Übernahme, Transport, Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen und Entsorgung der Stör- und Reststoffe:
Der Auftragnehmer soll die Abfälle von derzeit ca. 3.100 Mg p. a., die er an dem benannten Übergabeort übernimmt, transportieren, aufbereiten, verwerten und anfallende Stör- und Reststoffe fachgerecht entsorgen. In der Vertragslaufzeit können sich die Jahresmengen verändern.Weitere Leistungsanforderungen entnehmen Sie bitte den Unterlagen zum Download.
Der Bieter muss über eine Entsorgungsanlage verfügen, die für die zu erbringende Leistung geeignet und zugelassen ist. Detaillierte Angaben sind den Unterlagen zu entnehmen.
Der AG ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrages um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom AG spätestens bis zum 31.10.2028 schriftlich ausgeübt werden. Bei Ausübung der Option endet der betreffende Vertrag zum 31.12.2029.
Variante 2Der Übergabeort der Bau- und Abbruchabfälle auf dem Gelände des AN.Der AN nennt eine Umschlaganlage für die Baumischabfälle in einem Umkreis von 5 km um den Standort des AG.Mittels google.maps ist die Entfernung in Kilometer vom Standort des AG, Deponiestraße 15, 65205 Wiesbaden zum Standort der Umschlaganlage des AN anzugeben.
Siehe Dokument Zuschlagskriterien
Umweltfreundlichkeit der Transporte im Hinblick auf die CO2-Bilanz durch den Einsatz der Fahrzeuge.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen, die gemäß Vergabeverordnung § 56 Abs. 2 VgV nachgereicht werden dürfen, innerhalb einer angemessenen Frist, nachzufordern.
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen hat der AN spätesten bis zum 10.12.2026 eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (gem. Anlage 6) eines nach § 18 Nr. 2 VOL/B zugelassenen Bürgen zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft wird auf 10 % der jeweiligen Brutto-Auftragssumme (Verwertungspreis) bezogen auf die Vertragslaufzeit und somit von 24 Monaten festgesetzt. Für die Bemessung der Sicherheitsleistungen sind die in den Angebotsformblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich.
- Erforderliche Genehmigungen, die nachweisen, dass die Anlage zur Verwertung der genannten Abfallarten, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurde und nach dem jeweiligen Stand der Technik betrieben wird.- Eine gültige Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (EfB), mit Einbezug der zur Verwertung zu übernehmenden Abfälle.