Die Kupferstadt Stolberg beabsichtigt die Vergabe der Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung des Goethe-Gymnasiums, Lerchenweg 5 in Stolberg (Rhld.). Ziel ist es, den Bestandsbau baulich und energetisch zu ertüchtigen, das Raumprogramm zur Umstellung von einem vier- auf einen fünfzügigen Schulbetrieb anzupassen und dabei das pädagogische Konzept mit Cluster-Struktur umzusetzen . Dazu sind auf demselben Grundstück, vor Beginn der Bestandssanierung, ein Erweiterungsbau sowie ein ergänzendes Interimsgebäude zu errichten, um den Schulbetrieb während der Maßnahme sicherzustellen. Für den Neubau ist eine DGNB-Zertifizierung in Gold anzustreben. Ergänzend sind die Kriterien QNG-Plus und KfW Effizienzhaus 40 einzuhalten. Der Generalplaner berät zur wirtschaftlichsten Energieeffizienzklasse und unterstützt bei der Fördermittelbeantragung. Für das Bestandsgebäude soll zunächst ermittelt werden welche Effizienzklasse wirtschaftlich erreicht werden kann und ob Fördermittel dazu beantragt werden sollen. Unabhängig von der Förderung soll auch das Bestandsgebäude die DGNB-Qualitätsstufe Silber erreichen. Die Tatsächliche Zertifizierung kommt für das Bestandsgebäude nur in Betracht sofern unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer Förderungen angestrebt wird, die entsprechende Anforderungen formuliert. Die Vergabe der wesentlichen Leistungsbilder (Objekt-, Tragwerks- und Freianlagenplanung, Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Ingenieurbauwerke, Brandschutz) erfolgt für alle drei Baukörper in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Der Auftrag soll an einen Generalplaner vergeben werden, welcher die Gesamtverantwortlich die gegenseitigen Einflüsse koordiniert um den Schulbetrieb auf demselben Grundstück über die ganze Bauzeit aufrecht erhalten zu können. Für das Interimsgebäude soll die Vergabe auf Basis eines funktionalen Leistungsverzeichnis an einen Totalunternehmer erfolgen.
Das Vergabeverfahren wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorherigen Teilnahmewettbewerb durchgeführt. - Teilnahmewettbewerb: Die Bewerber reichen den ausgefüllten Antrag auf Teilnahme ein, in welchem sie Erklärungen abgeben über die Qualifikation der Projektleitung und dessen Stellvertretung, über max. 3 vorhandenen Referenzen und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Für Jedes der geforderten Leistungsbilder sind entsprechende Referenzen sowie Nachweise der Eignung zum vorgesehenen Personals einzureichen. Die geeignetsten Bewerber werden aufgefordert ein Angebot einzureichen: - Angebotsphase: Auf Grundlage der Teilnahmeanträge trifft die Auftraggeberin eine Auswahl von max. 5 Bietern und fordert diese auf ein Angebot einzureichen. Die aufgeforderten Bieter reichen mit dem 1. Angebot, ein 4 seitiges Kurzkonzept zur Methodik und die geforderten Nachweise zur Eignung ein. Sofern erforderlich wird die Auftraggeberin zur einer Verhandlung einladen und alle Bieter erneut zur Abgabe eines überarbeiteten Angebot auffordern.
Kupferstadt Stolberg und der Unternehmenssitz des zu beauftragenden Unternehmens
Einzelheiten zur Bewertung des Angebotspreises sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung (Mit Unterkriterien). Dazu erläutert der Bieter im Rahmen des Erstangebots sein Angebot und geht auf die Aufgabenstellung ein (max. 4 DIN A4 Seiten oder 2 DIN A3). Kommt es zu einem Verhandlungsgespräch wird die Bewertung des Kurzkonzeptes mit dem des Verhandlungsgespräch gemittelt. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sofern eine Begrenzung der Teilnehmeranzahl nicht durch die Bewertung der Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV stattgefunden hat werden fließt die Bewertung der Auswahlkriterien zu Angaben im Teilnahmeantrag als Zuschlagskriterium für die Bewertung der Angebote mit ein. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (siehe Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV) Die Teilnahme ist beschränkt auf Personen und Unternehmen, die nach LBO NRW berechtigt sind, entsprechende Planungs- und Überwachungsleistungen zu erbringen.
Das Vergabeverfahren wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorherigen Teilnahmewettbewerb durchgeführt. - Teilnahmewettbewerb: Die Bewerber reichen den ausgefüllten Antrag auf Teilnahme ein, in welchem sie Erklärungen abgeben über die Qualifikation der Projektleitung unddessen Stellvertretung, über max. 3 vorhandenen Referenzen und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Für Jedes der geforderten Leistungsbilder sind entsprechende Referenzen sowie Nachweise der Eignung zum vorgesehenen Personals einzureichen. Die geeignetsten Bewerber werden aufgefordert ein Angebot einzureichen: - Angebotsphase: Auf Grundlage der Teilnahmeanträge trifft die Auftraggeberin eine Auswahl von max. 5 Bietern und fordert diese auf ein Angebot einzureichen. Die aufgeforderten Bieter reichen mit dem 1. Angebot, ein 4 seitiges Kurzkonzept zur Methodik und die geforderten Nachweise zur Eignung ein. Sofern erforderlich wird die Auftraggeberin zur einer Verhandlung einladen und alle Bieter erneut zur Abgabe eines überarbeiteten Angebot auffordern.
Die Planung umfasst die energetische Sanierung eines Bestandsgebäude (Schule) sowie einem Neubau (Erweiterung) der zertifiziert nachhaltig geplant und errichtet werden soll.
Vergabeplattform:
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Mindestkriterium: Vorlage einer Referenz für jedes Leistungsbild mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad (gleicher Honorarzone) über vergleichbare Leistungen innerhalb den vergangenen 10 Jahren. Zusätzlich ist mindestens eine Referenz die Leistung als Generalplaner mit mindestens drei verschiedenen Leistungsbildern belegen.
Mindestkriterium: Der Bieter erklärt einen Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen im Mittel der letzten 3 abgeschlossen Kalenderjahre in Höhe von mindestens: 5.000.000 EuroDer Umsatz von Bewerbergemeinschaften wird addiert. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Projektleitung und Stellvertretung sind berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden und über einschlägige Berufserfahrung mit Planungsleistungen. Es wird zur Begrenzung der Teilnehmer die Anzahl der Berufsjahre der Projektleitung und der Stellvertretung (jeweils bis maximal 10 Jahre) bewertet. Erklärt der Bieter Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder mach von der Eignungsleihe seiner Nachunternehmer gebrauch, ist die Eignung der Projektleitung (für den Fachbereich, das Leistungsbild) nachzuweisen. Die Punkte zur Bewertung der Berufserfahrung der benannten Projektleitung werden in einem solchen Konstellation gemittelt. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Bieter erklärt eine Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe spätestens mit Auftragserteilung abgeschlossen zu haben und über den Zeitraum der Auftragserfüllung aufrecht zu halten. Mindestkriterium: jeweils zweifach maximiert für Personenschäden: mindestens 20 Mio. Euro Sach- und Vermögenschäden: mindestens 10 Mio. Euro Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Bescheinigung in Steuersachen / Unbedenklichkeitserklärung
Die Auftraggeberin holt vor einer beabsichtigten Beauftragung einen Auszug des Gewerbezentralregisters ein.
Berufsjahre Projektleitung sowie der Stellvertretung (Erfahrungsjahre jeweils 10 Jahre - max. 10 Punkte)Berufserfahrung seit Erlangung der Befähigung zur Berufsausübung (z.B.: Abschluss Dipl.-Ing.) - Projektleitung je 1 Punkt je 2 Berufsjahre (max. 10 Jahre) - Stellv. Projektleitung je 1 Punkt je 2 Berufsjahre (max. 10 Jahre)
Persönliche Referenzen, mindestens der Gebäudeklasse 3 nach LBO NRW der Projektleitung oder des stellvertretenden Projektleitung mit Relevanz für die Aufgabenstellung (Anzahl insgesamt max. 3 Referenzen, maximal 20 Punkte)
Erfüllt eine oder mehrere der Referenzen jeweils eines der nachfolgenden Merkmale erhält das Angebot einen Punkt:Eine der Referenzen ist:- ein Schulgebäude- geeignet für sogenannten Clusterunterricht /Pädagogische Architektur- BNB oder DGNB-Zertifiziert- ein Projekt eines öffentlichen Auftraggebers- ein Projekt welches mindestens zu 10 % gefordert wurde- ein Projekt, in dem Schadstoffe entfernt wurden- ein Sanierungsprojekt- ein Bestandsgebäude um zusätzliche Flächen ergänzt wurde- Ist eine gemeinsame Referenz der Projektleitung und der Stellv. Projektleitung- Wurde mit der BIM-Methode geplant
Anzahl der Mitarbeitenden im Unternehmen (in der selben Niederlassung) mit vergleichbarer Qualifikation (max. 10 Mitarbeiter, jeweils 1 Punkt)
Gefordert ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) nicht gegeben sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zusätzlich zu dem Bewerber eine solche Eigenerklärung abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen zusätzlich zu dem Bewerber eine solche Eigenerklärung abgeben. Genauere Angaben zur Eignung Gefordert ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Voraussetzung.