I. Auftragsgegenstand
Ziel ist die Belieferung der Grundschulen mit Speisen in Form des Verpflegungssystems Cook & Hold. Bei der Auslieferung der Speisen in Form dieses Systems steht der Zweck, ein verzehrfähiges und hygienisch einwandfreies Essen zu liefern, im Vordergrund. Der Dienstleister muss Sorge dafür tragen, dass die Speisen warm, mit der hygienisch gebotenen Mindest-temperatur, angeliefert werden, da die Schulen die Speisen nicht mehr nachträglich
bearbeiten können, d.h. die fertigen Speisen werden warm ausgeliefert und vor Ort warmgehalten. Bei der Ausgabe, die durch Personal des Kindertagesstättenverbandes vorgenommen wird, erfolgt keine Aufbereitung. Damit sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden, um eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu erleichtern. Das Verfahren soll Basis für eine ausgewogene und umweltverträgliche Verpflegung in den Grundschulen sein. Gutes Essen ist wichtig für das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler. Alle Schülerinnen und Schüler sollten unabhängig vom sozialen und ökonomischen Hintergrund der Familien Zugang zu gesunden, nachhaltigen und darüber hinaus leckeren Mahlzeiten haben.
Unter Berücksichtigung, dass Lebensmittel verarbeitet werden, die regional und ökologisch hergestellt werden, kann die Neuaufstellung der Mittagsverpflegung in den Grundschulen einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. Auf saisonalen Bezug ist zu achten. Was Schulen an Essen und Getränken anbieten, prägt Geschmacks- und Handlungsmuster bis ins Erwachsenenalter. Dementsprechend können Schulen hier entscheidende Weichen stellen.
Der "DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen" definiert die Standards, wie ein solches Verpflegungsangebot aussehen sollte. "Der DGE-Qualitätsstandard beschreibt, basierend auf der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage, die Kriterien für eine optimale, gesundheitsfördernde und nachhaltige Verpflegung. Jede Schule kann in ihrem eigenen Tempo, Schritt für Schritt, diesen Qualitätsstandard umsetzen. Dabei bedeutet jede Verbesserung der Verpflegungsqualität eine gesündere und nachhaltigere Ernährung für Kinder und Jugendliche. Der Großteil der Kriterien bezieht sich auf die Gestaltung der Verpflegung. Diese Kriterien werden entlang der Prozesskette mit den fünf Schritten Planung, Einkauf, Zubereitung, Ausgabe sowie Entsorgung und Reinigung dargestellt. Diese Prozessschritte bieten sowohl das Potenzial, die ernährungs-physiologische Qualität von Speisen und Getränken maßgeblich zu beeinflussen, als auch zentrale Weichen für eine nachhaltigere Ernährung zu stellen." (siehe Anlage)
Das Mittagessen ist in die Küche der jeweiligen Grundschule zu liefern. Die weitere Verteilung erfolgt durch das Personal des Kindertagesstättenverbandes. Das Personal des Kindertagesstättenverbandes bestückt das Buffett direkt aus den Transportbehältern.
Der Abschluss des Belieferungsvertrages erfolgt exklusiv. Auftraggeber ist der Kinder-tagesstättenverband.
Die Anzahl benötigter Essen wird dem Auftragnehmer jeweils spätestens am Freitag der Vorwoche für die folgende Woche mitgeteilt. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, verschiebt sich die Bestellfrist auf den vorangegangenen Tag (Montag bis Donnerstag).
Die Transportbehältnisse werden durch den Kindertagesstättenverband am Folgetag vollständig entleert zurückgegeben (rollierendes System). Die Reinigung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Die Transportbehältnisse bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Mietkosten wer-den nicht gesondert in Rechnung gestellt.
Nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
- Versorgung mit Getränken
- Entsorgung der Speisereste.
Es findet jährlich mindestens eine Gesprächsrunde zwischen Auftragnehmer und Kin-dertagesstättenverband statt, um aktuelle Fragen und auftretende Probleme zu be-sprechen.
Der Auftragnehmer stellt dem Kindertagesstättenverband mit einem Vorlauf von je-weils zwei Wochen Speisepläne zur Verfügung.
Die gesetzlichen Ferienzeiten sind grundsätzlich von den Liefertagen ausgenommen.
Nachweise der Befähigung zur Berufsausübung sind einzureichen.
II. Haftung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben bis Übergabeort. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben ab Übergabezeitpunkt obliegt dem Kindertagesstättenverband.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden. Der Auftragnehmer ist berufshaftpflichtversichert. Die Versicherungssumme ist anzugeben.
III. Rechnungsstellung
Der Auftragnehmer stellt dem Kindertagesstättenverband die durchgeführten Leistun-gen für den Monat unter Angabe der je Tag gelieferten Essen jeweils bis zum 15. des Folgemonats in Rechnung. Die Rechnungen sind per E-Mail an die jeweilige Kinderta-gesstätte zu senden.
Der Ausgleich der gestellten Rechnungssumme erfolgt innerhalb der nächsten sieben Tage nach Rechnungseingang beim Kindertagesstättenverband.
IV. Preisfestlegung und -anpassung
An den vereinbarten Preis, der als Bruttopreis vereinbart wird, sind Auftragnehmer und Kindertagesstättenverband ein Jahr gebunden.
Danach kann unter Berücksichtigung der eingetretenen Preisänderungen von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Schuljahres eine Preisanpassung beantragt werden. Dieser Antrag ist zu begründen.
V. Vertragsbeginn, Laufzeit, Exklusivität und Kündigung
Der Belieferungsvertrag tritt am 01. Januar 2026 in Kraft und wird für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen. In dieser Zeit ist der Vertrag von beiden Seiten nicht ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Der Kindertagesstättenverband sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit zu, dass er der alleinige Lieferant für Mittagsspeisen für die vorgenannten Schulen ist.