
Tragfähigkeitsklasse: 34 (N), Steckmuffe: L, Verbindungssystem: F, Zulage Rohrverlegeposition. |
| 5 | St |
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10.0011
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Steinzeug-Gelenkstück DN 250 bis DN 350 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DN 250 bis DN 350.
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| 5 | St |
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10.0012
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Steinzeug-Gelenkstück DN 400 bis DN 500 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DN 400 bis DN 500.
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| 5 | St |
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10.0013
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Steinzeug-Bögen DN 100 bis DN 200 liefern u. verlegen, Zulage
Steinzeug-Bögen DN 100 bis DN200,
Grad 15/30/45, Tragfähigkeitsklasse: 34 (N), Steckmuffe: L, Verbindungssystem: F, Zulage Rohrverlegeposition. |
| 10 | St |
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10.0014
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Steinzeug-Bögen DN 250 bis DN 350 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DN 250 bis DN 350.
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| 5 | St |
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10.0015
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Reparatur-Abzweig DN 150/150/45 liefern u. verlegen, Zulage
Reparatur-Abzweig DN 150/150/45 Grad,
Tragfähigkeitsklasse: 32/34 (N), Steckmuffe: L, Verbindungssystem: F, Zulage zur Rohrverlegeposition. |
| 3 | St |
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10.0016
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Reparatur-Abzweig DN 200/150/45 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DN 200/150/45.
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| 3 | St |
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10.0017
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Reparatur-Abzweig DN 250/150/45 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DN 250/150/45.
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| 10 | St |
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10.0018
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Reparatur-Abzweig DN 300/150/45 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DN 300/150/45.
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| 3 | St |
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10.0019
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Stz.-Übergangsstück DN 100 bis DN 200 liefern u. verlegen, Zulage
Steinzeug-Übergangsstück
DN 100/125, DN 125/150, DN 150/200, Tragfähigkeitsklasse: 34/34 (N), Steckmuffe: L, Verbindungssystem: F, Zulage Rohrverlegeposition. |
| 3 | St |
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10.0020
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Stz.-Verschlussteller DN 100 bis DN 200 liefern u. verlegen, Zulage
Steinzeug-Verschlussteller DN 100 bis DN 200,
Tragfähigkeitsklasse: 34 (N), Steckmuffe: L, Verbindungssystem: F, Zulage Rohrverlegeposition. |
| 5 | St |
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10.0021
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Stz.-Verschlussteller DN 250 bis DN 350 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DN 250 bis DN 350.
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| 3 | St |
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10.0022
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Stz.-Verschlussteller DN 400 bis DN 500 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DN 400 bis DN 500.
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| 3 | St |
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10.0023
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Pass-Ring DN 150 bis DN 250 für Stz.-Muffenrohre liefern u. einbauen
Passring DN 150 bis DN 250 als Dichtung eines
abgelängten Steinzeugrohres für die Übergänge Stz- Spitzende auf Muffen anderer Rohrmaterialien. |
| 10 | St |
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10.0024
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Pass-Ring DN 300 bis DN 500 für Stz.-Muffenrohre liefern u. einbauen
Position wie vor, jedoch DN 300 bis DN 500.
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| 8 | St |
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10.0025
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Manschettendichtung für Stz DN 100 bis DN 200 liefern u. einbauen
Manschettendichtung Typ 2B für Stz DN 100 bis DN 200
(N), mit äußerem Edelstahlstützkörper mit Spannschlössern für die Verbindung von glatten Rohrenden von Steinzeugrohren liefern und einbauen. |
| 10 | St |
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10.0026
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Manschettendichtung für Stz DN 250 bis DN 350 liefern u. einbauen
Position wie vor, jedoch DN 250 bis DN 350.
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| 10 | St |
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10.0027
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Manschettendichtung für Stz DN 400 bis DN 500 liefern u. einbauen
Position wie vor, jedoch DN 400 bis DN 500.
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| 5 | St |
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10.0028
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BI-Adapter DN 250 bis DN 350 liefern u. einbauen
BI-Adapter bzw. gleichwertiges Übergangssystem für die
wasserdichte Verbindung von Bestandsrohren mit innen kreisrundem Querschnitt und nicht bzw. nur eingeschränkt für eine Außenkupplung geeigneter Außengeometrie liefern und fachgerecht einbauen. Für Rohrnennweiten DN 250 bis DN 350. Einschließlich erforderlicher Dichtungen, Spann- und Befestigungselemente sowie aller für die vollständige und dauerhaft dichte Verbindung erforderlichen Systembauteile u. Spezialgleitmittel. Anschluss an das weiterführende Rohr einschließlich erforderlicher geeigneter Rohrkupplung (VPC- Rohrkupplung). Anpassung an vorhandene Rohrwerkstoffe und Außendurchmesser ist einzurechnen. Farbe: silbergrau/schwarz, Einbau nach Herstellervorgaben. |
| 3 | St |
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10.0029
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BI-Adapter DN 400 bis DN 500 liefern u. einbauen
Position wie vor, jedoch DN 400 bis DN 500.
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| 3 | St |
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PP-Rohre
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10.0030
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PP-Rohr DA 110, SN12, liefern u. verlegen
Vollwand-Kanalrohr DA 110,
Rohre nach DIN EN 1852 mit Doppelsteckmuffe und formschlüssig fixierten Dichtungen aus EPDM nach DIN EN 681-1, Ringsteifigkeit mind. 12 kN/qm, Farbe: Orange, durchgehend eingefärbt, liefern und verlegen. |
| 25 | m |
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10.0031
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PP-Rohr DA 160, SN12, liefern u. verlegen
Position wie vor, jedoch DA 160.
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| 180 | m |
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10.0032
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PP-Rohr DA 200, SN12, liefern u. verlegen
Position wie vor, jedoch DA 200.
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| 10 | m |
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10.0033
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PP-Rohr DA 250 bis DA 315, SN12, liefern u. verlegen
Position wie vor, jedoch DA 250 bis DA 315.
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| 10 | m |
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10.0034
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PP-Passstück DA 110, PP, liefern u. verlegen, Zulage
Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von
Passstücken DA 110, Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung, Nachgewiesene Ringsteifigkeit mindestens 12 kN/qm. Passstück auf der Baustelle schneiden, Schnitt rechtwinklig zur Rohrachse, Schnittkanten nach Angaben des Rohrherstellers anfasen, Schnittgut geht in Besitz des AN über. |
| 10 | St |
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10.0035
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PP-Passstück DA 160, PP, liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DA 160.
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| 20 | St |
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10.0036
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PP-Passstück DA 200, PP, liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DA 200.
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| 3 | St |
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10.0037
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PP-Passstück DA 250 bis DA 315, PP, liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DA 250 bis DA 315.
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| 3 | St |
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10.0038
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PP-Rohrschnitt DA 110 im Graben
PP-Rohrschnitt DA 110 im Graben.
Vorhandenes Bestandsrohr innerhalb des Grabens fachgerecht auf die erforderliche Länge abzulängen und zu entgraten. |
| 10 | St |
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10.0039
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PP-Rohrschnitt DA 160 im Graben
Position wie vor, jedoch DA 160.
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| 12 | St |
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10.0040
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PP-Rohrschnitt DA 200 im Graben
Position wie vor, jedoch DA 200.
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| 3 | St |
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10.0041
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PP-Rohrschnitt DA 250 bis DA 315 im Graben
Position wie vor, jedoch DA 250 bis DA 315.
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| 3 | St |
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10.0042
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PP-Bogen DA 110,15-30 Grad, liefern u. verlegen, Zulage
Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von
Bögen DA 110. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mindestens 12 kN/qm. Abwinklung 15, 30 Grad. |
| 20 | St |
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10.0043
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PP-Bogen DA 160,15-30 Grad, liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DA 160.
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| 80 | St |
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10.0044
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PP-Bogen DA 200,15-30 Grad, liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DA 200.
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| 5 | St |
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10.0045
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PP-Überschiebmuffe DA 110, liefern u. verlegen, Zulage
Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von
Überschiebmuffen DA 110. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung. Überschiebmuffe für nachträglich einzubauende Rohrleitungsstücke und Abzweige. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mindestens 12 kN/qm. |
| 10 | St |
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10.0046
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PP-Überschiebmuffe DA 160, liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DA 160.
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| 20 | St |
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10.0047
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PP-Überschiebmuffe DA 200, liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DA 200.
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| 5 | St |
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10.0048
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PP-Abzweig DA 110/110/45 liefern u. verlegen, Zulage
Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von
Abzweigen DA 110/110. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mindestens 12 kN/qm. Einfachabzweig: 45 Grad. |
| 5 | St |
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10.0049
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PP-Abzweig DA 160/110/45 bis DN 160/160/45 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DA 160/110/45 bis DN 160/160/
45. |
| 10 | St |
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10.0050
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PP-Abzweig DA 200/160/45 bis DN 200/200/45 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DA 200/160/45 bis DN 200/200/
45. |
| 5 | St |
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10.0051
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PP-Übergangsrohr DA 160/110 liefern u. verlegen, Zulage
Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von
Übergangsrohren DA 160/110. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mindestens 12 kN/qm. |
| 5 | St |
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10.0052
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PP-Übergangsrohr DA 200/160 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DA 200/160.
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| 3 | St |
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10.0053
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PP-Muffenstopfen DA 110 liefern u. verlegen, Zulage
Liefern und Einbauen von polymeren Muffenstopfen als
Rohrverschluss DA 110. |
| 5 | St |
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10.0054
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PP-Muffenstopfen DA 160 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DA 160.
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| 10 | St |
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10.0055
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PP-Muffenstopfen DA 200 liefern u. verlegen, Zulage
Position wie vor, jedoch DA 200.
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| 5 | St |
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10.0056
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Übergang Steinzeugrohr DN 100 auf PP-Rohrmuffe DA 110, Zulage
Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von
Übergangsstücken (KGUS) Steinzeug DN 100 auf PP DN/OD 110 nach DIN EN 1852-1. Übergangsstück zur Verbindung eines Steinzeugrohrspitzendes DN 100 auf eine Kunststoffrohrmuffe DN/OD 110. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mindestens 12 kN/qm. |
| 5 | St |
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10.0057
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Übergang Steinzeugrohr DN 150 auf PP-Rohrmuffe DA 160, Zulage
Position wie vor, jedoch Übergang Steinzeugrohr DN 150
auf PP DN/OD 160. |
| 20 | St |
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10.0058
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Übergang Steinzeugrohr DN 200 auf PP-Rohrmuffe DA 200, Zulage
Position wie vor, jedoch Übergang Steinzeugrohr DN 200
auf PP DN/OD 200. |
| 5 | St |
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10.0059
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Übergang PP-Rohr DA 110 auf Steinzeugrohrmuffe DN 100, Zulage
Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von
Übergangsstücken (KGUSM) PP-Rohr DA110 auf Steinzeugrohrmuffe DN 100, Übergangsstück zur Verbindung eines Kunststoffrohrspitzendes nach DIN EN 1852-1 mit einer Steinzeugmuffe DN 100 Typ L. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mindestens 12 kN/qm. |
| 20 | St |
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10.0060
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Übergang PP-Rohr DA 160 auf Steinzeugrohrmuffe DN 150, Zulage
Position wie vor, jedoch Übergang PP-Rohr DA 160 auf
Steinzeugrohrmuffe DN 150. |
| 15 | St |
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10.0061
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Übergang PP-Rohr DA 200 auf Steinzeugrohrmuffe DN 200, Zulage
Position wie vor, jedoch Übergang PP-Rohr DA 200 auf
Steinzeugrohrmuffe DN 200. |
| 5 | St |
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10.0062
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Vorh. Rohr DN 100-250 ausbauen, anpassen, wieder einbauen
Vorhandene, im Zuge der Bauarbeiten freigelegte und zur
Wiederverwendung bestimmte Rohrleitung DN 100 bis DN 250 aus Steinzeug, Beton oder Kunststoff vorsichtig aus der vorhandenen Lage lösen und ausbauen. Rohrleitung reinigen, auf äußerlich erkennbare Schäden und Wiederverwendbarkeit prüfen und innerhalb der Einsatzstelle fachgerecht zwischenlagern. Vorhandene Rohrleitung entsprechend der neuen Anschluss- und Höhenlage anpassen und wieder einbauen. Erforderliche Passschnitte am Bestandsrohr einschließlich fachgerechter Bearbeitung der Schnittflächen sind einzurechnen. Rohrleitung höhen-, flucht- und gefällegerecht wieder verlegen und anschlussfertig ausrichten. Werden vor oder während des Ausbaus Schäden festgestellt, die eine Wiederverwendung ausschließen, ist der AG vor dem weiteren Einbau zu informieren. Neue Rohre, Formstücke, Übergangs- und Kupplungsstücke sind nicht Bestandteil dieser Position und werden über die entsprechenden Positionen des LV vergütet. Erdarbeiten, Verbau, Wasserhaltung, Rohrbettung und Leitungszone werden ebenfalls gesondert vergütet. Abrechnung nach tatsächlich ausgebauter, angepasster und wieder eingebauter Rohrlänge |
| 5 | m |
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10.0063
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Vorh. Rohr DN >250-600 ausbauen, anpassen, wieder einbauen
Position wie vor, jedoch vorhandene Rohrleitung über DN
250 bis DN 600. |
| 10 | m |
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10.0064
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Kernbohrung d 200 mm für Sattelstück am Hauptkanal herstellen
Anschluss mittels Kernbohrgerät (Bohrung Ø 200 mm) am
Hauptkanal für Sattelstück. |
| 15 | St |
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10.0065
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Kernbohrung d 250 mm für Sattelstück am Hauptkanal herstellen
Position wie vor, jedoch Bohrung Ø 250 mm.
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| 5 | St |
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10.0066
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Sattelstück DN/OD 160/90° mit Kugelgelenk, KG an Beton, Stb, Stz
Sattelstück DN/OD 160/90 Grad,
aus Polypropylen mit integriertem Kugelgelenk liefern und einbauen. Sattelanschluss- und Rohranschlussdichtung aus säuren- und laugenbeständigem EPDM. Anschlussleitung im Kugelgelenk allseitig zwischen 0 und 7,5° (gesamt 15°) stufenlos abwinkelbar. Sattelanschlussdichtung zusätzlich mit innenliegender Lippendichtung und Quelldichtung zur Bohrlochlaibung aus thermoplastischem Elastomer zur möglichen Kompensation von Bohrlochunregelmäßigkeiten. Schraubkrone mit Anschlagring zur definierten Einbautiefe in Dichtung und Hauptrohr. Sattelstück mit bauaufsichtlicher Zulassung zum seitlichen Anschluss von glattwandigen Kanalrohren DN/ OD 160 an Beton-, Stahlbeton- oder Steinzeugrohre. |
| 10 | St |
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10.0067
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Sattelstück DN/OD 200/90° mit Kugelgelenk, KG an Beton, Stb, Stz
Position wie vor, jedoch DN/OD 200/90 Grad,
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| 5 | St |
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10.0068
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Anschlusssystem DN 160/90° an glattwandige Rohre DN/OD 200-400
Anschlusssystem DN/OD 160/90° zum seitlichen Anschluss
an glattwandige Kunststoffrohre DN/OD 200 bis 400 liefern und fachgerecht einbauen, einschließlich aller erforderlichen Dichtungs- und Befestigungselemente. |
| 3 | St |
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10.0069
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Liner-Anschluss-Stutzen DN 160/162 für Hauptrohre DN 200-300
Liner-Anschluss Stutzen DN/OD 160/162,
für Hauptrohrnennweiten DN 200 bis DN 300, mit eingezogenem GFK- oder Nadelfilz Schlauchliner, liefern und einbauen, Farbe: grau/beige (RAL7037/RAL1015). Technische Eigenschaften: Material: Polyvinylchlorid (PVC-U), stufenlos abwinkelbar 0°-11°, mit einer angeformten Muffe, inkl. Einbauanleitung, Gleitmittel, Reiniger und 2-K Dichtmasse. Erstellung eines "Montagefensters" in der Altrohrwandung mit einem Winkelschleifer mit passender Trennscheibe (Durchmesser je nach Wandung 115 oder 125 mm) und Anschlagscheibe, oder einem Trennschneider mit einem Tiefenanschlag als Schnitttiefenbegrenzung zu verwenden, der Liner darf keinesfalls an- oder durchgeschnitten werden. Einschließlich Bohrung am Liner mit einer GFK-Bohrkrone (162 mm mit Zentrierstift) und der entsprechenden Zentrierschablone. |
| 3 | St |
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10.0070
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Liner-Anschluss-Stutzen DN 160/200 für Hauptrohre DN 400-1500
Position wie vor, jedoch Liner-Anschluss-Stutzen DN
160/200 für Hauptrohre DN 400-1500. |
| 3 | St |
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10.0071
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Drainageleitung DN 100 bis DN 125
Drainageleitung DN 100 bis DN 125 inkl. aller Form- und
Verbindungsstücke liefern und fachgerecht an Kanal oder Schacht anschließen, im Leitungsgraben auslegen und mit Rollkies 16/32 allseitig min. 15 cm ummanteln. |
| 25 | m |
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Schachtbauwerke
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10.0072
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Bauseitiges Schachtunterteil bis DN 1200 transportieren u. versetzen
Schachtunterteil des AG, DN 1000 bis DN 1200,
als Stahlbetonfertigteil gemäß DIN EN 1917 mit DIN 4034-1 und FBS-Qualitätsrichtlinie Teil 2, auf Lager des AG aufnehmen, im Stadtgebiet Dreieich zur Baustelle transportieren und auf einer vom AN herzustellenden, ausgehärteten Lastenverteilungsplatte aus Beton C 12/15, Mindeststärke 10 cm höhen- und fluchtgereicht aufstellen. |
| 3 | St |
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10.0073
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Betonschachtring SR-M 1000x500 liefern u. versetzen
Schachtring SR-M DN 1000x500,
als Stahlbetonfertigteil gemäß DIN EN 1917 mit DIN 4034-1 und FBS-Qualitätsrichtlinie Teil 2, mit eingebauten Dicht- und Lastübertragungselementen, liefern und versetzen. |
| 3 | St |
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10.0074
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Betonschachtring SR-M 1000x750 liefern u. versetzen
Position wie vor, jedoch SR-M 1000x750.
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| 3 | St |
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10.0075
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Betonschachtring SR-M 1000x1000 liefern u. versetzen
Position wie vor, jedoch SR-M 1000x1000.
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| 3 | St |
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10.0076
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Betonschachthals SH-M 1000/625x350 liefern u. versetzen
Schachtring SH-M DN 1000/625x350 ,
als Stahlbetonfertigteil gemäß DIN EN 1917 mit DIN 4034-1 und FBS-Qualitätsrichtlinie Teil 2, mit eingebauten Dicht- und Lastübertragungselementen, liefern und versetzen. |
| 3 | St |
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10.0077
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Betonschachthals SH-M 1000/625x600 liefern u. versetzen
Position wie vor, jedoch SH-M 1000/625x600.
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| 3 | St |
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10.0078
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Betonschachthals SH-M 1000/800x350 liefern u. versetzen
Position wie vor, jedoch SH-M 1000/800x350.
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| 3 | St |
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10.0079
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Betonschachthals SH-M 1000/800x600 liefern u. versetzen
Position wie vor, jedoch SH-M 1000/800x600.
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| 3 | St |
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10.0080
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Fugenmörtel in der Schachtsohle erneuern
Losen Fugenmörtel in der Schachtsohle in Schächten
auskratzen und mit Spezialmörtel für den Abwasserbereich neu verfugen. Die Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers sind zu beachten. Hauptkanal/ Gerinne: DN 200 bis DN 600, LW Schacht: DN 1000-DN 1500, Einstieg: mind. 625 mm, Tiefe bis 4,00 m. |
| 5 | qm |
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10.0081
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Kanalklinker erneuern
Untergrund mittels Hochdruck reinigen,
abwasserbeständige Kanalklinker nach DIN 4051-1 (alle Formate) in kunstharzgebundenen Mörtel verlegen und mit sulfatbeständigem Mörtel verfugen. Sanierungsmaßnahme in einem Schacht. |
| 10 | St |
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10.0082
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Gerinne (K) aus Voll-Kanalklinker herstellen
Gerinne (K) aus Voll-Kanalklinker herstellen,
mit bis zu 2 Zuläufen, 1 Ablauf, Auftrittsgefälle: 1:20, das Gerinne ist bis zum Scheitel Abgangsrohr (bis DN 600) hochzuziehen. Für die Ausrollung und Podestabdeckung ist Kanalklinker (NF K DIN 4051) zu verwenden. Für die Podestabdeckung Klinkerplatten Vorderkante mit Kopfrundung, rot. Die Sichtflächen sind glatt zu verstreichen. Der verwendete Beton / Estrich muss HS-beständig sein. Einkalkulieren ist: - die Wasserhaltung mit Mittel nach Wahl des AN für den Zeitraum der Umänderung, - nach Beendigung der Arbeiten (Feierabend, Wochenenden und Feiertags) hat die Überleitung in einem geschlossen Rohr zu erfolgen. Der Querschnitt darf dabei nur unwesentlich eingeschränkt werden, - bei dem Einsatz von Blasen sind die eingestauten Kanäle regelmäßig auf Rückstau zu prüfen. Wenn nichts anderes angeordnet wird, ist bei einem Aufstau von mehr als 1 m über den Rohrscheitel das Abwasser abzupumpen. - sämtliche Erschwernisse, - der Beton für die Unterbettung. Abgerechnet wird die innere Aufsichtsfläche (Projektionsfläche) des Bauwerkes. |
| 5 | qm |
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10.0083
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Gerinne (K) aus Estrich herstellen
Position wie vor, jedoch Gerinne aus Estrich.
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| 5 | qm |
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10.0084
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Anschluss DN 150 Beton-/Stahlbetonschacht nachträglich herstellen
Anschluss DN 150 Beton-/Stahlbetonschacht- nachträglich
herstellen, bis 30 cm Wandstärke, Die Schachtwand ist mittels Vorbohrungen vorsichtig zu öffnen. Ein Schachtfutter / Einmauerungsstück ist wasserdicht einzumauern. Die Schachtwand in der Innenseite ist im Anschluss zu verfugen. Die Herstellung der Rohranschlüsse umfasst folgende Leistungen: - Wasserdichtes Einsetzen der anzuschließenden Rohre bzw. Schachtfutter, - Einbetonieren mit wasserundurchlässigem Beton C20/25 einschl. der erforderlichen Schalung, Vorhandener Dichtungsanstrich: Ist der Schacht, an dem die Rohre angeschlossen werden, mit einem Dichtungs- oder Schutzanstrich versehen, so ist dieser auf der gesamten beigearbeiteten Schachtfläche nach vorheriger gründlicher Reinigung zu erneuern. Abänderung der Schachtsohlen, einschließlich der erforderlichen Stemmarbeiten, entsprechend dem vorhandenen Material, wird gesondert vergütet. In die Einheitspreise sind alle Materiallieferungen und die Entsorgung des anfallenden Schutts auf einer Kippe einrechnen. Die Abrechnung erfolgt nach Stück. |
| 3 | St |
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10.0085
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Anschluss DN 200 Beton-/Stahlbetonschacht nachträglich herstellen
Position wie vor, jedoch DN 200.
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| 3 | St |
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10.0086
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Anschluss Mauerwerksschacht nachträglich herstellen, Zulage
Zulage für Anschluss an Mauerwerksschacht nachträglich
herstellen zu v.g. Positionen. Beimauern unter Herstellen eines Entlastungsbogens, des Außenputzes und des inneren Fugenputzes. |
| 3 | St |
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10.0087
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Defekte Steigeisen ausbauen und entsorgen
Abgebrochene oder korrodierte Steigeisen ausstemmen und
fachgerecht entsorgen. Die Stemmlöcher müssen auch nachhaltig gegen eindringendes Wasser abgedichtet sein. Ausbaustellen mit geeignetem zementgebundenem Reparaturmörtel für Entwässerungssysteme nach DIN 19573 dauerhaft schließen. |
| 10 | St |
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10.0088
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Steigseisen nach DIN 1212GS liefern und einsetzen
Steigeisen zum Anschrauben nach DIN 1212 Teil 3 - Form
GS und EN 13101 für zweiläufige Steigeisengänge mit Auftrittsbreite von 155 mm und einer Auftrittstiefe von 150 mm sowie seitlicher Aufkantung, aus Gusseisen EN - GJL-200 nach DIN EN 1561, Typ KBS.1212GS oder glw., mit geeignetem Befestigungsmaterial (aus nichtrostendem Stahl der Widerstandsklasse III oder IV, mit Hinterschnitt und galvanischer Trennung, Typ KBS-BSL- Anker oder glw.), mit einem Steigmaß von 250 mm, anschrauben, liefern und einsetzen. |
| 10 | St |
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10.0089
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Steigbügel nach DIN 19555, Ausführung B liefern und einsetzen
Steigeisen nach DIN 1955 und EN 13101 für einläufige
Steigeisengänge (Steigbügel) gemäß DIN 19555, Ausführung B, mit einer Auftrittsbreite von min. 300 mm und seitlicher Aufkantung liefern und in vorh. Schachtbauwerken einbauen. Material: Edelstahl - PP-ummantelt, Farbe: rot/orange. Steigmaß 250 mm. Die DGUV Regel 103-008 ,Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume' ist zu beachten. |
| 10 | St |
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10.0090
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Steigleiter aus Edelstahl bis 3,00 m liefern u. einbauen
Steigleiter aus Edelstahl 1.4571,
DIN EN 14396, Breite 400 mm, Sprossenabstand 280 mm, Sprossen aus U-Profil, Sprossenbreite 30 mm, rutsch- und trittsicher durch Lochprofil einschl. des Befestigungsmaterials aus bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln und Schrauben aus Edelstahl liefern und einbauen. Einbaulänge bis 3,00 m (10 Sprossen). |
| 1 | St |
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10.0091
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Steigleiter aus Edelstahl liefern u. einbauen, Zulage
Zulage Leiterlänge für jede weitere Sprosse (280 mm)
zur vorgenannten Position. |
| 5 | St |
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10.0092
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Steigleiter, bauseits, bis. 5,50 m in Schacht oder Bauwerk einbauen
Steigleiter des AG aus Edelstahl,
auf Lager des AG aufnehmen, im Stadtgebiet Dreieich zum Einbauort transportieren und fachgerecht in Schacht oder Bauwerk montieren. Befestigungsmaterial aus bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln und Schrauben aus Edelstahl liefern und einbauen. Einzurechnen sind alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen bei der Montage. Einbaulänge bis 5,50 m. |
| 3 | St |
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Summe 10 |
ROHRE u. SCHÄCHTE |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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UNTERSUCHUNGEN, PRÜFUNGEN
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11.0001
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Dynamischer Lastplattendruckversuch
Dynamischer Plattendruckversuch mit Leichtem
Fallgewichtsgerät nach TP BF-StB Teil B 8.3 für Kontrollprüfungen des AG durchführen, Plattendruckversuch auf vorhandenem Untergrund oder auf ungebundenen Tragschichten durchführen, mit leichtem Fallgewicht, Messergebnisse aufzeichnen, auswerten und darstellen und der Bauleitung in 2-facher Ausfertigung übergeben. Vergütet werden nur vom AG angeordnete, über die notwendige Eigenüberwachung gem. ZTVE-StB und ZTVSoB hinausgehende Lastplattendruckversuche. |
| 50 | St |
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11.0002
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Umwelttechnische Untersuchung von Asphaltflächen
Chem. Laboruntersuchung von Asphaltproben auf
Teerhaltigkeit, Kontaminationseinschätzung auf PAK und Phenol-Index. DIN 38409/16. Phenolgehalt am Eluat, PAK- Gehalt am Feststoff. Probenahme, Bewertung der Proben, Analysebericht, Festlegung der Verwertungsklasse nach RuVA-StB 01. Inkl. Probenahme, Bohrkernentnahme, Transport und sämtlicher Nebenkosten. Beprobung der Schichten am Bohrkern getrennt. Festlegung von unterschiedlichen Ausbau- bzw. Fräsvorgängen. Untersuchungen sind nur auf Anweisung des AG bei begründetem Verdacht durchzuführen. |
| 8 | St |
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11.0003
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Probenahme und Beprobung nach Ersatzbaustoffverordnung
Zusätzliche Beprobung von Bodenmaterial nach
ausdrücklicher Anordnung des AG. Probenahme und Beprobung nach Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). Probenahme aus Haufwerk (1 Stück je 500 m³) gemäß PN 98. Bodenanalyse gemäß EBV, Anlage 1, Tabelle 3, inkl. Säulenkurztest (2:1). Bewertung des Bodens in Abhängigkeit der Bodenarten Sand, Lehm (Schluff) oder Ton. Inkl. Probenahme, Transport und sämtlicher Nebenkosten. |
| 10 | St |
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11.0004
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Doppelbohrkerne, Durchmesser 15 cm entnehmen
Bohrkerne nach Anweisung des AG bis zu einer Tiefe von
max. 30 cm entnehmen. Die Straßenbefestigung besteht aus Schwarzdecke, Durchmesser der Bohrkerne 2 x 15 cm. Gestellung der erforderlichen Geräte und Maschinen einschl. Bedienung ist in den Preis einzurechnen. |
| 10 | St |
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11.0005
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Kontrollprüfung Bohrkerne
Kontrollprüfung der eingebauten Asphaltschichten an
Bohrkernen durch ein unabhängiges Baugrundlabor im Auftrag des AN durchführen und bewerten lassen. Prüfumfang: - Einbau / Schichtstärke - Korngrößenverteilung - Ermittlung des Anteils gebrochenen Korns in den einzelnen Fraktionen - Bindemittelgehalt - Erweichungspunkt Ring und Kugel des zurückgewonnenen Bindemittels - Raumdichte und Hohlraumgehalt der Marshall- Probekörper - Marshall-Stabilität und -fließwert - Verdichtungsgrad Nachweis: Einhaltung der zulässigen Abweichungen gegenüber den Sollwerten der Eignungsprüfung gem. ZTV Asphalt-StB. |
| 10 | St |
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11.0006
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Doppel-Bohrkernlöcher vergießen
Bohrkernlöcher in Asphaltflächen mit plastischem Beton
C 20/25 bis 6 cm unter OK vergießen. Die oberen 6 cm in 2 Lagen - mit Asphaltbeton (Körnung 0/5 mm) oder mit Gussasphalt füllen und verdichten. Tiefe Bohrloch: bis 30 cm Durchmesser Bohrloch: 2 x 15 cm |
| 10 | St |
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11.0007
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Druckprüfung mit Luft Kanalhausanschlüsse DN 150-200
Druckprüfung der Kanalrohre von Anschlussleitungen zum
Nachweis der Dichtigkeit der neu verlegten Rohre durchführen. Druckprüfung durch Einsatz von Packern, Prüfdruck 0,2 bar, Standzeit gem. DIN EN 1610. Der Prüfdruckverlauf ist graphisch zu protokollieren und die Prüfprotokolle sind der Bauleitung vor Abnahme vorzulegen. Undicht festgestellte Muffen sind sofort auf Kosten des AN abzudichten und die Druckprüfung ist zu wiederholen. Kanal vor der Muffendruckprüfung mit Hochdruckspülung reinigen, Rohrleitungen DN 150 bis 200. |
| 20 | St |
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Summe 11 |
UNTERSUCHUNGEN, PRÜFUNGEN |
| Projekt: | GAEB 90 | Jahres-LV Stadt Dreieich 2027/2028 |
| LV: | Straßen- | Straßen- und Kanalbauarbeiten 2027/2028 |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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01
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BAUSTELLENEINRICHTUNG /
VERKEHRSSICHERUNG |
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Summe 01 |
BAUSTELLENEINRICHTUNG /
VERKEHRSSICHERUNG |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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02
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ARBEITEN AUF NACHWEIS
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Summe 02 |
ARBEITEN AUF NACHWEIS |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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03
|
Aufbrucharbeiten
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Summe 03 |
Aufbrucharbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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04
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Erd- und Rodungsarbeiten, Kanalgräben
nach DIN EN 1610 |
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Summe 04 |
Erd- und Rodungsarbeiten, Kanalgräben
nach DIN EN 1610 |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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05
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TRAGSCHICHTEN UNGEBUNDEN
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Summe 05 |
TRAGSCHICHTEN UNGEBUNDEN |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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06
|
ASPHALTSCHICHTEN
|
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Summe 06 |
ASPHALTSCHICHTEN |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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07
|
RINNEN u. BORDE
|
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Summe 07 |
RINNEN u. BORDE |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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08
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PLATTEN u. PFLASTER
|
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Summe 08 |
PLATTEN u. PFLASTER |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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09
|
STRASSENEINBAUTEN
|
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Summe 09 |
STRASSENEINBAUTEN |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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10
|
ROHRE u. SCHÄCHTE
|
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Summe 10 |
ROHRE u. SCHÄCHTE |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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11
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UNTERSUCHUNGEN, PRÜFUNGEN
|
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Summe 11 |
UNTERSUCHUNGEN, PRÜFUNGEN |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
LV
|
Straßen-
|
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01
|
BAUSTELLENEINRICHTUNG /
VERKEHRSSICHERUNG |
|
|
02
|
ARBEITEN AUF NACHWEIS | |
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03
|
Aufbrucharbeiten | |
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04
|
Erd- und Rodungsarbeiten, Kanalgräben
nach DIN EN 1610 |
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05
|
TRAGSCHICHTEN UNGEBUNDEN | |
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06
|
ASPHALTSCHICHTEN | |
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07
|
RINNEN u. BORDE | |
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08
|
PLATTEN u. PFLASTER | |
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09
|
STRASSENEINBAUTEN | |
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10
|
ROHRE u. SCHÄCHTE | |
|
11
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UNTERSUCHUNGEN, PRÜFUNGEN |
| LV | Straßen- und Kanalbauarbeiten 2027/2028 |
| Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus | ||
| in Höhe von 19.00 % | NaN | |
| Brutto-Summe |