Der Bieter muss drei Referenzen benennen und darstellen, in denen er seine Erfahrung mit Planung und Bau von Sporthallen als Totalübernehmer oder -unternehmer nachweist. Jede dieser Referenzen wird nach folgenden Kriterien bewertet:
1. Ökonomische Qualität durch wirtschaftliche Herstellung und geringe Betriebskosten.
2. Städtebauliche und architektonische Qualität
3.Funktionale Qualität, insbesondere Komfort (thermisch, akustisch, visuell), Innenraumluftqualität und Barrierefreiheit
4. Technische Qualität, insbesondere Brandschutz, Haltbarkeit, Reinigungsfreundlichkeit
5. Ökologische Qualität, insbesondere realisierte Ansätze für nachhaltiges Bauen.
Ergibt sich aus den dargestellten Referenzen im Kriterium 1 eine durchschnittliche nachgewiesene Erfahrung, so wird das Kriterium mit 20 Punkten bewertet. Ist die nachgewiesene Erfahrung niedriger oder höher einzustufen, wird dies mit Ab- und Zuschlägen zu diesem Wert ausgedrückt. Es werden mindestens 1 und maximal 40 Punkte im Kriterium 1 vergeben.
Ergibt sich aus den dargestellten Referenzen in den Kriterien 2. - 5. eine durchschnittliche nachgewiesene Erfahrung, so wird das Kriterium mit 8 Punkten bewertet. Ist die nachgewiesene Erfahrung niedriger oder höher einzustufen, wird dies mit Ab- und Zuschlägen zu diesem Wert ausgedrückt. Es werden mindestens 1 und maximal 15 Punkte im jeweiligen Kriterium vergeben.
Von den Bietern mit den höchsten Punktzahlen nehmen 3 - 5 am Verhandlungsverfahren teil.