Die Rentenbank beabsichtigt die Beschaffung von Microsoft-Lizenzen. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Rentenbank einen Auftragnehmer, der diese Lizenzen als Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) beschafft sowie begleitende Serviceleistungen erbringt.
Aktuell sind bei der Rentenbank Lizenzpakete inklusive Serviceleistungen im Einsatz, deren Vertragslaufzeit am 31.01.2027 endet. Die Rentenbank strebt an, diese Lizenzen durch neue Lizenzen mit einheitlicher Laufzeit zu ersetzen. Die gewünschte Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate beginnend ab dem 01.02.2027. Die Rentenbank behält sich vor, den geschlossenen Vertrag mit einer einseitigen (vom Auftraggeber) Kündigungsoption nach 36 Monaten zu beenden.
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Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim BundeskartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten, im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowiedarlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Die Auftraggeberin prüft die Angebote nach Maßgabe insbesonderevon § 56 VgV. Sie behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Auf die Ausschlussgründe gemäß § 57 Abs. 1 VgV wird hingewiesen.
Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 9 einzureichen.In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zu erklären, dass er ein ein autorisierter deutschsprachiger Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) mit Sitz in Europa ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter muss ein autorisierter deutschsprachiger Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) mit Sitz in Europa sein.
Hinweis: Die Angabe Art des Kriteriums - Eintragung in das Handelsregister gilt nicht. Diese musste aufgrund zwingender Vorgaben der dtvp-Plattform gewählt werden.
Es gelten nur die nachfolgenden Angaben:Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist außerdem eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 des Rates vom 18.07.2025 gemäß Anlage 6 einzureichen.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäßAnlage 6 einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist die Auftraggeberin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über den vorgesehenen Zuschlagsempfänger einzuholen.
Mit dem Angebot ist außerdem eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Bundestariftreuegesetztes (BTTG) gemäß Anlage 10 einzureichen.
Die oben genannten Eigenerklärungen müssen sich auf den Bieter und alle etwaigen Bietergemeinschaftsmitglieder sowie alle weiteren dort genannten Personen beziehen.
siehe Vergabeunterlagen