Wertung Ideenskizzen / Honorarangebot / Personalkonzept
Der Bieter hat ein erstes Angebot mit jeweils einer Ideenskizze pro Projekt/Brücke (nachfolgende Ideenskizzen genannt) und Personalkonzept einzureichen. Die Bewertung des ersten Angebotes mit den Ideenskizzen und Personalkonzept erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsgewichtung in zwei Stufen:
Ideenskizzen 60% = 60 Wertungspunkte
Honorarangebot 30% = 30 Wertungspunkte
Personalkonzept 10% = 10 Wertungspunkte
Die Wertung setzt sich aus insgesamt 100 Wertungspunkten zusammen. 90 Wertungspunkte werden für die Ideenskizzen (2 x 30 Punkte = 60 Punkte) und das Honorarangebot (30 Punkte) am Wertungstag vergeben. Die restlichen 10 Punkte werden in der Verhandlungsphase für das Personalkonzept vergeben.
Erste Stufe - Wertungstag:
Eine von der Vergabestelle ausgewählte Jury wird zunächst die Ideenskizzen auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien am Wertungstag bewerten. Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadt Vaihingen an der Enz, des Gestaltungsbeirats, des Gemeinderats, Mitglieder des Gartenschauausschusses sowie Fachexperten der ausgeschriebenen Leistungsbilder. Die Jury-Mitglieder werden namentlich bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannt. Auf Grundlage der Bewertung anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien wird ein Bieterranking erstellt.
Der Wertungstag wird unter Durchführung des "Zwei-Umschlags-Verfahrens" durchgeführt. Die anonymisiert einzureichenden Ideenskizzen ("Umschlag 1") und der wirtschaftliche Teil das Honorarangebot ("Umschlag 2") werden in einem Stufenverfahren getrennt gewertet.
"Umschlag 1" Wertung der Ideenskizzen
Die Wertung der Ideenskizzen fließt mit maximal 60 Wertungspunkten in die Gesamtwertung ein, wobei je Brücke maximal 30 Wertungspunkte erzielt werden können. Die Wertung der Ideenskizze wird durch eine Jury durchgeführt. Das Ergebnis der Auswertung der Honorarangebote ist den Mitgliedern der Jury zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.
Die Jury beurteilt folgende Kategorien je Ideenskizze/Brücke:
- Qualität der Gestaltung und des Städtebaus = maximal 6 Wertungspunkte
- Funktionalität = maximal 6 Wertungspunkte
- Qualität der Baukonstruktion = maximal 6 Wertungspunkte
- Nachhaltigkeit = maximal 6 Wertungspunkte
- Einbindung in die landschaftsräumliche Umgebung = maximal 6 Wertungspunkte
Jede Kategorie wird in der Bewertung gleichwertig gewichtet.
Jedes Jurymitglied vergibt pro Ideenskizze / Brücke je Kategorie maximal 6 Jurypunkte
- 6 Jurypunkte = ausgezeichnet
- 5 Jurypunkte = sehr gut
- 4 Jurypunkte = gut
- 3 Jurypunkte = befriedigend
- 2 Jurypunkte = ausreichend
- 1 Jurypunkte = mangelhaft
- 0 Jurypunkte = ungenügend
Die Summe der Jurypunkte je Kategorie geteilt durch die Anzahl der Jurymitglieder ergibt die erreichten Wertungspunkte.
Bieter die für die beiden eingereichten Ideenskizzen zusammen weniger als 20 Wertungspunkte = Mindestpunktzahl erhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden nicht geöffnet.
Bieter, deren Ideenskizzen in Summe mit mindestens 20 von 60 Wertungspunkten bewertet wurden, werden einer wirtschaftlichen Bewertung der Honorarangebote unterzogen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden geöffnet.
"Umschlag 2" Wertung Honorarangebote
Nach Erreichen der Mindestpunktzahl mit den Ideenskizzen erfolgt die Bewertung des wirtschaftlichen Teils, der Honorarangebote. Das Honorar fließt mit 30 Wertungspunkten in die Gesamtwertung ein.
Der günstigste Bieter erhält in der Wertung der Kosten die volle Punktzahl. Das doppelte der günstigsten Kosten entspricht 0 Punkten. Zwischen diesen beiden Werten wird interpoliert.
Bieter, deren Preis bei weniger als 75% des durchschnittlichen Preises liegt, werden gem. § 60 Abs. Abs. 1 VgV zur Vorlage einer Aufklärung aufgefordert. Anschließend wird gem. § 60 Abs. 3-4 VgV entschieden, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird.
Aus der Bewertung der Ideenskizzen sowie der Bewertung der Honorarangebote wird am Wertungstag eine Gesamtpunktzahl gebildet. Es können maximal 90 Wertungspunkte erreicht werden. Auf dieser Grundlage wird eine erste Bieterrangfolge erstellt. Die Vergabestelle behält sich vor, nur die bestplatzierten Bieter zur Teilnahme an der Stufe 2 (Verhandlungsphase) aufzufordern.
Zweite Stufe - Verhandlungsphase:
Die Bieter, deren Angebote / Ideenskizzen im Rahmen der Stufe 1 ausgewählt wurden, werden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Während diesen Gesprächen wird das eingereichte Personalkonzept persönlich von den Bietern präsentiert.
Das Personalkonzept fließt mit 10 Wertungspunkten in die Gesamtwertung ein.
Die Wertung des Personalkonzepts wird auf Grundlage folgender Kriterien vorgenommen:
- 30 % Personalkapazitäten über die volle Projektlaufzeit (3 Punkte)
- 20 % Nachweis ausreichender Vertretungen zur Vermeidung von Verzögerungen bei Ausfall von Personal (2 Punkte)
- 10 % schlüssiges Konzept zur Betreuung der Baustelle vor Ort (1 Punkt)
- 20 % Zu erwartende Kosten, die aus dem Konzept zur Betreuung der Baustelle vor Ort hervorgehen (2 Punkte)
- 10 % Berufserfahrung Projektleiter (1 Punkt)
- 5 % Berufserfahrung stellvertretender Projektleiter (0,5 Punkte)
- 5 % durchschnittliche Berufserfahrung Projektmitarbeiter (0,5 Punkte)
Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche wird/kann die Vergabestelle die Bieter zur Überarbeitung ihrer Honorarangebote auffordern. Die Wertung der nachverhandelten Angebote erfolgt entsprechend der Wertung der Erstangebote (siehe "Umschlag 2" Wertung Honorarangebote). Die Honorarangebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien der Bewertungsmatrix bewertet und eine Bieterreihenfolge erstellt.