Der AZV betreibt in der Ortschaft Nordgermersleben eine Teichkläranlage, deren wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2027 befristet ist. Ein Antrag zum Weiterbetrieb der Teichkläranlage nach Ablauf der befristeten wasserrechtlichen Erlaubnis wurde bereits gestellt. Aufgrund verschärfter Einleitbedingungen ist der dauerhafte Weiterbetrieb in der bisherigen Form nicht zulässig. Variantenuntersuchungen und eine LAWA-Variantenvergleichsrechnung haben ergeben, dass der Neubau einer Kläranlage mit kontinuierlicher Belebtschlammbehandlung im Kombibecken am bisherigen Standort die wirtschaftlichste und fachlich geeignete Lösung ist.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Generalplanungsleistungen für den Neubau der Kläranlage Nordgermersleben für ca. 4.500 EW am Standort der bestehenden Teichkläranlage.Die neue Kläranlage umfasst im Wesentlichen Abwasserreinigung als einstraßige Belebtschlammanlage mit Kombibecken, Hebestelle/Pumpwerk, Vorreinigung (Rechen, belüfteter Sandfang), chemische Phosphatfällung, Überschussschlammspeicher, Schlammbehandlung in bepflanzten Bodenfiltern, Eigenenergieerzeugung mittels PV-Dach- und Freiflächenanlage mit Speicher sowie alle zugehörigen Ingenieurbauwerke, Verkehrsflächen, technische Gebäudeausrüstung und EMSR-Technik.Die geschätzten Gesamtbaukosten betragen etwa 4.941.330 EUR netto.
Die Leistungen werden in drei Fachlose aufgeteilt:- Los 1: Abwasserreinigung mit Belebungsanlage - Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsbild Tragwerksplanung und Leistungsbild Technische Ausrüstung inkl. EMSR.- Los 2: Anlagen für Eigenenergieerzeugung - Leistungsbild Technische Ausrüstung für PV-Dach- und Freianlage, Speicher, Steuerung.- Los 3: Schlammbehandlung in bepflanzten Bodenfiltern - Leistungsbild Ingenieurbauwerke.
Im Übrigen wird auf die beigefügte Vorhabensbeschreibung verwiesen.
Für das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot mit dem niedrigsten (gewerteten) Preis 10 Punkte. Null Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten (gewerteten) Angebotspreises. Alle Angebote mit einem Angebotspreis über dem Doppelten des niedrigsten (gewerteten) Angebotspreises erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpunktion mit zwei Stellen hinter dem Komma nach kaufmännischer Rundung.
Das Zuschlagskriterium "Projektteam" wird mit 30 % berücksichtigt. Bewertet wird die nachgewiesene Erfahrung des für dieses Projekt namentlich benannten Projektleiters sowie des Bauleiters bei der Realisierung von abwassertechnischen Anlagen.
Bewertungsmatrix für den Projektleiter (Maximal 10 Punkte):- 10 Punkte: Der benannte Projektleiter verfügt über ein abgeschlossenes Studium (Bauingenieurwesen/Verfahrenstechnik) und hat in den letzten 10 Jahren mindestens drei Projekte im Bereich Kläranlagenbau/Schlammbehandlung mit einer Größe von > 1.000 EW federführend geleitet.- 7 Punkte: Der Projektleiter hat in den letzten 10 Jahren mindestens zwei Projekte dieser Art federführend geleitet.- 4 Punkte: Der Projektleiter hat in den letzten 10 Jahren mindestens ein Projekt dieser Art federführend geleitet.- 0 Punkte Der Projektleiter hat in den letzten 10 Jahren kein Projekt dieser Art federführend geleitet.
Bewertungsmatrix für den Bauleiter (Maximal 10 Punkte):- 10 Punkte: Der benannte Bauleiter verfügt über ein abgeschlossenes Studium (Bauingenieurwesen/Verfahrenstechnik) und hat in den letzten 10 Jahren mindestens drei Bauvorhaben im Bereich Kläranlagenbau/Schlammbehandlung mit einer Größe von > 1.000 EW federführend geleitet.- 7 Punkte: Der Bauleiter hat in den letzten 10 Jahren mindestens zwei Projekte dieser Art federführend geleitet.- 4 Punkte: Der Bauleiter hat in den letzten 10 Jahren mindestens ein Projekt dieser Art federführend geleitet.- 0 Punkte Der Bauleiter hat in den letzten 10 Jahren kein Projekt dieser Art federführend geleitet.
Die so ermittelten Punkte für Projektleiter und Bauleiter werden addiert und anschließend durch zwei geteilt; die so ermittelte Punktzahl entspricht dem ungewichteten Ergebnis der Bepunktung des Zuschlagskriterium 2 (maximal 10 Punkte).
Das Zuschlagskriterium "Konzept" wird mit 30 % berücksichtigt. Maßgebend ist die Einhaltung des Terminplans und die Übereinstimmung der Planung mit dem Konzept des Auftraggebers. Dazu ist eine prüfbare Kurzbeschreibung zu übergeben, die eine Zusicherung des Planungsablaufes enthält.
Bewertungsmatrix für die Übereinstimmung mit Konzept des AG (Maximal 10 Punkte):- 8 bis 10 Punkte: Hervorragende Umsetzung der Aufgabenstellung umfasst die Zusicherung der Planung der Komponenten Belebschlammverfahren, Schlammbehandlung in bepflanzten Bodenfiltern, rechnerische Eigenenergieversorgung zu 100% im Jahresmittel, Projektablaufplan und Bereitstellung der Entwurfsunterlagen bis zum 1. Dezember 2026- 5 bis 7 Punkte: Gute Umsetzung der Aufgabenstellung umfasst die Zusicherung der Planung der Komponenten Belebschlammverfahren, Schlammbehandlung in bepflanzten Bodenfiltern, rechnerische Eigenenergieversorgung zu 100% im Jahresmittel, Projektablaufplan und Bereitstellung der Entwurfsunterlagen bis zum 16. Dezember 2026- 2 bis 4 Punkte: Zufriedenstellende Umsetzung der Aufgabenstellung umfasst die Zusicherung der Planung der Komponenten Belebschlammverfahren, Schlammbehandlung in bepflanzten Bodenfiltern, rechnerische Eigenenergieversorgung zu 100% im Jahresmittel und Bereitstellung der Entwurfsunterlagen bis zum 16. Dezember 2026
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter besteht nicht (§ 56 VgV). Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Mindestumsätze: Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2024-2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Mindestanforderung 100.000 (netto) EUR/a. Es gilt auch eine Bestätigung durch den zuständigen Steuerberater.
Berufshaftpflichtversicherung: Die Deckungssummen je Versicherungsfall der Haftpflichtversicherung nach IngG-LSA §14 betragen mindestens für Personenschäden 3.000.000 EUR und für sonstige Schäden 1.000.000 EUR.
Nachweise über vergleichbare Referenzprojekte.Der Bieter muss zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzprojekte über den Neubau oder die Erweiterung einer kommunalen Kläranlage vorlegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten 7 Jahren (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung) abgeschlossen worden sein.
Mindestanforderungen an jedes Referenzprojekt:- Größenklasse: Auslegung der Anlage für mindestens 1.500 Einwohnerwerte (EW).- Verfahrenstechnik: Integration einer biologischen Stufe mit gezielter Stickstoff- und Phosphorelimination (z. B. Belebungsverfahren).- Auftragsvolumen: Das Netto-Auftragsvolumen des Referenzobjektes muss jeweils mindestens 2,0 Mio. Euro / Objekt betragen.