Der Hauptsammler Ost (HS Ost) ist eine der beiden Hauptzulaufleitungen zum Hauptklärwerk der Wiesbaden und wurde im Jahr 1901 errichtet. Über eine Länge von ca. 1.560 m transportiert der Sammler das Mischwasser der Wiesbadener Kernstadt sowie der östlichen Einzugsgebiete einschließlich Regenwasser aus mehreren Regenüberlaufanlagen zum Hauptklärwerk. Die Trasse verläuft überwiegend parallel zum Salzbachkanal sowie abschnittsweise unterhalb von Bahnanlagen der Deutsche Bahn AG.
Im Rahmen der Maßnahme wird der Hauptsammler Ost ab dem Regenüberlaufbecken RÜ27 auf einer Länge von ca. 1.067 m im grabenlosen Verfahren mittels GFK-Rohren saniert. Die vorhandenen Schächte werden überwiegend erneuert bzw. zurück gebaut und durch neue Ortbetonschächte ersetzt. Zusätzlich werden die bestehende nördliche und südliche Gleisquerung in GFK saniert.
Zur Erneuerung der bestehenden schleifenden Gleisquerung wird eine neue, rechtwinklige Gleisquerung mit einer Länge von ca. 127 m im Rohrvortrieb DN 1600 hergestellt. Daran anschließend erfolgt ein weiterer Kurvenvortrieb DN 1600 über ca. 352 m parallel zu den Bahngleisen bis zum Anschluss an den Bestandsschacht 42225.
Die Maßnahme umfasst:- 10 neue Schächte in Ortbeton- 2 Kanalvortriebe STB DN 1600, 127 m und 352 m- 1067 m GFK-Sanierung des Hauptsammlers- GFK-Sanierung der nördlichen (159 m) und südlichen Gleisquerung (158 m)
Die Bauausführung erfolgt unter laufendem Bahnbetrieb und in enger Abstimmung mit der Deutsche Bahn AG. Arbeiten im gleisnahen Bereich sind überwiegend innerhalb vorgegebener Sperrpausen sowie teilweise in Nacht- und Wochenendarbeit auszuführen. Zudem sind umfangreiche Anforderungen an Wasserhaltung, Lärm- und Umweltschutz sowie an den Umgang mit belasteten Böden zu berücksichtigen.
Der Bereich des Hauptsammlers Ost zwischen dem Regenüberlaufbecken RÜ27 und dem Hauptklärwerk in Wiesbaden entlang des Salzbachkanals sowie im Bereich der Bahnanlagen der Deutsche Bahn AG.Der Hauptsammler verläuft parallel zum Salzbachkanal und zu großen Teilen unterhalb der Bahngleise bis zu einer am Ende befindlichen Regenentlastungsanlage KS65/66, die bei Regenwetter in den Salzbach entlastet.Westlich der Gleise verläuft der zweite Hauptsammler HS West, der am Bauwerk KS65/66 mit HS Ost zusammentrifft. Zwei Querverbindungen zwischen den Hauptsammlern ermöglichen die Trockenlegung des HS West.
Preis
Wiesbaden
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich und erfolgt von der Einkaufsabteilung im Beisein der zuständigen Revision.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des §16 Abs. 1 VOB/A - EU nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bitte das angefügte Formular "Eigenerklärungen - ELW" nutzen.
Der Bieter gibt Eigenerklärungen über folgende Eignung ab:Befähigung zur Berufsausübung- in welchem Berufsregister des Firmensitzes bzw. Wohnsitzes (oder gleichwertiger Nachweis), in dem wir ansässig sind, eingetragen ist.- dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozial-Versicherung nachgekommen wurde.- dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.- Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) und Mindestlohngesetz (MiLoG).- Eigenerklärung zu russischen Sanktionen im Hinblick auf Beteiligungen russischer Unternehmen am Unternehmen des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit- er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und die Mindestdeckungssummen für Sach-, Vermögens- und Personenschäden nennt
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit- Nachweis von drei Referenzen der letzten fünf Jahre über vergleichbare Lieferung und Leistung von Behälter-Identsystemen- Bestätigungen zur Leistungsfähigkeit.
Vertragserfüllungsbürgschaft (10 % der Auftragssumme)Mängelansprüchebürgschaft (5 % der Auftragssumme)
Die Ausführung der Leistungen im Bereich der Eisenbahninfrastruktur steht unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen betrieblichen und behördlichen Genehmigungen, insbesondere der Zustimmung der Deutschen Bahn AG.Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beginn der Ausführung vor Vorliegen dieser Voraussetzungen.Soweit sich hieraus Verschiebungen der Ausführungsfristen ergeben, gelten die Regelungen des § 6 VOB/B. Vergütungsansprüche entstehen nur für tatsächlich erbrachte und vom Auftraggeber angeordnete oder freigegebene Leistungen.
Vorbereitende Leistungen des Auftragnehmers (insbesondere Arbeitsvorbereitung, Disposition von Personal und Geräten, Baustelleneinrichtung und Materialbestellungen) erfolgen auf eigenes Risiko und begründen keinen Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung.