Rahmenvertrag über die Erbringung von Abschlussprüfungsleistungen.
Die Ausschreibung erfolgt mit dem Ziel, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abschlussprüfungsleistungen sowie von erlaubten Nichtprüfungsleistungen mit einem geeigneten Abschlussprüfer oder einer Prüfungsgesellschaft für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031 zu schließen.
Siehe Vergabeunterlagen
Der geschätzer Auftragswert des Rahmenvertrags beträgt 4.370.000,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer.Der verbindliche Höchstwert des Rahmenvertrags / maximales Auftragskontingent beträgt 5.250.000,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer.
Es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor (§ 21 Abs. 6 VgV).
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. derAntragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag aufFeststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis5 VgV.
Erklärung über die Netto-Umsätze in Euro des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (bevorzugt 2023-2025, soweit bereits verfügbar, ansonsten 2022-2024):
a. insgesamtb. im Bereich Jahresabschlussprüfung Non-PIE, davon von Kreditinstitutenc. im Bereich Jahresabschlussprüfung PIE, davon von Kreditinstituten
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sollen die Angaben von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Vorlage des Nachweises einer bestehenden marktüblichen Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Bewerbers/ des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird. (vgl. Vergabeunterlagen Teil II Rahmenvertrag, § 9 Berufshaftpflichtversicherung!).
Mindestanforderung:Mindestdeckungssumme in Höhe von- 16.000.000,00 EUR je Schadensereignis und mit einer Jahreshöchstleistung des Zweifachen der Mindestdeckung pro Versicherungsjahr.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis nicht vorhanden bzw. Erklärung nicht abgegeben - Ausschlusskriterium
Eigenerklärung zur UnabhängigkeitDer Bewerber / der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass der Abschlussprüfer oder die Prüfungsgesellschaft insbesondere:- die Bedingungen zu den Höchstlaufzeiten des Prüfungsmandates (interne und externe Rotationspflicht, gemäß. Art. 17 EU-APrVO / § 43 Abs. 6 WPO), soweit relevant, erfüllt.- die Anforderungen an Prüfungshonorare (gemäß Art. 4 EU-APrVO), soweit relevant, erfüllt,- die Anforderungen im Zusammenhang mit den verbotenen Nichtprüfungsleistungen im zu prüfenden Geschäftsjahr (gem. Art. 5 EU-APrVO) erfüllt,- beachtet, dass Nichtprüfungsleistungen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Umsetzung interner Kontroll- und Risikomanagementverfahren (gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. e EU-APrVO) auch in dem Geschäftsjahr, das dem zu prüfenden Geschäftsjahr vorangeht, nicht erbracht werden dürfen, - die Integrität der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vorstandes des Unternehmens von öffentlichem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU-APrVO) vor Annahme des Mandats beurteilen wird, und- die Prüfungspartner und Mitglieder der höheren Führungsebene und das Leitungspersonal, das die Abschlussprüfung durchführen soll, sowie ggf. Mitglieder des Netzwerks, gemäß den Unabhängigkeitsvorgaben des Art. 6 EU-APrVO, der §§ 319, 319b HGB sowie der BS WP/vBP unabhängig sind.
Erklärung nicht abgegeben - Ausschlusskriterium
Angaben über die Anzahl der Wirtschaftsprüfer und fachlichen Mitarbeiter (FTE) der vergangenen drei Geschäftsjahre für den Bereich Abschlussprüfung von Kreditinstituten.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Der Bewerber / der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er- für die Durchführung der Prüfung gemäß der Berufsstandards ausreichendes und qualifiziertes Personal verfügt,- es für das Prüfungsteam in der Rentenbank zur Verfügung stellt,- ggf. die Einhaltung der internen Rotationspflichten sicherstellen wirdund - bei Bedarf für Vertretung sorgen kann.Hinweis: Die Eigenerklärung betrifft nur die Mindestanforderungen. Es sind keine konkreten Nachweise für die Profile (Lebenslauf) einzureichen. Diese werden erst im Rahmen der Angebotserstellung gefordert.Mindestanforderungen:- Das Profil des Prüfungsleiters umfasst mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Prüfung von Kreditinstituten.- Das Profil von mindestens zwei Prüfungsassistenten umfasst mindestens eine zwei-jährige Berufserfahrung in der Prüfung von Kreditinstituten.- Das Prüfungsteam ist deutschsprachig.
Es sind mindestens vier wertungsfähige Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre abzugeben, die mit den zu vergebenden Leistungen (Aufträge als Abschlussprüfer) vergleichbar sind (siehe unten Mindestanforderungen).Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten und folgenden Mindestanforderungen erfüllen:Angaben:Bitte geben Sie- Bezeichnung der Kundenreferenz,- Name des Kunden (Firmenbezeichnung),- Ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (die Auftraggeberin behält sich vor, zur Überprüfung der Referenz bei Bedarf einen Ansprechpartner sowie dessen Kontaktdaten anzufordern), - Leistungszeitraum sowie- eine kurze Aufgabenbeschreibung und den jeweiligen Verantwortungsbereich an (Darstellung).Mindestanforderungen:- Eine Kundenreferenz bezüglich der Jahresabschlussprüfung nach HGB eines Kreditinstituts mit Vollbanklizenz, sowie- Eine Kundenreferenz im Hinblick auf eine Jahresabschlussprüfung mit Prüfungserweiterung nach § 53 HGrG, sowie- Eine Kundenreferenz bezüglich der Erteilung von Comfort Letter für eine Bank für Anleihen nach US-amerikanischem Recht (SEC-registriert) sowie- Eine Kundenreferenz bezüglich der Erteilung von Comfort Letter für Anleihen nach englischem bzw. deutschem Recht. - Alle Referenzen müssen innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sein. Stichtag: Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge
Bewertung: Im 1. Schritt wird für jeden Teilnahmeantrag überprüft, ob der Bewerber die Mindestanforderungen erfüllt. Ist dies der Fall, werden im 2. Schritt die eingereichten Referenzprojekte anhand der im folgenden beschriebenen Methodik bepunktet. Es können biszu 35 Punkte erreicht werden. 1. Auswahlkriterium 1: Öffentliche FörderbankBesser werden Referenzen von öffentlichen Förderbanken bewertet, die ansonsten die Mindestanforderungen erfüllen. Es können maximal 15 Punkte erreicht werden (5 Punkte pro Referenz):- kein Referenzauftraggeber ist eine öffentliche Förderbank: 0 Punkte- ein Referenzauftraggeber ist eine öffentliche Förderbank: 5 Punkte- zwei Referenzauftraggeber sind öffentliche Förderbanken: 10 Punkte- drei Referenzauftraggeber sind öffentliche Förderbanken: 15 Punkte2. Auswahlkriterium 2: Kundenreferenz im Hinblick auf eine Jahresabschlussprüfung mit Prüfungserweiterung nach § 53 HGrG für eine Bank. Es können maximal 10 Punkte erreicht werden.- eine Kundenreferenz im Hinblick auf eine Jahresabschlussprüfung mit Prüfungserweiterung nach § 53 HGrG für eine Bank: 10 Punkte3. Auswahlkriterium 3: Eine Kundenreferenz bezüglich der Erteilung von Comfort Letter für eine Bank für Anleihen nach US-amerikanischem Recht (SEC-registriert) - Anzahl. Es können maximal 10 Punkte erreicht werden.- Zwei Kundenreferenzen bezüglich der Erteilung von Comfort Letter für eine Bank für Anleihen nach US-amerikanischem Recht (SEC-registriert): 10 Punkte
Eigenerklärung zur Eintragung ins Handels-/Partnerschaftsregister
Eigenerklärung nicht vorhanden - Ausschlusskriterium
Eigenerklärung Berechtigung Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen
Eine Unternehmensdarstellung mit Angabe der Rechtsform, Firmenstruktur und Geschäftsfeldern des Unternehmens sowie ggf. Netzwerkzugehörigkeit sowie Angabe der internen Organisation und zu den Kunden (Umfang maximal 10 Seiten DIN A4) ist dem Teilnahmeantrag beigefügt.