Fachplanung für den Neubau von zwei Brücken über die Enz in Vaihingen an der Enz
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.08.2025
27.08.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Vaihingen an der Enz / Eigenbetrieb Bürgergartenschau 2029
0811 8073-A1687-62
Marktplatz 1
71665
Vaihingen an der Enz
Deutschland
DE115
2509@cpm.gmbh
+49 7031 618833

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

CPM GmbH Gesellschaft für Projektmanagement
HRB 244170
Mercedesstraße 3/1
71063
Sindelfingen
Deutschland
DE112
CPM GmbH / Herr Noah Lehmann
2509@cpm.gmbh
+49 7031 618833
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721-9268730
+49 721-9263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71320000-7
71327000-6
71322000-1
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden europaweiten Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3 Abschnitt 3 HOAI und Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für den Neubau von zwei Brücken über die Enz in der Stadt Vaihingen an der Enz.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen der planerischen Vorbereitung der Bürgergartenschau Vaihingen ENZÜCKT 2029 wurde eine Brückenkonzeption erstellt, die die Querungen und Verknüpfung über die Enz im Bereich des zukünftigen Gartenschaugeländes betrachtet. Neben mehreren Brückensanierungen sollen auch 2 neue Enzbrücken zwischen dem Stadtteil Rosswag und der Kernstadt Vaihingen an der Enz errichtet werden. Diese beiden Brücken sind Gegenstand des vorliegenden VgV-Verfahrens. Die vom Gemeinderat beschlossene Brückenkonzeption ist als Anlage den VgV-Unterlagen beigefügt. Für das vorliegende VgV-Verfahren sind relevant:
- Ziffer 2 des Beschlusses
- Seite 4 der Sachverhaltsdarstellung
- Folie 1- 8 der Präsentation Gartenschauausschuss durch das Büro Leonhardt, Andrä & Partner
Ausgehend von der Ortsmitte Rosswag (Flößerplatz) soll der Radverkehr rechtsseitig der Enz über die bestehende Straßenbrücke (K1649) an der neuen Kelter auf bestehenden Wirtschaftswegen geführt werden. Die Querung der Enz erfolgt über die neu zu planende Fahrradbrücke (ca. 3 m Breite) auf Höhe der Wohn-/Gewerbebebauung "Am Kalkwerk".
Der Radweg wird nach der Unterführung der B 10-Brücke auf bestehenden landwirtschaftlichen Wegen am Badplatz vorbei in das zukünftige Gartenschaugebiet und dort über den neu zu planenden "Gartenschausteg" (ca. 5 m Breite) zur Altstadt geführt. Diese Brücke dient dem Rad- und Fußgängerverkehr.
Angedacht sind Einfeldträgerbrücken, die aufgrund der flachen Topografie (flache Uferbereiche) und der notwendigen Spannweiten als Bogenbrücken mit einem oben liegenden Tragwerk ausgebildet werden könnte. Grundsätzlich ist die Stadt Vaihingen an der Enz auch offen für andere konstruktive Lösungen, unter Einhaltung der vorgegebenen Kosten.
Die Programmaufnahme in das LGVFG für die gesamte Strecke des sog. Lückenschlusses zwischen Rosswag und Kernstadt ist zwischenzeitlich erfolgt.
Der konkrete Zuschussantrag ist voraussichtlich im Herbst 2025 zu stellen.
Die beiden Brücken sind bis spätestens Ende 2028, als wesentlicher Bestandteil zur Durchführung der Gartenschau im Veranstaltungsjahr 2029, fertigzustellen.
Für die Planung der beiden Brücken sucht die Stadt Vaihingen an der Enz einen Planer zur Erfüllung der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3 Abschnitt 3 HOAI und Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI. Die Beauftragung beider Leistungsbilder erfolgt in einem Vertrag.
Die Beauftragung erfolgt in Stufen, zunächst bis Leistungsphase 5 HOAI.
Die Bauherrenschaft der beiden Brücken obliegt zwei unterschiedlichen kommunalen Akteuren. Diese sind nachfolgend benannt:
Stadt Vaihingen an der Enz, Marktplatz 1, 71665 Vaihingen an der Enz
und
Eigenbetrieb Bürgergartenschau 2029, Marktplatz 1, 71665 Vaihingen an der Enz
Daher werden nach Abschluss des Verfahrens zwei Verträge mit dem bezuschlagten Bewerber geschlossen.
Für die Realisierung der beiden Brückenneubauten werden durch den Auftraggeber maximal EUR 4,1 Mio. netto budgetiert. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Bau- und Baunebenkosten sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass die Kostenobergrenze von EUR 4,1 Mio. netto überschritten wird.
Die Teilnehmer werden angehalten, den o.g. Fertigstellungszeitraum einzuhalten.
Nähere Einzelheiten, insbesondere detaillierte Anforderungsbeschreibungen, werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmer mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Vaihingen an der Enz
Deutschland
DE115

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Honorarangebot 30% = 30 Wertungspunkte
Der günstigste Bieter erhält in der Wertung der Kosten die volle Punktzahl. Das doppelte der günstigsten Kosten entspricht 0 Punkten. Zwischen diesen beiden Werten wird interpoliert.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ideenskizzen

Ideenskizzen 60% = 60 Wertungspunkte
Eine von der Vergabestelle ausgewählte Jury wird zunächst die Ideenskizzen auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien am Wertungstag bewerten. Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadt Vaihingen an der Enz, des Gestaltungsbeirats, des Gemeinderats, Mitglieder des Gartenschauausschusses sowie Fachexperten der ausgeschriebenen Leistungsbilder. Die Jury-Mitglieder werden namentlich bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannt.

Die Wertung der Ideenskizzen fließt mit maximal 60 Wertungspunkten in die Gesamtwertung ein, wobei je Brücke maximal 30 Wertungspunkte erzielt werden können. Die Wertung der Ideenskizze wird durch eine Jury durchgeführt. Das Ergebnis der Auswertung der Honorarangebote ist den Mitgliedern der Jury zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.
Die Jury beurteilt folgende Kategorien je Ideenskizze/Brücke:
- Qualität der Gestaltung und des Städtebaus = maximal 6 Wertungspunkte
- Funktionalität = maximal 6 Wertungspunkte
- Qualität der Baukonstruktion = maximal 6 Wertungspunkte
- Nachhaltigkeit = maximal 6 Wertungspunkte
- Einbindung in die landschaftsräumliche Umgebung = maximal 6 Wertungspunkte
Jede Kategorie wird in der Bewertung gleichwertig gewichtet.
Jedes Jurymitglied vergibt pro Ideenskizze / Brücke je Kategorie maximal 6 Jurypunkte
- 6 Jurypunkte = ausgezeichnet
- 5 Jurypunkte = sehr gut
- 4 Jurypunkte = gut
- 3 Jurypunkte = befriedigend
- 2 Jurypunkte = ausreichend
- 1 Jurypunkte = mangelhaft
- 0 Jurypunkte = ungenügend
Die Summe der Jurypunkte je Kategorie geteilt durch die Anzahl der Jurymitglieder ergibt die erreichten Wertungspunkte.

Bieter die für die beiden eingereichten Ideenskizzen zusammen weniger als 20 Wertungspunkte = Mindestpunktzahl erhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden nicht geöffnet.
Bieter, deren Ideenskizzen in Summe mit mindestens 20 von 60 Wertungspunkten bewertet wurden, werden einer wirtschaftlichen Bewertung der Honorarangebote unterzogen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden geöffnet.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

Personalkonzept 10% = 10 Wertungspunkte
Die Wertung des Personalkonzepts wird auf Grundlage folgender Kriterien vorgenommen:
- 30 % Personalkapazitäten über die volle Projektlaufzeit (3 Punkte)
- 20 % Nachweis ausreichender Vertretungen zur Vermeidung von Verzögerungen bei Ausfall von Personal (2 Punkte)
- 10 % schlüssiges Konzept zur Betreuung der Baustelle vor Ort (1 Punkt)
- 20 % Zu erwartende Kosten, die aus dem Konzept zur Betreuung der Baustelle vor Ort hervorgehen (2 Punkte)
- 10 % Berufserfahrung Projektleiter (1 Punkt)
- 5 % Berufserfahrung stellvertretender Projektleiter (0,5 Punkte)
- 5 % durchschnittliche Berufserfahrung Projektmitarbeiter (0,5 Punkte)

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Wertung Ideenskizzen / Honorarangebot / Personalkonzept

Der Bieter hat ein erstes Angebot mit jeweils einer Ideenskizze pro Projekt/Brücke (nachfolgende Ideenskizzen genannt) und Personalkonzept einzureichen. Die Bewertung des ersten Angebotes mit den Ideenskizzen und Personalkonzept erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsgewichtung in zwei Stufen:

Ideenskizzen 60% = 60 Wertungspunkte
Honorarangebot 30% = 30 Wertungspunkte
Personalkonzept 10% = 10 Wertungspunkte

Die Wertung setzt sich aus insgesamt 100 Wertungspunkten zusammen. 90 Wertungspunkte werden für die Ideenskizzen (2 x 30 Punkte = 60 Punkte) und das Honorarangebot (30 Punkte) am Wertungstag vergeben. Die restlichen 10 Punkte werden in der Verhandlungsphase für das Personalkonzept vergeben.

Erste Stufe - Wertungstag:
Eine von der Vergabestelle ausgewählte Jury wird zunächst die Ideenskizzen auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien am Wertungstag bewerten. Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadt Vaihingen an der Enz, des Gestaltungsbeirats, des Gemeinderats, Mitglieder des Gartenschauausschusses sowie Fachexperten der ausgeschriebenen Leistungsbilder. Die Jury-Mitglieder werden namentlich bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannt. Auf Grundlage der Bewertung anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien wird ein Bieterranking erstellt.
Der Wertungstag wird unter Durchführung des "Zwei-Umschlags-Verfahrens" durchgeführt. Die anonymisiert einzureichenden Ideenskizzen ("Umschlag 1") und der wirtschaftliche Teil das Honorarangebot ("Umschlag 2") werden in einem Stufenverfahren getrennt gewertet.

"Umschlag 1" Wertung der Ideenskizzen
Die Wertung der Ideenskizzen fließt mit maximal 60 Wertungspunkten in die Gesamtwertung ein, wobei je Brücke maximal 30 Wertungspunkte erzielt werden können. Die Wertung der Ideenskizze wird durch eine Jury durchgeführt. Das Ergebnis der Auswertung der Honorarangebote ist den Mitgliedern der Jury zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.
Die Jury beurteilt folgende Kategorien je Ideenskizze/Brücke:
- Qualität der Gestaltung und des Städtebaus = maximal 6 Wertungspunkte
- Funktionalität = maximal 6 Wertungspunkte
- Qualität der Baukonstruktion = maximal 6 Wertungspunkte
- Nachhaltigkeit = maximal 6 Wertungspunkte
- Einbindung in die landschaftsräumliche Umgebung = maximal 6 Wertungspunkte
Jede Kategorie wird in der Bewertung gleichwertig gewichtet.
Jedes Jurymitglied vergibt pro Ideenskizze / Brücke je Kategorie maximal 6 Jurypunkte
- 6 Jurypunkte = ausgezeichnet
- 5 Jurypunkte = sehr gut
- 4 Jurypunkte = gut
- 3 Jurypunkte = befriedigend
- 2 Jurypunkte = ausreichend
- 1 Jurypunkte = mangelhaft
- 0 Jurypunkte = ungenügend
Die Summe der Jurypunkte je Kategorie geteilt durch die Anzahl der Jurymitglieder ergibt die erreichten Wertungspunkte.
Bieter die für die beiden eingereichten Ideenskizzen zusammen weniger als 20 Wertungspunkte = Mindestpunktzahl erhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden nicht geöffnet.
Bieter, deren Ideenskizzen in Summe mit mindestens 20 von 60 Wertungspunkten bewertet wurden, werden einer wirtschaftlichen Bewertung der Honorarangebote unterzogen. Deren Umschläge mit Honorarangebot werden geöffnet.

"Umschlag 2" Wertung Honorarangebote
Nach Erreichen der Mindestpunktzahl mit den Ideenskizzen erfolgt die Bewertung des wirtschaftlichen Teils, der Honorarangebote. Das Honorar fließt mit 30 Wertungspunkten in die Gesamtwertung ein.
Der günstigste Bieter erhält in der Wertung der Kosten die volle Punktzahl. Das doppelte der günstigsten Kosten entspricht 0 Punkten. Zwischen diesen beiden Werten wird interpoliert.
Bieter, deren Preis bei weniger als 75% des durchschnittlichen Preises liegt, werden gem. § 60 Abs. Abs. 1 VgV zur Vorlage einer Aufklärung aufgefordert. Anschließend wird gem. § 60 Abs. 3-4 VgV entschieden, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird.
Aus der Bewertung der Ideenskizzen sowie der Bewertung der Honorarangebote wird am Wertungstag eine Gesamtpunktzahl gebildet. Es können maximal 90 Wertungspunkte erreicht werden. Auf dieser Grundlage wird eine erste Bieterrangfolge erstellt. Die Vergabestelle behält sich vor, nur die bestplatzierten Bieter zur Teilnahme an der Stufe 2 (Verhandlungsphase) aufzufordern.
Zweite Stufe - Verhandlungsphase:
Die Bieter, deren Angebote / Ideenskizzen im Rahmen der Stufe 1 ausgewählt wurden, werden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Während diesen Gesprächen wird das eingereichte Personalkonzept persönlich von den Bietern präsentiert.

Das Personalkonzept fließt mit 10 Wertungspunkten in die Gesamtwertung ein.
Die Wertung des Personalkonzepts wird auf Grundlage folgender Kriterien vorgenommen:
- 30 % Personalkapazitäten über die volle Projektlaufzeit (3 Punkte)
- 20 % Nachweis ausreichender Vertretungen zur Vermeidung von Verzögerungen bei Ausfall von Personal (2 Punkte)
- 10 % schlüssiges Konzept zur Betreuung der Baustelle vor Ort (1 Punkt)
- 20 % Zu erwartende Kosten, die aus dem Konzept zur Betreuung der Baustelle vor Ort hervorgehen (2 Punkte)
- 10 % Berufserfahrung Projektleiter (1 Punkt)
- 5 % Berufserfahrung stellvertretender Projektleiter (0,5 Punkte)
- 5 % durchschnittliche Berufserfahrung Projektmitarbeiter (0,5 Punkte)
Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche wird/kann die Vergabestelle die Bieter zur Überarbeitung ihrer Honorarangebote auffordern. Die Wertung der nachverhandelten Angebote erfolgt entsprechend der Wertung der Erstangebote (siehe "Umschlag 2" Wertung Honorarangebote). Die Honorarangebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien der Bewertungsmatrix bewertet und eine Bieterreihenfolge erstellt.
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Das Verhandlungsverfahren wird in 2 Phasen durchgeführt:
Phase 1 - Teilnahmewettbewerb
Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage, der unter Ziffer 4.2 Verfahrensleitfaden dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs drei bis maximal fünf Bewerber ausgewählt, die in die Phase 2 eingeladen werden.
Phase 2 - Angebot- und Verhandlungsphase
Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines Angebotes mit jeweils einer Ideenskizze pro Projekt/Brücke (nachfolgende Ideenskizzen genannt) und Personalkonzept aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Das erste Angebot inkl. Ideenskizzen und Personalkonzept muss bereits verbindlich sein. Der geforderte Inhalt der Angebote / Ideenskizzen / Personalkonzept ist in den Vergabeunterlagen dargestellt, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern zugehen werden. Auf Grundl. dieser Unterlagen erarbeiten die Bieter ein Angebot mit Ideenskizzen und Personalkonzept. Es ist vorgesehen, dass die ausgewählten Bieter das vorgesehene Team, das die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, in einem Personalkonzept im Rahmen eines Präsentationstermins vorzustellen.
Angebote / Ideenskizzen / Personalkonzept werden auf Grundl. der Zuschlagskriterien, die den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerbern mitgeteilt werden, bewertet. Auf dieser Grundlage wird eine Bieterrangfolge erstellt.
Die Vergabestelle behält sich vor, im anschließenden Verhandlungsverfahren sukzessive weniger gut platzierte Bieter auszuscheiden, nur mit einzelnen, anhand der Wertung besser platzierten Bietern in (weitere) Verhandlungen zu treten und Endverhandlungen nur mit einem Unternehmen zu führen.
Nach erfolgten Verhandlungen sowie Prüfung / Wertung der Angebote wird dem auf Grundl. der Zuschlagskriterien annehmbarsten Angebot der Zuschlag erteilt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMZ5GP7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;

Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bewerberauswahl
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in drei Stufen.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.

Nachweis der Eignung / Mindestanforderungen
Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der EU-Auftragsbekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben der EU-Auftragsbekanntmachung, der Aufforderung zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und den Teilnahmeformularen.

Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend.

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
Die Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB müssen als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag erfolgen. Gleiches gilt für die Eigenerklärung gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG). Die Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen ist mit dem Formblatt 07_Eigenerklärung zur Russland-Sanktion einzureichen.

Die folgenden Termine für die Durchführung des Vergabeverfahrens stehen unter Vorbehalt:

- KW 35 (2025): Einreichung Teilnahmeantrag
- KW 37/38 (2025): Absagen und Angebotsaufforderungen
- KW 46 (2025): Einreichung Angebot, Ideenskizzen, Personalkonzept
- KW 48/49 (2025): Wertungstag
- KW 50/51 (2025): Verhandlungsphase
- KW 04-05 (2026): Gemeinratssitzung
- KW 06-08 (2026): Zuschlagserteilung
- 31.03.2026: Ende der Bindefrist

Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren
Für das Bearbeiten und Erstellen der Teilnahmeanträge (Phase 1) wird den Bewerbern keine Entschädigung gewährt. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle.
Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots inkl. der Ideenskizzen und Personalkonzept in Phase 2 wird den Bietern eine pauschalierte Entschädigung gewährt. Die Bieter, die ein den Anforderungen des Vergabeverfahrens entsprechendes, wertbares Angebot inkl. der Ideenskizzen und Personalkonzept abgegeben haben, erhalten eine pauschalierte Kostenerstattung in folgender Höhe: 12.500 EUR netto.
Die Teilnahme an etwaigen Verhandlungsgesprächen wird nicht gesondert vergütet. Einzelheiten erhalten die Bieter in den Angebotsunterlagen.

Vorbefasste Unternehmen
Die Vergabestelle hat im Zusammenhang mit dem Projekt "Neubau von zwei Brücken für die Bürgergartenschau 2029 in Vaihingen an der Enz" bereits auf die Unterstützung dritter Unternehmen zurückgegriffen. Die Vergabestelle wird vor diesem Hintergrund allen Bewerbern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, die einschlägigen Informationen, die im Zusammenhang mit der Einbeziehung dieser Unternehmen ausgetauscht wurden oder daraus resultieren, mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stellen § 7 Abs. 2 VgV. Den vorbefassten Unternehmen ist es unbenommen, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gemäß §§ 123, 124 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung Tragwerksplanung und Objektplanung Ingenieurbauwerke).

Es gilt folgende Mindestanforderung:
- Durchschnittlicher Leistungsspezifischer Umsatz im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. 500.000,00 EUR
- Durchschnittlicher Leistungsspezifischer Umsatz im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. 500.000,00 EUR

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- Deckungssumme der Berufshaftpflicht für Sach- und Vermögensschäden von mind. 1.000.000,00 EUR pro Schadensfall
- Deckungssumme der Berufshaftpflicht für Personenschäden von mind. 3.000.000,00 EUR pro Schadensfall
oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2022, 2023, 2024).
Es gilt folgende Mindestanforderung:
- Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Fachplanung Tagwerksplanung tätig waren, ist mind. 4
- Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke tätig waren, ist mind. 4
- Die Durchschnittliche Anzahl an Angestellten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt mind. 8

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis über die berufliche Qualifikation des verantwortlichen Gesamtprojektleiters / Nachweise zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur".

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es dürfen je Referenz die Leistungsbilder Fachplanung Tragwerksplanung und Objektplanung Ingenieurbauwerke durch jeweils ein separates Projekt nachgewiesen werden. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen je Fachplanung ist nicht erwünscht.
Für jede Referenz ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projektes und der erbrachten Leistung einzureichen. Ferner sind die abgefragten Angaben in die Formblätter 08.1_Eigenerklärung Unternehmensreferenz 1 und 08.2_Eigenerklärung Unternehmensreferenz 2 einzutragen.

Bezüglich der Referenzprojekte 1 und 2 ist zu beachten, dass diese von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen sind.

Mindestanforderungen

Die Endabnahme der durch den Bewerber erbrachten Leistungen je Leistungsbild muss für alle Referenzen später als am 31.05.2020 erfolgt sein.

Referenz 1
- Neubau
- Die Herstellungskosten für Fachplanung Tragwerksplanung und für Objektplanung Ingenieurbau aus der KG300 betragen mind. 1.500.000,00 EUR netto.
- Die Referenz fällt in die Honorarzone III oder höher.
- Für die Fachplanung Tragwerksplanung wurden die Leistungsphasen 1-6 HOAI vollständig durch den Bewerber erbracht.
- Für die Objektplanung Ingenieurbauwerke wurden die Leistungsphasen 1-8 HOAI vollständig durch den Bewerber erbracht.
- Bei der Referenz handelt es sich um eine Brücke gem. Anlage 12.2 Gruppe 6 zu § 43 Abs. 4 HOAI.

Referenz 2
- Die anrechenbaren Herstellungskosten für Fachplanung Tragwerksplanung und für Objektplanung Ingenieurbau aus der KG300 betragen mind. 1.500.000,00 EUR netto.
- Die Referenz fällt in die Honorarzone III oder höher.
- Für die Fachplanung Tragwerksplanung wurden die Leistungsphasen 2-5 HOAI vollständig erbracht.
- Für die Objektplanung Ingenieurbauwerke wurden die Leistungsphasen 2-5 HOAI vollständig erbracht.
- Bei der Referenz handelt es sich um ein Ingenieurbauwerk gem. Anlage 12.2 Gruppe 3 oder 6 zu § 43 Abs. 4 HOAI oder um ein Gebäude gem. Anlage 10.2 zu § 35 Abs 7 HOAI.

Es werden ausschließlich Referenzen mit Punkten bewertet, wenn alle oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt werden. Über die Mindestanforderungen hinaus werden die Referenzen jeweils mit Punkten wie folgt bewertet:

Referenz 1

Fachplanung Tragwerksplanung
- Herstellkosten (KG300) >= 2,0 Mio. EUR netto = 2 Punkte
- Honorarzone IV oder höher = 2 Punkte
- Spannweite Brücke = maximal 5 Punkte (>30 m = 3 Punkte, >50 m = 4 Punkte, >80 m = 5 Punkte)
- Öffentlicher Auftraggeber = 1 Punkt

Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Herstellkosten (KG300) >= 2,0 Mio. EUR netto = 2 Punkte
- Honorarzone IV oder höher = 2 Punkte
- Spannweite Brücke = maximal 5 Punkte (>30 m = 3 Punkte, >50 m = 4 Punkte, >80 m = 5 Punkte)
- Öffentlicher Auftraggeber = 1 Punkt

Insgesamt sind für Referenz 1 maximal 20 Punkte zu erreichen.

Referenz 2

Fachplanung Tragwerksplanung
- Neubau = 1 Punkt
- HOAI LP 1-6 Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI = 1 Punkt
- Herstellkosten (KG300) >= 2,0 Mio. EUR netto = 1 Punkte
- Honorarzone IV oder höher = 2 Punkte
- Brücke gem. Anlage 12.2 Gruppe 6 zu § 43 Abs. 4 HOAI = 2 Punkte
- Spannweite = maximal 2 Punkte (>30 m = 1 Punkt, >40 m = 1,5 Punkte, >50 m = 2 Punkte)
- Öffentlicher Auftraggeber = 1 Punkt

Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Neubau = 1 Punkt
- HOAI LP 2-8 Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI = 1 Punkt
- Herstellkosten (KG300) >= 2,0 Mio. EUR netto = 1 Punkte
- Honorarzone IV oder höher = 2 Punkte
- Brücke gem. Anlage 12.2 Gruppe 6 zu § 43 Abs. 4 HOAI = 2 Punkte
Spannweite = maximal 2 Punkte (>30 m = 1 Punkt, >40 m = 1,5 Punkte, >50 m = 2 Punkte)
- Öffentlicher Auftraggeber = 1 Punkt

Insgesamt sind für Referenz 2 maximal 20 Punkte zu erreichen.

Für die Referenzen 1 und 2 sind insgesamt maximal 40 Punkte zu erreichen.

Besteht zwischen mehreren Bewerbern Punktegleichstand, entscheidet die Aktualität der Referenz 1 über die Rangfolge (sollte die Referenz 1 über 2 Projekte nachgewiesen werden, zählt die aktuellere). Sollte die Aktualität der Referenz 1 nicht ausreichen, um eine eindeutige Rangfolge festzulegen, wird auf gleiche Weise die Referenz 2 gewertet.
Ist es weder durch Punktzahl noch durch die Aktualität der Referenzen möglich eine eindeutige Rangfolge festzulegen, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
40

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung