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Verfahrensangaben

ÖPP-Projekt: Neubau Feuerwehr Wietze

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.02.2026
26.02.2026 12:00 Uhr
20.03.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Wietze
033510023023-0-70
Neue Mitte 1-3
29323
Wietze
Deutschland
DE931
Verfahrensbetreuung CPM GmbH, Maximilian Jacobi
5379@cpm.gmbh
+49 711203780

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Gemeinde Wietze plant den Neubau des Feuerwehrhauses Wietze im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens zu realisieren. Ziel des Vorhabens ist der Neubau eines modernen, funktionalen und zukunftsfähigen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Wietze auf Grundlage aktueller Anforderungen an Technik, Einsatzabläufe und Arbeitsbedingungen. Die Planung, Errichtung, Möblierung, Finanzierung und teilweise der Betrieb (z.B. Wartung, Instandhaltung) sollen im Rahmen eines Öffentlich-Privaten Partnerschaftsmodells (ÖPP) im Inhabermodell erfolgen.
Für den Neubau müssen zunächst die auf dem gemeindeeigenen 4.038 m² großen Grundstück in der Nienburger Str. 19 in 29323 Wietze befindlichen Bestandsgebäude abgerissen werden. Neben dem bestehenden Feuerwehrhaus sind auch das 2,5-geschossige Mehrfamilienhaus mit Keller, das 2,5-geschossige Nutzgebäude mit Aufenthaltsräumen und Keller sowie ein kleiner Garagenkomplex zurückzubauen. Inwiefern der Betrieb des bestehenden Feuerwehrhauses während der Bauphase aufrechterhalten werden kann, ist im Rahmen des Vergabeverfahrens zu prüfen. Sollte sich eine Interimslösung als unumgänglich erweisen, wird der Auftraggeber diese umsetzen.
Das angedachte 2-geschossige Feuerwehrhaus soll auf ca. 1.300 m² BGF eine Fahrzeughalle mit 6 Stellplätzen und Räumen zur Dekontamination, Grobwäsche und Trocknung sowie Räume für die Übungs- und Einsatzabwicklung, Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung und Werkstätten- und Lagerräume beinhalten. Technik-, Verkehrs- und sonstige Flächen sind gem. Raumprogramm umzusetzen. In den Außenanlagen sind neben den erforderlichen Flächen wie Stauraum vor den Toren, Alarmparkplätze und Übungsflächen auch Gefahrstofflager, frostfreie Außenlagerflächen sowie ein Übungsturm vorzusehen.
Sofern die notwendigen Stell- und Funktionsflächen auf dem Grundstück nicht dargestellt werden können, muss die angrenzende öffentliche Fläche "Droschkenplatz", ein ehemaliges Bahngelände, in die Projektplanung mit einbezogen werden. Der Droschkenplatz liegt rückwärtig zum geplanten Feuerwehrhausgrundstück und kann als kombinierte Verkehrs-, Abstell- und Funktionsfläche entwickelt werden. Der Droschkenplatz soll perspektivisch auch Parkplätze für die benachbarte Kita aufnehmen, um auch deren Bedarf an Stellplätzen zu decken.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden.
Für die Realisierung des Neubaus ist ein Pauschalfestpreisangebot zu legen, das sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung beinhaltet.
Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Planung, Errichtung, Möblierung, Finanzierung und teilweise dem Betrieb (z.B. Wartung, Instandhaltung) erwartet sich die Gemeinde Wietze ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit sowie ein inhaltlich abgestimmtes Angebot für den Neubau des Feuerwehrhauses gewährleistet. Das Pauschalfestpreisangebot muss hierzu auch sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung beinhalten. Die Teilnehmer werden angehalten, den Leistungszeitraum unter Ziffer 1.1 einzuhalten und zu optimieren, sodass eine Fertigstellung bis Ende Mai 2028 erreicht werden kann.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
02.11.2026
31.05.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Nienburger Str. 19
29323
Wietze
Deutschland
DE931

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sogenannten Richtwertmethode. Das wirtschaftlichste Angebot wird durch ein Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Die Kennzahl (Z) zur Leistungs-Preis-Bewertung wird aus dem Quotienten der Leistungspunktzahl des Angebots und dem Angebotspreis berechnet. Die Kennzahl Z wird mit dem Faktor 10.000 multipliziert. Die Angebote werden nach dem Wert von Z in absteigender Reihenfolge sortiert. Das Angebot mit der größten Kennzahl Z ist das wirtschaftlichste Angebot.
Die Bepunkung der Angebote erfolgt durch Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien auf einer Notenskala von 1 bis 10.
Die ermittelten Leistungspunkte bei den einzelnen Leistungskriterien werden mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert und im Anschluss addiert, so dass maximal 1.000 Punkte erreichbar sind.
Der Angebotspreis (P) ist der angebotene Pauschalfestpreis auf Grundlage des ÖPP-Vertrags sowie der angebotenen Preise für die Baufinanzierung und die Wartung für 10 Jahre.

Zuschlagskriterium

Qualität
Städtebau / Architektur

Wertigkeit 40%
Weitere Informationen sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Zuschlagskriterium

Qualität
Funktionalität

Wertigkeit 40%
Weitere Informationen sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Wertigkeit 20%
Weitere Informationen sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Interessierte Unternehmen sind in der aktuell laufenden Phase 1 zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert.Gemäß der im Bewerbermemorandum genannten Bedingungen werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs drei bis maximal fünf Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.

Die Vergabeunterlagen werden den drei bis maximal fünf zur Abgabe eines ersten indikativen Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Es ist geplant, die Bewerber Ende März 2026 zur Abgabe eines indikativen Angebots aufzufordern. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines ersten indikativen Angebots aufgeforderten Bewerbern zugehen werden. Auf Grundlage dieser Unterlagen erarbeiten die Bieter ein erstes indikatives Angebot. Die Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien, die den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerbern mitgeteilt werden, bewertet. Auf dieser Grundlage wird ein Bieterranking erstellt. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des an die erste Wertung anschließenden Verhandlungsverfahrens sukzessive weniger gut platzierte Bieter auszuscheiden, nur mit einzelnen anhand der Wertung besser platzierten Bietern in (weitere) Verhandlungen zu treten und Endverhandlungen nur mit einem Unternehmen zu führen. Die Vergabestelle behält sich vor, schon auf Grundlage des ersten Angebots entsprechend zu verfahren oder ohne weitere Verhandlungen den Zuschlag zu erteilen. Über das Verhandlungsverfahren soll die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch/funktional und gestalterisch beste Lösung gefunden werden. Nach ggf. erfolgter Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der Angebote wird der Zuschlag an den Bieter erteilt, der das wirtschaftlichste Angebot (höchste Kennzahl in der Leistungs-Preis-Bewertung) gelegt hat.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Deutsches Vergabeprotal (dtvp)

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMZMMJM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach den "Bedingungen" der Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird - sofern mehr als maximal fünf geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - unter den Bewerbern anhand der Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Schlüsselfertige Bauleistung" berücksichtigt. Hierzu ist die Referenz durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.

Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
- Vorlage mindestens eines Referenzobjekts über schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" mit einem Projektvolumen (KG 200 ? 700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 2,0 Mio. brutto, mit Fertigstellung, Abnahme und Inbetriebnahme in den letzten fünf Jahren (d.h. ab dem 01.01.2021, jedoch spätestens bis Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge).

Die Referenz "Schlüsselfertige Bauleistung wird mit maximal 10 Punkten wie folgt bewertet:

Zeitpunkt der Inbetriebnahme:
- Inbetriebnahme zwischen dem 01.01.2021 und dem 25.01.2023: 1 Punkt
- Inbetriebnahme ab dem 26.01.2023: 2 Punkte

Bauvolumen:
- Zwischen EUR 2,0 Mio. und EUR 3,0 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 - 700, exkl. KG 600 nach DIN 276): 1 Punkt
- Zwischen EUR 3,0 Mio. und EUR 4,5 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 - 700, exkl. KG 600 nach DIN 276): 2 Punkte
- Über EUR 4,5 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 - 700, exkl. KG 600 nach DIN 276): 3 Punkte

Gebäudeart:
- Verwaltungsgebäude:1 Punkt
- Gewerbliches Gebäude: 2 Punkte
- Feuerwehrgebäude: 3 Punkte

Bauweise:
- Konventionelle Bauweise: 1 Punkt
- Vorgefertigte Bauweise: 2 Punkte

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) bei den schlüsselfertigen Bauleistungen zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

gemäß Vorgaben VOB/A, 2. Abschnitt

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Vom Verfahren werden diejenigen Unternehmen ausgeschlossen, bei denen Ausschlussgründe nach §123 und §124 GWB vorliegen.

Öffentliche Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme stellen wird. Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. Diese Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und Planung "Gebäude und Innenräume".

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen im Bereich "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich Hochbau"
Für die Referenz sind unter Verwendung des Formblatts im Teilnahmeformular folgende Angaben einzureichen:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Beschreibung,
- Leistungsumfang,
- Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich)
- Herstellkosten (spezifische KG siehe jeweiligen Referenzbereich) in EUR brutto,
- Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen,
- Zeitpunkt Inbetriebnahme / Abnahme,
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
- ggf. Referenzschreiben des Bauherrs/Auftraggebers

Die Vorlage von mehr als drei Referenzen über schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und Planungsleistungen ist nicht erwünscht. Im Falle der Vorlage von mehreren Referenzen ist das Referenzblatt jeweils als weitere Anlage D dem Teilnahmeantrag beizufügen.

Bitte beachten Sie: Um die Wertungskriterien der Referenz "Schlüsselfertige Bauleistung" nachzuweisen, darf der Bieter nur eine priorisierte Referenz einreichen, welche in die Wertung einfließt.

Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
- Vorlage mindestens eines Referenzobjekts über schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" mit einem Projektvolumen (KG 200 - 700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 2,0 Mio. brutto, mit Fertigstellung, Abnahme und Inbetriebnahme in den letzten fünf Jahren (d.h. ab dem 01.01.2021, jedoch spätestens bis Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge).

Die Referenz "Schlüsselfertige Bauleistung wird mit maximal 10 Punkten wie folgt bewertet:

Zeitpunkt der Inbetriebnahme:
- Inbetriebnahme zwischen dem 01.01.2021 und dem 25.01.2023: 1 Punkt
- Inbetriebnahme ab dem 26.01.2023: 2 Punkte

Bauvolumen:
- Zwischen EUR 2,0 Mio. und EUR 3,0 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 - 700, exkl. KG 600 nach DIN 276): 1 Punkt
- Zwischen EUR 3,0 Mio. und EUR 4,5 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 - 700, exkl. KG 600 nach DIN 276): 2 Punkte
- Über EUR 4,5 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 - 700, exkl. KG 600 nach DIN 276): 3 Punkte

Gebäudeart:
- Verwaltungsgebäude:1 Punkt
- Gewerbliches Gebäude: 2 Punkte
- Feuerwehrgebäude: 3 Punkte

Bauweise:
- Konventionelle Bauweise: 1 Punkt
- Vorgefertigte Bauweise: 2 Punkte

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) bei den schlüsselfertigen Bauleistungen zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Inbetriebnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Russland-Sanktionen nach Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 20 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren (Formblatt "Eigenerklärung Russland-Sanktionen").

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung des Bewerbers gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.
Diese Erklärung ist auch von Nachunternehmern abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung